Autoverkauf an Händler, Umsatzsteuer ausweisen?

hallo,

da ich für meinen verbeulten citroen berlingo keinen privaten käufer finde, habe ich mir von einem autohändler ein angebot machen lassen.

laut schwacke ist das auto noch 6500 euro wert (händlereinkaufspreis inkl. mehrwertsteuer). davon hat der händler ersmal die 16% mehrwertstuer abgezogen = ca. 5500 euro und dann nochmal 1000 euro für die fälligen reperaturen (denke das ist realistisch). sprich er bietet mir 4500 euro.

nun frage ich mich, ob ich hierauf die mehrwertsteuer als privatmann, der an einen händler verkauft draufpacken darf/kann? also ca. 5200 als gesamtpreis in den kaufvertrag schreiben kann. muss ich dann die mehrwertsteuer abführen, oder kann ich die dann behalten? oder darf ich die umsatzsteuer gar nicht ausweisen?

danke für eine info oder tipp wo ich infos dazu bekommen kann.

schönen gruss
gaston

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter


Also lass dich vom Käufer nicht veräppeln, der will nur den Kaufpreis bei dir drücken.

Genau.

Dies wird sein einziges Motiv sein.

Moin,

das Thema und die letzten Beiträge hierzu sind zwar schon ziemlich alt, aber passen sehr gut zu dem, was ich suche.

Also ich habe auch evtl. einen Käufer, der mein Auto kaufen und dann als Firmenwagen nutzen möchte. Sind die bisherigen Beiträge so noch aktuell?
MwSt. kann ich demnach ja nicht ausweisen.?

Allerdings habe ich das Auto von einem Händler gekauft, weshalb natürlich in meinem Kaufvertrag die Steuer ausgewiesen ist. Nützt dem Käufer das dann was???

Vielen Dank für eventuelle Antworten

Nee das geht nicht,du hast zwar die MWSt als Rechnung ausgewiesen ,vom Händler,aber du als Privatperson kannst jetzt nicht beim Verkauf diese wieder ausweisen.

Doch, er kann.

Wäre zwar nicht rechtens und er müsste dann die zu unrecht aussgewiesene USt an das Finanzamt abführen, aber können täte er schon. 😁 😁

De Käufer dürfte sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, wie Peter Panter schon geschrieben hat.

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ok, danke für die antworten.

aber nützt es meinem eventuellen käufer etwas, der den wagen als firmenwagen nutzen möchte, wenn ich das auto vom händler also mit ausgewiesener mwst. gekauft habe? ich habe echt keine ahnung davon...

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Doch, er kann.

Wäre zwar nicht rechtens und er müsste dann die zu unrecht aussgewiesene USt an das Finanzamt abführen, aber können täte er schon. 😁 😁

De Käufer dürfte sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, wie Peter Panter schon geschrieben hat.

Könnte der Käüfer auch,nur ob es rauskommt ?

Die Chancen, daß das Ganze bei der nächsten Betriebsprüfung auffällt, stehen recht gut.

Zitat:

Original geschrieben von killemann



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Doch, er kann.

Wäre zwar nicht rechtens und er müsste dann die zu unrecht aussgewiesene USt an das Finanzamt abführen, aber können täte er schon. 😁 😁

De Käufer dürfte sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, wie Peter Panter schon geschrieben hat.

Könnte der Käüfer auch,nur ob es rauskommt ?

Ich weiß ja nicht was der Gebrauchte kosten soll.

Gehen wir mal von einem Nettobetrag von 50.000 Euro aus, dann reden wir von 9.500 Euro Vorsteuern.

Ich persönlich würde für 9.500 Euro keine (Steuer)Straftat begehen.

Und je höher der Betrag ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass sich der Prüfer bei der nächsten BP den Beleg ansieht.

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