Autoverkauf an Händler - Er will das Auto zurückgeben
Guten Abend,
ich habe folgendes Problem.
Ich hab mein Auto gestern an einen Exporthändler verkauft und einen Kaufvertrag (von mobile.de) abgeschlossen. Ich hatte das Fahrzeug ca. 2 Jahre und keinen einzigen Unfall. Ich habe natürlich auf dem Bogen unfallfrei angekreutzt, da der Händler von dem ich das Auto vor zwei Jahren gekauft habe, ebenfalls uns bestätigt hat, dass der Unfallfrei ist. Ebenso habe ich auf dem Kaufvertrag drauf geschrieben, dass das Auto an Export verkauft wird und ich somit keine Garantie übernehme. Außerdem wurde das Auto gekauft wie gesehen. Dies hat er mir unterschrieben und ist weg gefahren. Nun hat er sich gemeldet und meint, dass die Lackdichte sehr hohe Differenzen haben und der angeblich einen Unfall hätte. Mit bloßem Auge sieht man natürlich nichts. Problem meinerseits ist, dass ich den Kaufvertrag vom alten Händler verlegt habe und ich diesen nicht mehr finde. Damit wollte ich beweisen, dass ich das Auto auch als Unfallfrei gekauft habe. Ist es nun möglich mich dafür anfechtbar zu machen? Habe ich hier irgendeine Schuld? Sollte ich den alten Händler anschreiben, dass er mir den Vertrag zu senden soll?
Übrigens waren wir beim Autokauf zu zweit und der Händler alleine. Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ich würde dem Exporthändler fröhlich mitteilen ,das ich erstmal seine Steuer Identnummer haben möchte und diese dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung überlasse. Ich glaube der wird dann ganz ruhig werden.
B 19
77 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 13. August 2019 um 21:59:33 Uhr:
Wieso vermutet manch einer immer gleich bei der Gegenseite irgendwelche Leichen im Keller?
Weil seriöse Händler keine solchen Spielchen treiben, ganz einfach.
Ein seriöser Händler kommt entweder mit eindeutigen Fakten auf dich zu oder verbucht das Ganze als Lehrgeld. Jeder halbwegs vernünftige Händler kennt die Stellen wo er Unfaller erkennen kann ohne das er die Lackdicke messen muss.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 14. August 2019 um 14:53:11 Uhr:
falls der Spezi irgendwann merkt, dass er auf Granit beißt, gehen wahrscheinlich die Bettelbriefe los
"ja ok, ich behalt ihn, will aber 500 oder 1000 EUR vom Kaufpreis zurück"Nur für den Fall: hart bleiben und genauso ignorieren!!
Oder ihm mindestens 6000 Euro von der Kaufsumme anbieten, wenn er den Wagen behält...
Ironie off: Ob 500 oder 6000, beides ist einfach inakzeptabel, die Spielchen, die diese Pferdehändler treiben, sind bekannt; weitere Kontakte sollten nicht mehr stattfinden, irgendwann wird er aufgeben.
Zitat:
@8848 schrieb am 14. August 2019 um 22:49:55 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 14. August 2019 um 14:53:11 Uhr:
falls der Spezi irgendwann merkt, dass er auf Granit beißt, gehen wahrscheinlich die Bettelbriefe los
"ja ok, ich behalt ihn, will aber 500 oder 1000 EUR vom Kaufpreis zurück"Nur für den Fall: hart bleiben und genauso ignorieren!!
Oder ihm mindestens 6000 Euro von der Kaufsumme anbieten, wenn er den Wagen behält...
Ironie off: Ob 500 oder 6000, beides ist einfach inakzeptabel, die Spielchen, die diese Pferdehändler treiben, sind bekannt; weitere Kontakte sollten nicht mehr stattfinden, irgendwann wird er aufgeben.
Wie ist das eigentlich wenn vorab im Inserat und mündlich besprochen wurde, dass z.B. ein Knopf oder sowas nicht funktioniert. Diese Mängel waren ihm zwar egal, aber musste man diese im Vertrag unbedingt nochmal erwähnen? Die habe ich nämlich vergessen nochmal mit aufzuschreiben, da er davor schon davon wusste.
Selbstverständlich ist es sinnvoll und wichtig die bekannten Mängel im Vertrag anzugeben.
Wie willst du sonst nachweisen dass du den Käufer darüber informiert hast. Mit der Annonce könntest du noch Glück haben, rein mündlich wird's natürlich schwerer.
Also unbedingt die Anzeige abspeichern.
Auf der anderen Seite muss dir allerdings auch der käufer nachweisen, dass dir die Mängel bekannt waren.
Hoffe da kommen jetzt nicht mehr Versäumnisse deinerseits - sonst kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen wie auf den ersten 4 Seiten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. August 2019 um 06:03:28 Uhr:
Selbstverständlich ist es sinnvoll und wichtig die bekannten Mängel im Vertrag anzugeben.
Wie willst du sonst nachweisen dass du den Käufer darüber informiert hast. Mit der Annonce könntest du noch Glück haben, rein mündlich wird's natürlich schwerer.
Also unbedingt die Anzeige abspeichern.
Auf der anderen Seite muss dir allerdings auch der käufer nachweisen, dass dir die Mängel bekannt waren.Hoffe da kommen jetzt nicht mehr Versäumnisse deinerseits - sonst kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen wie auf den ersten 4 Seiten.
Also ich habe schon ein Screenshot vom Inserat gemacht. Reicht das?
Zitat:
@Goify schrieb am 14. August 2019 um 11:42:26 Uhr:
Man kann bei einer Kunststoffstoßstange die Lackdicke nicht messen, da diese nicht metallisch ist.
Der Händer hat es aber rausgefunden. Und "rein zufällig" war es auch so... Also wird da höchstwahrscheinlich schon mehr passiert sein, als nur zu lackieren.
Deshalb die Frage, ob der Schaden im Verkaufsgespräch angesprochen wurde, oder wie er darauf kam, es zu prüfen. Wurde es erwähnt, ist alles OK. Wenn es nicht erwähnt wurde, obwohl der Schaden dem TE bekannt war, und auch danach gefragt wurde, ist der schriftliche Vertrag ungültig.
Und da, ein Händer will den Wagen weiterverkaufen. Und da er nun weiß, dass der Wagen einen Unfallschaden hat, kann er nicht den gewünschten Preis erzielen. Bei einem Kaufpreis von 5000 Euro, kann es gut sein, dass er vor Gericht zieht. Dort wird dann geklärt, ob ein Laie wissen muss, dass eine Lackierung eines Stoßfängers von einem Unfall kommen könnte. Sollte ei Laie sowas nicht wissen müssen, bleibt der Händler auf dem Wagen sitzen.
Zitat:
@MvM schrieb am 15. August 2019 um 09:29:19 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 14. August 2019 um 11:42:26 Uhr:
Man kann bei einer Kunststoffstoßstange die Lackdicke nicht messen, da diese nicht metallisch ist.Der Händer hat es aber rausgefunden. Und "rein zufällig" war es auch so... Also wird da höchstwahrscheinlich schon mehr passiert sein, als nur zu lackieren.
Deshalb die Frage, ob der Schaden im Verkaufsgespräch angesprochen wurde, oder wie er darauf kam, es zu prüfen. Wurde es erwähnt, ist alles OK. Wenn es nicht erwähnt wurde, obwohl der Schaden dem TE bekannt war, und auch danach gefragt wurde, ist der schriftliche Vertrag ungültig.
Und da, ein Händer will den Wagen weiterverkaufen. Und da er nun weiß, dass der Wagen einen Unfallschaden hat, kann er nicht den gewünschten Preis erzielen. Bei einem Kaufpreis von 5000 Euro, kann es gut sein, dass er vor Gericht zieht. Dort wird dann geklärt, ob ein Laie wissen muss, dass eine Lackierung eines Stoßfängers von einem Unfall kommen könnte. Sollte ei Laie sowas nicht wissen müssen, bleibt der Händler auf dem Wagen sitzen.
Aber ich wusste rein gar nichts von einem Unfallschaden. Ich habe auch in meinen Vertrag eingetragen, dass nur in meinem Eigentum kein Unfall entstanden ist. Natürlich sieht man, dass die Stoßstange mal ab und wieder dran gemacht wurde, aber das bedeutet ja nicht, dass hier ein Unfall entstanden ist.
Wenn man es sieht, hätte der Händler das auch sehen und mMn. erfragen müssen. (Mich als Käufer an deiner Stelle damals hätte aber schon auch interessiert, warum die Stoßstange getauscht wurde.)
alles irrelevant! Wie der Vorredner schon sagte, der Käufer ist "vom Fach" und hätte es genauso gut bei der Besichtigung schon erkennen können.
Wir können den Drops noch 10 mal lutschen... ändert nichts.
Aus welchem Land kommt dieser Händler denn, bzw. wohin hat er das Fzg.mitgenommen?
800 km zu fahren für einen Autokauf ist schon außergewöhnlich finde ich. Und muss nicht unbedingt innerhalb D sein. Käme nur München-Hamburg in Frage.
Hat sich der Verkauf auch in Deutschland abgespielt?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 15. August 2019 um 13:22:11 Uhr:
Aus welchem Land kommt dieser Händler denn?
800 km zu fahren für einen Autokauf ist schon außergewöhnlich finde ich.
Hat sich der Verkauf auch in Deutschland abgespielt?
Angeblich aus Polen. Ja das Auto wurde in Deutschland verkauft.
Oha. Umso erstaunlicher wenn er dann das Auto nicht vor Ort entsprechend gründlich geprüft hat.
Ohne irgendwie pauschal was unterstellen zu wollen, aber ich hab mal im Fernsehen gesehen daß manche Autoschieberbanden in Osteuropa nur die Papiere und VIN brauchen für eine neue Identität eines gestohlenen Zöglings...
Aber bitte mir jetzt keinen Rassismus oder Rechtsradikale Gesinnung andichten!
So war halt der Bericht...
...natürlich nicht - zumal ja wahrscheinlich keinem hier auch nur ansatzweise klar ist, was das mit dem Problem des TO zu tun hat...🙄
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 15. August 2019 um 13:45:36 Uhr:
Oha. Umso erstaunlicher wenn er dann das Auto nicht vor Ort entsprechend gründlich geprüft hat.Ohne irgendwie pauschal was unterstellen zu wollen, aber ich hab mal im Fernsehen gesehen daß manche Autoschieberbanden in Osteuropa nur die Papiere und VIN brauchen für eine neue Identität eines gestohlenen Zöglings...
Aber bitte mir jetzt keinen Rassismus oder Rechtsradikale Gesinnung andichten!
So war halt der Bericht...
Zu der Masche passen weder Preis noch die lange Anreise (wenn letztere nicht vorgeschoben ist, um noch Spesen für die Rückabwicklung geltend zu machen).
Ich habe bereits eine "Drohung" erhalten, dass er vorbei kommen wird und tun wird, was er tun muss. Ebenso, dass er rechtlich dagegen vorgehen will...