Autoverkauf / Abmeldung
Hallo liebe Forengemeinde,
vermutlich wurde dieses Thema schon ein Mal oder mehrmals besprochen. Dann entschuldige ich mich.
Am Samstag kommt jemand und möchte sich mein Fahrzeug anschauen.
Der mögliche Kaufinteressent hat eine einfache Strecke von ca. 300km zu fahren.
Wie kann bei einem möglichen Kaufinteresse der Verkauf, insbesondere zu Corona-Zeiten, abgewickelt werden?
Geplant ist es die ADAC-Mustervorlage des Kaufvertrages zu verwenden.
Eigentlich möchte ich nicht, dass ich fremden Personen mein Fahrzeug angemeldet mitgebe. Man liesst ja immer, dieses Vorgehen sei nicht empfohlen.
Nun ist es aber so, dass in meiner Gemeinde (kann man online nachsehen) der nächste Termin für KFZ-Angelegenheiten erst in 2 Wochen verfügbar ist. (Wer kann und will eigentlich immer 2 Wochen warten?)
Wie gehe ich da nun am besten vor?
In seiner und meiner Wunschvorstellung, nimmt er das Fahrzeug mit, wenn er es sich anschaut und wir beide nicht noch einmal mind. 2 Wochen warten und er erneut kommen muss.
Das wird aber doch nur funktionieren, wenn ich ihm vertraue und das Fahrzeug angemeldet mitgebe?
Wenn in einem Kaufvertrag der genaue Verkaufszeitpunkt festgehalten wird, was gibt es da noch zu befürchten? Zusätzlich mit dem Hinweis: Käufer verpflichtet sich so schnell wie möglich das Fahrzeug abzumelden (z.B. innerhalb einer Woche)
Mögliche Bußgelder (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfall, Parken etc.) lassen sich dann doch zuordnen?
Was passiert wenn er das Fahrzeug überhaupt nicht abmeldet? Was kann man da tun?
Eine andere Option wäre, dass er sich das Fahrzeug anschaut und bei einem möglichen Kaufinteresse, ich das Fahrzeug in 2 Wochen (vielleicht gibt es telefonisch auch einen früheren Termin, der frei wurde) abmelde. Dann muss er warten, ich muss warten (möchte ein neues Fahrzeug kaufen) und falls er es sich in 2 Wochen doch anders überlegt, habe ich ein abgemeldetes Fahrzeug vor der Tür stehen, dass sich dann praktisch gar nicht mehr verkaufen lässt.
Das gleiche gilt, wenn ich es im Vorfeld abgemeldet hätte. Dann würde der Vrkauf schwerer werden, und ich bekomme ohne Kurzzeitkennzichen das Fahrzeug nicht mal mehr vom Hof.
Eine erneute Anmeldung durch mich nach Abmeldung würde doch die Halteranzahl erhöhen? Das würde ja einem Wertverlust gleich kommen. Zumal dadurch, dass man in den Ämtern nur noch was mit Termin in 2 Wochen abständen machen kann.
Wieso leben wir hier eigentlich noch im "Mittelalter" was dieses prozedere angeht. Auch der Corona Mist scheint nichts an diesen veralteten Vorgehen etwas zu ändern.
Jemand Ideen oder Vorschläge zum möglichen Vorgehen?
Im Internet steht, ich benötige sowohl Zulassungsbescheinigung I und II für die Abmeldung?
Danke Euch!
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht , warum von vielen angenommen wird, das der Käufer das Auto nicht ummeldet - und dann gibt es eine Katastrophe.. Was hat der Käufer gewonnen, wenn er das gekaufte Auto nicht ab- oder ummeldet? 10 Euro Steuerersparnis? Die Versicherung muss er früher oder später bezahlen (die geht mit dem Kauf auf Ihm über). So etwas passiert höchstens , wenn ein Azubi ein 1000 Euro Fahrzeug kauft und denkt kann sich weitere Ausgaben sparen. Statistisch gesehen passiert so etwas sehr selten. Und gegen ungewollte Bußgelder oder Unfälle ist man doch geschützt.
Es reicht wenn man die Versicherung und die Zulassungsstelle sofort informiert. Es ist wirklich verwunderlich wie lange manche Aberglauben existieren können.
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29 Antworten
Also ich habe diesen Fehler auch einmal begangen, meine Versicherung hat mir ganz schön ins Gewissen geredet, wenn er es nicht abmeldet haftest du, da es deine Kennzeichen sind unabhängig davon ob und was in einem kv vereinbart wurde.
Ich persönlich verkaufe nur noch abgemeldet, wem es nicht passt soll sich ein anderes Fahrzeug suchen. Wenn ich beim Händler ein Auto kaufe bekomme ich das auch nicht sofort in die Hand gedrückt durch Aufbereitung / Papierkram etc.
Wenn einer keine 2 Wochen warten kann ists schon ein wenig seltsam, was würde er machen wenn es nicht zum Kauf kommt? Dafür muss er ja ein Plan B haben..
Wenn er das Fahrzeug nicht abmeldet kannst du es nur der Polizei melden und hoffen das die den raus ziehen, da du ohne Papiere im Nachhinein nichts machen kannst, solang fährst du auf gut Glück bzw. Er auf deine Kosten
Schau ihm in die Augen und frage Dich , ob Du ihm vertrauen kannst. Ich gebe vertrauenswürdigen Kunden, die sich mit einem deutschen Perso ausweisen, die das Auto für sich kaufen und deren Meldeadresse oder Festnetznummer ich gecheckt habe, Ein Auto angemeldet mit. Die Versicherung geht mit Übergabe auf den Käufer über, nur für die Steuer ist man in der Mithaftung. Alles kein Problem, wenn man weiß, wo der Käufer wohnt und man das eintreiben kann.
Übergabebescheinigung und sofortige Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle ist selbstverständlich.
Hallo
Gibt's Zulassungsdienste bei Euch? Die machen das innerhalb paar Tagen. Wenn Du's richtig machst, muss der Käufer eh 2x kommen.
Sollte der K. das Fz. angemeldet mitnehmen, haftest Du NICHT für seine Vergehen im Strassenverkehr! Wichtig ist dabei auch die Uhrzeit der Übergabe im KV festzuhalten.
Sollte der K. aber trotz aller vertraglichen Vereinbarungen dann nicht ummelden, hast Du kaum eine Chance das Fz. stillzulegen oder was auch immer. Versicherungbeitrag bekommst zwar zurück, aber m.W.n. musst Du bist zu einem Jahr die KFZ Steuer weiter bezahlen.
Gruß jaro
Wenn die Person vernünftigen Eindruck macht: zugelassen mitgeben, Ausweiskopie machen , Vertrag Uhrzeit festhalten und dann hat dies bei 10 Verkäufen immer gepasst...
Vorteil: er kann das Auto nach Hause fahren ohne Kurzzeitkennzeichen
Eine übliche Vorgehensweise ist Die:
Die genaue Übergabe wird mit Datum und Uhrzeit auf dem KV vermerkrt. Es wird eine Ummeldung innerhalb einer Frist vereinbart.
Gleichzeitig mit dem Verkauf gibst Du der Versicherung und der Zulassungsstelle eine Info.
Beim ADAC Kaufvertrag sind da 2 entsprechende Postkarten beigeheftet (zumindest war es vor 3 Jahren noch so). Da werden die Daten eingetragen und dann per Post zu den beiden Stellen geschickt. Der Käufer unterschreibt die ebenfalls. Wenn Du den Vertrag online ausfüllst ersparst Du Dir sogar das doppelte Eintragen von Adressen und der Fahrgestell Nr.
Die Versicherung und die Zulassungsstelle haben aber bestimmt auch mittlerweile ein entsprechendes Onlineportal.
Sollte in der Zeit ein Haftpflichtschaden eintreten wird deine Versicherung den Schaden zahlen ohne aber deinen SF zu erhöhen. Mit der Kasko hast Du ja nix mehr am Hut.
Die Zulassungsstelle wird ebenfalls automatisch tätig wenn die Ummeldefrist verstreicht. Im Zweifel dann nochmal dort anrufen mit dem Hinweis das noch nicht umgemneldet wurde.
Verkehrsverstöße gehen selbstverständlich an den aktuellen Halter. Du kannst aber, aufgrund des Kaufvertrags, glaubhaft machen, das Du es nicht warst und dann Einspruch auf den Bußgeldbescheid einlegen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 9. Juli 2020 um 13:29:36 Uhr:
...
Sollte in der Zeit ein Haftpflichtschaden eintreten wird deine Versicherung den Schaden zahlen ohne aber deinen SF zu erhöhen. Mit der Kasko hast Du ja nix mehr am Hut.
Die Zulassungsstelle wird ebenfalls automatisch tätig wenn die Ummeldefrist verstreicht. Im Zweifel dann nochmal dort anrufen mit dem Hinweis das noch nicht umgemneldet wurde.
...
What? Was ein Quatsch...das kann so sein, aber eine generelle Aussage für alle Autoversicherungen hier zu posten...sehr verwegen.
Es gibt Modelle wo nur ein Fahrer zulässig ist...da kriegt man im Schadenfalle Ärger mit der Versicherung...und hier übergebe ich Auto und Versicherung (Kasko) und ich habe dann basiered auf was nichts mehr mit am Hut?
An TE: Das würde ich vorab mit der Versicherung klären.
Hier sind die Aussagen sehr unterschiedlich...von Vertrauen bis zu Nur abgemeldet...hilft Dir ggf. aber nicht weiter. Ich persönlich habe bislang noch nie bei meinen Verkäufen vorher abgemeldet...also Vertrauensbasis und hatte noch nie ein Problem.
Danke für eure ganzen Antworten, Anregungen und Meinungen.
Es wäre wirklich am Einfachsten, wenn ich das Fahrzeug angemeldet mitgebe. Sowohl für den möglichen Käufer, als auch für mich.
Kann man nur hoffen, dass dann alles gut geht. Ich würde dann wohl vor Ort noch einmal spontan entscheiden. Bei der Versicherung im Vorfeld anrufen muss ich sowieso. Tatsächlich darf versicherungstechnisch nur ich das Fahrzeug fahren.
Ich verstehe nicht , warum von vielen angenommen wird, das der Käufer das Auto nicht ummeldet - und dann gibt es eine Katastrophe.. Was hat der Käufer gewonnen, wenn er das gekaufte Auto nicht ab- oder ummeldet? 10 Euro Steuerersparnis? Die Versicherung muss er früher oder später bezahlen (die geht mit dem Kauf auf Ihm über). So etwas passiert höchstens , wenn ein Azubi ein 1000 Euro Fahrzeug kauft und denkt kann sich weitere Ausgaben sparen. Statistisch gesehen passiert so etwas sehr selten. Und gegen ungewollte Bußgelder oder Unfälle ist man doch geschützt.
Es reicht wenn man die Versicherung und die Zulassungsstelle sofort informiert. Es ist wirklich verwunderlich wie lange manche Aberglauben existieren können.
@gumajan ich teile exakt deine Worte und Ansicht. Nur scheint das eine absolute Minderheitenmeinung zu sein, da nahezu jeder andere hier hinter allem grundsätzlich Böses, Niedertracht, Halunken, Gangster und ausgeführten Betrug in besonders schweren Fällen wittert. Nicht weil selber erlebt sondern, weil es ja genügend bekannte Fälle gibt.
Was habe ich neulich beim spontanen Kauf (Pfingstsamstag) meines Cabrio gemacht?
angesehen, Probefahrt gemacht, VK und ich haben ADAC-Vertrag gemacht, Anzahlung (20%). Am Wochenende drauf die Restsumme gezahlt, Übergabe/Übernahmemodalitäten schriftlich fixiert und mit dem noch angemeldeten Auto nach Hause gefahren. Dienstags das Auto auf mich umgemeldet, dem VK ein Bild mit neuem Kennzeichen per WhatsApp gesendet und ein ungläubiges „was, so schnell?!“ plus besten Dank und gute Fahrt erhalten.
Also kein Problem, wenn sich zwei seriöse und gleichgesinnte Protagonisten begegnen.
Käme sicher auf den Wert an. Bei einer 300 Euro Karre die mit viel Beten noch über den TÜV kommt, wäre ich dem Käufer gegenüber skeptischer als bei einem teureren Auto. Kein Mensch fährt 300 km, kauft ein Auto und geht dann noch den Stress ein es nicht umzumelden.
Die Versicherung geht auf den Käufer über. Das ist Fakt. Auch wenn andere was anderes schreiben. Steuer wäre noch was anderes. Das tut Ggf. Bei einem 300 Euro Auto weg. Bei einem ordentlichen Auto wahrscheinlich nicht.
https://www.mobile.de/.../...was-geschieht-mit-der-versicherung--16084
Mit der Versicherung ist es wirklich kein Problem.
Die Klausel mit dem alleinigen Fahrer giebt es, hab sie selber aber richtig heißt es: ..wird nahezu ausschließlich.. oder vorwiegend... oder so ähnlich von Einem Fahrer genutzt. Anders wäre ja z.B. eine Werkstatt Probefahrt oder ähnliches nicht machbar. Eine Überführungsfahrt nach Verkauf gehört da natürlich genauso zu. Wichtig ist eben, das man die Versicherung umgehend informiert.
Die Zulassungsstelle muß auch informiert werden aber aus anderen Gründen.
Bei dem Link auf mobile heißt es:
"Aus diesem Grund bleibt das Fahrzeug auch dann versichert, wenn es per Vertrag den Besitzer wechselt. Die bestehende Kfz-Versicherung geht auf den Käufer des Wagens über. Solange dieser es nicht auf seinen Namen um- oder es bei einer neuen Versicherung anmeldet, greift nach wie vor die Police, die Du für den Wagen abgeschlossen hast"
Ich verstehe das nicht so ganz:
Ich würde aber schon gern ein anderes Fahrzeug kaufen, und nicht im Zweifel erst einen Monat später. Und das neue Fahrzeug soll dann mit den SF etc. des vorherigen Fahrzeuges laufen.
Das geht dann ja nicht, solange der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet?
Und die Versicherung wird sich ja wohl nicht den Versicherungsbeitrag für diese 4 Wochen bei ihm holen, sondern bei mir.
Falsche Denkweise.
Der Vertrag bleibt für die Übergsngsfrist bestehen. Aber nur die Haftpflicht!
Dein neuer Wagen ist davon völlig unberührt. Anderes Fahrzeug andere Bedingungen. In dem Moment wo der Käufer vom Hof fährt ist das alte Auto für dich versicherungsmäßig erledigt.
Die Beiträge sind ja schon bezahlt. Du bekommst, nachdem das Auto ungemeldet ist eine Abrechnung der Versicherung wo dir auf den Tag genau die Beiträge für dein altes Auto zurück erstattet werden. Deswegen ja die Mitteilung von Dir an die Versicherung. Die legen das auf wiedervorlage und wenn da keine Ab- bzw. Ummeldung erfolgte dann Haken die nach.
Das selbe ist mit der Kfz Steuer.
Das passiert jeden Tag tausendfach so. Hab da mal keine Angst.
Die Versicherung geht auf den Käufer über, das heißt, das ab dem Moment technisch ein neuer Vertrag entsteht. Dein alter Vertrag mit dem Rabatt bleibt bei Dir und Du kannst ein neues Auto darauf anmelden. Für ein paar Tage tolerieren die Versicherungen das, dauert es länger, bekommt der Käufer eine Rechnung.