Autoverkauf -> Abmelden?

Hallo zusammen,

meine Frage passt zwar thematisch nicht ganz hierein, aber ich weiß nicht wo ich sonsten posten sollte: wenn ich ein Auto verkaufe und angemeldet übergebe, kann der Käufer ja theoretisch noch allerhand Unfug damit treiben (Verkehrsdelikte, Abmeldung verzögern etc.). Was ist, wenn ich die Kennzeichen selbst entwerte (also Plaketten abkratze) und sie ihm mitgebe, damit er abmelden kann (er bringt Überführungskennzeichen mit)? Ist das eine gültige Entwertung, die mich im Zweifelsfall vor Ärger bewahrt, wenn er z.B. damit geblitzt wird, oder ist das genauso gut als ob ich die Plaketten dran gelassen hätte?

Danke und Grüße,
Donnerschlag

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andy840


An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!
Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::
Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..
Bei interesse.Guckst du den anhang

------------------------------------------------------------------------------------------------

So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

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Meine Erfahrung:

Alten Käfer angemeldet verkauft. Für 250 Mark. 3 Wochen später klingelte die Polizei bei mir und hat mich gefragt,

warum mein Auto mit Diebesgut und gestohlenen Belgischen Kennzeichen einige Zeit auf dem Standstreifen der A4 nähe Aachen steht!

Ich war froh, den Kaufvertrag als Beweis zu haben-so war ich aus der Nummer raus.

Seitdem: Abmelden und gut ist!

Mehrkosten für den Käufer nahe Null!

Weil Kurzzeitkennzeichen auf den im Anschluß der "ordentlichen Zulassung" erfolgten Versicherungsbetrag angerechnet werden.

Bleiben knapp 20 Taler für Gebühr & Blech bei der Zulassungsstelle!

Meine Empfehlung: Nur abgemeldet übergeben. So wird das Risiko, das hier zuhauf beschrieben wurde, um diesen Faktor minimiert!
Gruß...

Ich verkaufe nie wieder ein Auto was noch zugelassen ist. Man kann aus Schaden lernen.

Wer ein Auto kauft sollte auch in der Lage sein die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zu tragen und den Weg zum Verkäufer 2 x zu machen. Beim ersten Mal besichtigen, kleine Anzahlung und dann mit Kurzzeitkennzeichen abholen.

Lieber verzichte ich auf einen Verkauf wenn der Käufer das nicht will

Wie gesagt, ich habe vor es vorher abzumelden, aber da die Zeitplanung zwangsweise knapp ausfällt könnte es passieren, wenn ich z.B. im Stau stecken bleibe, daß es mit dem Abmelden nicht mehr klappt.

Ich hab da nochmal zwei Fragen zum ADAC-Vertrag:

1. Folgende Klausel (gekürzt): Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Heißt daß, wenn dem Käufer aufgrund eines mir selbst unbekannten Mangels am Fahrzeug körperlicher Schaden zugefügt wird, muss ich trotzdem haften? Banales Beispiel: ihm platzt ein Reifen und er fährt gegen einen Baum, muss ich dann haften? Das fänd ich aber äußerst merkwürdig😕. Und welche Versicherung würde das überhaupt abdecken, die bis zum Verkauf bestehende Kfz-Haftpflicht, die Privathaftpflicht oder eine andere?

2. Unter folgende Mängel: Es liegt am Fahrzeug ein Marderschaden vor (das weiß der Kaufer auch), soweit mir bekannt hat der Marder nur die Motorhaubendämmmatte angeknabbert (eine neue gebe ich dazu), auch eine Durchsicht in der Werkstatt offenbarte keine weiteren Schäden. Trotzdem kann man nie ganz ausschließen, daß nicht doch irgendwo ein versteckter Biss ist, der irgendwann zu einem Schaden führt. Reicht es, wenn ich dann schreibe: es sind keine weiteren (Marder-)Schäden bekannt, trotzdem können diese nicht ausgeschlossen werden? Sollte nach dem Verkauf irgendwann ein Schaden auftreten kann ich ja auch nicht wissen, ober der Käufer nicht selbst einen Marder hat.

Einen Reifenplatzer o.ä. denke ich mal wird dir mit Sicherheit nicht als fahrlässig unterstellt werden können..
Und um wirklich alles auszuschließen. Unter Punkt lll. Sonstige Vereinbarungen::: Verkauf ausschließlich als Bastler/Schlachtfahrzeug!!!
Auch wenn du einen wagen von 10000€ verkaufst, Sch...egal reinschreiben.....da du ja auch nicht drin steckst:: Passieren kann immer was....Siehe Toyota ..neue Autos wo die Bremsen versagen😰

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Es ist halt die Frage, wie die Formulierung zu verstehen ist: muss ich an Schäden für Leben und Gesundheit nur dann haften, wenn ich fahrlässig oder vorsätzlich das Auto beispielsweise in nicht verkehrstüchtigem Zustand übergebe oder auch dann wenn keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Ich finde die Formulierung an der Stelle ziemlich uneindeutig. Der gleiche Satz steht übrigens auch im Standardvertrag von mobile. Ich hab auch gerade mal bei einem Versicherungsberater angerufen, seine spontane Aussage: das decken weder Privat-Haftpflicht noch Kfz-Haftpflicht ab. Er will das aber nochmal prüfen.

Das Auto ist gerade mal 4 Jahre alt und kostet auch etwas mehr, ich habe Zweifel, daß sich der Käufer auf eine Formulierung wie Bastlerfahrzeug einlassen würde.

Zitat:

Original geschrieben von BlueAtlanta


Meine Empfehlung: Nur abgemeldet übergeben. So wird das Risiko, das hier zuhauf beschrieben wurde, um diesen Faktor minimiert!

Sorry, wenn ich diesen alten Fred nochmals weiterschreibe.

Diese Methode ist zwar sicher, hat aber ggf. folgende Nachteile.

1. Es schränkt den Käuferkreis ein, vor allem wenn Interessenten von weiter her kommen und nochmals anreisen müssten. Damit könnte ich noch leben.

2. Was ist aber, wenn der Käufer es sich anders überlegt (besseres Angebot gefunden) und einfach nicht mehr kommt? Dann habe ich zwar einen Kaufvertrag in der Hand und kann auf Erfüllung klagen. Das kann sich ziehen und in der Zwischenzeit fehlt mir der Verkaufserlös, den ich naturgemäß brauche, um den Neuwagen bezahlen zu können. Wenn dann beim abgesprungenen Käufer nichts zu holen ist, darf ich erst wieder anmelden, weil ich privat unangemeldet praktisch nicht verkaufen kann (Probefahrt). Des Weiteren sinkt natürlich der Erlös mit jedem Monat, was das Auto älter wird. Gleich anderweitig weiterverkaufen geht auch nicht, während die Klage auf Vertragserfüllung läuft.

Insofern sehe ich das Risiko mit und ohne Abmeldung gleich hoch an. Man kann so oder so an einen Gauner geraten. Ich werde es wohl so versuchen, dass ich den Käufer auf eine feste Zusage festnagle, ob er die Versicherung übernimmt (vermutlich nicht) oder wechselt. Letzteres würde zu einer Kündigung der Versicherung meinerseits führen, (Termin ca. 1 Woche nach Verkauf). Dies zusammen mit den Übergabeformularen an Zulassung und Versicherung (ADAC-Kaufvertrag) sollte wohl das Allgemeinrisiko minimieren.

epp4

Schon mal versucht eine KFZ-Versicherung zu kündigen wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist ?

Die einzig richtige Möglichkeit ist das Fahrzeug abzumelden

Die Möglichkeit das ein Käufer nach Unterzeichnung eines Kaufvertrages abspringt halte ich für wesentlich geringer als die wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wird....

Man kann den Übergabetermin auch zu Öffnungszeiten der Zulassungsstelle legen.Bei uns z.B. auch Samstag morgens.Probefahrt kann noch absolviert werden und dann zur Zulassungsstelle abmelden.Dort auf der Zulassungsstelle kann der Käufer auch gleich ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.Das einzige was er benötigt ist die EVB seiner Versicherung,und die kann man auch per Telefon bekommen

Bei uns ist die einzig sichere Methode sein altes Kennzeichen zu behalten sein Fahrzeug selber abzumelden und gleich wieder zu reservieren.Wird in einem anderen Kreis abgemeldet weiß keiner genau wann die Daten der Abmeldung zur Zulassungsstelle kommen.Da muß man schon jeden Tag anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Schon mal versucht eine KFZ-Versicherung zu kündigen wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist ?

Habe ich noch nicht, aber es wird in den Foren oft berichtet, dass eine Kündigung nach Übergabe eine Möglichkeit wäre, vorausgesetzt es wird belegt, dass der Folgebesitzer die Versicherung nicht übernehmen will. Und wenn manche Leute nicht absoluten Mist erzählten, haben sie das auch schon gemacht.

Ich muss allerdings zugeben, dass es schon manche Fehlinformation gab.

Allerdings danke für den Tipp mit der Fahrt zur Zulassungsstelle. Das wäre wirklich eine Alternative, zumal sich seit ein paar Jahren die Öffnungszeiten drastisch verbessert haben (Mo-Do bis 18:00). Das hätte ich solchen Behörden eigentlich gar nicht zugetraut.

epp4

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Schon mal versucht eine KFZ-Versicherung zu kündigen wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist ?

.....Du musst die Versicherung nicht kündigen, sondern nur den Verkauf (mit Datum und Uhrzeit der Übergabe) Deinem Versicherer mitteilen! Der Versicherungsvertrag geht ab diesem Zeitpunkt auf den Erwerber über und Du bist raus aus dem Vertrag. Was der Käufer mit dem Vertrag macht, kann Dir egal sein (idR wird er den Versicherer mit Ummeldung des Fahrzeugs wechseln).

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden und für die Versicherung nicht greifbar sein (was gefühlt in einem von 10.000 Fällen vorkommt) spricht der Versicherer eine sog. "Erwerberkündigung" aus. Ab diesem Zeitpunkt hat auch die Exekutive ein Interesse daran den Käufer zu finden, da er sich strafbar gemacht hat, weil er mit dem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz am Strassenverkehr teilnimmt!

Zitat:

Original geschrieben von Andy840


An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!
Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::
Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

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So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

Zitat:

Original geschrieben von brnbrt



Zitat:

Original geschrieben von Andy840


An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!
Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

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Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..
Bei interesse.Guckst du den anhang

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So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

..........oder gar Straftaten mit meinem KFZ ausgeführt werden, wo ich dann nachher beweisen muß, dass ich diese nicht gemacht habe.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von brnbrt


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So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

..........oder gar Straftaten mit meinem KFZ ausgeführt werden, wo ich dann nachher beweisen muß, dass ich diese nicht gemacht habe.

Hallo Corsadiesel,

das ist vollkommen richtig.
Das Finanzamt - mit der Verkaufsmeldung - entlässt meistens den Verkäufer aus der Zahlpflicht und sucht eventuell nach dem Käufer - die Versicherung, weil sie auch eventuell zahlen muss, NICHT.
Die Versicherung macht sich auch nicht die Mühe nach dem Käufer zu suchen - warum auch?
Ein Zahlmann ist da und ist der Eigentümer. Der Autobesitzer ist in Russland!

Zitat:

Original geschrieben von brnbrt


So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer).

Steuerpflicht endet mit Eingang der Anzeige des Verkaufs des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle ( § 5 (5) Kraftfahrtsteuergesetz) .

Wird Verkauf nicht angezeigt, endet Steuerpflicht mit Umschreibung des verkauften Fahrzeuges auf den Käufer. Also offensichtlich selbst schuld, wenn noch Steuern bezahlt werden mussten.

O.

Zitat:

Original geschrieben von brnbrt


Das Finanzamt - mit der Verkaufsmeldung - entlässt meistens den Verkäufer aus der Zahlpflicht und sucht eventuell nach dem Käufer - die Versicherung, weil sie auch eventuell zahlen muss, NICHT.

Selten so einen Schmarrn gelesen... Lies das VVG oder google einfach nur das Wort "Erwerberkündigung"!

Hmm,

bei der Steuer ist man mit Kaufvertrag raus, bei der Versicherung nicht ganz.

Ist es nicht so dass man bei angemeldeten Verkauf zwar keine Probleme mit seinem Vertrag (Rückstufung) hat, jedoch bis zur nächsten Hauptfälligkeit "Gesamtschuldnerisch" für den Vertrag herhalten muss.
Bedeutet: Ist der Käufer nicht mehr greifbar, zahlt man die Versicherung weiter bis zum 31.12. (oder eben zum nächsten Fälligkeitsdatum)

Ich Verkaufe und Kaufe gerne angemeldet, liegt jedoch kein Deutscher Wohnsitz vor dann wohl doch eher selbst abmelden.

Grüße
Steini

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