1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autoverkauf -> Abmelden?

Autoverkauf -> Abmelden?

Hallo zusammen,

meine Frage passt zwar thematisch nicht ganz hierein, aber ich weiß nicht wo ich sonsten posten sollte: wenn ich ein Auto verkaufe und angemeldet übergebe, kann der Käufer ja theoretisch noch allerhand Unfug damit treiben (Verkehrsdelikte, Abmeldung verzögern etc.). Was ist, wenn ich die Kennzeichen selbst entwerte (also Plaketten abkratze) und sie ihm mitgebe, damit er abmelden kann (er bringt Überführungskennzeichen mit)? Ist das eine gültige Entwertung, die mich im Zweifelsfall vor Ärger bewahrt, wenn er z.B. damit geblitzt wird, oder ist das genauso gut als ob ich die Plaketten dran gelassen hätte?

Danke und Grüße,
Donnerschlag

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andy840


An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!
Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::
Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..
Bei interesse.Guckst du den anhang

------------------------------------------------------------------------------------------------

So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

50 weitere Antworten
50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Ist es nicht so dass man bei angemeldeten Verkauf zwar keine Probleme mit seinem Vertrag (Rückstufung) hat, jedoch bis zur nächsten Hauptfälligkeit "Gesamtschuldnerisch" für den Vertrag herhalten muss.

Das ist zwar vom Prinzip her so, jedoch hast Du die Möglichkeit mit Nachweis der Veräusserung bei Versicherer eine sog. Erwerberkündigung gem.

§96 VVG

zu veranlassen...

Somit trägst Du das Risiko den Versicherungsbeitrag ca. einen Monat mehr als nötig zu zahlen!

Sobald der Versicherer die Erwerberkündigung ausgesprochen hat bzw. sobald deswegen der Versicherungsschutz erlischt, hat der Erwerber ein Problem, da er ohne Pflichtversicherung unterwegs ist.

Theoretisch gilt das natürlich auch, wenn der Käufer keinen deutschen Wohnsitz hat; jedoch ist die Quote der "Nichtabmelder" sicherlich bei dieser Gruppe um ein vielfaches höher... Das Kostenrisiko bleibt für den Verkäufer der Höhe nach allerdings gleich niedrig.

Ähm, wie stelle ich denn das jetzt an, habe mein Auto verkauft, aber noch nicht übergeben. Er hat als Absicherung den Fahrzeugbreif und ich 50€ und das Auto. Übergabe soll in zwei Wochen stattfinden. Problem: Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen, die nicht gerade hier um die Ecke wohnt (270 km). Wie stelle ich sicher, dass die Abmeldung korrekt läuft? Oder soll ich einfach die Schilder abnehmen und der neue Besitzer muss neue Schilder mitbringen?

nuja, wenn er alle noetigen papiere hat (was ich nicht glaube; mindestens der HU bericht wird fehlen?), kann er ja das auto auf sich ummelden und hat die neuen schilder schon.
abmelden kannst du den wagen ja nicht ohne die papiere.
je nach wochentag und uhrzeit (und wagennutzung bis dahin), koenntet ihr zusammen zur abmeldung fahren und er schraubt entweder seine neuen kennzeichen an oder er nutzt kurzzeitkennzeichen, die er vor ort normalerweise erwerben kann (eigentlich unnoetige kosten).

PS
die mehrkosten fuer kurzzeitkennzeiche, solltet ihr klaeren.
steht im kaufvertrag was ueber die uebergabe ("wird angemeldet uebergeben und der verkäufer verpflichtet sich innerhalb von x tagen ..."😉 ?
das waere ja auch relevant.
bei 50EUR anzahlung sollte (hoffentlich) der kaufpreis ja nicht sonderlich hoch sein. sonst wuerde ich den brief dafuer nicht weggeben.

Fahrzeugschein (sowie einen alten, ungültigen FZB von einem Wohnortwechsel) habe ich noch. Kaufpreis waren 1850 €.

Tja wir müssen wohl zusammen zur Zulassungsstelle. Aber dann braucht er wohl Kurzzeitkennzeichen, da er nicht hier wohnt sondern ein paar Landkreise weiter. Ich befürchte das wird alles doch nicht so einfach, hätte den Wagen wohl doch besser bei VW abgegeben.

Ich könnte das Fahrzeug auch angemeldet übergeben, dann aber mit einer höheren Kaution (200 €) falls er es nicht abmeldet. Was haltet ihr davon?

Alternativ könnte er ja auch den Kaufpreis überweisen, dann sende ich per Einschreiben den Fahrzeugschein und er kanns zulassen und dann mit Kennzeichen hierher kommen. Frage ist nur ob er dazu bereit ist.

Ach Gott, ich wäre froh, wenn ich das Auto noch nicht verkauft hätte und es einfach bei VW abgeben könnte. Soviel einfacher!

Ähnliche Themen

ich machs mir natuerlich einfach, wenn ich nun sage: "mach dir nicht so nen kopp" 🙂
der weitaus groesste teil der privatverkaeufe geht bis zur ummeldung sicherlich korrekt vonstatten.
wenn du zu dem vertrag eine meldeadresse, festnetznummer (an die derjenige auch rangeht), personalausweisnummer hast, sehe ich da kein wirkliches problem.
wie in jedem forum (die prozentzahlen sind nur "gefuehlt"😉, liest man nie/selten von den reibungslosen 98%, sondern immer nur von den 2% die probleme machen.
und von den 2% sind auch noch 1% reine bloedheit 😉
eine gesunde portion skepsis ist allerdings vollkommen ok und gepaart mit ein wenig menschenkenntnis, geht doch in der regel alles gut und reibungslos.

Ok so ist das auch im Kaufvertrag vorgesehen. Jetzt noch ne Frage, was ist HU/AU bzw. wo finde ich diese Nachweise?? Sind damit die Stempel im Fahrzeugschein gemeint oder noch was anders? Ih frage deshalb so blöd, weil das Zeug möglicherweise noch bei meiner Mutter liegt und ich das daher rechtzeitig "anfordern" muss.

Auch brauche ich wohl ne Vollmacht, dass ich den Wagen überhaupt verkaufen darf?!

natuerlich kannst du nicht das eigentum eines anderen verkaufen (auch wenns deine mutter ist)!
die eigentuemerin, kann dich aber dazu bevollmaechtigen (schriftlich und diesmal durch euch komplizierter 😉 )
zusaetzlich zum "stempel" im schein (teil 1), gibt es auch noch den "tuevbericht" der letzten hauptuntersuchung.
der einen zulassungsstelle scheint der kartoffelstempel des scheins (teil 1) auszureichen, aber grundsaetzlich kannst du davon ausgehen, den schriftlichen pruefbeleg vorlegen zu muessen (bzw. der kaeufer).

Zitat:

Diese Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Elektronische Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass, des Bevollmächtigten
In einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgas-untersuchungen (AU)
Bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Bisherige Kennzeichenschilder

eine kleine "lampe" geht bei mir aber an, wenn der wagen mit kaufvertrag verkauft sein soll.... du aber nicht der im KV eingetragene eigentuemer bist, keine klaren uebergaberegeln (bzgl. ummeldung) angegeben sind und du den brief (kein eigentumsnachweis) weggegeben hast.

somit ist fuer mich schonmal kein gueltiger vertrag zustandegekommen?! (kein eigentuemer) und der brief (und dessen nummer/fahrzeugdaten) ist nicht in deinen haenden.

die fahrzeugdaten werden gerne fuer gefaelschte fahrzeugannoncen genutzt.

der brief gehoert zur fahrzeuguebergabe und nicht fuer 50 laeppische EUR in fremde haende

Was schlagt ihr denn jetzt vor? Soll ich das Ganze abblasen mit dem Hinweis, dass das Auto ja nicht auf mich gemeldet ist und daher der Kaufvertrag so nicht gilt?

Den Fahrzeugbrief wollte der Käufer nur haben als Sicherheit.

Was genau kann der denn mit dem Brief jetzt bitte machen? Gefälschte Fahrzeugannoncen, ja gut. Aber die gibt es immer. Spätestens beim Probefahren fällt das ja auf.

Deine Antwort
Ähnliche Themen