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Autoverkauf -> Abmelden?

Hallo zusammen,

meine Frage passt zwar thematisch nicht ganz hierein, aber ich weiß nicht wo ich sonsten posten sollte: wenn ich ein Auto verkaufe und angemeldet übergebe, kann der Käufer ja theoretisch noch allerhand Unfug damit treiben (Verkehrsdelikte, Abmeldung verzögern etc.). Was ist, wenn ich die Kennzeichen selbst entwerte (also Plaketten abkratze) und sie ihm mitgebe, damit er abmelden kann (er bringt Überführungskennzeichen mit)? Ist das eine gültige Entwertung, die mich im Zweifelsfall vor Ärger bewahrt, wenn er z.B. damit geblitzt wird, oder ist das genauso gut als ob ich die Plaketten dran gelassen hätte?

Danke und Grüße,
Donnerschlag

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andy840


An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!
Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::
Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..
Bei interesse.Guckst du den anhang

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So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.
Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.
Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.
Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.
Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!
Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

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Moin,

ich habe hier ein paar Beiträge entfernt weil mehrfach der gleiche Text (wohl aus einem andern Forum kopiert) innerhalb eines Beitrages verwendet wurde. Das ganze dann auch noch mehrmals nacheinander so dass keinerlei Übersicht mehr vorhanden war.

Bitte in Zukunft darauf achten dass auch klar wird wer, was, wann bzw wo(Quellenangabe) geschrieben hat.

Grüße
Steini

Mal so meine Erfahrungen.
Ein Einkäufer kann man schlecht abschätzen was er so vorhat und wie zuverlässig er ist.
Einfache Lösung.Mache dem Verkäufer den Vorschlag,dass du das Fahrzeu abmeldest und du gleichzeitig ein Kurzkennzeichen für dieses Fahrzeug beantragst.
Vorteil : du kannst nach Abmeldung das KFZ wieder nach Hause verbringen und der Käufer es überführen und anmelden.
Die Kostenfrage müsst ihr selber regeln.
Geht einer darauf nicht ein ist Vorsicht geboten.
Nix mit überweisen,nix mit Zahlungsersatzmitteln.
Bar ,Zug um Zug.
Bopp19

Der Vorschlag ist doch Käse. Ein Kurzzeitkennzeichen braucht auch eine Versicherung. Und da fährst du entweder mit ner Karre rum auf seine Versicherung und könntest Mist bauen oder halt umgedreht.

Außerdem würd ich mit einem verkauften Wagen keinen m mehr fahren. Was ist, wenn du einen (auch nicht-verschuldeten) Unfall hast? Das wird ne Riesenrennerei.

Du kannst das Auto deiner Mutter bedenkenlos verkaufen. Ich hab das mit dem niedersächsischen Auto meiner Freundin hier in Berlin auch gemacht. Kein Problem.
Im Übrigen habe ich das Fahrzeug (an einen "Ausländer"😉 angemeldet verkauft. War auch kein Problem. Natürlich mit Kaufvertrag, nem Blick auf seinen Führerschein und Abschreiben von Name, Geburtsort und Datum. Dann direkt nach dem Verkauf das Geld nach Haus gebracht und den Kaufvertrag an die Versicherung meiner Freundin gefaxt. Somit gibts dann auch nen zeitlichen Beleg des Verkaufs.

Genau soll es der Te machen.
Der Käufer meldet das KFZ nicht um,baut ein Unfall,und Ali ist nicht auffindbar.
Dann haste aber richtig ins Klo gegriffen.

Den ganzen Papierkram mit Protokoll usw kannst du dir dann an Spiegel hängen.

Wieviel Autos hast du schon verkauft 10 100 500 hundert?

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Ich werds nun so machen: Ich teile der Versicherung und der KfZ-Meldestelle mit, dass das KfZ verkauft wurde. Laut den Infos im Link habe ich so deutlich weniger Risiko. Wenn was passiert, habe ich so zumindest was schriftliches. Im Vertrag steht ja auch die Pflicht innerhalb von 3 Tagen umzumelden. Ausweis- und Führerschienkontrolle sind selbstverständlich.

Klar, ein Risiko gibt es immer. Aber leider sind alle anderen Lösungen wahnsinnig umständlich. Im Link wird Abmelden nur beim Verkauf ins Ausland empfohlen. Ich habe durch meine Arbeit auch nicht die Zeit noch 2h auf dem Amt (ihr kennt ja die Öffnungszeiten) zu stehen um die Abmeldung vorzunehmen.

Ja klaro, nicht mehr mit dem Auto fahren, haha, wie soll ich denn bitte dann zur Arbeit kommen? Also bitte, bleibt doch mal in der Realität.

http://www.wgv.de/docs/wdb/cms/sonstiges/Kaufvertrag_Kfz.pdf

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