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Autoverkauf an EU-Ausländer

Themenstarteram 28. August 2008 um 22:14

Servus Leute,

ich habe heute in Ebay meinen A3 verkauft. Womit ich jedoch gar nicht gerechnet habe ist, dass der Käufer aus dem EU-Ausland kommt.

Jetzt habe ich ein paar Fragen bzw. suche Bestätigung.

Das Auto ist momentan angemeldet. Natürlich muss das Auto abgemeldet werden.

Aber wie sieht denn der genaue Ablauf ab?

Für die notwendigen Überführungskennzeichen, braucht der Käufer doch die Papiere oder? Außerdem muss doch der Käufer irgendwie eine Prüfung machen lassen mit dem Auto. Was wird dabei geprüft? Nur Fahrgestellnummer etc oder?

Wann gebe ich dem Käufer denn die Papiere damit er sich die Kennzeichen holen kann? Also ich schliesse erst den Kaufvertrag ab, nehme das Geld und dafür kriegt er die Papiere? Dann geht er mit den Papieren zur Zulassungsstelle und holt sich kennzeichen etc. ? Aber wie soll das funktionieren wenn doch diese technische Prüfung gemacht werden muss bei der die Papiere mit Fahrgestellnummer etc. verglichen werden?

Und diese Doppelkarte...für den Versicherungsschutz wo bekommt der Käufer die her? Ich meine, nicht dass ich mich darum kümmern möchte/müsste aber ich will schon vorbereitet sein damit ich weiß wann ich das Auto am Besten abmelde.

Noch was:Wenn ich das Auto am 2. oder 3. des Monats verkaufe...erhalte ich dann trotzdem den monatlichen Versicherungsbeitrag zurück?

 

Sorry für die vielen Fragen - habe die Suchfunktion genutzt aber dort werden die Fragen teils unterschiedlich und unausführlich beantwortet!!

DANKE EUCH

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11 Antworten

Hallo,

du meldest das Auto ganz normal ab, und stellst ihn zur abholung bereit.

Der Käufer kommt, gibt Dir das Geld, und nimmt das Auto mit, so die Regel.

Falls er Ausfuhr Kennzeichen braucht, muss er soweit ich weiss, die Fahrzeugpapiere mit zur Zulassung nehmen.

Hier auch ganz einfach: Erst Geld -> dann Papiere.

Der wird schon wissen wie er das macht ;)

Doppelkarten bekommt man mittlerweile schon beim Schildermann an der Zulassungsstelle. 30 Tage kosten im Schnitt 90€ Versicherung + Schilder + Zulassung.

Zur Versicherung: Du bekommst zuvielbezahltes Geld ab 1 Tag der Abmeldung zurück.

Beispiel: Am 08.08 abgemeldet -> ab 09.08 ist das Auto offiziell abgemeldet, und du bekommst das Geld ab diesem Tag zurück.

Gruß Dennis

Themenstarteram 28. August 2008 um 22:47

Hallo Dennis,

viele Dank für die kompetente Hilfe aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Das hört sich plausibel an. Weißt du (oder jemand anderes) jeodch vielleicht näheres zu dieser Prüfung die der Käufer machen muss um die kennzeichen zu erhalten?

Da wäre es ja blöd, wenn das Auto schon abgemeldet ist. Weil ohne kennzeichen -> Auto darf nicht gefahren werden. Auto darf nicht gefahren werden -> wie soll das Auto zur Überprüfung gebracht werden um Exportkennzeichen zu erhalten?

am 29. August 2008 um 2:10

Also ich weiß nichts von einer Prüfung die der Käufer machen muss.

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens sind laut meinem LRA folgende:

Zitat:

Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen, legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.

Ø gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Ø bei Vertretung zusätzlich:

0 schriftliche Vollmacht

0 Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

Ø wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Ø Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ø Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge (meist gelb und 3 oder 4-fach)

Ø Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Ø bei zugelassen Fahrzeugen: zusätzlich

0 Kennzeichenschilder

0 Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Ø bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen: zusätzlich Abmeldebescheinigung (wenn bis 30.09.2005 stillgelegt)

Soweit das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die Kennzeichenschilder entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) entwertet. Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr.

Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der HU vor Ablauf des Ausfuhrzeitraums, muss ein Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Verkehrssicherheit vorgelegt werden.

Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zum Endzeitpunkt (maximal ein Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Zuteilung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen mit der roten Plakette für den Zulassungsbezirk abgestempelt.

Hinweis:Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Quelle: http://www.landkreis-zwickau.de/1990.html

Moin Moin.

TE,wenn Du ein netter Verkäufer bist,meldest Du das Fahrzeug mit dem Kunden zusammen ab.

Spreche die Abholung/Abmeldung mit deinem Käufer ab,es hat für Dich den Vorteil,sollte

das Fahrzeug nicht abgenommen werden,hast Du kein Problem mit

deinem dann abgemeldetem Fahrzeug.

Sollte der Käufer das Fahrzeug z.B.mit einem Trailer abholen,vorher abmelden.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen,daß EU Bürger mitlerweile meistens

Kurzzeitkennzeichen bevorzugen.

Versicherungsbestätigung gibt es beim Schildermacher am Verkehrsamt.

Sollten Zollkennzeichen benötigt werden,ist ein gültiger

Tüv/Au Bericht zu den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Möchtest Du den Käufer alleine zum Amt schicken,kann der Käufer mit den Papieren

(Bei Zollkennzeichen)

ohne Fahrzeug zum Amt fahren,bekommt ein Kennzeichen zugezeilt,

und fährt dann das Fahrzeug mit diesem ungestempelten Kennzeichen zum Amt.

MfG.alrock01

 

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin.

TE,wenn Du ein netter Verkäufer bist,meldest Du das Fahrzeug mit dem Kunden zusammen ab.

Spreche die Abholung/Abmeldung mit deinem Käufer ab,es hat für Dich den Vorteil,sollte

das Fahrzeug nicht abgenommen werden,hast Du kein Problem mit

deinem dann abgemeldetem Fahrzeug.

Sollte der Käufer das Fahrzeug z.B.mit einem Trailer abholen,vorher abmelden.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen,daß EU Bürger mitlerweile meistens

Kurzzeitkennzeichen bevorzugen.

Versicherungsbestätigung gibt es beim Schildermacher am Verkehrsamt.

Sollten Zollkennzeichen benötigt werden,ist ein gültiger

Tüv/Au Bericht zu den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Möchtest Du den Käufer alleine zum Amt schicken,kann der Käufer mit den Papieren

(Bei Zollkennzeichen)

ohne Fahrzeug zum Amt fahren,bekommt ein Kennzeichen zugezeilt,

und fährt dann das Fahrzeug mit diesem ungestempelten Kennzeichen zum Amt.

MfG.alrock01

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen ;)

Dennis

Themenstarteram 29. August 2008 um 7:21

Danke euch Leute. Sorry wenn ich eine lange Leitung habe...

aber hier fallen unterschiedliche Wörter für -vielleicht- ein und dieselbe Sache...

Braucht der Käufer jetzt nur Kurzzeitkennzeichen oder doch notwendigerweise Exportkennzeichen?

Es handelt sich dabei um einen EU-Ausländer.

Also mein Vater hat vor ca. 1-2 jahren ein Auto für meine kleine Cousine in Frankreich gekauft. Also er kaufte das Auto hier in Deutschland und wollte es dann zu ihr nach Frankreich bringen. Und er meinte zu mir, dass er für diese Kennzeichen das Auto nochmal begutachten lassen musste vom TÜV. Dabei wurden Fahrgestellnummer und Motorkennungen usw . mit den papieren abgeglichen. Dort war aber die Zulassungsstelle direkt mit einem TÜV gekoppelt. Da sist bei uns nicht der Fall, ist ne kleine Zulassungsstelle....

Also ich hab jetzt noch Zeit bis Montag. Aber der Käufer kommt danndirekt aus dem Ausland her und ich will die Sache so schnell und "sauber" wie nur möglich über die Bühne bringen. Naja ok bevor ich euch hier mit extremen detail-Fragen quäle ruf ich jetzt erstmal bei der KFZ-Zulassung an und falls ich mehr weiß dann beantworte ich meine eigenen Fragen hier nochmal :D

Themenstarteram 29. August 2008 um 11:39

So....JETZT bin ich natürlich absolut im Bilde ;)

Die sehr nette Dame am Telefon hat mir super weitergeholfen. Wusste gar nicht, dass Ämter neuerdings so serviceorientiert und freundlich sein können :D

jedenfalls hab ich das mit den Kurzkennzeichen kapiert:

Die KKZ sind jetzt auch EU-weit zulässig. Jedoch nur für 5 Tage. Aber das sollte für den Käufer genug zeit sein um zurück ins Ausland zu finden ;) Das hat natürlich den Vorteil, dass keine Prüfung etc. pp. gemacht werden muss und das nichteinmal die Papiere benötigt werden.

(Leider) gehöre ich zu den "guten" Verkäufern ;) und lasse das Auto angemeldet und melde das Auto dann mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle ab.

Also am Besten läufts so ab oder:

-Käufer trifft ein.

-Kaufvertrag wird unterzeichnet (ADAC-KV)

-Papiere gegen Geld

-Geld irgendwo sicher hinterlassen. Unter dem Fußabtreter oder so ;)

-Auto zur Zulassungsstelle fahren

-Doppelkarte beim Schildermacher gegenüber kaufen.

-Auto abmelden. KKZ beantragen.

- Ciao + Ciao

Alles richtig? Oder hat jemand tipps?

PS. Weiß jemand wo man günstig ganz kleine Mengen Motoröl bekommt(100-200ml)?

Leider ist mir mein Kanister/Behälter (1L) komplett ausgelaufen und der ÖL-Meßstab sagt, dass etwas Öl fehlt. Ist ja eogentlich nicht so tragisch aber der Käufer tritt ja dann direkt eine längere Fahrt an und ich hab keinen Bock auf Ärger, wenn dem Käufer der Wagen kurz vor der Grenze um die ohren fliegt ;)

Weil 1 Liter möchte ich ungern kaufen denn das zahlt mir ja schließlich keiner.....

Oder wisst ihr, ob ich ggf. bei so kleinen Mengen "anderes" Öl nehmen kann mit der gleichen Viskosität, welches jedoch nicht die spezielle VW/Audi-Norm hat (welche ja schließlich für meinen A3 "vorgeschrieben" ist)????????

am 29. August 2008 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3Black

-Geld irgendwo sicher hinterlassen. Unter dem Fußabtreter oder so ;)

"Sicher" ist in diesem Fall nur, zusammen mit dem Verkäufer das Geld direkt auf Dein Konto einzuzahlen. Also die Banköffnungszeiten berücksichtigen. Oder bist Du in der Lage, Falschgeld einwandfrei identifizieren zu können? ;)

Moin Moin.

@TE.So wie in deinem letzten post beschrieben,ist es richtig.

Das Geld auf dem Weg bei einer Bank etc. einzuzahlen ist der sicherste Weg,

absolute Sicherheit gibt es nie.

Ich würde,soltest Du nicht zur Bank fahren,das Geld in der Tasche behalten,

oder es einer anderen Person übergeben.

Ich habe in über 20 Jahren,Toi Toi Toi,noch nie ernsthafte Probleme mit außländischen Kunden

oder Falschgeld gehabt.

Im Gegenteil,die Kunden sind froh und glücklich,wenn die Ware deiner

Beschreibung endspricht,sonst ist ihr Weg (Kosten) umsonst gewesen.

Wenn ich mit dem Kunden seine Amtsgänge erledige,lasse ich mir ggf.den Zeitaufwand

mit 50-100€ bezahlen,sprich ich nehme den Kunden an die Hand.

Sehr viele Kunden bezahlen das Geld gerne,da sie keine guten Orts/Sprachkenntnise haben,

bzw.die Abwicklung für sie so unkompliziert ist.

Ich spreche das mit dem Kunden ab,bevor der Kunde sich auf

den Weg macht.

MfG.alrock01

 

 

 

 

 

Ich wärme den Thread mal etwas auf.

Ein Bekannter von mir hat vor ein dt. Wagen zu kaufen, er ist Kroate und lebt in Kroatien, selbst hat er keine Deutschkenntnisse. Ich habe ihm schon eine Anfrage für einen Wagen übersetzt.

Daher wollte ich mich für ihn ein wenig schlau machen wie er vorzugehen hat beim Kauf.

Er möchte den Wagen für sich selbst nutzen und hat eben keinerlei Erfahrung mit der Bürokratie die damit zusammen hängt, damit er selbst das Auto runter fahren kann.

Wenn meine Recherche richtig ist, dann wäre dies der richtige Weg.

- Wagen ansehen und kaufen wenn alles ok ist

- bezahlen, Kaufverträge für beide Parteien ausfüllen und Unterschreiben, Papiere erhalten vom Verkäufer

 

Aber wie geht man dann weiter? Ich weiß nicht ob der Wagen noch angemeldet ist oder nicht.

Was ich jetzt gefunden habe:

Kurzzeitkennzeichen kann man benutzen, da in den EU-Ländern diese akzeptiert werden, bei der dazugehörigen Versicherung muss man darauf achten, dass die entsprechenden Länder abgedeckt sind und man die Doppelkarte mitführt.

Aber wie geht das mit den Kurzzeitkennzeichen?

Muss man die im Vorfeld beantragen und drauf warten oder wie schnell kommt man an solche KKZ ran?

Ideal wäre natürlich, wenn es klappen würde, dass Kauf und KKZ-Erhalt am gleichen Tag möglich wären. Wenn nötig noch die Abmeldung.

Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus und kann dies bestätigen oder Hilfe geben wenn etwas fehlt oder falsch ist.

Nächste Frage:

Kann mein Bekannter überhaupt als Kroate ein dt. Kurzzeitkennzeichen bekommen?

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