Autounfall - Wirtschaftlicher Totalschaden
Hi,
vor vier Tagen ist mir jemand in mein Auto reingefahren, als ich an der roten Ampel stand. Ich hatte das Auto bereits begutachten lassen. Ich habe mit der Versicherung vom Gegner telefoniert und diese teilten mir mit, dass Sie das Auto nicht reparieren lassen, da es ein Totalschaden ist... der Schaden ist höher als das Auto an wert hat (3000€ Schaden und der Wert liegt bei 1500€).
Folgender Schaden entstand durch den Unfall:
Heckleuchte hat zwei kleine Risse, Stoßstange deformiert und gebrochen, Heckklappe zerkratzt und hat eine dicke Delle, Reserveradmulde zerkratzt.
Mir wurde erklärt das das Auto sich bei irgendwie einer Wrack Börse? Befindet und die Auktion in 2-3 Tagen endet. Anschließend wird der Auktionsbetrag mit dem Autowert (1500€) subtrahiert und daraus ergibt sich das geld, welches ich dann bekommen soll.
Das Auto: Mazda 2 DY BJ06 1.25L Bentin 75PS 55KW
Zu meinen Fragen:
Muss ich dann das Auto auch abgeben, oder bekomme ich das Geld und darf das Auto behalten?
Kann man dann noch irgendwie den Auszahlungsbetrag in die Höhe treiben?
Wenn mir dann wieder wer ins Auto fährt... bekomme ich dann noch Geld bei einem Unfall?
Beste Antwort im Thema
Du willst das meiste Geld herausschlagen und lässt dann aber die gegnerische Versicherung die Summe festlegen?
Das verstehe wer will.
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60 Antworten
Du willst das meiste Geld herausschlagen und lässt dann aber die gegnerische Versicherung die Summe festlegen?
Das verstehe wer will.
Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.
Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 20. Januar 2020 um 09:38:30 Uhr:
1500 - der Summe aus der Restwertbörse dazu kommen Nutzungsausfall, An und Abmeldegebühr wenn was neues gekauft wird und 25€ Aufwandsentschädigung! Möchtest du das Auto behalten zieht man dir das Gebot aus der Restwertbörse ab.
Der mit Abstand beste Tipp!
Ich habe gerade bei der Versicherung angefragt diesbezüglich, falls ich das Auto verkaufe. Dies machen die nicht von selbst, sondern muss expliziert gefordert werden.
Morgen, spätestens am Donnerstag weis ich bescheit wie hoch das gebot war. Je nach höhe entscheide ich dann ob ich das Auto zu Tode fahre, oder verkaufe. Wobei ich dann doch eher dazu tendiere das Auto zu verkaufen, wenn ich nichtmal die fast 200€ (AT) Anmeldegebühr zahlen muss und auch noch ein extra Taschengeld für Nutzungsausfall und Aufwandsentschädigung.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:
Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.
Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.
Oh... das wäre ja echt nice! Gut das ich sowieso heute beim Anwalt bin... dann kann ich ich das ja kurz ansprechen.
Moment...falls AT für Österreich steht, nehme ich alles zurück. Die Rechtslage in Österreich bzgl der Abwicklung eines unverschuldeten VU kenne ich nicht im Ansatz!
Wenn Österreich bin ich auch raus! Das von mir genannte zählt für Deutschland.
Das sowas Wichtiges nicht bereits zu Anfang geäußert wurde ist natürlich Mist.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:
Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.
Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.
Davon höre ich zum 1.mal.. Bei WTS???
Sicher daß du das nicht mit der 130% Regel bei tatsächlich erfolgter Reparatur verwechselt? Oder mit anderer ,fiktiver Abrechnung ?
Solltest du Recht haben, hätte ich mich vor 2 Jahren bei meinem WTS um 900 € bescheidenen lassen!
Fahre das Auto nämlich heute noch! (In Deutschland)
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 21. Januar 2020 um 16:05:44 Uhr:
Das sowas Wichtiges nicht bereits zu Anfang geäußert wurde ist natürlich Mist.
Tja bläd glaffa. Der TE scheint Tatsächlich ""a Weaner"" zu sei.

Zitat:
@bommel-73 schrieb am 21. Januar 2020 um 15:29:57 Uhr:
Wenn Österreich bin ich auch raus! Das von mir genannte zählt für Deutschland.
Hab den Anwalt gefragt. Also was die Versicherung muss, ist jeglichen Kosten die aufgrund des Unfalls zustande kamen ersetzen. Also auch das anmelden eines neuen Autos.... AT
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 21. Januar 2020 um 17:15:21 Uhr:
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:
Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.
Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.
Davon höre ich zum 1.mal.. Bei WTS???
Sicher daß du das nicht mit der 130% Regel bei tatsächlich erfolgter Reparatur verwechselt? Oder mit anderer ,fiktiver Abrechnung ?
Solltest du Recht haben, hätte ich mich vor 2 Jahren bei meinem WTS um 900 € bescheidenen lassen!
Fahre das Auto nämlich heute noch! (In Deutschland)
Ja, auch da. Aber verloren ist deine Kohle noch nicht, der Anspruch verjährt ja erst in drei Jahren ab Jahresende des Unfalljahres. Schreib die Versicherung mit ner Kopie des Fahrzeugscheins an und fordere auf.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:
Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.
.
Du kannst uns sicher auch die Grundlage für deine Aussage nennen!?
Gruß Lastpfad
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 22. Januar 2020 um 12:19:28 Uhr:
BGH VI ZR 192/06
https://openjur.de/u/81077.html
Danke, jetzt bin ich wieder beruhigt.
Dachte schon ich hätte was versäumt.
Hast mir trotzdem einen ganz schön Schrecken eingejagt... LoL.
PS: so richtig gelesen bzw. verstanden hast du deinen Link aber nicht....oder du hast aus Versehen ein anderes Urteil verlinkt.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 22. Januar 2020 um 12:19:28 Uhr:
BGH VI ZR 192/06
https://openjur.de/u/81077.html
.
Und was hat das Urteil mit dem vorliegenden Fall zu tun?