ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autounfall - Wirtschaftlicher Totalschaden

Autounfall - Wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 20. Januar 2020 um 8:26

Hi,

vor vier Tagen ist mir jemand in mein Auto reingefahren, als ich an der roten Ampel stand. Ich hatte das Auto bereits begutachten lassen. Ich habe mit der Versicherung vom Gegner telefoniert und diese teilten mir mit, dass Sie das Auto nicht reparieren lassen, da es ein Totalschaden ist... der Schaden ist höher als das Auto an wert hat (3000€ Schaden und der Wert liegt bei 1500€).

Folgender Schaden entstand durch den Unfall:

Heckleuchte hat zwei kleine Risse, Stoßstange deformiert und gebrochen, Heckklappe zerkratzt und hat eine dicke Delle, Reserveradmulde zerkratzt.

Mir wurde erklärt das das Auto sich bei irgendwie einer Wrack Börse? Befindet und die Auktion in 2-3 Tagen endet. Anschließend wird der Auktionsbetrag mit dem Autowert (1500€) subtrahiert und daraus ergibt sich das geld, welches ich dann bekommen soll.

Das Auto: Mazda 2 DY BJ06 1.25L Bentin 75PS 55KW

Zu meinen Fragen:

Muss ich dann das Auto auch abgeben, oder bekomme ich das Geld und darf das Auto behalten?

Kann man dann noch irgendwie den Auszahlungsbetrag in die Höhe treiben?

Wenn mir dann wieder wer ins Auto fährt... bekomme ich dann noch Geld bei einem Unfall?

Beste Antwort im Thema

Du willst das meiste Geld herausschlagen und lässt dann aber die gegnerische Versicherung die Summe festlegen?

Das verstehe wer will.

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. Januar 2020 um 17:15:21 Uhr:

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:

Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.

Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.

Solltest du Recht haben, hätte ich mich vor 2 Jahren bei meinem WTS um 900 € bescheidenen lassen!

Fahre das Auto nämlich heute noch! (In Deutschland)

.

Wenn du das Fahrzeug heute noch fährst, hast du auch keinen Anspruch auf den Restwert.

 

Gruß Lastpfad

 

Ja.so habe ich es auch in Erinnerung. Daher ja auch die Rückfrage :)

WTS dabei steht für: Wirtschaftlicher Totalschaden.

Wäre auch zu verwunderlich.

Dann könnte ich, rein hypothetisch:

2017 erst 1300€ für das Auto ohne Restwert bekommen.

Jetzt 2 Jahre gefahren, nun die 900€ nachfordern und kriegen. :)

Inzwischen gut und günstig herrgerichtet. (1000€) Mittlerweile TÜV neu, könnte jetzt verkaufen für ca. 1200-1300.-€

Wären dann im Saldo abzüglich der 1000.- für Reparaturarbeiten:2400- 2500.- für mich.

Dazu 2 Jahre günstig gefahren, und das bei einem 15 Jahre alten Fiesta.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 22. Januar 2020 um 12:40:41 Uhr:

 

Danke, jetzt bin ich wieder beruhigt.

Dachte schon ich hätte was versäumt.

Hast mir trotzdem einen ganz schön Schrecken eingejagt... LoL.

PS: so richtig gelesen bzw. verstanden hast du deinen Link aber nicht....oder du hast aus Versehen ein anderes Urteil verlinkt.

Es heisst dort:

Zitat:

Die Frage, ob in jedem Fall repariert werden muss, stellte sich deshalb nicht. Daraus kann aber nicht entnommen werden, dass der Geschädigte generell zur Reparatur verpflichtet sei, wenn er den erforderlichen Reparaturaufwand verlangt. Es ist nunmehr klarzustellen, dass für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwerts entscheidend ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzt, sei es auch in beschädigtem, aber noch verkehrstauglichem Zustand. Er kann es nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen unrepariert weiternutzen und den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag anderweitig verwenden. Im Fall der Weiternutzung stellt der Restwert, wenn und solange der Geschädigte ihn nicht realisiert, lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten dar, der sich in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf (vgl. Senatsurteil BGHZ 154, 395, 397 f. m.w.N.).

Es wird verwiesen auf VI ZR 393/02, wo es unter anderem heißt:

Zitat:

Auch wenn die geschätzten Kosten der Instandsetzung den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen, steht dies mit den Grundsätzen des Schadensrechts im Einklang. Der Senat hat bereits im Urteil vom 15. Oktober 1991 (vgl. BGHZ 115, 364, 371 ff.) entschieden, daß in den Fällen, in denen der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug tatsächlich repariert, bei der für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitsgrenze einer Reparatur erforderlichen Vergleichsbetrachtung zwischen den Reparaturkosten und den Kosten der Ersatzbeschaffung auf Seiten der letzteren eine Kürzung des Wiederbeschaffungswerts um den Restwert im allgemeinen unterbleibt. Dieser Grundsatz gilt auch hier, ohne daß es insoweit auf die Qualität der Reparatur ankommt. Wird der PKW vom Geschädigten tatsächlich repariert und weiter genutzt, so stellt sich der Restwert lediglich als hypothetischer Rechnungsposten dar, den der Geschädigte nicht realisiert und der sich daher in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf.

Also: Schreibe deinier Versicherung ein kleines Schreiben und fordere die 900 Euro ein. Und berichte.

Nö, das wäre fein hypothetisch und Zeitverschwendung.

Nochmal: in Deinem Beispiel geht es um fiktive Reparaturkosten die eben nicht höher als der WBA sind.

Außerdem ist der Kläger der Geschädigte sprich: Autobesitzer.

Beklagte ist die Gegnerische Versicherung.

Und die Klage in Deinem Beispiel würde abgewiesen, sprich: die Versicherung hat Recht bekommen.

Das war's jetzt von meiner Seite dazu....

Kein weiterer Handlungsbedarf. Gruß und Tschüss.

Ja klar ist der Kläger der Geschädigte. Denn er hat zu wenig von der Versicherung bekommen. Nämlich nur WBA zzgl Kostenpauschale. Nix mit fiktiven Rep-Kosten unter WBA.

Und die Klage wurde nur abgewiesen, weil der Geschädigte das Auto eben nur 4 und nicht mindestens 6 Monate nach dem Unfall gehalten hat.

Ist dein Geld, aber frag doch mal den nächstbesten Anwalt danach. Wie gesagt, dein Anspruch wäre noch nicht verjährt.

OK. Mal sehen.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 22. Januar 2020 um 20:43:19 Uhr:

Ja klar ist der Kläger der Geschädigte. Denn er hat zu wenig von der Versicherung bekommen. Nämlich nur WBA zzgl Kostenpauschale. Nix mit fiktiven Rep-Kosten unter WBA.

.

Willst du das jetzt nicht verstehen?

Dein Beispiel hat mit dem hier vorliegenden Fall nichts zu tun!

Da hilft auch kein Anwalt.

 

Gruß Lastpfand

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 20:10

So... ich bekomme für das Auto 1020€. Diese 1020€ Stehen mir so oder so zu.

Nun habe ich die Möglichkeit das Auto auch zu verkaufen für 480€.

Da stellt sich mir die Frage... ist es das Wert?... Ich möchte nicht auf ein Auto verzichten UND z.z. dann auch nicht mehr als 2.000€ für ein Auto ausgeben. Darum denke ich fahre ich das Auto auch noch. Für die nächste HU (10 Monate) muss ich lediglich die hintere linke Trommelbremse tauschen (backen und zylinder).

Was wolltest Du jetzt eigentlich?

Zitat:

@IShootYOU schrieb am 21. Januar 2020 um 13:59:54 Uhr:

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 21. Januar 2020 um 09:47:26 Uhr:

Wenn du den Wagen nach dem Unfall noch mindesten 6 Monate weiternutzt, musst du dir keinen Abzug für den Restwert gefallen lassen.

Aber solche Sachen verrät dir der Anwalt deines Vertrauens, der auch die anderen Fragen verbindlich und für dich kostenfrei beantwortet.

Oh... das wäre ja echt nice! Gut das ich sowieso heute beim Anwalt bin... dann kann ich ich das ja kurz ansprechen.

Hast Du das auch angesprochen?

Und jetzt gibt es bloß 540 €?

1020 minus 480?

Oder 1500 WBW und 480 Restwert?

Wäre schon gut, wenn da genaue Angaben kämen , so muss man vermuten und kombinieren.

""Der Gutachter von der Versicherung hat das Auto begutachtet und die Versicherung sagt das es einen Marktwert von 1500€ hat. Kommt so auch gut hin. Das Auto hat um die 190tkm.""

Themenstarteram 24. Januar 2020 um 12:10

1500€ - 420€RW

Auszahlungsbetrag: 1020€

Themenstarteram 24. Januar 2020 um 12:10

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. Januar 2020 um 12:05:09 Uhr:

Zitat:

@IShootYOU schrieb am 21. Januar 2020 um 13:59:54 Uhr:

 

Oh... das wäre ja echt nice! Gut das ich sowieso heute beim Anwalt bin... dann kann ich ich das ja kurz ansprechen.

Hast Du das auch angesprochen?

Ja. Zumindest in Österreich gibt es das nicht.

Zitat:

@IShootYOU schrieb am 24. Januar 2020 um 13:10:06 Uhr:

1500€ - 420€RW

Auszahlungsbetrag: 1020€

Sind das nicht 1080€?

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 15:22

Zitat:

@GRAND62 schrieb am 25. Januar 2020 um 09:30:08 Uhr:

Zitat:

@IShootYOU schrieb am 24. Januar 2020 um 13:10:06 Uhr:

1500€ - 420€RW

Auszahlungsbetrag: 1020€

Sind das nicht 1080€?

Ah ups ... meine natürlich 1500 - 480€RW

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autounfall - Wirtschaftlicher Totalschaden