Autounfall, wie vorgehen?
Hallo zusammen!
Mir ist gestern auf dem Parkplatz eines Supermarktes,
ein Auto in meine Seite reingefahren.
Ganz langsam nur, aber dennoch ein Kratzer.
Beule keine oder habe ich nicht gesehen.
Ich habe seine Daten und er meine aufgenommen.
Er hat sofort seine Versicherung angerufen,
und diese kommen auf mich zu, sagte er.
Ich will natürlich jetzt auf jeden Fall,
zu meinen Geld kommen.
Soll/Muss ich jetzt von mir alleine,
einen Gutachter "bestellen"?
Danke euch
LG
Michele
Beste Antwort im Thema
Tja,
so funktioniert das hier nicht. Du bist derjenige der Hilfe braucht, ein bisschen selbst dafür lesen würde ja schon helfen.....
Hier mal das Zitat aus unserer FAQ:
Zitat:
Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".
Konkret:
* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)
* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)
* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)
* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)* Auslagenpauschale
* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls
* Nebenkosten des Unfalls
* Wertminderung
Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de
Und im Link von unfallweb de findet man dann ausführlich:
Zitat:
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (erkennbarer Einfachschaden mit Kosten unter 500,- bis 800,- Euro), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-entschädigung besser belegt werden können.
die Punkte 3-10 habe ich hier jetzt mal weggelassen, so als Ansporn für den TE doch mal den Links zu folgen und ein wenig zu suchen.....
Achja, die Ausdrucksweise des TE sollte auch mal überdacht sein, nicht das ich hier noch per PN Kontakt suchen müsste
Grüße
Steini
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von beachi
wegen nem kratzer würde ich kein gutachten erstellen lassen. nachher bleibst du auf den kosten sitzen. fahr mal in die lackiererei und frage dort, was die lackierung kostet. dann rufst du bei der versicherung an und sagst denen, was am auto kaputt ist und ob sie dir gleich eine summe X anbieten können, ohne unterlagen oder dein auto gesehen zu haben. geht am schnellsten und du hast das geld umgehend auf dem konto.
Ja ! prima Idee, der Sachbearbeiter reguliert bestimmt sofort nach dem Telefonat.
Man muss nur noch seine Kontodaten angeben und die Summe die man gerne aufs Konto überwiesen haben möchte......🙄
man, man, was hier wieder so an Blödsinn abgelassen wird, ist echt nicht mehr nomal.....🙁
Zitat:
Original geschrieben von beachi
wegen nem kratzer würde ich kein gutachten erstellen lassen. nachher bleibst du auf den kosten sitzen. fahr mal in die lackiererei und frage dort, was die lackierung kostet. dann rufst du bei der versicherung an und sagst denen, was am auto kaputt ist und ob sie dir gleich eine summe X anbieten können, ohne unterlagen oder dein auto gesehen zu haben. geht am schnellsten und du hast das geld umgehend auf dem konto.
Du kommst ausm Wunderland - gell ???
Hallo,
fahre zu einem Gutachter deiner Wahl und lasse ihn mal über den Schaden drüber schauen.
Es kann ja sein dass es nur ein Kratzer ist, es kann aber auch sein dass neben einen Kratzer auch eine Delle vorhanden ist, die der Laie auf den ersten Blick gar nicht gesehen hat.
Nicht zu vergessen ist unter Umständen auch, das eine Wertminderung am Fahrzeug anzusetzen ist.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,fahre zu einem Gutachter deiner Wahl und lasse ihn mal über den Schaden drüber schauen.
Es kann ja sein dass es nur ein Kratzer ist, es kann aber auch sein dass neben einen Kratzer auch eine Delle vorhanden ist, die der Laie auf den ersten Blick gar nicht gesehen hat.
Nicht zu vergessen ist unter Umständen auch, das eine Wertminderung am Fahrzeug anzusetzen ist.Gruß
fordfuchs
..und DU bezahlst den Gutachter dann - gell ? wenn alle Leute die ma gar keine Ahnung haben einfach mal den Bagger halten würden - ey ich frag mich echt wo ich hier gelandet bin
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Zitat:
Original geschrieben von guarddog
..und DU bezahlst den Gutachter dann - gell ?
auch ein gutachter kann & darf ein kurzgutachten ähnl. eines kostenvorschlages erstellen, ohne direkt ein paar hundert €uro gebühren dafür zu kassieren...
Zitat:
Original geschrieben von guarddog
..und DU bezahlst den Gutachter dann - gell ? wenn alle Leute die ma gar keine Ahnung haben einfach mal den Bagger halten würden - ey ich frag mich echt wo ich hier gelandet binZitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,fahre zu einem Gutachter deiner Wahl und lasse ihn mal über den Schaden drüber schauen.
Es kann ja sein dass es nur ein Kratzer ist, es kann aber auch sein dass neben einen Kratzer auch eine Delle vorhanden ist, die der Laie auf den ersten Blick gar nicht gesehen hat.
Nicht zu vergessen ist unter Umständen auch, das eine Wertminderung am Fahrzeug anzusetzen ist.Gruß
fordfuchs
Ey Kamerad,
ich wage mal zu behaupten dass ich durchwegs weis was ich hier schreibe.
Und ich habe hier bis jetzt noch nicht geschrieben dass er ein Gutachten machen lassen soll.
Lediglich habe ich erwähnt, sich das mal einen Fachmann anschauen zu lassen.
Und fürs drüber schauen wird bestimmt kein Gutachter eine Rechnung schreiben, denn das dürfte zum Service am Kunden zählen.
Also Klappe halten oder vorher mal sich das ganze genau durchlesen bevor man hier große Töne spuckt - ist ja nicht zu fassen.
So blöd ist mir hier ja noch nie einer gekommen!
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wenn man keine ahnung hat.. wir haben die möglichkeit, die voraussichtlichen reparaturkosten direkt am bildschirm zu kalkulieren und dem kunden dann eine summe X zu nennen. bei kleineren lackschäden wird das sehr gern angenommen. wie du schon richtig erwähnt hast, kontonummer nennen und die summe wird sofort angewiesen, klare haftung und identische beschreibung der beschädigungen vorausgesetzt. also keine angst, ich weiß was ich schreibe.. also nicht immer gleich den obermacker raushängen lassen. mfgZitat:
Ja ! prima Idee, der Sachbearbeiter reguliert bestimmt sofort nach dem Telefonat.
Man muss nur noch seine Kontodaten angeben und die Summe die man gerne aufs Konto überwiesen haben möchte......🙄
man, man, was hier wieder so an Blödsinn abgelassen wird, ist echt nicht mehr nomal.....🙁
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Ey Kamerad,Zitat:
Original geschrieben von guarddog
..und DU bezahlst den Gutachter dann - gell ? wenn alle Leute die ma gar keine Ahnung haben einfach mal den Bagger halten würden - ey ich frag mich echt wo ich hier gelandet bin
ich wage mal zu behaupten dass ich durchwegs weis was ich hier schreibe.
Und ich habe hier bis jetzt noch nicht geschrieben dass er ein Gutachten machen lassen soll.
Lediglich habe ich erwähnt, sich das mal einen Fachmann anschauen zu lassen.
Und fürs drüber schauen wird bestimmt kein Gutachter eine Rechnung schreiben, denn das dürfte zum Service am Kunden zählen.
Also Klappe halten oder vorher mal sich das ganze genau durchlesen bevor man hier große Töne spuckt - ist ja nicht zu fassen.
So blöd ist mir hier ja noch nie einer gekommen!Gruß
fordfuchs
Erstens bin ich nicht Dein Kamerad - damit dat ma kla is typ !
Drüberschauen - sachma in was für einer welt lebst du eigentlich - du bis ja völlig neben der kappe - und wenn hier einer die klappe halten sollte dann ja wohl DU du megaexperte
Hallo,
ich finde das wird immer besser hier, der kalkulierende Sachbearbeiter.
Ich kann mir schon vorstellen wie das so läuft.
Stundenverrechnungssätze von Hinterhofwerkstätten, keine Ab- und Aufrüstarbeiten usw.
Und dann möglichst schnell die Zahlungen einleiten damit der Geschädigte schnell Ruhe gibt.
Mit dieser Masche sparen Versicherungen gerne mal 20 % ein und der Geschädigte wird hier vermutlich nicht selten der Dumme sein.
Noch dazu hast Du den Schaden ja gar nicht gesehen, wie soll das bitte funktionieren!?
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von guarddog
Erstens bin ich nicht Dein Kamerad - damit dat ma kla is typ !Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Ey Kamerad,
ich wage mal zu behaupten dass ich durchwegs weis was ich hier schreibe.
Und ich habe hier bis jetzt noch nicht geschrieben dass er ein Gutachten machen lassen soll.
Lediglich habe ich erwähnt, sich das mal einen Fachmann anschauen zu lassen.
Und fürs drüber schauen wird bestimmt kein Gutachter eine Rechnung schreiben, denn das dürfte zum Service am Kunden zählen.
Also Klappe halten oder vorher mal sich das ganze genau durchlesen bevor man hier große Töne spuckt - ist ja nicht zu fassen.
So blöd ist mir hier ja noch nie einer gekommen!Gruß
fordfuchs
Drüberschauen - sachma in was für einer welt lebst du eigentlich - du bis ja völlig neben der kappe - und wenn hier einer die klappe halten sollte dann ja wohl DU du megaexperte
Und Du mein lieber wirst demnächst Post von einem Mod bekommen.
Mir ist dein Geschreibsel eine Nummer zu primitiv!
Es ist traurig das es so weit kommen muss.
An mir liegt es nicht.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Und Du mein lieber wirst demnächst Post von einem Mod bekommen.Zitat:
Original geschrieben von guarddog
Erstens bin ich nicht Dein Kamerad - damit dat ma kla is typ !
Drüberschauen - sachma in was für einer welt lebst du eigentlich - du bis ja völlig neben der kappe - und wenn hier einer die klappe halten sollte dann ja wohl DU du megaexperteMir ist dein Geschreibsel eine Nummer zu primitiv!
Es ist traurig das es so weit kommen muss.
An mir liegt es nicht.
Gruß
fordfuchs
Sachma has du heut n schlechten tag ? gib doch endlich mal ruhe - is ja nit zum aushalten ...
..an mir liegt es nicht - ne sind ja immer die anderen schuld - is klar
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch ein gutachter kann & darf ein kurzgutachten ähnl. eines kostenvorschlages erstellen, ohne direkt ein paar hundert €uro gebühren dafür zu kassieren...
Ich frage mich allerdings, wie lange diese Aussage noch Bestand hat. Denn wenn man sich die "Preisentwicklung" bei diesen sog. Kurzgutachten anschaut, bekommt man den Eindruck, dass sie sich preislich einem richtigen Gutachten immer mehr annähern.
Während sie sich vor ein paar Jahren, als sie auf den Markt kamen, tatsächlich kaum von dem unterscheiden, was eine teure Werkstatt für einen KVA verlangte, sind sie inzwischen immer häufiger im dreistelligen Bereich.
Das Ergebnis ist vorhersehbar: Die Versicherer werden früher oder später einwenden, dass nicht die Überschrift über dem Gutachten, sondern die tatsächlichen Kosten für die Frage der Erforderlichkeit entscheidend sind.
Und dann haben die Raffzähne ihren eigenen Kollegen und den Auftraggebern ins Knie geschossen, denn dann ist ein weiteres Schlachtfeld aufgemacht.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch ein gutachter kann & darf ein kurzgutachten ähnl. eines kostenvorschlages erstellen, ohne direkt ein paar hundert €uroZitat:
Original geschrieben von guarddog
..und DU bezahlst den Gutachter dann - gell ?gebührenHonorar dafür zu kassieren...
Ein Sachverständiger verlangt ein Honorar, er ist keine Behörde 😉
Tja Hafi,
wenn ihr von den Assekuranzen an ein Kurzgutachten die selben Anforderungen stellt wie an ein vollständiges Gutachten dürft ihr euch da nicht wundern wenn sie die Honorarforderung auch in diese Richtung bewegen.
Erst letzte Woche bekamm ich ein Kurz- GA mit dem Hinweis zurück:
- WBW fehlt
- Restwert fehlt
- Aussage zum Schadensumfang fehlt
- Allgemeine Texte fehlen
- Hinweis zu instgesetzen Vorschäden fehlt
Das Fahrzeug hatte einen überschlähigen Wert von 50t Euro und einen Schaden von netto 720 Euro! Das sollte selbst ein Azubi in der Schadenabteilung erkennen können das selbst bei Abrechnung auf Wiederherstellungsaufwand kein *besseres* Errgebnis zu gunsten der Versicherung dabei rum kommt.
Dann sollen wir SV ergo für 60 - 80 Euro das Fahrzeug vollständig auf Vorschäden untersuchen, statt ca. 6 - 8 Seiten um die 20 ausdrucken und da 08/15 Texte eintragen. Restwert ermitteln usw.
Glaubst Du echt ich habe ein Schild über meinem Büro hängen auf dem steht:
Sozialamt für unfallgeschädigte Autofahrer damit die Versicherung sparen kann
So einfach ist es dann aber auch nicht.
Ihr beruft Euch darauf, dass Eure Kurzgutachten qualitativ in einer ganz anderen Liga spielen, als der Werkstatt-Kostenvoransachlag, den der Versicherer bei solchen Kleinschäden als absolut ausreichend erachtet.
Und dieser Qualitätsvorsprung rechtfertrigt aus Eurer Sicht, dass zusätzliche Kosten anfallen, die auch bei der Reparatur nicht verrechnet werden, also den Schadenaufwand -in Relation zum Schaden teilweise erheblich- erhöhen.
Wenn dann auch gewisse Anforderungen an dieses Produkt, das Ihr anbietet, gestellt werden, ist es auch wieder nicht in Ordnung, weil damit dann mehr Arbeit verbunden ist.
Was einem auf der einen Seite recht ist, sollte aber auf der anderen Seite auch billig sein.
Denn sonst besteht wirklich kein Grund, warum der Schaden nicht auf Basis eines -in den meisten Fällen noch immer kostenlosen- Kostenvoranschlags erfolgen soll.
Die Audatex-Kalkulation ist in beiden Varianten, vorsichtig formuliert, doch recht ähnlich...