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Unklare Sachlage (Autounfall)

Themenstarteram 27. April 2012 um 0:52

Hallo,

ich versuche es inhaltlich und kurz zu beschreiben.

Die Lage:

Einbahnstraße - linke Seite Parkende Autos (sprich Parkplätze)

Am Ende der Straße (Kreuzung) möchte ich parken, da dort eine Parklücke frei ist!

Ich fahre etwas vor (fahre eine Limosine) und lege Rückwärtsgang ein (immernoch gebremst) & blinke ebenso nach Links.

Plötzlich fährt mir eine Frau hinten rein! Denn Sie dachte, ich wollte links an der Ampel abbiegen! (*lol*) (siehe Skizze)

Ich habe 2 Zeugen, sie hat 2 Zeugen.

Polizei kam und sagt "Unklare Sachlage". Ich habe die Lage genau beschrieben wie es passiert ist!! Die Beamten haben Fotos gemacht. (Ich ebenso)

Ich habe es deutlich betont das sie plötzlich mir reingefahren ist und ich nicht rückwärts gefahren bin (da sie es behauptet hat) 2. Ist es ein Parkplatz die man freihalten müsste!

Was meint ihr wie es für mich aussieht (an die Experten)? Anwalt ist bereits eingeschaltet. Er versteht es auch nicht warum die Beamten das als Unklare Sachlage gekennzeichnet haben.

Ich habe noch eine Skizze gemalt um besser zu Beschreiben.

Danke !

Skizze
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Onur91

Er versteht es auch nicht warum die Beamten das als Unklare Sachlage gekennzeichnet haben.

er versteht das schon...nur sagt er dir das nicht, weil du sonst einen anderen anwalt aufsuchen würdest!

auf der einen seite stehen drei personen die version a erzählen, auf der anderen seite stehen drei personen die version b erzählen...die polizisten waren nicht dabei...möglich sind aber beide versionen...folglich: unklare sachlage

wie bereits erwähnt wurde, wird die sache wohl letzendlich vor gericht - nach laune des richters - geklärt...

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du hast doch schon einen experten eingeschaltet, warum also hier noch die frage?

ich werd da immer nicht schlau aus den leuten, die einen anwalt beauftragen und sich dann immer noch mit der sache beschäftigen..

Immer diese schlauen Kommentare;)

Ich denke mal der Threadersteller möchte einfach nur noch andere Meinungen. @beachi, warum schreibst du denn hier wenn du Ihm nicht helfen willst?

Boahh in vielen Themen hier im Versicherungsbereich kommen immer diese schlauen Kommentare und Berichtigungen. Ich lese schon Jahre mit, aber irgendwann kann man es nicht mehr lesen.

Warum wird eigentlich geschrieben ohne wirklich Helfen zu wollen, nur um den Schlaumeier raus hängen zu lassen?

Oder um zu Maßregeln?

Das machen andere (im Wahren Leben) und ich denke das reicht.

So musste ich mal loswerden und jetzt geht´s mir besser:D

Und unter Hilfe verstehe ich auch, einfach nur mal seine eigene Einschätzung abzugeben, selbstverständlich ohne Gewähr und oftmals will der Threadersteller gar nicht mehr...

So zurück zum Thema:

Also meiner Meinung nach wird es schwierig, denn wenn man Rückwärts fährt und es dabei zur Kollision kommt ist es irgendwann später eine Auslegungssache des Richters. Und ist ja klar das die Polizei in diesem Fall sich nicht festlegen möchte, oder kann.

Das ist meine Einschätzung :)

Ich muss ehrlich sagen, dass mir die Sache nach Betrachten deiner Skizze auch eher unklar als klar erscheint: Dort sieht es so aus, als hätte "sie" sich vorwärts in die Parklücke gequetscht, in die du zurücksetzen wolltest. Und in der Parklücke rammt sie dich dann, während du noch stehst, aber dein Rückfahrlicht schon angeschaltet ist?

Zitat:

Original geschrieben von Onur91

Er versteht es auch nicht warum die Beamten das als Unklare Sachlage gekennzeichnet haben.

er versteht das schon...nur sagt er dir das nicht, weil du sonst einen anderen anwalt aufsuchen würdest!

auf der einen seite stehen drei personen die version a erzählen, auf der anderen seite stehen drei personen die version b erzählen...die polizisten waren nicht dabei...möglich sind aber beide versionen...folglich: unklare sachlage

wie bereits erwähnt wurde, wird die sache wohl letzendlich vor gericht - nach laune des richters - geklärt...

Für mich ist die Sache auch unklar. So wie die Skizze aussieht kann Dein Parkplatz im 5 m Bereich bei Kreuzungen liegen. Wenn dies so ist, hast Du auf jeden Fall eine Teilschuld (weil Du in dem Bereich nicht Parken darfst).

Beachi hat doch völlig recht. Die Sachlage ist mehr als unklar, insbesondere weil wieder mal einige entscheidende Details vom TE vorenthalten werden.

Was also soll man anderes sagen als "Die Sachlage ist unklar, ein Experte beschäftigt sich mit dem Thema, fertig". Wieso sollen wir hier mehr sagen können als ein Anwalt, der sich vor Ort ein viel besseres Urteil machen kann? All eure Antworten haben nicht einen Deut zur Erhellung beigetragen, wie es auch nicht anders zu vermuten war.

Lass den Anwalt seine Arbeit machen und gut is. Ein Gutachter kann im übrigen recht gut feststellen, welches der Fahrzeuge sich bewegt hat.

So wie das Fahrzeug des TEs steht, könnte sich das für den Richter auch als "Spontanfund" eines Parkplatzes in Verbindung mit eines abrupten Bremsvorgangs darstellen.

 

Angenommen ich hätte dort parken wollen, dann hätte ich meinen Wagen schräg nach rechts gestellt um dann mit einer Gegenlenkbewegung mit einem mal in die Parklücke rückstoßen zu können.

 

Aber da werden sich andere Gedanken darüber machen ....

 

 

Hmm, war das denn ein offizieller Parkplatz? Ich frage wegen der in der Skizze eingezeichneten "Baustellenstangen"

Als wirklich klar kann ich den Fall leider auch nicht sehen, auch aufgrund der Tatsache das ich auch gerade 50% von einem für mich "klarer" Fall von ich bin Unschuldig zahlen darf.... :(

Grüße

Steini

Themenstarteram 27. April 2012 um 13:30

Hallo danke für eure Antworten ..

Also:

1. Es ist dort erlaubt zu parken

2. 5m vor der Kreuzung parken tu ich ebenso

3. Es war dort nur ein Gerüst von der Baustelle das meinte ich mit Baustellen Stangen ..

Im Kreuzungsbereich darfst du aber nicht parken! Und die Trulla wusste das und hat deswegen überhaupt nicht damit gerechnet, dass du die Dreistigkeit begehen wolltest, dort illegal zu parken. So kann es auch ausgelegt werden...

Ich wiederhole: Unklare Sachlage.

ABER: Hier weitere Meinungen einzuholen finde ich absolut legitim.

Glaubt ihr wirklich, dass Anwälte die Weisheit mit Löffeln gefressen haben? Wenn ein Anwalt immer alles richtig sieht, warum gibts dann überhaupt Gegenanwälte und Richter?!

Je nach Sachlage und Schadenshöhe (Höherstufung) würde ich hier sogar überlegen, ob ich einen Rechtsstreit nicht lieber vermeide. Zumal man beim Rückwärtsfahren allerhöchste Vorsicht walten lassen muss und das beginnt wahrscheinlich beim Einlegen des R-Ganges. Sicher, wenn dein Auto sich nicht bewegt hat, ist das zu berücksichtigen, aber ob du da ganz glatt rauskommst, wage ich mal zu bezweifeln.

Hole dir am besten ganz viel Hilfe. Ab und an bekommst du sie auch hier... :p

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Hole dir am besten ganz viel Hilfe. Ab und an bekommst du sie auch hier... :p

Und ab und an bekommst´e auch mal Recht:D

Ich habe 8 Jahre Rechtsstreit hinter mir.

3 Anwälte verschlissen und letztendlich wegen einem nicht von mir verursachten Notarfehler verloren.

Die Lapidare Antwort vom Richter nach 8 Jahren Rechtsstreit und drei Instanzen:

´Na Herr... Sie können ja denn den Notar anschließend verklagen, jetzt sind aber Sie erst mal dran und zahlen 25.000 Euro´

Merken:

Der Richter hat immer und jederzeit Recht, egal wer welches Rechtsempfinden wer, wo, wie hat. Die Kunst der Anwälte besteht vor allem darin den Richter zu überzeugen und das können einige gut und in meinem Fall aber... ach lassen wir das.

Wobei man auch Gegenargumentieren kann.

Ich meinte...die Frau muss gesehen haben das der TE gebremst hast... dazu muss sie dann auch die Lichter vom Rückwärsgang gesehen haben.

Ich sehe das so: Die Oma hat gepennt/zu wenig Abstand gehabt und ist dir deshalb aufgefahren. Ich persönlich würde die Sache auch von einem guten Anwalt klären lassen.

am 28. April 2012 um 16:33

ob du einen GUTEN Anwalt erwischst, merkst du leider erst, wenn es zu spät ist. Den Rechtsanwalt dann zu wechseln kostet u.U. eine Menge, weil er dann die Rechnung frei kalkulieren darf (mir passiert). Die Rechtsschutz zahlt nämlich nur EINEN Anwalt.

Ok, zurück zum Thema. Was mich an der Sache stört ist das Gerüst. Davor zu parken halte ich für höchst fragwürdig. Weil GERÜST=Bauarbeiten ...

Naja, egal. Die Polizisten übrigens, das ist leider ein weitverbreiteter Irrtum, sind KEINE Richter. Deshalb ist es egal, was sie an der Unfallstelle von sich geben. Später vor Gericht können sie eventuell die "Auffindesituation" schildern, sind aber in dem Sinne keine Zeugen, weil ja nicht dabei gewesen.

Mein Rat, egal was passiert ist, vor der Polizei IMMER die Klappe halten und nur Angaben zur Person machen. DAS muss sein, sonst nix!

Ist einfach zu schön, wenn ein Unfallbeteiligter hinterher sagt ... "Aber der Polizist hat gesagt ... das ich unschuldig bin ..." Ist meinem Sohn passiert, weil die Polizisten der Unfallverursacherin (18, blond, weiblich, Fahranfängerin) mehr glaubten ...

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