Autounfall, wie vorgehen?

Hallo zusammen!

Mir ist gestern auf dem Parkplatz eines Supermarktes,
ein Auto in meine Seite reingefahren.
Ganz langsam nur, aber dennoch ein Kratzer.
Beule keine oder habe ich nicht gesehen.

Ich habe seine Daten und er meine aufgenommen.
Er hat sofort seine Versicherung angerufen,
und diese kommen auf mich zu, sagte er.

Ich will natürlich jetzt auf jeden Fall,
zu meinen Geld kommen.

Soll/Muss ich jetzt von mir alleine,
einen Gutachter "bestellen"?

Danke euch

LG
Michele

Beste Antwort im Thema

Tja,

so funktioniert das hier nicht. Du bist derjenige der Hilfe braucht, ein bisschen selbst dafür lesen würde ja schon helfen.....

Hier mal das Zitat aus unserer FAQ:

Zitat:

Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".

 

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)
* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

 

Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de

Und im Link von unfallweb de findet man dann ausführlich:

Zitat:

1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (erkennbarer Einfachschaden mit Kosten unter 500,- bis 800,- Euro), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-entschädigung besser belegt werden können.

die Punkte 3-10 habe ich hier jetzt mal weggelassen, so als Ansporn für den TE doch mal den Links zu folgen und ein wenig zu suchen.....

Achja, die Ausdrucksweise des TE sollte auch mal überdacht sein, nicht das ich hier noch per PN Kontakt suchen müsste

Grüße
Steini

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Wo bekommt man heute noch einen kostenlosen Kostenvoranschlag? Wenn du das Fahrzeug zur Instandsetzung abgibst bekommst den verrechnet, aber nicht so. Ich kenne keinen Betrieb der dafür Mitarbeiter zu Verfügung stellt, zumal es sich sehr schnell rumsprechen würde: "Da und da bekommst kostenlos einen KV!" Was denkst Du Hafi wieviele Schlaumeier dann da täglich anschellen...

Selbstverständlich ist ein Kurzsgutachten aussagekräftiger wie ein KV. Zumindest bei mir werden ausreichend Lichtbilder gefertigt und alles notwendigen Daten aufgenommen und für den Eventuallfall gespeichert. Wenn ich dafür dann 80 Euro berechne, die Kalkulation (und nicht Audatex) ist der selbe Aufwand wie bei einem Gutachten, dazu 2 bis 4 Bilder, Akte anlegen usw. ist der Arbeitsaufwand auch bei einer Std.

Dann zeig mir einen KV der auch nur im Ansatz ähnlichen Arbeitsaufwand hergibt.

Dein Aufwand ist doch unbestritten und sicher auch 80 EUR wert.
Die -zugegeben provokante- Frage ist doch nur, wem er etwas nützt, außer dem SV.

Der Geschädigte ist beweisbelastet und es kann ihm nur recht sein, wenn der Gegner den "minderwertigen" Nachweis anerkennt.

Mit anderen Worten:
Wenn die Versicherung sagt, dass ihr der KVA einer Werkstatt als Nachweis zur Schadenhöhe genügt, dann braucht den ganzen Aufwand, den das Kurzgutachten verursacht, niemand.

Insbesondere dann nicht, wenn das Fahrzeug repariert wird.

Denn ist der KVA zu hoch, freut sich der Geschädigte und geht von dem Geld essen. Ist er zu niedrig, schickt er die Rechnung hinterher und die Versicherung zahlt die Differenz aus.

Genau das gleiche passiert, wenn er ein Kurzgutachten schickt.

Und über die Richtigkeit eines Kurzgutachtens kann man genauso streiten wie über diejenige eines Werkstatt-KVA.
Da hat der Geschädigte auch keinen Vorteil.

Unterschied: 80 EUR zu Lasten des Versicherers in Deiner Tasche .

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Der Geschädigte ist beweisbelastet und es kann ihm nur recht sein, wenn der Gegner den "minderwertigen" Nachweis anerkennt.

Insbesondere ist es dem Versicherer recht (und billig), wenn der KVA eben nicht alle Schadenpositionen (mWM) enthält und - im Zweifelsfalle - nicht beweiskräftig ist, weil u.U. bedeutsame Angaben zu Altschäden und aussagekräftige Schadenfotos fehlen.

=> Wenn die Putzfrau mit dem KVA dann nicht einverstanden ist, geht das Gezetere los.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn die Versicherung sagt, dass ihr der KVA einer Werkstatt als Nachweis zur Schadenhöhe genügt, dann braucht den ganzen Aufwand, den das Kurzgutachten verursacht, niemand.

Nur, schade, schade, stellt sich mitunter erst nach Wochen und Monaten heraus, dass der eingereichte KVA als Beweismittel nicht taugt.

Ich käme nie auf die Idee, einen KVA einzureichen,

Du etwa? 😉

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Wo bekommt man heute noch einen kostenlosen Kostenvoranschlag?

eben!

ich bin die letzte zeit auf der suche nach einem neuen fahrzeug durch ein paar autohäuser gewandert...

fast überall stand an der theke ein hinweis, das kva's 15% der schadenssumme, min. aber 15€ kosten (die natürlich dann bei auftragsvergabe verrechnet werden)...

bei 720€ schadenssumme, kann sich nun jeder selbst ausrechnen, was da 15% bedeuten...

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Zitat:

Original geschrieben von beachi



Zitat:

wenn man keine ahnung hat.. wir haben die möglichkeit, die voraussichtlichen reparaturkosten direkt am bildschirm zu kalkulieren und dem kunden dann eine summe X zu nennen. bei kleineren lackschäden wird das sehr gern angenommen. wie du schon richtig erwähnt hast, kontonummer nennen und die summe wird sofort angewiesen, klare haftung und identische beschreibung der beschädigungen vorausgesetzt. also keine angst, ich weiß was ich schreibe.. also nicht immer gleich den obermacker raushängen lassen. mfg

Für die Bewertung ob ich von der Materie Ahnung habe oder nicht, fehlt dir ganz bestimmt der Horizont.

Aber über deine "Fachkompetenz" und den hieraus resultierenden Ratschlägen muss man sich hier wirklich Gedanken machen. 

Und nicht nur in diesem Fred...🙄

Das ist schön für "euch" das "Ihr"  die Reparaturkosten direkt am Bildschirm kalkulieren könnt, es ändert aber nichts an dem Umstand, dass du hier Bullschit geschrieben hast.  Du kannst vielleicht ein Kalkulationsprogramm bedienen und dich freuen, dass beim drücken der Knöpfe irgend etwas aus den Drucker kommt, das war`s dann aber auch schon.

Wenn ich Geschädigter wäre und an so einen Experten wie dich geraten würde, der mit so einem Halbwissen auf den Putz haut....

Oh weh...😠

Jetzt vertragt Euch doch wieder 😮!

Für den TE wird es ziemlich egal und monitär nicht wirklich messbar sein, ob er einen KVA (der im Übrigen fast immer mit aussagekräftigen Bildern dokumentiert ist) oder ein Kurzgutachten beim gegnerischen Versicherer einreicht.... Der gegnerische Versicherer wird auch sowohl das Eine, wie das Andere bei unstrittiger Haftung bezahlen.

Ich erlebe es übrigens nicht so selten, dass es noch kostenlose KVAs gibt, wobei natürlich von den Werkstätten ein Unterschied gemacht wird, ob im Endeffekt der Kunde oder ein Versicherer bezahlen muss....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


... einen KVA (der im Übrigen fast immer mit aussagekräftigen Bildern dokumentiert ist) ...

Ymmd!

ROFL

😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ymmd!

Zitat:

....das freut mich 🙂!

Aber im Ernst; die KVAs die ich auf den Tisch bekomme sind fast ausschliesslich mit guten Fotos.... Selten, dass der Versicherer reklamiert!

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Also Klappe halten oder vorher mal sich das ganze genau durchlesen bevor man hier große Töne spuckt - ist ja nicht zu fassen.
So blöd ist mir hier ja noch nie einer gekommen!

Also wenn Ihr Euch wieder etwas beruhigt habt, könnt Ihr gerne in sachlicher Weise miteinander weiter diskutieren. Bitte unterlasst persönliche Angriffe oder sonstige Kraftausdrücke.

Vielen Dank und noch weiterhin viel Spaß.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Insbesondere ist es dem Versicherer recht (und billig), wenn der KVA eben nicht alle Schadenpositionen (mWM) enthält und - im Zweifelsfalle - nicht beweiskräftig ist, weil u.U. bedeutsame Angaben zu Altschäden und aussagekräftige Schadenfotos fehlen.

=> Wenn die Putzfrau mit dem KVA dann nicht einverstanden ist, geht das Gezetere los.

Zitat:

Nur, schade, schade, stellt sich mitunter erst nach Wochen und Monaten heraus, dass der eingereichte KVA als Beweismittel nicht taugt.

Sorry Elk, aber das ist m.E. nichts anderes als einer der großen Versicherungs-Internetforen-Mythen.

Ich bin nun wirklich schon einige Jahre in diesem Geschäft und und habe einige tausend Unfallakten (mit und ohne Prozess) in den Fingern gehabt.

Und weißt Du, wie oft das vorgetragen wurde?

Nie. Nicht in einem einzigen Fall..

Die einzigen, die nicht müde werden, dieses Horrormärchen von der fehlenden Beweiskraft zu erzählen, sind die, die ein eigenes Interesse an der Erstellung von Gutachten haben.

Wenn der Schädiger zum Geschädigten außergerichtlich sagt, dass er einen Kostenvoranschlag als Nachweis des Schadens akzeptiert, dann wird er nunmal in tausend kalten Wintern keinen Prozess mit der Begründung gewinnen, dass der Geschädigte untauglichen Beweis zur Schadenhöhe angeboten hat.

Das Thema "Beweiskraft" stellt sich doch gar nicht, weil das Fahrzeug ja gerade nicht repariert ist und infolgedessen dem Augenschein bzw. dem SV zur Besichtigung zugänglich ist!

Wenn man sich über die Schadenhöhe bei Gericht streitet, sind sowohl das Parteigutachten als auch der KVA nichts anderes als Parteivortrag und werden ggf. vom gerichtlich bestellten SV geprüft.

Und wenn der Versicherer außergerichtlich anbietet, auf Basis eines KVA zu regulieren und der eingereichte KVA oder die Bilder taugen nichts, dann wird er das dem Geschädigten gleich mitteilen und entweder eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs anregen oder der Geschädigte geht zum eigenen SV.

Wie sollte denn hier nach Monaten die Beweiskraft zum Problem werden?

Ich gebe Dir recht, soweit es die Wertminderung betrifft. Das kann bei jungen Fahrzeugen und höheren Schäden ein Thema sein. Aber die Masse der Schäden, die unrepariert auf KVA Basis abgerechnet werden, betrifft es kaum.

Und desweiteren gebe ich Dir recht, dass man über den Inhalt des KVA (Stundensätze, AW, E-Teile) streiten kann.

Aber ganz ehrlich:
Es ist völlig egal, ob über dem Schadensbeleg "Kostenvoranschlag", "Kurzgutachten" oder "Tante Ernas Rezeptsammlung" steht. Es wird die Schadenhöhe überprüft und ggf. moniert. Und die Prüfung ist bei einem Gutachten keine andere als bei einem KVA.

Gruß
Hafi

Hallo Hafi,

und weißt Du wieviele Akten ich, zwar keine tausende aber dennoch etliche, in den Händen hatte wo Versicherungen erst sagten: "KV reicht uns!" und dann ihren SV hinterher schicken weil der KV nicht *aussagekräftig* genug war!

Dann ist auch klar das ihr von der Versicherung auch, und um Dich zu zitieren: 

Zitat:

Und weißt Du, wie oft das vorgetragen wurde?
Nie. Nicht in einem einzigen Fall..

diese Mähr erzählt! Das unterstützt Deine weitere Aussage: 

Zitat:

Das Thema "Beweiskraft" stellt sich doch gar nicht, weil das Fahrzeug ja gerade nicht repariert ist und infolgedessen dem Augenschein bzw. dem SV zur Besichtigung zugänglich ist!

Ergo hat ein KV keine beweissichernde Aussagekraft.

Dann würde mich einmal interessieren wie Du einem Richter/in erklärst das Du auf die Einholung eines Sachverständigengutachten bestehst wenn doch ein KV reicht!

Ist doch ganz einfach: Die, die mit dem im KV ausgewiesenem Geld zufrieden sind und dieser KV durch eure Prüfmechanismen gelaufen ist werden nicht klagen. Folglich ist wieder ein *zufreidener* Geschädigter auf der Habenseite. Die, die nicht zufrieden sind sind dann die die den Hals nicht voll bekommen, gell.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Sorry Elk, aber das ist m.E. nichts anderes als einer der großen Versicherungs-Internetforen-Mythen.

Ich bin nun wirklich schon einige Jahre in diesem Geschäft und und habe einige tausend Unfallakten (mit und ohne Prozess) in den Fingern gehabt.

Und weißt Du, wie oft das vorgetragen wurde?

Nie. Nicht in einem einzigen Fall..
.
.
.
Wenn der Schädiger zum Geschädigten außergerichtlich sagt, dass er einen Kostenvoranschlag als Nachweis des Schadens akzeptiert, dann wird er nunmal in tausend kalten Wintern keinen Prozess mit der Begründung gewinnen, dass der Geschädigte untauglichen Beweis zur Schadenhöhe angeboten hat.

Jetzt bist du schon so viele Jahre dabei und weißt immer noch nicht alles ... 😛😁

Nein, ernsthaft, natürlich nicht. Kein Versicherer kann es sich leisten, Anwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, die eine solch dumme Argumentation führen würden. 😛😉

Zitat:

Die einzigen, die nicht müde werden, dieses Horrormärchen von der fehlenden Beweiskraft zu erzählen, sind die, die ein eigenes Interesse an der Erstellung von Gutachten haben.

Wollte man auf diese billige Polemik gleichermaßen reagieren, so müsste man erwidern, dass der Hinweis, einem KVA mangele es u. U. an Beweiskraft, nur von denen als "Horrormärchen" abqualifiziert wird, die - ohne Rücksicht auf etwaige, spätere Beweisnöte des Geschädigten - ein eigenes finanzielles Interesse daran haben, dass nach Möglichkeit kein Gutachter und kein Anwalt von Anbeginn an auf Seiten des Geschädigten tätig werden. Die im Nachgang von den Versicherern intern eingeschalteten Prüforganisationen und Sachverständigen (da muss man differenzieren! 😁) kosten schon genug Geld! 😛

Zitat:

Und wenn der Versicherer außergerichtlich anbietet, auf Basis eines KVA zu regulieren und der eingereichte KVA oder die Bilder taugen nichts, dann wird er das dem Geschädigten gleich mitteilen und entweder eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs anregen oder der Geschädigte geht zum eigenen SV.

Wie sollte denn hier nach Monaten die Beweiskraft zum Problem werden?

Wir haben ihre Schadenforderung gem. KVA durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Nach dem Ergebnis der Fahrzeugbesichtigung sind nicht alle Schadenpositionen ereignisbedingt. Aufgrund des Vorhandenseins von Altschäden können wir daher keine Zahlungen leisten. MfG

hafi

Mr. X

Diesen 3-Zeiler hält der Geschädigte dann in Händen, reibt sich voller Verwunderung die Augen, rennt zum nächsten Anwalt und erteilt das Mandat. Und schwupps, nach diversem Schriftverkehr ist nur 6 Monate später die Klage eingereicht. Nach Klageerwiderung, Replik, Duplik und Beweisaufnahmetermin nach diversen urlaubsbedingten Terminschwierigkeiten wird dann nur ein weiteres Jahr später beschlossen, die Sache durch einen gerichtlich bestellten SV prüfen zu lassen.

Die 120 Seiten dicke Akte enthält nicht ein Schadenfoto. Der gescheite Prozessbevollmächtigte des Versicherers bestreitet, dass der aktuelle Zustand insbesondere des Pkw des Geschädigten demjenigen direkt nach dem angeblichen Unfall entspricht. Bemühungen, angebl. im Rahmen der Erstellung des KVA gefertigte Fotos beizuziehen, schlagen fehl. Sie sind nach eineinhalb Jahren auf dem 286er in der Werkstatt nicht mehr auffindbar ... 😁

Zitat:

Ich gebe Dir recht, soweit es die Wertminderung betrifft. Das kann bei jungen Fahrzeugen und höheren Schäden ein Thema sein.

Das ist schön.

Das halten wir fest. 🙂

Zitat:

Aber die Masse der Schäden, die unrepariert auf KVA Basis abgerechnet werden, betrifft es kaum.

Du meinst die Masse der Schäden, wo nur Teile geschraubt werden? 🙄

Da konnten wir hier schon einige andere, fundierte Meinungen lesen.

Zitat:

Und desweiteren gebe ich Dir recht, dass man über den Inhalt des KVA (Stundensätze, AW, E-Teile) streiten kann.

Auch das ist schön und halten wir fest. 🙂

Was aber in Vergessenheit geraten ist, ist die Frage an dich, ob du - abweichend zu mir - im eigenen Haftpflichtschadenfalle zum Nachweis der Schadenhöhe einen KVA bei der gegnerischen Versicherung einreichen würdest?

Hallo Elch,

jetzt hast Du so viel geschrieben und bei meinem Versuch, nur das Wesentliche zu zitieren, ist fast nichts übrig geblieben...🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Wir haben ihre Schadenforderung gem. KVA durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Nach dem Ergebnis der Fahrzeugbesichtigung sind nicht alle Schadenpositionen ereignisbedingt. Aufgrund des Vorhandenseins von Altschäden können wir daher keine Zahlungen leisten. MfG hafi Mr. X

Gut, das kann passieren.

Wie geht es dann weiter?

Zitat:

Diesen 3-Zeiler hält der Geschädigte dann in Händen, reibt sich voller Verwunderung die Augen, rennt zum nächsten Anwalt und erteilt das Mandat. Und schwupps, nach diversem Schriftverkehr ist nur 6 Monate später die Klage eingereicht.

Solang dauert es in der Regel außergerichtlich nicht, jedenfalls wenn der Anwalt das Mandat zügig betreibt.

Zitat:

Nach Klageerwiderung, Replik, Duplik und Beweisaufnahmetermin nach diversen urlaubsbedingten Terminschwierigkeiten wird dann nur ein weiteres Jahr später beschlossen, die Sache durch einen gerichtlich bestellten SV prüfen zu lassen.

Das ist mir in der Form tatsächlich einmal passiert. War ein kleines Amtsgericht im Osten und die Sache ist genau 10 Jahre her. Das weiß ich noch so genau, weil auch das ein sensationeller Ausreißer war. Die Richterin hat tatsächlich fast ein Jahr gebraucht, um zu merken, dass sie eine Beweisaufnahme durchführen sollte, wenn sie feststellen will, wie der Unfall passiert ist...

Und Berlin Mitte hat auch gelegentlich einen sechsmonatigen Vorlauf. Gut, das muss es einem dann schon wert sein, wenn man klagen will.
Der zuverlässige Anwalt teilt das dem Mandanten aber vorher mit.

Zitat:

Die 120 Seiten dicke Akte enthält nicht ein Schadenfoto.

Das ist nun wirklich Quatsch, denn der Versicherer wird dem Geschädigten bereits bei der Schadenaufnahme mitteilen, dass ein KVA ohne Bilder nutzlos ist.

Schickt er ihn trotzdem solo, bekommt er eine Aufforderung, Bilder nachzureichen: ohne Bilder kein Geld.

Ich kenne wiederum keinen Fall, in dem er dieser Aufforderung nicht nachkommt (entweder durch eigene Bilder, durch einen VS-SV oder durch einen eigenen SV) und die Sache dennoch in den Prozess läuft.
Der schlechteste Anwalt weiß, dass ein Kostenvoranschlag (ebenso wie ein Gutachten) ohne Bilder keinen Wert hat.

Zitat:

Der gescheite Prozessbevollmächtigte des Versicherers bestreitet, dass der aktuelle Zustand insbesondere des Pkw des Geschädigten demjenigen direkt nach dem angeblichen Unfall entspricht. Bemühungen, angebl. im Rahmen der Erstellung des KVA gefertigte Fotos beizuziehen, schlagen fehl. Sie sind nach eineinhalb Jahren auf dem 286er in der Werkstatt nicht mehr auffindbar ... 😁

So, und da der gescheite Anwalt des Geschädigten sich besser in der Beweislastverteilung auskennt als jeder Sachverständige tut er was?

Ruft er um Hilfe beim SV, weil er Angst um die "Beweiskraft" des KVA hat?

Nein, er lehnt sich entspannt zurück und wartet darauf, was die Versicherung als Beweis anbietet. Denn er weiß ja, dass sein Mandant nach Absprache mit dem Versicherer einen Kostenvoranschlag eingereicht hat.

Und wer muss die Einwendungen gegen diesen KVA beweisen? Na?
Richtig!! Derjenige, der sich darauf beruft.

Und wer ist das?
Die beklagte Versicherung!

Und was hat die zum Beweis anzubieten?
Den Bericht ihres Haus-SV als Parteivortrag und den SV Beweis.
Und schon ist das angebliche "Beweiskraft-Horrormächen" als genau solches enttarnt. Das Beweisproblem hat nämlich ausschließlich die Versicherung.

Und wie geht der Prozess jetzt weiter?
Der Richter bestellt einen SV und ggf. den Meister, der den KVA erstellt hat noch dazu als Zeugen.

Und was macht der gerichtlich bestellte SV?
Wenn der Wagen unrepariert ist, schaut er ihn an und erstellt ein Gutachten.
Ist er repariert, erstellt er es nach Aktenlage und schaut (je nach Streitpunkt) das reparierte Fahrzeug an.

Und was passiert dann?

Dann schreibt der Richter ein Urteil.

So, und was ist jetzt der Unterschied zu der Situation, wenn der Geschädigte ein "Kurzgutachten" beigebracht hätte?

Absolut K E I N E R.
Die Sache wäre haargenau so abgelaufen.

Der gerichtlich bestellte SV hätte ganz genauso seine persönliche Sachkunde zur Beantwortung der Beweisfrage einbringen müssen, ganz egal, wie die ihm vorgelegten Belege überschrieben sind. Und der Richter muss in freier Beweiswürdigung ganz genauso überzeugt werden, gleich wie der Parteivortrag überschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Und desweiteren gebe ich Dir recht, dass man über den Inhalt des KVA (Stundensätze, AW, E-Teile) streiten kann.

Auch das ist schön und halten wir fest. 🙂

Gerne, warum auch nicht.

Gleichzeitig halten wir bitte fest, dass über "Kurzgutachten", "Sachverständige Kostenvoranschläge" und "Gutachten" exakt gleich gestritten wird, wenn die Prüfung des Dokuments durch den Versicherer Auffälligkeiten zeigt.

Es kann doch niemand ernstlich glauben, dass in dem Massengeschäft ein Unterschied gemacht wird, zwischen KVA der Firma Müller oder des SV Meier.🙄

Zitat:

Was aber in Vergessenheit geraten ist, ist die Frage an dich, ob du - abweichend zu mir - im eigenen Haftpflichtschadenfalle zum Nachweis der Schadenhöhe einen KVA bei der gegnerischen Versicherung einreichen würdest?

Das würde ich nicht, weil ich es nicht brauche:

Einen geringen Schaden würde ich -nach Freigabe- reparieren lassen und einen großen Schaden würde ich einem SV vorstellen.

Wenn die VS vor Freigabe einen KVA haben will, kann sie ihn gerne haben und er wird sich kaum von der nachfolgenden Rechnung meiner Stammwerkstatt unterscheiden, da auf beiden der gleiche Name stehen würde.

Irgendwelche Tricks mit "hier kalkulieren und dort reparieren" liegen mir nämlich fern. Und eine Wertminderung würde ich auch so bekommen. Da bin ich mir sicher... 😁

Grüße
Hafi

Lieber Eiferer Hafi, der immernoch (seinem Arbeitgeber?) glaubt, dass die Versicherer die Partner des Kunden/Geschädigten sind und einen faire, gerechten und gesetzeskonformen Schadenausgleich anstreben. Es ist richtig so wie Du es tust, Dir bleigt immernoch die Möglichkeit aus Schaden klug zu werden. Oder Du hast dass Glück, dass Dir nie ein Schaden passiert oder die Abwicklung tatsächlich (wie es in vielen Fällen der Fall ist) funktioniert.

An alle anderen die Zusammenfassung dieses (und vieler anderer) Threads:
Gutachten - vereinfacht einen Schadenersatzanspruch, auch eine mögliche Klage.
kein Gutachten - verkompliziert die Sache potenziell.

Daher ist es natürlich immer sinnvoll zum Gutachter zu gehen, wenn die üblichen Vorraussetzungen vorliegen. (Schadenhöhe, Schuldfrage etc.)

Lieber stoppelfreund.

Was Du da schreibst, ist alles totaler Unsinn.

Warum?

Ist doch egal. Ich wollte einfach auch mal eine unbegründete Behauptung aufstellen, ohne irgendwelchen fachlichen oder sachlichen Hintergrund.

Mal sehen, vielleicht glaubt es ja jemand. Ist schließlich schön einfach und plausibel...

🙄

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