Autounfall - Wer ist im Recht?
So. Hey Leute.
Ich weiß gar nicht, ob ich hier im Forum und in der Kategorie richtig bin, aber ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Unfalls und wollte mal nachfragen, ob jemand von euch Ahnung hat.
Folgendes ist geschehen:
Ich bin letzte Woche durch einen Kreisverkehr gefahren. 4-5 Spuren? Der große Stern in Berlin, falls einigen Leuten das sagt.
Ich war auf einer geradeaus Spur, rechts neben mir war noch eine und neben der, eine zum rechts Abbiegen. Vor mir fuhr ein anderes Fahrzeug. Im allerletzten Moment fiel dem Mann auf, dass er rechts abbiegen will, er führte also nahezu eine Vollbremsung durch, um noch auf die andere Spur und dann weiter auf die andere rüberzuziehen.
Ich bremste zwar noch, hatte hinter ihm keine Möglichkeit mehr zum Stehen zu kommen und fuhr ihm hinten in die Ecke (da er schon schräg stand, um die Spur zu wechseln) rein.
Normalerweise heißt es, wer reinfährt, ist schuld. Aber das gilt soweit ich weiß nur, wenn der Fahrer vor dir verkehrsbedingt abbremst.
Außerdem sollte man bei mehrspurigen Kreisverkehren vermeiden die Spur zu wechseln, da man sich schon vorne anhand der riesen Schilder einordnern soll.
So.. Meine Frage ist nun.. Wer ist schuld? Was sagt ihr dazu?
Ich werde mit Sicherheit auch mit einem Anwalt reden, warte nur noch auf die Papiere von der Polizei, Versicherung etc.
Aber was würdet ihr sagen?
Bin auf eure Meinungen und euer Wissen gespannt. 🙂
Beste Antwort im Thema
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.
Haftung / ggf. Höhe der Verteilung kann hier von der Schuld abweichen, aber dafür fehlen viele entscheidende Angaben.
42 Antworten
Zitat:
Hoffentlich ist der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht! Lasse Deinen Schaden beziffern und mache Deine Ansprüche über Deinen RA beim UG geltend.
Dieser Verschlag könnte dem TS viel Geld kosten. Wenn er einen anständigen RA kontaktiert, wird dieser RA für ca. 200 € (incl. Händedruck) die Aussichtlosigkeit der Lage klarmachen. Sonst würde ein RA die Geschichte mit Vergnügen aufnehmen. Doch wenn der Richter entscheidet, geht leider in die Hose.
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Im Straßenverkehr hat jeder damit zu rechnen dass sich die Teilnehmer korrekt verhalten.
Bestimmt gibt es genau deshalb auch die diversen Gerichtsurteile, dass man sich nicht auf einen gesetzten Blinker verlassen darf, sondern nur auf die tatsächliche ausgeführte Bewegung des Fahrzeugs.
Oder auch eine erhebliche Haftungsteilung bei einem "Erzwingen der Vorfahrt"
kurz zum Fall noch:
§4 StVO
Zitat:
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein,
daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der
Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Bestimmt gibt es genau deshalb auch die diversen Gerichtsurteile, dass man sich nicht auf einen gesetzten Blinker verlassen darf, sondern nur auf die tatsächliche ausgeführte Bewegung des Fahrzeugs.Oder auch eine erhebliche Haftungsteilung bei einem "Erzwingen der Vorfahrt"
Auch falsch. Das ergibt sich aus §1 StVO.
Zitat:
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.
Wenn du zum Beispiel die Vorfahrt erzwingst wäre der Schaden durch ein anderes Verhalten deinerseits vermeidbar gewesen auch wenn der andere gegen die StVO gehandelt hat.
Wenn der TE auf eine andere Fahrbahn hätte ausweichen können ohne wen zu gefährden würde §1 StVO zum tragen kommen. Kann er jedoch nicht ausweichen ist dieser Paragraph irrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Kann er jedoch nicht ausweichen ist dieser Paragraph irrelevant.
Sicher, stört nur noch dieses dumme BGH-Urteil, wonach ein Autofahrer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss oder anteilig eine Mithaftung reingedrückt bekommt. Ausgenommen, der andere hat sich nun völlig absurd verhalten.
Dass gerade in diesem Kreisverkehr irgendwelche Fahrer über durchgezogene Linien fahren oder sich mit einer Vollbremsung doch noch zu einer Ausfahrt durchquetschen, oder etwas spät einfällt doch raus zu fahren und dem rechts neben ihnen etwas spät einfällt, doch noch einen nach links zu rücken um erst die nächste Ausfahrt zu nehmen - merkt doch bestimmt keiner - ist in keinem größeren Kreisverkehr in Berlin absurd, sondern normales Verkehrsgeschehen.
Die 100%ige Sicherheit, die hier irgendwelchen Leuten dann auch noch nur aufgrund ihrer persönlichen und damit sehr subjektiven Schilderung zugesichert wird, ... das steht nicht auf dünnem Eis, sondern diese Eisschicht ist bereits vor dem Unfall vollständig weg geschmolzen.
Ausgangsbasis ist immer eine 100%-Schuld/Haftung für den Auffahrenden, durch schon extremes Fehlverhalten des anderen reduzieren sich langsam diese 100%, bis auf 0 ist es ein sehr langer Weg.
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Wie ich schon 2 mal gesagt hatte: Infos kannst du nur aufgrund der subjektiven Berichterstattung des Beteiligten geben und daher kann es rein rechtlich auch anders ausgehen.
Mich stört nur dass von Urteilen von völlig anderen Fällen hier auf einen speziellen Fall geschlossen wird den anders als in den USA ist das Urteil eines Gerichts für ein anderes nicht bindend (ausg. BGH Leitsatzentscheidungen).
Hast du das Aktenzeichen des Urteils vom BGH? Ich möchte mir gerne durchlesen was dort dahinter steckt.
Btw: in Österreich ist das ganze eindeutig im Gesetz geregelt.
Zitat:
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Dieser Verschlag könnte dem TS viel Geld kosten. Wenn er einen anständigen RA kontaktiert, wird dieser RA für ca. 200 € (incl. Händedruck) die Aussichtlosigkeit der Lage klarmachen. Sonst würde ein RA die Geschichte mit Vergnügen aufnehmen. Doch wenn der Richter entscheidet, geht leider in die Hose.Zitat:
Hoffentlich ist der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht! Lasse Deinen Schaden beziffern und mache Deine Ansprüche über Deinen RA beim UG geltend.
Kann passieren, so hoffe ich, dass eine RS besteht. Die Changen stehen jedenfalls gut, so die Schilderung stimmt und davon gehe ich aus. Die Zeugen sind auch vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Sicher, stört nur noch dieses dumme BGH-Urteil, wonach ein Autofahrer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss oder anteilig eine Mithaftung reingedrückt bekommt. Ausgenommen, der andere hat sich nun völlig absurd verhalten.Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Kann er jedoch nicht ausweichen ist dieser Paragraph irrelevant.Dass gerade in diesem Kreisverkehr irgendwelche Fahrer über durchgezogene Linien fahren oder sich mit einer Vollbremsung doch noch zu einer Ausfahrt durchquetschen, oder etwas spät einfällt doch raus zu fahren und dem rechts neben ihnen etwas spät einfällt, doch noch einen nach links zu rücken um erst die nächste Ausfahrt zu nehmen - merkt doch bestimmt keiner - ist in keinem größeren Kreisverkehr in Berlin absurd, sondern normales Verkehrsgeschehen.
Die 100%ige Sicherheit, die hier irgendwelchen Leuten dann auch noch nur aufgrund ihrer persönlichen und damit sehr subjektiven Schilderung zugesichert wird, ... das steht nicht auf dünnem Eis, sondern diese Eisschicht ist bereits vor dem Unfall vollständig weg geschmolzen.
Ausgangsbasis ist immer eine 100%-Schuld/Haftung für den Auffahrenden, durch schon extremes Fehlverhalten des anderen reduzieren sich langsam diese 100%, bis auf 0 ist es ein sehr langer Weg.
Dieser Fall, wenn er es denn zum Gericht schaffen sollte, wird in Berlin entschieden und nicht aufgrund irgendeines existierenden BGH-Urteils in Karlsruhe, weil eben ein Urteil nie alle Situationen abdecken kann.
Anhand der Schilderung des TE wird sicherlich auch die Versicherung des UG nicht sofort zahlen, aber mit den Zeugen, die glaubhaft sind, wird es die Versicherung des UG nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da und das ist genau der Punkt, auch diese weiss, wie viele Fahrfehler im benannten Kreisverkehr gemacht werden. Dieser hier ist Einer, der anhand der Aussagen vom Sachbearbeiter entschieden werden könnte.
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Mich stört nur dass von Urteilen von völlig anderen Fällen hier auf einen speziellen Fall geschlossen wird den anders als in den USA ist das Urteil eines Gerichts für ein anderes nicht bindend (ausg. BGH Leitsatzentscheidungen).
Selbst Urteile vom kleinen Verwaltungsgericht um die Ecke können eine Richtungswirkung haben oder auch bindend sein. Kommt doch darauf an, welche Urteile in gleichen oder sehr ähnlichen Fällen bereits als Grundsatz an den verhandelnden Gericht getroffen wurden.
Natürlich kommt es auf den genauen Ablauf an und ob ein gefundenes Gerichtsurteil auf einem gleichen Fall, hier Unfallablauf, beruht.
Aber gerade wegen erheblich differierender Urteile ist eine Aussage wie hier gemacht wurde: "In diesem Fall sehe ich den TE im Recht." pures Raten. Da sind im Samstaglotto die Chancen besser, einen höheren Gewinn zu machen, als Schaden vorhanden ist.
Zitat:
Hast du das Aktenzeichen des Urteils vom BGH? Ich möchte mir gerne durchlesen was dort dahinter steckt.
Da gibt es etliches, zB.
VI ZR 31/02 - hier geht es zwar um Jugendliche, aber im Urteil findet sich: "Ein Mitverschulden sei bei Kindern und Jugendlichen in der Regel geringer zu bewerten als bei Erwachsenen" - bedeutet auch, dass ein Mitverschulden bei Erwachsenen gewertet werden muss.
"... muss ein Kraftfahrer stets mit für ihn überraschend auf der Fahrbahn befindlichen Hindernissen rechnen.“
Kammergericht Berlin 12 U 1541/94 und damit haben wird dann auch bei diesem sehr kleinen Gericht eine Leitwirkung, zwar nur für Berlin, aber das sind wir in dem vorliegenden Fall.
Und dann gibt es immer noch vieles in den ganzen "anerkannten Kommentaren" darüber zu finden, was alles ein Autofahrer mit zu rechnen hat und der Richter gerne für Entscheidungsfindung und Urteil bemüht und darüber die Haftung berechnet:
"Besonders in Ortschaften ist mit Fußgängern zu rechnen, welche
die Fahrbahn überqueren wollen"
"Nicht nur nachts, sondern auch an bestimmten Tagen, wie etwa am Wochenende oder am „Vatertag“, müssen Autofahrer damit rechnen, dass verstärkt Betrunkene unterwegs sind"
beides aus: Klein - Praxishandbuch Verkehrsunfall
Zitat:
Btw: in Österreich ist das ...
Nicht falsch verstehen, aber die Ö-Gesetzgebung interessiert hier maximal den Gesetzgeber bei der Entwicklung neuer Vorschriften.
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Zitat:
Anhand der Schilderung des TE wird sicherlich auch die Versicherung des UG nicht sofort zahlen, ...
Nun geht es wohl völlig quer?
Der TE ist aufgefahren und damit automatisch der Unfallverursacher wegen zu geringem Sicherheitsabstand bzw. unangepasster Geschwindigkeit (aufgeführt unter Pos.1 auf dem Unfallzettel der Polizei).
Die Versicherung des UG (das ist der Geschädigte) wird deshalb mit absoluter Sicherheit keinen einzigen Cent herausrücken - warum sollte sie. Und das auch völlig unabhängig, was der TE erzählt oder nicht.
Die Versicherung des TE wird allein schon aufgrund der Unfallaufnahme bezahlen, weil sie gem. Pflichtversicherungsgesetz in der Zahlungspflicht ist, und zwar innerhalb 6 Wochen, auch völlig unabhängig, was der TE schreibt oder nicht.
Entweder schafft es der TE, seiner Versicherung klar zu machen, dass alles ganz anders war oder er muss mit eigenem Anwalt klagen, mit dem Ziel, dass der UG überhaupt erstmal in Schuld und/oder Haftung rein kommt, denn da ist der noch lange nicht. Dann muss der auch nicht nur rein, sondern auch möglichst hoch.
Derzeitige Ausgangsposition, die verändert werden muss (aus Sicht des TE), ist kein indifferenter oder unklarer Schwebezustand mit keiner weiß was genaues, wie sollte man das aufteilen, hat einer Argumente für eine Basarnummer bei der anderen Versicherung, sondern 100% Schuld und Haftung beim TE und das Ganze auch sehr statisch und die Kugel rollt bereits.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
...............Der TE ist aufgefahren und damit automatisch der Unfallverursacher wegen zu geringem Sicherheitsabstand bzw. unangepasster Geschwindigkeit (aufgeführt unter Pos.1 auf dem Unfallzettel der Polizei).
Die Versicherung des UG (das ist der Geschädigte) wird deshalb mit absoluter Sicherheit keinen einzigen Cent herausrücken - warum sollte sie. Und das auch völlig unabhängig, was der TE erzählt oder nicht.
.............
Lt. TE wollte sein Unfallgegner, ohne einen Blinker zu setzen (von einem aktivierten Blinker war jedenfalls bisher keine Rede, es war ja auch sichtlich eine absolute Hau Ruck-Aktion des Unfallgegners) mehrere Spuren wechseln und legte dabei noch unvermittelt, ohne einen für andere VT klar ersichtlichen Grund d. h. für diese grundlos nahezu eine Vollbremsung hin um dann auch noch über eine durchgezogene Linie abzubiegen.
Recht viel mehr verkehrswidriges Verhalten innerhalb einer eigentlich ganz harmlosen Verkehrssituation geht wohl kaum.🙁
Und da soll hier der Unfallgegner und für mich eigentliche Unfallverursacher haftungstechnisch so ganz davonkommen und dazu vielleicht auch noch ganz straffrei ausgehen?😕
Ich will nicht hoffen, dass dies die z. Z. gültige Rechtsauffassung widerspiegelt!🙁
Sollte dies doch der Fall sein, dann liebe Drahtzieher fingierter Autounfälle passt gut auf, da hat sich für Euch möglicherweise eine sichere und beinahe gefahrlose neue Einnahmequelle aufgetan!😛
Da fällt mir auch noch eine weitere Frage zu dieser Unfallsituation ein: Wie würde denn die Haftungs- und Schuldfrage aussehen, wenn auch noch weitere Kfz in diesen Unfall verwickelt gewesen wären z.B. direkt betroffen auf der rechten Nebenspur?
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Lt. TE wollte sein Unfallgegner ...
Und diese Aussage ist einzig richtig, völlig objektiv, vollständig ohne fehlende Informationen und erfolgte und sachlich neutraler Bewertung der Aussagen der Zeugen und des Unfallgegners und stimmt mit der hier vorgelegten maßstabsgetreuen und vollständigen Unfallskizze überein?
Also man kann eine absolut richtige Unfallermittlung mit juristisch einwandfreier Schuld- und Haftungsverteilung ausschließlich anhand des "Lt. TE" durchführen?
Da lehnst Du dich nicht verdammt weit aus dem Fenster, da bist Du schon durch. 😉
Zitat:
Ich will nicht hoffen, dass dies die z. Z. gültige Rechtsauffassung widerspiegelt!🙁
Das ist keine Rechtsauffassung, sondern ein Verfahrensablauf vor Ort an der Unfallstelle. Das ist schon immer so gewesen und wird sich zukünftig auch nicht ändern.
Irgendwo muss man schließlich bei der Schuldfestellung beginnen und das ist vor Ort sehr einfach geregelt: Die zur Unfallstelle kommende Polizei entscheidet anhand des ersten Eindrucks (schnell erkennbare Unfallspuren, Zeugen, Betroffenenaussage), wer anhand der einfachen Grundregeln der StVO (nicht die möglichen Feinheiten, sondern die ganz groben Einschätzung nach den obersten Überschriften) der Unfallversucher sein kann.
Anders geht es nicht, Polizisten sind keine Fachanwälte Verkehrsrecht, sie sind keine Unfallsachverständigen, sie sind keine Richter. Aber sie sind die erste "unabhängige Behörde" am Unfallort.
Und selbst diese Leute kann ich auch immer noch wegschlagen, der Fachanwalt Verkehrsrecht wird vom Richter zurechtgewiesen, der Gutachter mit einem Gegengutachten und der Richter mit einem Widerspruch und der nächsten Instanz.
Dann gibt es immer noch die Verhältnismäßigkeit, wie lange man eine Unfallstelle nicht räumt und andere Verkehrsteilnehmer durch das Hindernis in Gefahr bringt.
Bei einem einfachen Sachschaden mit auf dem ersten Blick recht eindeutiger Situation, wie sie auch hier genannt wurde: "wer auffährt ist schuld" ist die Sache recht schnell erledigt und die Straße wieder frei, bevor es noch Folgeunfälle entstehen und dann auch Personen betroffen sind.
Dass vor Ort der "Hauptbeschuldigte" seine Hauptschuld bestreitet, ist weder neu noch ungewöhnlich, sondern auch nur der Normalfall.
Diese "Festlegung" zwischen Täter und Opfer ist keine, sondern ausschließlich die Einordnung nach dem ersten Blick. Dieser "Festlegung" kann jederzeit widersprochen werden und dann in aller Ruhe mit Spezialisten den eigentlichen Tatablauf konstruiert und Schuld wie auch Haftung festgelegt werden.
Das ist eine bewährter Ablauf bei reinen Sachschäden, der schnell die Sache an der Unfallstelle abschließt.
Natürlich gibt es klassische Fehlentscheidungen durch die Polizei, aber das liegt im Bereich von rund 5%. Man sollte seltene Ausnahmen nicht zum Regelfall erklären und man sollte nicht wegen diesen seltenen Ausnahmen bei den anderen 95% ein riesen Unfallverfahren an der Unfallstelle machen, was Stunden dauert, einen riesen Personaleinsatz bedarf und dann auch kein "besseres" Urteil herausbringt.
Auch nach 3 Wochen CSI-Einsatz kann und darf der Beschuldigte immer noch "nö" sagen und vor Gericht zur Klärung von Schuld und Haftung ziehen.
Zitat:
Sollte dies doch der Fall sein, dann liebe Drahtzieher fingierter Autounfälle passt gut auf, da hat sich für Euch möglicherweise eine sichere und beinahe gefahrlose neue Einnahmequelle aufgetan!😛
Was ist denn das jetzt für ein Quatsch ?
Zitat:
Da fällt mir auch noch eine weitere Frage zu dieser Unfallsituation ein: Wie würde denn die Haftungs- und Schuldfrage aussehen, wenn auch noch weitere Kfz in diesen Unfall verwickelt gewesen wären z.B. direkt betroffen auf der rechten Nebenspur?
Wie immer schon:
Eine Vorabzuweisung der Schuld anhand des ersten Eindrucks vor Ort. Ist aufgrund der Situation keine eindeutige Schuld-Zuweisung möglich, dann ist kein Fahrer schuld und jeder Halter eines unfallbeschädigtes Fahrzeug in der Haftung, aufgrund seiner Gefährdungshaftung.
Die übliche Abrechnungsweise bei zB. Massenkarambolagen auf Autobahnen: die Gesamt-Schadenssumme wird gleichmäßig auf alle Fahrzeughalter verteilt.
Wie sonst?
- man kann niemanden ohne objektiv nachvollziehbaren Schuldnachweis zu einer Schuld verurteilen.
- man kann niemanden mit einer durch ein fremdes Fahrzeug entstandenen Schädigung ohne Schadensersatz lassen.
Würdest Du Schuld übernehmen, wenn Du keine hast, präziser: Dir nicht nachgewiesen werden kann?
Würdest Du auf Schadensersatz verzichten, wenn einer in Deinen Wagen geknallt ist?
Mit diesen Fragen hättest Du es auch selber beantworten können.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Und diese Aussage ist einzig richtig, völlig objektiv, vollständig ohne fehlende Informationen und erfolgte und sachlich neutraler Bewertung der Aussagen der Zeugen und des Unfallgegners und stimmt mit der hier vorgelegten maßstabsgetreuen und vollständigen Unfallskizze überein?Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Lt. TE wollte sein Unfallgegner ...Also man kann eine absolut richtige Unfallermittlung mit juristisch einwandfreier Schuld- und Haftungsverteilung ausschließlich anhand des "Lt. TE" durchführen?
Da lehnst Du dich nicht verdammt weit aus dem Fenster, da bist Du schon durch. 😉
Alle hier von den Diskutanten getätigten Aussagen und Schlussfolgerungen basieren wohl auf den Aussagen vom TE und dem mehr oder weniger ausgeprägten juristischen (Halb-)Wissen einzelner.
Du bist wohl der einzige, dem hier die maßstabsgetreue und vollständige Unfallskizze der Polizei vorliegt oder sollte ich und so manch anderer diese hier im Thread doch übersehen haben?
Dann sei doch bitte so gut und nenne uns doch die Fundstelle, dann können wir hier alle auch etwas konkreter werden.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Du bist wohl der einzige, ...
Was hast Du den für ein Problem?
Du bist doch derjenige, der aufgrund einer sehr kuren Aussage des TE eine komplette Haftungsverteilungen errechnet hat.
Du musst nichts zu mir erfinden, sondern einfach den zweiten Beitrag in diesem Thread lesen, da steht meine Einschätzung.
Oder auch gerne als Selbstzitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.Haftung / ggf. Höhe der Verteilung kann hier von der Schuld abweichen, aber dafür fehlen viele entscheidende Angaben.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Was hast Du den für ein Problem?Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Du bist wohl der einzige, ...
Du bist doch derjenige, der aufgrund einer sehr kuren Aussage des TE eine komplette Haftungsverteilungen errechnet hat.Du musst nichts zu mir erfinden, sondern einfach den zweiten Beitrag in diesem Thread lesen, da steht meine Einschätzung.
Oder auch gerne als Selbstzitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.Haftung / ggf. Höhe der Verteilung kann hier von der Schuld abweichen, aber dafür fehlen viele entscheidende Angaben.
Also doch nur heiße Luft von Dir mit vagen Vermutungen Deinerseits ohne realen faktischen und wahrscheinlich auch wenig fundierten juristischen Hintergrund.
Auch Deine Behauptung, aufgrund einer sehr kuren Aussage des TE hätte ich eine komplette Haftungsverteilungen errechnet entspringt augenscheinlich Deiner Phantasie. Wie sonst kommst Du zu diesem Schluss?
Aber wahrscheinlich ist es schon allerhöchste Zeit schlafen zu gehen.
Gute Nacht Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Also doch nur heiße Luft von Dir
nein, fachlich korrekt
Zitat:
mit vagen Vermutungen Deinerseits
Hast Du irgendwelche Bewusstseinsstörungen?
Das keine Fakten vorliegen und man nur Vermutungen anstellen kann, habe ich doch mehrfach geschrieben, weil Du konkrete Angaben gemacht hattest.
Zitat:
ohne realen faktischen und wahrscheinlich auch wenig fundierten juristischen Hintergrund.
Plumps, da ist er nun wieder aus dem Fenster gefallen
Zitat:
Auch Deine Behauptung, aufgrund einer sehr kuren Aussage des TE hätte ich eine komplette Haftungsverteilungen errechnet entspringt augenscheinlich Deiner Phantasie. Wie sonst kommst Du zu diesem Schluss?
Vielleicht aufgrund Deines eigenen Postings:
Zitat:
... der Unfallgegner und für mich eigentliche Unfallverursacher ...
Zitat:
Aber wahrscheinlich ist es schon allerhöchste Zeit schlafen zu gehen.
Gute Nacht Roadwin
Das sehe für ähnlich, aber nicht unbedingt gleich.
Gute Nacht Deutschland.
der Unfallgegner und für mich eigentliche Unfallverursacher