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Autounfall mit möglicher Teilschuld

Themenstarteram 17. August 2020 um 17:48

Hallo liebe Community,

ich bräuchte Hilfe bze. wollte nachfragen, wie vorzugehen ist bei einem kleinen Autounfall, wo die Teilschuld bei beiden Beteiligten bei mindestens 50:50 % verteilt ist, wenn nicht sogar der Unfallgegner mehr Teilschuld hat (ggf.bis zu 80:20).

- Der Schaden an meinem Auto schätze ich persönlich (ohne Fachwissen zu haben) auf ca. 500 Euro

- Der Schaden vom Unfallgegner müsste geschätzt bei ca. 1000 Euro liegen.

 

1) Bei 50:50 Verteilung muss ich auf jeden Fall meiner KFZ-Haftversicherung den Schaden melden oder?

2) Nach der Meldung bei meiner Versicherung kann ich erstmal abwarten oder müsste ich die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren? Ich würde gerne die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung haben, da ich dadurch herabgestuft werde und ich nur max. 50-80%bekommen würde oder?

3) Wenn möglich würde ich die Reparaturkosten meines Autos selber begleichen und auch nicht über die Vollkasko laufen lassen, damit ich in meiner Vollkaskoversicherung nicht herabgestuft werde.

4) Falls der Unfallgegner seine Reparaturkosten von meiner Versicherung verlangt/kontaktiert, werde ich dann automatisch herabgestuft in der KFZ-Haftversicherung?

Würde da nochmal die Teilschuld-Quote ausgehandelt werden?

Könnte ich dann noch nachträglich je nach Teilschuld-Prozent auch meine Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung fordern können? Oder wäre diese Möglichkeit vertan, da ich die Gegnerische Versicherung nicht rechtzeitig kontaktiert hatte?

Vielen lieben Dank und Beste Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. August 2020 um 13:54:45 Uhr:

Nein, i.d.R. sprechen sich die Versicherungen ab, daher läuft es meist auf die gleiche Quotelung hinaus. Abweichungen gibt es selten dann, wenn die eine Regulierung abgeschlossen ist und bei der anderen vor Gericht im Rahmen eines Vergleiches oder Urteils eine andere Quote festgelegt wird.

Also bei allem Wohlwollen:

Das Gerücht, das sich Versicherungen hinsichtlich der Quotierung absprechen, ist anscheinend nie auszurotten.

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Themenstarteram 18. August 2020 um 11:15

Nur aus Neugier, wenn ich den Schaden innerhalb von 14 Tagen bei der gegnerischen Versicherung melde,

und der Unfallgegner am 15. Tag seinen Schaden bei meiner Versicherung meldet, kann ich davon ausgehen, dass der Unfallgegner die einzuhaltende Frist der Schadensmeldung nicht eingehalten hat und dementsprechend keine Schadensforderung mehr stellen kann?

Nein, das kannst du vergessen. Zudem obliegt das nicht dir, sondern deiner Versicherung.

Themenstarteram 18. August 2020 um 11:26

Inwiefern? dh. Fristen sind nicht absolut verbindlich? Ich dachte die Schadensmeldungen verlaufen unabhängig voneinander genauso wie die Abbrechnung, dh.z.b. ich kann von der gegn. Versicherung 50% erstattet bekommen und der Gegner z.b. trotzdem 40%

es geht mir ums Verständnis, ich kann ja sowieso nur beeinflussen, dass ich die 14tägige Frist einhalte, was der Unfallgegner macht kann ich ja nicht beeinflussen.

Themenstarteram 18. August 2020 um 11:35

eine andere Frage ist bei einem höheren Schaden z.b. 3000 Euro Reparaturkosten, wenn ich von der gegnerischen Versicherung 50% bekomme sprich1500Euro, könnte ich die anderen 1500 Euro durch meine Vollkasko erstatten lassen können mit einer Herabstufung?

Was der Unfallgegner bekommt und ob er es bekommt, ist nicht dein Problem. Du regelst deinen Schaden, er seinen Schaden. Ob und welche Fristen für ihn gelten und ob er sie schuldhaft oder schuldlos versäumt, ist nicht dein Thema. Du hast mit Abschluss der HP-Versicherung deiner Versicherungsgesellschaft automatisch alleinige Regulierungsvollmacht erteilt, daher lass die mal machen.

Und ja, genau das ist ja der Sinn des Quotenvorrechtes, so dass du idealerweise ohne Restkosten aus der Sache herauskommst. I.d.R. reguliert deine eigene VK den gesamten Schaden und holt sich dann je nach Quote den Rest von der gegnerischen HP-Versicherung wieder zurück. Du hast dann damit nichts am Hut, sondern machst direkt bei der gegnerischen HP-Versicherung nur noch deine Wertminderung, deinen Nutzungsausfall/ Mietwagen und deinen Anwalt geltend, wobei diese Posten teilweise der Quote unterliegen (Unkostenpauschale, Nutzungsausfall / Mietwagen) und teilweise nicht (Anwalt, Wertminderung).

Themenstarteram 18. August 2020 um 11:49

Vielen Dank für die Antworten, das ist ja total interessant/spannend!

Themenstarteram 18. August 2020 um 11:52

Nochmal aus Neugier, ist eine Folgende Konstellation realistisch oder schonmal aufgetreten?:

eigene Partei bekommt 50:50 Schaden reguliert

gegnerische Partei bekommt 90:10% Schaden reguliert

Nein, i.d.R. sprechen sich die Versicherungen ab, daher läuft es meist auf die gleiche Quotelung hinaus. Abweichungen gibt es selten dann, wenn die eine Regulierung abgeschlossen ist und bei der anderen vor Gericht im Rahmen eines Vergleiches oder Urteils eine andere Quote festgelegt wird.

Themenstarteram 18. August 2020 um 12:40

darf eigentlich die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung zunächst telefonisch erfolgen, oder muss man das zur rechtlichen Absicherung per Einschreiben verschicken?

Ich habe das bisher jedes Mal telefonisch erledigt.

Zitat:

@lisban schrieb am 18. August 2020 um 14:40:39 Uhr:

darf eigentlich die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung zunächst telefonisch erfolgen, oder muss man das zur rechtlichen Absicherung per Einschreiben verschicken?

Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich per 256 Bit verschlüsselter Mail an den Bundesverband der Versicherungswirtschaft!

Das war aber ein Witz. Eine 14 Tages Frist zur Schadensmeldung um Ansprüche bei der Gegnerischen Versicherung zu stellen, gibt es nicht!

Da hast Du bis zu 3 Jahre Zeit dafür.

Logischerweise macht man das aber unverzüglich, da nach mehreren Monaten oder Jahren es schwerer fällt den Hergang und Beweise dazu plausibel zu belegen.

Am besten spätestens am 3.Tag nach dem Unfall melden. Besser am selben oder morgigen Tag.

Zitat:

@lisban schrieb am 18. August 2020 um 14:40:39 Uhr:

darf eigentlich die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung zunächst telefonisch erfolgen, oder muss man das zur rechtlichen Absicherung per Einschreiben verschicken?

Versicherungen lieben es, wenn ein Anspruchsteller anruft ohne schon genau zu wissen was er eigentlich will.

Dann kann man ihn nämlich im Gespräch so schön auf die Linie der Versicherung bringen :D

Immer daran denken:

Bei der Versicherung sitzen Leute, die genau für solche Dinge geschult sind und genau das den ganzen Tag machen...

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. August 2020 um 13:54:45 Uhr:

Nein, i.d.R. sprechen sich die Versicherungen ab, daher läuft es meist auf die gleiche Quotelung hinaus. Abweichungen gibt es selten dann, wenn die eine Regulierung abgeschlossen ist und bei der anderen vor Gericht im Rahmen eines Vergleiches oder Urteils eine andere Quote festgelegt wird.

Also bei allem Wohlwollen:

Das Gerücht, das sich Versicherungen hinsichtlich der Quotierung absprechen, ist anscheinend nie auszurotten.

Themenstarteram 18. August 2020 um 18:00

Also ich habe erstmal vor den Schaden zu begutachten in einer Werkstatt, wie hoch der Schaden ungefähr ist.

Wenn er hoch ist, würde ich das ganze über den Rechtsanwalt laufen lassen.

Wenn der Schaden niedrig ist (<500 Euro), dann würde ich es riskieren als Laie der gegnerischen Versicherung die Forderungen zu stellen.

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