Autounfall gehabt

Guten Tag,

Ich hatte gestern ein Unfall gehabt.

Der Unfall fand wie folgt statt:

Ich fuhr auf die Kreuzung. Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild. Hab alle brav Vorfahren lassen. Dann war leer. Ich bin über die Kreuzung gefahren und wollte nach links abbiegen. Während dem Abbiegen sah ich wie ein Auto näher kam das ein Stop Schild zu beachten hätte. Diese fuhr allerdings mit Vollgas gegen mein kotflügel und Scheinwerfer + Motorhaube. Es ist alles kaputt. Ihr Front war nicht so demoliert wie meins. Siehe Bilder.

Die Frau behauptete jedoch zur Polizei sie wäre gestanden. Kurz danach meinte sie die Kinder hätten sie abgelenkt und das sie es eilige hatte wegen Arbeit. Mein Vater war Gott sei dank in dem Zeitpunkt da und kann ihre Aussage bezeugen. Allerdings bestreitet sie weiterhin das sie Schuld ist.

Die Polizei meint es wäre teilschuld da ich sie vorfahren lassen müsste und sie müsste am stop Schild stehen bleiben. Aber ich versuchte der Polizei zu erklären wie ich sie vorfahren lassen soll wenn sie erst ankam als ich schon auf der Straße war?

Naja aufjedenfall hab ich ihre Versicherung kontaktiert und sie meine. Wie sieht da die Sachlage eurer Meinung aus?

Mein Auto Ist der Mercedes und ihres der BMW E46

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich wohlmöglich anschließend dafür kritisiert werde, jetzt muss ich doch etwas schreiben, was mir eigentlich schon die ganze Zeit auffällt.

Ich habe das Gefühl, dass der TE hier seine Version solange variiert, bis er eine wasserfeste Version hat. Wenn ich auch nicht glaube, dass er es macht, aber diese Version könnte er dann dafür benutzen seine Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin einzufordern.

Mal ein Beispiel, erst stand sein Fahrzeug, als die Unfallgegnerin in sein Fahrzeug gefahren ist, dann passierte der Unfall als er losgefahren ist „ich gab Gas“ und jetzt als er langsam rollte.

Mal ehrlich, wenn vor mir ein Fahrzeug die Kreuzung räumt, dann fahre ich normal oder zügig hinterher und rolle nicht ganz langsam an.

Dieses mit den widersprüchlichen Versionen geht jetzt schon seit 28 Seiten und insofern macht es keinen Sinn weiter über die Unfallstation zu diskutieren. Aus der Diskussion lässt sich dann für den TE nur eine wasserdichte Version zu Ungunsten der Unfallgegnerin herleiten. Obwohl ich nicht glaube, dass das die Absicht des TEs ist, sollten wird dies doch nicht fördern, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass der TE dies nutzt.

Gruß

Uwe

610 weitere Antworten
610 Antworten

Das Stoppschild wurde zum Schutz des Querverkehrs und nicht des Gegenverkehrs aufgestellt - und trotzdem die geringere Mitschuld beim Gegenverkehr. Wäre dann eher umgekehrt.

Gibt auch Entscheidungen zur Vorfahrtsverletzung, wenn man (gegenüber dem Unfallgegner) eigentlich Vorfahrt hätte. Aber wie hier, die Vorfahrt des Querverkehr beachten muss und so fährt, dass dies unmöglich gewesen wäre. Wenn die Dame also nicht sehen konnte, dass kein Querverkehr kommt, wäre ihr so auch die Vorfahrtsverletzung vorzuwerfen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juli 2020 um 14:54:12 Uhr:


Das Stoppschild wurde zum Schutz des Querverkehrs und nicht des Gegenverkehrs aufgestellt - und trotzdem die geringere Mitschuld beim Gegenverkehr. Wäre dann eher umgekehrt.

Gibt auch Entscheidungen zur Vorfahrtsverletzung, wenn man (gegenüber dem Unfallgegner) eigentlich Vorfahrt hätte. Aber wie hier, die Vorfahrt des Querverkehr beachten muss und so fährt, dass dies unmöglich gewesen wäre. Wenn die Dame also nicht sehen konnte, dass kein Querverkehr kommt, wäre ihr so auch die Vorfahrtsverletzung vorzuwerfen.

Richtig. Das hab ich der Polizei auch gesagt. Hätte sie nicht mich getroffen, dann hätte sie jemand anderen reingefahren.

Nö, war doch niemand im Querverkehr. Aber die theoretische Gefahr reicht dann fürs Mitverschulden.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 14:10:26 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Juli 2020 um 13:39:00 Uhr:


Das Stoppschild wurde zum Schutz des Querverkehrs und nicht des Gegenverkehrs aufgestellt.

Ich schätze daher die Mitschuld des TE auf maximal 1/4 - 1/3 bei unstreitigem Sachverhalt ein.

Dumme frage tut mir leid. Aber Darf ich fragen was 1/4 bzw. 1/3 sind? 15-30% Mitschuld?

Gibt keine dummen Fragen: 🙂
25 - 33% Mitschuld.

Ähnliche Themen

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 14:16:53 Uhr:


Was ich noch fragen wollte. Die Polizei meinte die Frau hätte den Unfall verhindern können und dafür gibt’s auch Konsequenzen. Mir fällt das Wort leider nicht mehr ein was er mir gesagt hat. Kennt jemand den Begriff dafür?

War das vielleicht das Erzwingen der Vorfahrt? Das kann dann zur einer Mitschuld der Frau führen. Ist jetzt aber alles Spekulation, denn wir kennen hier nicht alle Details und letztlich wird dann vielleicht ein Richter entscheiden. Der kennt aber auch nicht den genauen Unfallhergang, sondern macht sich ein Bild aus den verschiedenen Aussagen und ggf. der Unfallaufnahme der Polizei oder Bildern von der Unfallstelle und vielleicht Gutachten etc. Und je nach seiner Einschätzung wird dann eine Entscheidung gefällt. Ausgang ungewiß.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 14:16:53 Uhr:


Was ich noch fragen wollte. Die Polizei meinte die Frau hätte den Unfall verhindern können und dafür gibt’s auch Konsequenzen. Mir fällt das Wort leider nicht mehr ein was er mir gesagt hat. Kennt jemand den Begriff dafür?

Vermutlich meinte die Polizei, dass der Unfall für die Gegnerin "vermeidbar" war und sie dadurch mit haftet. Komplett ohne Haftung ist man nur, wenn der Unfall unvermeidbar war.

Sorry meine Lieben, aber ich sehe das anders, auch wenn ich der einzige hier sein sollte.

Es gilt ja nun immer noch der Vetrauensgrundsatz, d.h. der TE durfte durchaus davon ausgehen, daß die Gegnerin am Stopschild (auch von hinten an der Form erkennbar) anhält oder zumindest sehr langsam drüberfährt (natürlich nicht in Ordnung, aber häufig zu beobachten)

Daß sie hingegen einfach drüberfährt, war aus seiner Sicht nicht zu erwarten.

Und wenn sie dann noch solche Einlassungen tätigt wie "ich war abgelenkt", "ich hatte es sehr eilig", dann hat sie sich endgültig um Kopf und Kragen geredet.

Und das Schadesbild paßt durchaus zu so einem Ablauf.

Ich sehe hier nur sehr geringe Schuld beim TE.

Evtl. ließe sich anhand fehlender (!) Bremsspuren der Gegnerin sogar belegen, daß sie völlig unaufmerksam war und z.B. nach hinten zu den Kindern geschaut hat, dann dürfte der TE völlig schuldlos davonkommen. Denn auch wenn man vermeintlich Vorfahrt hat, darf man nicht ungebremst weiterfahren....

(doppel)

Ja, und die Unfallgegnerin durfte darauf vertrauen, dass der TE ihr Platz macht. So dreht man sich im Kreis. Hängt natürlich davon ab, wie lange der TE tatsächlich schon stand

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2020 um 15:27:03 Uhr:



Es gilt ja nun immer noch der Vetrauensgrundsatz, d.h. der TE durfte durchaus davon ausgehen, daß die Gegnerin am Stopschild (auch von hinten an der Form erkennbar) anhält oder zumindest sehr langsam drüberfährt...

Nö, da darf man nicht darauf vertrauen, sondern muss sich vergewissern, daß dem auch so ist. Ist genauso, wenn jemand auf einer Vorfahrtstraße den Blinker rechts gesetzt hat und dann doch geradeaus weiterfährt. Da darf man als Vorfahrtachtender an einer Querstraße auch nicht darauf vertrauen, daß der wirklich abbiegt.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 15. Juli 2020 um 15:37:07 Uhr:


Ja, und die Unfallgegnerin durfte darauf vertrauen, dass der TE ihr Platz macht. So dreht man sich im Kreis. Hängt natürlich davon ab, wie lange der TE tatsächlich schon stand

Jemand, der am Stopschild ordnungsgemäß stehen geblieben ist und den Verkehr sorgfältig beobachtet hat, sieht ein in der Kreuzung stehendes Fahrzeug und fährt dann NICHT los und knallt diesem in die Seite.

(Und selbst wenn der TE die Lage etwas beschönigt hat: sie hätte bei sorgfältiger Beobachtung auch ein herannahendes und dann links abbiegendes Fzg. sehen müssen und diesem nicht in die Seite knallen dürfen)

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 15. Juli 2020 um 15:37:07 Uhr:


Ja, und die Unfallgegnerin durfte darauf vertrauen, dass der TE ihr Platz macht. So dreht man sich im Kreis. Hängt natürlich davon ab, wie lange der TE tatsächlich schon stand

Ich stand mindestens 10 Sekunden. Weil ich 2 Fahrzeuge durchfahren lassen musste.

Diese Stop Schild auf der Bilder gilt fürs Querverkehr oder ich brauche einen Idiotentest?
Also wie viele Vorredner, sehe ich den TE als Hauptschuld. Als links Abbiegen sollte er den Gegenverkehr vorfahrt gewähren.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 15:43:51 Uhr:



Zitat:

@franneck1989 schrieb am 15. Juli 2020 um 15:37:07 Uhr:


Ja, und die Unfallgegnerin durfte darauf vertrauen, dass der TE ihr Platz macht. So dreht man sich im Kreis. Hängt natürlich davon ab, wie lange der TE tatsächlich schon stand

Ich stand mindestens 10 Sekunden. Weil ich 2 Fahrzeuge durchfahren lassen musste.

...und dann hast Du gedacht " Die muss am Stoppschild anhalten.", und bist gefahren. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Wie lange Du gestanden hast ist nach meiner Meinung völlig egal.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 15. Juli 2020 um 15:41:35 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2020 um 15:27:03 Uhr:



Es gilt ja nun immer noch der Vetrauensgrundsatz, d.h. der TE durfte durchaus davon ausgehen, daß die Gegnerin am Stopschild (auch von hinten an der Form erkennbar) anhält oder zumindest sehr langsam drüberfährt...

Nö, da darf man nicht darauf vertrauen, sondern muss sich vergewissern, daß dem auch so ist. Ist genauso, wenn jemand auf einer Vorfahrtstraße den Blinker rechts gesetzt hat und dann doch geradeaus weiterfährt. Da darf man als Vorfahrtachtender an einer Querstraße auch nicht darauf vertrauen, daß der wirklich abbiegt.

So einfach ist es leider nicht. Beim Blinker kommt es auf die weiteren Umstände an, z.B. ob das blinkende Auto die Geschwindigkeit verringert usw., dann darf man sehr wohl drauf vertrauen.

Deswegen ist es (wie schon jemand sagte) KEINE gute Idee zu sagen, die Gegnerin hätte Gas gegeben und beschleunigt. Denn dann durfte der TE tatsächlich nicht annehmen, daß sie am Stopschild anhält.

Deine Antwort
Ähnliche Themen