Autounfall gehabt

Guten Tag,

Ich hatte gestern ein Unfall gehabt.

Der Unfall fand wie folgt statt:

Ich fuhr auf die Kreuzung. Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild. Hab alle brav Vorfahren lassen. Dann war leer. Ich bin über die Kreuzung gefahren und wollte nach links abbiegen. Während dem Abbiegen sah ich wie ein Auto näher kam das ein Stop Schild zu beachten hätte. Diese fuhr allerdings mit Vollgas gegen mein kotflügel und Scheinwerfer + Motorhaube. Es ist alles kaputt. Ihr Front war nicht so demoliert wie meins. Siehe Bilder.

Die Frau behauptete jedoch zur Polizei sie wäre gestanden. Kurz danach meinte sie die Kinder hätten sie abgelenkt und das sie es eilige hatte wegen Arbeit. Mein Vater war Gott sei dank in dem Zeitpunkt da und kann ihre Aussage bezeugen. Allerdings bestreitet sie weiterhin das sie Schuld ist.

Die Polizei meint es wäre teilschuld da ich sie vorfahren lassen müsste und sie müsste am stop Schild stehen bleiben. Aber ich versuchte der Polizei zu erklären wie ich sie vorfahren lassen soll wenn sie erst ankam als ich schon auf der Straße war?

Naja aufjedenfall hab ich ihre Versicherung kontaktiert und sie meine. Wie sieht da die Sachlage eurer Meinung aus?

Mein Auto Ist der Mercedes und ihres der BMW E46

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich wohlmöglich anschließend dafür kritisiert werde, jetzt muss ich doch etwas schreiben, was mir eigentlich schon die ganze Zeit auffällt.

Ich habe das Gefühl, dass der TE hier seine Version solange variiert, bis er eine wasserfeste Version hat. Wenn ich auch nicht glaube, dass er es macht, aber diese Version könnte er dann dafür benutzen seine Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin einzufordern.

Mal ein Beispiel, erst stand sein Fahrzeug, als die Unfallgegnerin in sein Fahrzeug gefahren ist, dann passierte der Unfall als er losgefahren ist „ich gab Gas“ und jetzt als er langsam rollte.

Mal ehrlich, wenn vor mir ein Fahrzeug die Kreuzung räumt, dann fahre ich normal oder zügig hinterher und rolle nicht ganz langsam an.

Dieses mit den widersprüchlichen Versionen geht jetzt schon seit 28 Seiten und insofern macht es keinen Sinn weiter über die Unfallstation zu diskutieren. Aus der Diskussion lässt sich dann für den TE nur eine wasserdichte Version zu Ungunsten der Unfallgegnerin herleiten. Obwohl ich nicht glaube, dass das die Absicht des TEs ist, sollten wird dies doch nicht fördern, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass der TE dies nutzt.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:08:11 Uhr:


Ja zeig mal ! Macht sich gut im Internet solche Daten zu verbreiten.

Zu Anfang fand ich gut wie sachlich du diskutierst hast. Aber irgendwie hat sich das gewandelt als du das gehört hast was du nicht hören wolltest, da bist du die User angegangen die nicht deine Meinung hatten.

Ansonsten wundere ich mich halt, das du 12:51 Uhr noch rumwetterst. Und 13 Minuten hast du alles über deine RV geklärt.
Das hat einen Nachgeschmack.

Aber egal.....

Nenn mir doch einen einzigen grund bitte warum ich das erfunden haben soll? Ich hab bei meiner RV angerufen wegen der Deckungszusage da ich Montag ein Termin beim Anwalt hab, und da kam am Anfang direkt die roboter Ansage das RV-nehmer eine Erstberatung kostenlos erhalten, da hab ich eben auf die 1 gedrückt. Und?

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:19:24 Uhr:


Verkehrs­teilnehmer müssen versuchen, Unfälle zu vermeiden – das gilt auch, wenn sie beispiels­weise eigentlich Vorfahrt haben. Wer dagegen auf seinem Recht besteht, haftet mit, entschied das Amts­gericht München. Einem Mercedes-Fahrer war in einer engen Straße, in der nur auf seiner Seite Autos parkten, ein Porsche entgegen­gekommen. Beide stoppten. Obwohl der Porsche-Fahrer rechts noch Platz hatte, bestand er darauf, dass sein Kontrahent den Rück­wärts­gang einlegte. Doch der quetschte sich zwischen ihm und den geparkten Autos hindurch und holte sich böse Schrammen. Nun soll der Porsche-Fahrer zwei Drittel des Schadens tragen. Denn er konnte den Mercedes schon beim Einbiegen sehen und hätte schon da warten können. Außerdem konnte der Mercedes nicht zurück­fahren, da hinter ihm andere Autos waren, während hinter dem Porsche alles frei war (Az. 343 C 3667/09).

Ja und nun, das wissen alle.
Das ändert nichts an der Tatsache das du deinem Unfallgegner letztendlich die Vorfahrt genommen hast.
Sieh das doch bitte mal ein. Ihr werdet Euch in einem bestimmten Verhältnis der Schuld bzw. Schadensregulierung wiederfinden. Siehst du das ein ? Wir kommen weiter wenn du einsiehst das auch du an deinem Unfall Schuld hast.

So meine Meinung. Ich lasse mich aber gerne auch etwas anderes belehren, dann freue ich mich und habe etwas gelernt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:24:44 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:19:24 Uhr:


Verkehrs­teilnehmer müssen versuchen, Unfälle zu vermeiden – das gilt auch, wenn sie beispiels­weise eigentlich Vorfahrt haben. Wer dagegen auf seinem Recht besteht, haftet mit, entschied das Amts­gericht München. Einem Mercedes-Fahrer war in einer engen Straße, in der nur auf seiner Seite Autos parkten, ein Porsche entgegen­gekommen. Beide stoppten. Obwohl der Porsche-Fahrer rechts noch Platz hatte, bestand er darauf, dass sein Kontrahent den Rück­wärts­gang einlegte. Doch der quetschte sich zwischen ihm und den geparkten Autos hindurch und holte sich böse Schrammen. Nun soll der Porsche-Fahrer zwei Drittel des Schadens tragen. Denn er konnte den Mercedes schon beim Einbiegen sehen und hätte schon da warten können. Außerdem konnte der Mercedes nicht zurück­fahren, da hinter ihm andere Autos waren, während hinter dem Porsche alles frei war (Az. 343 C 3667/09).

Ja und nun, das wissen alle.
Das ändert nichts an der Tatsache das du deinem Unfallgegner letztendlich die Vorfahrt genommen hast.
Sieh das doch bitte mal ein. Ihr werdet Euch in einem bestimmten Verhältnis der Schuld bzw. Schadensregulierung wiederfinden. Siehst du das ein ? Wir kommen weiter wenn du einsiehst das auch du an deinem Unfall Schuld hast.

So meine Meinung. Ich lasse mich aber gerne auch etwas anderes belehren, dann freue ich mich und habe etwas gelernt.

Wie bereits schon einmalerwähnt nehme ich die teilschuld in Kauf. Was soll ich denn noch sagen? Aber wenn der Anwalt an meine Unschuld glaubt dann glaubt er es. Wenn er sagt ich muss mit einer teilschuld rechnen dann ist das so! Mensch Meier

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:22:15 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:08:11 Uhr:


Ja zeig mal ! Macht sich gut im Internet solche Daten zu verbreiten.

Zu Anfang fand ich gut wie sachlich du diskutierst hast. Aber irgendwie hat sich das gewandelt als du das gehört hast was du nicht hören wolltest, da bist du die User angegangen die nicht deine Meinung hatten.

Ansonsten wundere ich mich halt, das du 12:51 Uhr noch rumwetterst. Und 13 Minuten hast du alles über deine RV geklärt.
Das hat einen Nachgeschmack.

Aber egal.....

Nenn mir doch einen einzigen grund bitte warum ich das erfunden haben soll? Ich hab bei meiner RV angerufen wegen der Deckungszusage da ich Montag ein Termin beim Anwalt hab, und da kam am Anfang direkt die roboter Ansage das RV-nehmer eine Erstberatung kostenlos erhalten, da hab ich eben auf die 1 gedrückt. Und?

Ich verstehe schon nicht mal warum du schon einen Anwalt einschaltest (stellt den nicht eh deine RV), wenn ich auf dem laufenden bin weist du doch noch gar nicht was deine Versicherung draus macht, die wird als erstes versuchen unberechtigte Forderungen abzuwehren, das ist ihre Pflicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:27:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:24:44 Uhr:


Ja und nun, das wissen alle.
Das ändert nichts an der Tatsache das du deinem Unfallgegner letztendlich die Vorfahrt genommen hast.
Sieh das doch bitte mal ein. Ihr werdet Euch in einem bestimmten Verhältnis der Schuld bzw. Schadensregulierung wiederfinden. Siehst du das ein ? Wir kommen weiter wenn du einsiehst das auch du an deinem Unfall Schuld hast.

So meine Meinung. Ich lasse mich aber gerne auch etwas anderes belehren, dann freue ich mich und habe etwas gelernt.

Wie bereits schon einmalerwähnt nehme ich die teilschuld in Kauf. Was soll ich denn noch sagen? Aber wenn der Anwalt an meine Unschuld glaubt dann glaubt er es. Wenn er sagt ich muss mit einer teilschuld rechnen dann ist das so! Mensch Meier

Ich heiße nicht Meier, und das der Anwalt in der kurzen Zeit einen verlässlichen Glauben hat glaube ich wiederum nicht. Heute Mittag war es übrigens noch eine Anwältin.

"Ich verstehe schon nicht mal warum du schon einen Anwalt einschaltest (stellt den nicht eh deine RV), wenn ich auf dem laufenden bin weist du doch noch gar nicht was deine Versicherung draus macht, die wird als erstes versuchen unberechtigte Forderungen abzuwehren, das ist ihre Pflicht."

Der Anwalt, der versucht, die unberechtigte Forderung aus diesem Haftpflichtfall abzuwehren, wird nicht von der RS-Versicherung bezahlt. Leistungsausschluss, da dies Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist.

Für die Geltendmachung der eigenen Ansprüche wiederum ist die RS-Versicherung zuständig. Wäre ein komischer Anwalt, wenn er mit Kostenzusage der RS-Versicherung nicht versuchen würde, 100% Schadenersatz für den Mandanten geltend zu machen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:33:56 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:27:17 Uhr:


Wie bereits schon einmalerwähnt nehme ich die teilschuld in Kauf. Was soll ich denn noch sagen? Aber wenn der Anwalt an meine Unschuld glaubt dann glaubt er es. Wenn er sagt ich muss mit einer teilschuld rechnen dann ist das so! Mensch Meier

Ich heiße nicht Meier, und das der Anwalt in der kurzen Zeit einen verlässlichen Glauben hat glaube ich wiederum nicht.

Also was du glaubst oder nicht interessiert mich schonmal garnicht 😉

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:34:38 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:33:56 Uhr:


Ich heiße nicht Meier, und das der Anwalt in der kurzen Zeit einen verlässlichen Glauben hat glaube ich wiederum nicht.

Also was du glaubst oder nicht interessiert mich schonmal garnicht 😉

Komisch , im Originaltext steht „Glauben heißt nicht Wissen“ hier steht was Böses. Da hast du wohl noch schnell editiert.

Ja hab editiert.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2020 um 18:33:56 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 18:27:17 Uhr:


Wie bereits schon einmalerwähnt nehme ich die teilschuld in Kauf. Was soll ich denn noch sagen? Aber wenn der Anwalt an meine Unschuld glaubt dann glaubt er es. Wenn er sagt ich muss mit einer teilschuld rechnen dann ist das so! Mensch Meier

Ich heiße nicht Meier, und das der Anwalt in der kurzen Zeit einen verlässlichen Glauben hat glaube ich wiederum nicht. Heute Mittag war es übrigens noch eine Anwältin.

Mit der ich gestern telefoniert hatte war eine Anwältin und zu dem ich Montag geh, ist ein Anwalt.

Lg

Wer hat bei der Unfallaufnahme von der Polizei eigentlich die Ordnungsnummer 1 erhalten?

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 16:33:56 Uhr:


Wer hat bei der Unfallaufnahme von der Polizei eigentlich die Ordnungsnummer 1 erhalten?

Was ist eine Ordnungsnummer 1?

Die beteiligten Fahrzeuge eines von der Polizei aufgenommen Unfalls werden durchnummeriert. Die Ordnungsnummer 1 vergeben die Beamten dem jenigen, der nach ihrer Einschätzung der Schuldige ist. Auch wenn die Polizei keine Schuldfrage zu klären hat und dies auch nicht macht, ist es vor Gericht keine gute Voraussetzung die 1 erhalten zu haben.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 16:48:17 Uhr:


Die beteiligten Fahrzeuge eines von der Polizei aufgenommen Unfalls werden durchnummeriert. Die Ordnungsnummer 1 vergeben die Beamten dem jenigen, der nach ihrer Einschätzung der Schuldige ist. Auch wenn die Polizei keine Schuldfrage zu klären hat und dies auch nicht macht, ist es vor Gericht keine gute Voraussetzung die 1 erhalten zu haben.

Also ich habe nichts erhalten außer eine unfallkarte.

Schon möglich. Dennoch wurden die Nummern vergeben. Irgendwann wirst du bestimmt etwas von der Polizei bekommen, wo dieses dann drauf steht. Spätestens wenn von dir eine Einlassung zum Unfallhergang gefordert wird. Denn es gilt ja schließlich auch zu klären, wer welches Bußgeld auferlegt bekommt.

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