Autotür beim Einsteigen von Windstoß erfasst. PHV?
Hallo zusammen,
ich habe schon einige ähnliche Fälle hier gelesen, bin mir aber noch nicht richtig sicher welche Versicherung für diesen Schaden aufkommen könnte.
Meine Frau wollte am Wochenende in ein fremdes (von Freunden) Auto einsteigen. Beim Öffnen der Tür gab es einen sehr heftigen Windstoß und die Tür wurde ihr aus der Hand gerissen. Sie prallte dann gegen ein ebenfalls fremdes (von anderen Freunden) Auto und verursachte eine Beule und einen Lackschaden.
Beim Auto der geöffneten Tür ist nur ein sehr sehr geringer Schaden entstanden. Sollte dieser trotzdem mit gemeldet werden?
Soweit ich das rauslesen konnte, könnte ich sehr gute Chancen haben dies über die PHV laufen zu lassen da sie von keinem der beiden Autos Eigentümer/Besitzer ist. Ist das korrekt?
Oder ist es sobald der Wind mit ins Spiel kommt automatisch ein Teilkasko Schaden? Wenn ja von welcher KFZ Versicherung?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Vielen Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@romanusko schrieb am 4. Januar 2016 um 18:14:24 Uhr:
Weder noch. Sondern die Autotür! Die Beifahrerin hätte hypothetisch den Schaden verursacht, wenn Sie mit ihrer Tasche, Schmuckelemente oder Metallapplikationen das Fahrzeug beschädigt hätte. Es war aber die eigene Tür des Fahrzeugs. Damit zählt es zur Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Der Wind spielt eine untergeordnete Rolle.Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 4. Januar 2016 um 14:52:10 Uhr:
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."BGB 823
Wer hat den Schaden verursacht?
Der Wind oder die Beifahrerin? 😉
Eindeutig ein Fahrzeughaftpflicht Schaden am Fremdfahrzeug und ein Vollkasko Schaden am eigenen Fahrzeug. Das Zusteigen zählt zum Fahrzeug.
So, wie der Einkaufswagen, der beim Beladen des Fahrzeugs weg rollt und am eigenem oder an einem fremden Fahrzeug eine Delle / Lackschaden macht. So ein Schaden zählt (solange sich noch Ladung im Einkaufswagen befindet) zum Beladen und ist damit dem Fahrzeug und dessen Versicherung zuzuordnen.
Wenn ein User es über die PHV ersetzt bekam, hatte er Glück. Das Regelwerk ist es nicht.
Das halte ich aber jetzt für nicht richtig:
Die kleine Benzinklausel der PHV besagt ja eindeutig:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers...
Das hier war aber nun einmal keine(r) der Benannten. Somit kommt die kleine Benzinklausel nicht zum Tragen.
Aber ganz ehrlich: Sicher bin ich mir nicht. Aber es wurden schon gleichgelagerte Schäden von der PHV bezahlt.
21 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 4. Januar 2016 um 14:52:10 Uhr:
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."BGB 823
Wer hat den Schaden verursacht?
Der Wind oder die Beifahrerin? 😉
Weder noch. Sondern die Autotür! Die Beifahrerin hätte hypothetisch den Schaden verursacht, wenn Sie mit ihrer Tasche, Schmuckelemente oder Metallapplikationen das Fahrzeug beschädigt hätte. Es war aber die eigene Tür des Fahrzeugs. Damit zählt es zur Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Der Wind spielt eine untergeordnete Rolle.
Eindeutig ein Fahrzeughaftpflicht Schaden am Fremdfahrzeug und ein Vollkasko Schaden am eigenen Fahrzeug. Das Zusteigen zählt zum Fahrzeug.
So, wie der Einkaufswagen, der beim Beladen des Fahrzeugs weg rollt und am eigenem oder an einem fremden Fahrzeug eine Delle / Lackschaden macht. So ein Schaden zählt (solange sich noch Ladung im Einkaufswagen befindet) zum Beladen und ist damit dem Fahrzeug und dessen Versicherung zuzuordnen.
Wenn ein User es über die PHV ersetzt bekam, hatte er Glück. Das Regelwerk ist es nicht.
Der Schaden an der Tür wird durch die TK (Sturmrisiko) gezahlt, wenn über Windstärke 8 vorlag.
Zitat:
@romanusko schrieb am 4. Januar 2016 um 18:14:24 Uhr:
Weder noch. Sondern die Autotür! Die Beifahrerin hätte hypothetisch den Schaden verursacht, wenn Sie mit ihrer Tasche, Schmuckelemente oder Metallapplikationen das Fahrzeug beschädigt hätte. Es war aber die eigene Tür des Fahrzeugs. Damit zählt es zur Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Der Wind spielt eine untergeordnete Rolle.Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 4. Januar 2016 um 14:52:10 Uhr:
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."BGB 823
Wer hat den Schaden verursacht?
Der Wind oder die Beifahrerin? 😉
Eindeutig ein Fahrzeughaftpflicht Schaden am Fremdfahrzeug und ein Vollkasko Schaden am eigenen Fahrzeug. Das Zusteigen zählt zum Fahrzeug.
So, wie der Einkaufswagen, der beim Beladen des Fahrzeugs weg rollt und am eigenem oder an einem fremden Fahrzeug eine Delle / Lackschaden macht. So ein Schaden zählt (solange sich noch Ladung im Einkaufswagen befindet) zum Beladen und ist damit dem Fahrzeug und dessen Versicherung zuzuordnen.
Wenn ein User es über die PHV ersetzt bekam, hatte er Glück. Das Regelwerk ist es nicht.
Das halte ich aber jetzt für nicht richtig:
Die kleine Benzinklausel der PHV besagt ja eindeutig:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers...
Das hier war aber nun einmal keine(r) der Benannten. Somit kommt die kleine Benzinklausel nicht zum Tragen.
Aber ganz ehrlich: Sicher bin ich mir nicht. Aber es wurden schon gleichgelagerte Schäden von der PHV bezahlt.
Tja, da bin ich einmal gespannt wie das jetzt ausgeht.
PHV, TK, VK oder selber zahlen. Da gibt es ja reichlich Auswahl.
Gruß Frank,
der nach 2 Seiten lesen nicht schlauer ist. 😉
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Das hier die Benzinklausel nicht greift ist klar.
Allerdings kennt die PHV nur eine Haftung durch Verschulden.
Und das ist die Frage, die sich hier stellt.
Hat die Beifahrerin Schuld, wenn ihr der Wind die Türe aus der Hand reißt?
Zitat:
@olmo12 schrieb am 4. Januar 2016 um 19:13:50 Uhr:
Hat die Beifahrerin Schuld, wenn ihr der Wind die Türe aus der Hand reißt?
Die Antwort hängt davon ab, was man damit erreichen will.
Wenn man für eine Haftung der PHV argumentieren will, dann würde ich sagen, ja, die Beifahrerin hat schuld.
Eine Windböe mit einer Kraft, dass sie einem die Tür aus der Hand reißen kann, tritt nicht mal eben so auf. Dazu muss es allgemein schon ein windiger/stürmischer Tag sein.
Das wiederum bedeutet, dass man bei ein-/aussteigen eine gewissen Vorsicht walten lassen sollte und mit sowas rechnen muss.
@gammoncrack stimmt, hast Recht. Hab eben noch einmal nachgelesen. Da die Beifahrerin eine fremde Person ist. Gilt aber nicht, wenn tatsächlich eine Sturmwarnung vorlag.