AutoSport99 Inh. Hulusi Gökcek Kfz-Handel in Duisburg
Wer kann über negative Kauferlebnisse beim Gebrauchtwagenkauf bei der Firma AutoSport99 in Duisburg etwas berichten?
Der Inhaber befindet sich angeblich 1-2 Monate im Ausland. Ein türkischer Verkäufer (Freund, ggf. Mitarbeiter) ist zwar vor Ort- ist für die Reklamationsbearbeitung nicht zuständig.
Ich habe einen gebrauchten Mercedes A190 mit Automatikgetriebe für 5.400,-€ gekauft und sofort einen Tag später trat ein technischer Mangel an der Automatik auf und am Anlasser.
Der Anlasser musste dann 3 Wochen später erneuert werden.
Der Inhaber von AutoSport99 wurde von mir zur Gewährleistungsleistung aufgefordert, jedoch niemals eine Auskunft erteilt.
Da ich ohne den Anlasser nicht fahren konnte, habe ich dieses Teil zunächst für rund 500,-€ einbauen lassen und möchte aufgrund der gesetzlichen Regelung dieses Geld vom Inhaber zurück haben.
Kann mir jemand einen Tip geben?
Beste Antwort im Thema
1.
Geh zu einen Anwalt, aber nicht den nächsten
Winkeladvokaten, sondern einen für
Verkehrsrecht. Er soll dich beraten ob da
überhaupt was zu holen ist.
Selbst wenn du Recht hast bzw. selbiges bekommst
heißt das noch lange nicht das du von Herrn XY Geld siehst.
2.
Vorher im Netz über den Händler erkundigen wo du kaufen willst.
Meist haben solche ..... auch dementsprechende
Beurteilungen auf den einschlägigen Seiten.
3.
Ob hier jemand etwas negatives zum obigen Händler
kundtun kann, wird eventuell deine schlechten
Erfahrungen untermauern.
Für dich und deinen Fall hat dies aber keine
rechtliche Relevanz.
32 Antworten
1.
Geh zu einen Anwalt, aber nicht den nächsten
Winkeladvokaten, sondern einen für
Verkehrsrecht. Er soll dich beraten ob da
überhaupt was zu holen ist.
Selbst wenn du Recht hast bzw. selbiges bekommst
heißt das noch lange nicht das du von Herrn XY Geld siehst.
2.
Vorher im Netz über den Händler erkundigen wo du kaufen willst.
Meist haben solche ..... auch dementsprechende
Beurteilungen auf den einschlägigen Seiten.
3.
Ob hier jemand etwas negatives zum obigen Händler
kundtun kann, wird eventuell deine schlechten
Erfahrungen untermauern.
Für dich und deinen Fall hat dies aber keine
rechtliche Relevanz.
Eine Beratung von Anwalt wird ca. 300,- € Kosten. Dieses Geld wird vermutlich auch von einer eventuell vorhanden Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, da man i. d. R. eine Selbstbeteiligung hat oder der Leistungsfall nicht eingetreten ist oder nicht übernommen wird.
Bevor man zum Anwalt rennt (was in den meisten Fällen sowieso nichts bringt) sollte eine genau Analyse der Situation vorgenommen werden.
Ist den eine "Gebrauchtwagengarantie" für das Auto vorhanden?
Viele Händler kaufen so eine Police und geben diese an den Endverbraucher weiter, da sie sich mit der Gewährleistung nicht rumschlagen möchten.
Wenn nein, ist wichtig, dass bewiesen werden kann, dass du den Verkäufer rechtzeitig informiert und ihn zur Nachbesserung aufgefordert hast und er die Frist hat verstreichen lassen.
Wenn dies ohne Probleme möglich ist, würde ich einen letzte Mahnung schreiben und dann erst mit Anwalt und Co loslegen.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:25:05 Uhr:
1.
Geh zu einen Anwalt, aber nicht den nächsten
Winkeladvokaten, sondern einen für
Verkehrsrecht.
Kleine Korrektur: Mit Verkehrsrecht hat das nichts zu tun, sondern eher mit allgemeinem Vertragsrecht. Er hat ja kein Ticket für zu schnelles Fahren bekommen noch wurde er in einen Unfall verwickelt.
Grüße
Udo
Wenn du den Händler schon zur Gewährleistung aufgefordert hast ohne Reaktion seinerseits, dann gibt es eigentlich nur einen Tipp: einen Anwalt aufsuchen, der im Kaufvertragsrecht bewandert ist.
Ähnliche Themen
Und die Sache mit der Gebrauchtwagengarantie,
sollte man auch schnell vergessen,
da diese an Bedingungen geknüpft ist (Km und Zuzahlung).
Hier sollte/muß auf die Gewährleistung bestanden werden,
da sie ohne Bedingungen zu erfüllen ist.😉
Letztlich können 99% aller Garantieversicherungen
ohne bedenken in den Reißwolf befördert werden,
da bei Gewerblichen Kauf der Kunde mit
der Sachmängelhaftung besser bedient ist.
Zitat:
@Manfred der Erste schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:41:09 Uhr:
Eine Beratung von Anwalt wird ca. 300,- € Kosten. Dieses Geld wird vermutlich auch von einer eventuell vorhanden Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, da man i. d. R. eine Selbstbeteiligung hat oder der Leistungsfall nicht eingetreten ist oder nicht übernommen wird.Bevor man zum Anwalt rennt (was in den meisten Fällen sowieso nichts bringt) sollte eine genau Analyse der Situation vorgenommen werden.
Ist den eine "Gebrauchtwagengarantie" für das Auto vorhanden?
Viele Händler kaufen so eine Police und geben diese an den Endverbraucher weiter, da sie sich mit der Gewährleistung nicht rumschlagen möchten.
Wenn nein, ist wichtig, dass bewiesen werden kann, dass du den Verkäufer rechtzeitig informiert und ihn zur Nachbesserung aufgefordert hast und er die Frist hat verstreichen lassen.
Wenn dies ohne Probleme möglich ist, würde ich einen letzte Mahnung schreiben und dann erst mit Anwalt und Co loslegen.
Das ist kein guter Ratschlag, denn wie so viele verwechselst du hier wieder mal die Sachmängelhaftung mit einer Reparaturversicherung.
Aus den Pflichten der Sachmängelhaftung KANN der gewerbliche Verkäufer sich nicht herauswinden! Die geht IMMER vor! Vor allem dann, wenn eine vielleicht vorhandene Reparaturkostenversicherung nur bestimmte Sachen versichert und die nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Da es hier um die Wahrung von Fristen geht, ist Eile geboten. Da der Verkäufer anscheinend überhaupt nicht auf die berechtigten Forderungen des Käufers eingeht, ist die Einschaltung eines Anwalts unbedingt angeraten.
Außerdem kostet der nicht pauschal 300 Euro, wo hast du das denn her? Der erhebt seine Gebühren nach einem Gebührensatz, der wiederum vom Streitwert abhängt. Wenn der Betroffene natürlich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die 300 Euro Selbstbeteiligung vorsieht, dann wir er diese Summe einplanen müssen, meistens sind das jedoch nur 100 Euro.
Da es hier um ein Automatikgetriebe geht, können da ganz schnell sehr hohe Kosten entstehen, die den Wert des Autos übersteigen könnten. Außerdem ist eine Reparatur bei einem anderen Betrieb ohne Einverständnis des verkaufenden Händlers auch bereits so eine Sache, schon davor hätte ich mir anwaltlichen Rat geholt, es kann sein, dass der Käufer wegen vorschnellen Handelns hier auf diesen Kosten sitzen bleibt, und das auch, wenn das Auto der verkaufende Händler zurücknehmen muss, der sich dann zumindest über einen neuen Gratis-Anlasser freuen darf.
Grüße
Udo
Geht es hier überhaupt noch um Gewährleistungsansprüche? Der Käufer hat doch auf eigene Faust eine Reparatur in Auftrag gegeben, weil der Verkäufer keine Reaktion gezeigt hat.
Er kann nun also keine Nacherfüllung mehr leisten.
Vielmehr geht es nun doch um Schadensersatzansprüche, oder nicht? Und da gibt es bei einem unkooperativen Partner, wie es der Händler offenbar ist, keinen Weg um einen Anwalt herum.
Mann, mann, wie oft den noch?
Eine Garantie hat nichts mit der gestzl.Sachmängelhaftung seitens
des Verkäufers zu tun.
Da sich anscheinend der Verkäufer "quer" stellt, bleibt Dir nichts anderes übrig,
als schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu besuchen.
Wegen dem Anlasser, da wirst Du wohl, zu 99%, kein Geld wiedersehen, denn,
Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen zu reparieren, was Du
ja nicht gemacht hast.. 🙁
Wennde großes Glück hast, bekommste vlt. die Materielkosten ersetzt.
Aaaber, wg. dem Getriebe, wenn das wirklich defekt sein sollte und die Repa
den Wagenwert übersteigt, dann kann der Verkäufer das Auto wieder zurücknehmen.
Auch hier, würdest Du auf jedenfall das Geld für die Repa nicht wiederbekommen !
Ach ja, eine "Erstberatung" kostet "gerade" 150€ und keine 300€.
(hatte ich erst vor kurzem, bzgl. den "Kreditkosten" eines Kredites)
Vorher sollte mann sich die "Kostenübernahme Zusage" der Rechtschutz-Vers.
einholen.
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:11:01 Uhr:
Wegen dem Anlasser, wirst Du zu 99% kein Geld wiedersehen, denn, Du musst
dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen zu reparieren, was du ja nicht gemacht hast.. 🙁
Wennde großes Glück hast, bekommste vlt. die Materielkosten ersetzt.
Das ist eben die Frage. Er hat ihm ja die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben. Nur was soll man machen, wenn der Verkäufer nicht reagiert, man das Auto aber braucht (für Job, etc.)?
Zum Anwalt laufen und das Auto monatelang stehen lassen, bis man sich die Nacherfüllung erfolgreich erklagt hat, dürfte für die wenigsten Leute eine Option sein.
Deswegen denke ich, könnte Schadensersatz hier das entsprechende Stichwort sein.
Aber genau um solche Sachen zu erfragen, würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Schaue doch zuerst einmal genau in deinen Kaufvertrag rein ich habe mir mal ein anderes Fahrzeug bei Autoscout angeschaut und dort steht wie schon befürchtet:
IM KUNDENAUFTRAG !
http://angebote.autoscout24.de/...ALU-TEMPOMAT-Diesel-Silber-275801201
Sollte das so ein hast du keine Chance außer wenn du beweisen kannst das das Fahrzeug nicht im Kundenauftrag verkauft wurde.
anbei 500 € für einen Anlasser finde ich grob gesagt ganz schön teuer, mein letzter defekter Anlasser ( gebraucht hat 85 € gekostet) hab ihn selbst eingebaut.
Die Frage ist ja, ob der TE beweisen kann, dass er dem Händler den/die Mängel mitgeteilt und ihm eine angemessene Frist zu deren Behebung gesetzt hat. Wenn er das nicht belegen kann, ist der Händler, was den Anlasser angeht, fein raus. Der TE hat auf eigene Faust gehandelt. Und im Zweifelsfall, muss er das Fahrzeug stehen lassen, bis zur endgültigen Klärung.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:28:35 Uhr:
Die Frage ist ja, ob der TE beweisen kann, dass er dem Händler den/die Mängel mitgeteilt und ihm eine angemessene Frist zu deren Behebung gesetzt hat. Wenn er das nicht belegen kann, ist der Händler, was den Anlasser angeht, fein raus. Der TE hat auf eigene Faust gehandelt. Und im Zweifelsfall, muss er das Fahrzeug stehen lassen, bis zur endgültigen Klärung.
..ebend, und genau deswegen wird er wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Aber, nix genaues weiß mann..
Zitat:
@udogigahertz [url=http://www.motor-talk.de/.../...z-handel-in-duisburg-t5459871.html?...]schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:52:26 Uhr
Aus den Pflichten der Sachmängelhaftung KANN der gewerbliche Verkäufer sich nicht herauswinden! Die geht IMMER vor! Vor allem dann, wenn eine vielleicht vorhandene Reparaturkostenversicherung nur bestimmte Sachen versichert und die nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Lieber Udo,
sollte der TE eine "Gebrauchtwagenversicherung" bekommen haben, die solche Mängel abdeckt und auch bereit ist zu zahlen, soll der TE dann dies ablehnen und auf Gewährleistung pochen?
Wie blöd ist das denn?
Daher sollte man doch erst (vor allem wenn der VK, wie hier, sich als harte Nuss herausstellt) dies mal prüfen, bevor man zum Anwalt rennt.
Zitat:
@Manfred der Erste schrieb am 8. Oktober 2015 um 16:15:52 Uhr:
Lieber Udo,Zitat:
@udogigahertz [url=http://www.motor-talk.de/.../...z-handel-in-duisburg-t5459871.html?...]schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:52:26 Uhr
Aus den Pflichten der Sachmängelhaftung KANN der gewerbliche Verkäufer sich nicht herauswinden! Die geht IMMER vor! Vor allem dann, wenn eine vielleicht vorhandene Reparaturkostenversicherung nur bestimmte Sachen versichert und die nur bis zu einer bestimmten Höhe.
sollte der TE eine "Gebrauchtwagenversicherung" bekommen haben, die solche Mängel abdeckt und auch bereit ist zu zahlen, soll der TE dann dies ablehnen und auf Gewährleistung pochen?
Wie blöd ist das denn?
Daher sollte man doch erst (vor allem wenn der VK, wie hier, sich als harte Nuss herausstellt) dies mal prüfen, bevor man zum Anwalt rennt.
..und, was hat die Versicherung mit der Schmängelhaftung zu tun ?
Und, warum soll der TE mit einer SB dabei sein, wenn die Sachmangelhafutng
für ihn "kostenneutral" ist ?
Desweiteren, wäre dem so, dann hätte der TE "nix" für den Anlasser bezahlt.
btw,. weißt du überhaupt wie so eine "Versicherung" funktioniert und abdeckt ?
Grüße