AutoSport99 Inh. Hulusi Gökcek Kfz-Handel in Duisburg
Wer kann über negative Kauferlebnisse beim Gebrauchtwagenkauf bei der Firma AutoSport99 in Duisburg etwas berichten?
Der Inhaber befindet sich angeblich 1-2 Monate im Ausland. Ein türkischer Verkäufer (Freund, ggf. Mitarbeiter) ist zwar vor Ort- ist für die Reklamationsbearbeitung nicht zuständig.
Ich habe einen gebrauchten Mercedes A190 mit Automatikgetriebe für 5.400,-€ gekauft und sofort einen Tag später trat ein technischer Mangel an der Automatik auf und am Anlasser.
Der Anlasser musste dann 3 Wochen später erneuert werden.
Der Inhaber von AutoSport99 wurde von mir zur Gewährleistungsleistung aufgefordert, jedoch niemals eine Auskunft erteilt.
Da ich ohne den Anlasser nicht fahren konnte, habe ich dieses Teil zunächst für rund 500,-€ einbauen lassen und möchte aufgrund der gesetzlichen Regelung dieses Geld vom Inhaber zurück haben.
Kann mir jemand einen Tip geben?
Beste Antwort im Thema
1.
Geh zu einen Anwalt, aber nicht den nächsten
Winkeladvokaten, sondern einen für
Verkehrsrecht. Er soll dich beraten ob da
überhaupt was zu holen ist.
Selbst wenn du Recht hast bzw. selbiges bekommst
heißt das noch lange nicht das du von Herrn XY Geld siehst.
2.
Vorher im Netz über den Händler erkundigen wo du kaufen willst.
Meist haben solche ..... auch dementsprechende
Beurteilungen auf den einschlägigen Seiten.
3.
Ob hier jemand etwas negatives zum obigen Händler
kundtun kann, wird eventuell deine schlechten
Erfahrungen untermauern.
Für dich und deinen Fall hat dies aber keine
rechtliche Relevanz.
32 Antworten
Zitat:
@Guzzi97 [url=http://www.motor-talk.de/.../...z-handel-in-duisburg-t5459871.html?...]schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:11:01 Uhr
Ach ja, eine "Erstberatung" kostet "gerade" 150€ und keine 300€.
(hatte ich erst vor kurzem, bzgl. den "Kreditkosten" eines Kredites)
Vorher sollte mann sich die "Kostenübernahme Zusage" der Rechtschutz-Vers.
einholen.Grüße
Die Erstberatung ist in der Regel nur etwas besser wie Tante Google.
Nur weil der Anwalt sagt, dass der TE im Recht ist, wird dies nicht automatisch zur Übernahme der Kosten betragen.
Recht haben ist eine Sache und Recht bekommen eine (meist teure) andere Sache.
Nehmen wir an, der Anwalt sagt, der TE ist im Recht. Wie geht es weiter? Wird der weitere Weg keine Kosten verursachen?
Nehmen wir an, der Anwalt sagt, der TE ist im Unrecht. Da sind schon 650,- € in den Sand gesetzt.
Zitat:
@Manfred der Erste schrieb am 8. Oktober 2015 um 16:15:52 Uhr:
Lieber Udo,Zitat:
@udogigahertz [url=http://www.motor-talk.de/.../...z-handel-in-duisburg-t5459871.html?...]schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:52:26 Uhr
Aus den Pflichten der Sachmängelhaftung KANN der gewerbliche Verkäufer sich nicht herauswinden! Die geht IMMER vor! Vor allem dann, wenn eine vielleicht vorhandene Reparaturkostenversicherung nur bestimmte Sachen versichert und die nur bis zu einer bestimmten Höhe.
sollte der TE eine "Gebrauchtwagenversicherung" bekommen haben, die solche Mängel abdeckt und auch bereit ist zu zahlen, soll der TE dann dies ablehnen und auf Gewährleistung pochen?
Wie blöd ist das denn?
Daher sollte man doch erst (vor allem wenn der VK, wie hier, sich als harte Nuss herausstellt) dies mal prüfen, bevor man zum Anwalt rennt.
Der TE dürfte die Inanspruchnahme der Gebrauchtwagenversicherung gar nicht ablehnen, da er verpflichtet ist, auch den Schaden für den Händler zu minimieren. ABER: im Falle einer Selbstbeteiligung greift wieder die Gewährleistung, wo dann der Händler die SB zu übernehmen hätte, wenn der TE seinen Verpflichtungen dem Händler gegenüber nachgekommen ist. (Möglichkeit der Nachbesserung)
Zitat:
@Guzzi97 [url=http://www.motor-talk.de/.../...z-handel-in-duisburg-t5459871.html?...]schrieb am 8. Oktober 2015 um 16:27:05 Uhr
btw,. weißt du überhaupt wie so eine "Versicherung" funktioniert und abdeckt ?
Grüße
Offensichtlich besser als Du.
Wir können nur mutmaßen, da sich der TE noch nicht gemeldet hat.
Aber nehmen wir mal an, der Wagen ist z. B. über Intec oder GGG versichert gewesen. Da zahlt der Händler (in diesem der Herr Hulusi) Geld an die Versicherung damit er genau in so einem Fall NICHT zahlen muss.
Hier ein kurzer Text zum Thema:
Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Sollte man bei so einem Händler, der noch nicht mal ein gesetzeskonformes Impressum hat, eigentlich überhaupt kaufen?
Ärger ist doch vorprogrammiert.
Ähnliche Themen
@Manfred der Erste : hier gehts nicht um die Versicherung die der Händler abgschlossen
hat, sondern die Versicherung / Garantie die gerne von solchen Händler verkauft wird um
nicht selbst "belangt" zu werden.
@andy1080 : sorry, aber wo steht das, dass ich als Käufer, wenn ich eine "Garantie"
gekauft habe, mich zuerst an die Versicherung wenden muss und die SB vom Händler
wieder bekomme ?
Im Gesetzt zur Sachmangelhaftung steht das so nicht drinn.
Dort haftet alleine der Verkäufer, 24-Monate für Mängel an der Sache.
Wobei er bei gebrauchten Güter die Haftung auf 12-Monate verkürzen kann, aber
nicht voll ausschließen kann.
Das was Du hier erzählst ist genau das, was so nicht stimmt und immer wieder
gerne von "Dubiosen" Händlern "Verkauft" wird um sich aus der Verantwortung zu drücken.
Hier reichlich Urteile über die Sachmangelhaftung bei KFZ-Verkauf,.
vlt. wird das jetzt ein bissel "klarer"..
http://www.rechtsindex.de/urteile/sachmangel
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 9. Oktober 2015 um 09:48:40 Uhr:
@Manfred der Erste : hier gehts nicht um die Versicherung die der Händler abgschlossen
hat, sondern die Versicherung / Garantie die gerne von solchen Händler verkauft wird um
nicht selbst "belangt" zu werden.
Mein Rat an den TE war, dass er, bevor er einen Anwalt einschaltet, prüfen sollte, ob ein Ansprüche aus einer Garantie o. ä. hat. Das ist doch nicht schlimm und dauert keine 5 Minuten.
Das diese "Garantie" sehr wohl relevant sein kann (unabhängig von der Gewährleistung) ist doch klar.
Nehmen wir an Kunde kauft ein Fahrzeug im Januar 2015, die Herstellergarantie läuft im März 2015 ab, nach Ablauf der Herstellergarantie hat der Kunde noch 12 Monate Gebrauchtwagengarantie (sprich bis März des Folgejahres). Allerdings geht das Fahrzeug im Mai 2015 kaputt.
Selbstverständlich hat der Kunde im Mai (weil die 6 Monate NICHT überschritten sind) Anspruch auf die Gewährleistung - allerdings hat er auch Ansprüche aus der Garantie, welche von März 2015-2016 geht.
Somit hat der Händler keinen Stress -da "durchgehend" eine Garantie besteht. Die meisten seriösen Händler wickeln dies auch so ab.
Wenn er -wie im Fall TE- offensichtlich Probleme hat, diese Ansprüche zu "vollstrecken", nimmt an doch -wenn sich die Versicherung nicht weigert- die Abwicklung über diese war.
Aber dies ist alles hypothetischer Natur, da sich der TE ja noch nicht gemeldet hat.
Wenn es um Gewährleistung geht und die "bösen Händler", dann bist Du ja immer vorne mit dabei.
Zeig mir mal das Gesetz, welches den Punkt Gewährleistung bei gebrauchten Dingen so erklärt, dass es auch der letzte Kunde versteht.
Das kannst Du nämlich nicht.
Zuerst einmal muss festgestellt werden, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Und dann muss auch eine Reklamation erfolgen, die belegbar ist. Wer drauflos reparieren lässt, und hinterher mit ner Rechnung ankommt, der geht nunmal leer aus.
Zum Punkt Garantieversicherungen kommt auch immer nur das Gleiche von Dir. Hast Du bessere Ideen? Soll jeder Händler pro Fahrzeug 1500 € Gewährleistungsrisikorückstellung bilden? Mensch wach doch mal auf, dass was Du hier ständig argumentierst, ist doch in der Praxis gar nicht umsetzbar.
Guzzi ich habe nie behauptet, dass du dich als Kunde mit deiner Versicherung auseinandersetzen sollst. Das kann der Händler direkt machen und die SB musst du dir nicht wieder holen, denn entweder repariert der Händler selbst oder Händler muss dir ausdrücklich erlauben, eine fremde Werkstatt aufzusuchen und muss dann die Kostenübernahme mit der Werkstatt klären. Also muss er der Auftraggeber sein und nicht du.
@rudi333 : ja, da stimme ich Dir zu, viele "anliegen" sind agr keine Mängel, sondern
Verschleiß, ebenso dass manche Behebungen "verhältnissmäßig" sein müssen.
Aber, ich finde es einfach unmöglich, dass es immer wieder welche gibt, die den
"unwissenden" Käufer seine Rechte, auch Pflichten, vorenthalten um evtl. den eigenen
Profit zu steigern / halten.
Frage, wie machen es die Händler denn generell mit gebrauchten Fahrzeugen ?
Das "Risiko" eines entsprechenden Mangels, denn sie auf Ihre kosten beheben müssen,
schwebt doch immer über sie.
@Manfred der Erste : richtig, bei einem Neu-/Jungwagen, aber hier gehts um einen
gebrauchten, und, wir wissen auch nicht wie alt und wieviele Km dieser runter hat.
Denn, auch hier hört irgendwann auch die "Garantie" auf (z.b. ab 10-Jahre Alter od.
bis max 150.tsd km) dah nützt dem Käufer so eine Garantie nix, höchstens aufm Klo.
@andy1080 : in diesem Falle müsste der Kunde dem Händler eine Vollmacht/Abtretung
geben.
Aber, warum bezahlt dann der Händler die Garantie für den Kunden nicht ?
Sondern, lassen den Kunden noch die Garantie bezahlen..
Denn, der Händler profitiert von der Garantie am meisten.
a. er bekommt Provi für den Verkauf der Garantie
b. er bekommt Geld für Leistungen, die er im Falle der Sachmangelhaftung selbst
tragen müsste
Ich finde, wenn ich als Händler nicht in der Lage bin, das Fahrzeug und die damit evtl.
verbundenen finanziellen Risiken abzuschätzen, dann sollte ich den Beruf wechseln.
Ich mein, es gibt ja viele "gute" Händler, wie auch viele Berichte hier in MT gezeigt
haben, die sich sehr wohl mit den Gesetzen auskennen und danach handeln, auch im
"unteren" Preissegment.
Ich finds einach nur Schei...wenn mann versucht, dem Kunden zu "verar.. ".
Entweder, weil der Händler es nicht besser weiß, oder mit "Vorsatz".
So, mal schauen, was der TE noch sagt..
Grüße
Da sich der TE hier nicht mehr meldet, speziell auch auf meine Frage ob das Fahrzeug im Kundenauftrag wie bei diesem Händler wohl üblich verkauft wurde, ist doch jede weitere Diskussion rein spekulativ.
http://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...
Der TE sollte seine Fragen eigentlich selbst beantworten können...
Unser Problem mit AutoSport99 bzw. Hulusi Gökcek ist etwas anders, der relativ klare Mangel an dem gebrauchen Mercedes A190 wurde zwei Tage nach Auslieferung schriftlich angezeigt und Gökcek wie es das Gesetzt vorsieht um Beseitigung dieses Mangels (Anlasser, Automatikgetriebe) aufgefordert.
Gökcek unternimmt überhaupt nicht, außer einen Hinweis auf die Garantie.
Wir wollen aber keine Abwicklung über Garantie mit den entsprechenden Höchstgrenze bzw. einer Beteiligung, sondern gemäß dem Gesetz Abstellung des bei Lieferung vorhandenen Mangels.
Den Anfang (Mangel schriftlich reklamiert) hast Du richtig gemacht, aber ab dann alles falsch gemacht.
Somit bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 10. Oktober 2015 um 10:41:58 Uhr:
Den Anfang (Mangel schriftlich reklamiert) hast Du richtig gemacht, aber ab dann alles falsch gemacht.Somit bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Worauf stützt sich deine Aussage? Allein auf der Tatsache, dass der TE nach Verweigerung der Nacherfüllung durch den Händler die Sache erstmal auf eigene Kosten übernommen hat?
Ich hätte aber auch anders reagiert. Bei Verweigerung der Nacherfüllung hätte ich ihm die Kiste auf den Hof gestellt und meine Kohle zurückgefordert. So, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsieht.