Autorückgabe, evtl. Vertragsbruch??? Dringent Hilfe gesucht!

Hallo an alle Autofans.

Meine Schwägering hatt sich vor knap einem halben Jahr ein VW Golf III gekauft.
Da sie so auf getunte Auto´s steht war es (obwohl ich ihr von so einem Vehicle abriet) Ihr nicht mehr auszureden!

Nun das Problem, der Tüv ist fällig, und bei der Vorstellung kamm herraus das andere Teile als die im Fahrzeugschein eingetragen sind verbaut wurden, die Felgen sind nicht eingetragen sondern nur die Reifen, und die Hinterräder schleifen im Radkasten. Das ist meiner Meinung nach für einen Autohändler der behaubtet alles sei eingetragen und inordnung höchst Fahrlässig.

Ich habe Sie mit dem Tüvbericht zu dem Händler zurückgeschickt. Sie berichtete mir nach einem grossaufkommen von Türkischen Landsleuten und viel Streiterei, das der Händler das Auto erst für 1500€ und später dan für 1700€ zurücknimmt. Sie ließ sich darauf nicht ein den sie hatt 3200€ für bezahlt und auch schon Geld reingesteckt in neue Bremsscheiben + Steine.

Zur Frage, was kann man machen. Gibt es da Gesetzlich etwas was man tun kann. Irgendwie tut sie mir leid da sie lange gesparrt hatt und nun wäre fast die Hälfte des Geldes futsch.
Oder meint ihr wir sollen uns mit die 1700€ zufrieden geben?

Bin ratlos hoffe jemand kann helfen.

Danke, und beste Grüße pHANTOM2140

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Phantom2140


Hallo an alle Autofans.

Meine Schwägering hatt sich vor knap einem halben Jahr ein VW Golf III gekauft.
Da sie so auf getunte Auto´s steht war es (obwohl ich ihr von so einem Vehicle abriet) Ihr nicht mehr auszureden!

Nun das Problem, der Tüv ist fällig, und bei der Vorstellung kamm herraus das andere Teile als die im Fahrzeugschein eingetragen sind verbaut wurden, die Felgen sind nicht eingetragen sondern nur die Reifen, und die Hinterräder schleifen im Radkasten. Das ist meiner Meinung nach für einen Autohändler der behaubtet alles sei eingetragen und inordnung höchst Fahrlässig.

Ich habe Sie mit dem Tüvbericht zu dem Händler zurückgeschickt. Sie berichtete mir nach einem grossaufkommen von Türkischen Landsleuten und viel Streiterei, das der Händler das Auto erst für 1500€ und später dan für 1700€ zurücknimmt. Sie ließ sich darauf nicht ein den sie hatt 3200€ für bezahlt und auch schon Geld reingesteckt in neue Bremsscheiben + Steine.

Zur Frage, was kann man machen. Gibt es da Gesetzlich etwas was man tun kann. Irgendwie tut sie mir leid da sie lange gesparrt hatt und nun wäre fast die Hälfte des Geldes futsch.
Oder meint ihr wir sollen uns mit die 1700€ zufrieden geben?

Bin ratlos hoffe jemand kann helfen.

Danke, und beste Grüße pHANTOM2140

Kurz: Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler (auch bei Gebrauchtwaren!) beweisen, dass die Ware bei Übergabe ok war, einfach mal im BGB unter "Sachmangel" nachschauen (ich gehe einfach davon aus, dass deine Schwägerin nicht nach dem Kauf den Bockmist gebaut hat).

Achtet darauf, dass ihr diese Frist nicht verpasst, um nachweislich Ansprüche geltend gemacht zu haben.

EDIT: Das ist aber AFAIK nur ein Sachmangel, wenn der Händler beim Kauf nicht drauf hingewiesen hat.

So wie du die Situation schilderst, würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Mehr Infos z. B. hier: http://www1.adac.de/.../default.asp?...

Im übrigens gibt's auf der Seite auch für Nicht-Mitglieder allgemeine Tipps zum Gebrauchtwagenkauf, die euch sicher viel Ärger erspart hätten.

notting

Bist du sicher, dass es nur ein Sachmangel ist, wenn ein Händler ein Auto verkauft, was technisch gesehen keine Betriebserlaubnis hat?

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder


Bist du sicher, dass es nur ein Sachmangel ist, wenn ein Händler ein Auto verkauft, was technisch gesehen keine Betriebserlaubnis hat?

Also wenn er beim Kauf drauf hingewiesen hat, dürfte das alles ok sein. Ob das wenn er nicht drauf hingewiesen hat StGB-techn. relevant ist, weiß ich nicht -> Anwalt.

notting

Also, erstmal danke für die schnelle hilfe.

Ich hab mit ihr ebend nochmal Telefoniert, sie sagte mir der Verkäuft hatt sie auf die Mängel nicht hingewiesen, und das er es angeblich selber nicht gewusst hatte das dort soviel misst verzapft wurde. Aber als Hautohändler muss man sich das KFZ doch mal genauer ansehen oder? Trifft da evtl. nicht das Sprichwort zu "Unwissenheit schützt vor Straffe nicht" könnte man auch umgekehrt anwenden nur meine Schwägerin ist Verkäuferin und kein Autohändler mit Fachwissen.

Schade die 6 Monate sind leider um Sie kaufte das Auto ende Februar.

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Zitat:

Original geschrieben von Phantom2140


Also, erstmal danke für die schnelle hilfe.

Ich hab mit ihr ebend nochmal Telefoniert, sie sagte mir der Verkäuft hatt sie auf die Mängel nicht hingewiesen, und das er es angeblich selber nicht gewusst hatte das dort soviel misst verzapft wurde. Aber als Hautohändler muss man sich das KFZ doch mal genauer ansehen oder? Trifft da evtl. nicht das Sprichwort zu "Unwissenheit schützt vor Straffe nicht" könnte man auch umgekehrt anwenden nur meine Schwägerin ist Verkäuferin und kein Autohändler mit Fachwissen.

Schade die 6 Monate sind leider um Sie kaufte das Auto ende Februar.

Dann muss sie beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, es wird also schwieriger -> Anwalt.

Bei Gebrauchtwaren darf der Händler übrigens die Gewährleistung (heute Sachmangel-Haftung) auf 1 Jahr einschränken, aber nicht weniger.

notting

Der Kram der eingetragen wurde Steht auch in den Alten Brief, da es die nicht mer gibt wäre die beweißpflicht erfüllt was die Eintragung betrifft. Nach dem kauf im Februar war sie in einer Fachwerkstatt, wegen den Bremsen, die Können bezeugen daß das Fahrwerg schon seit dem Tag des Kaufes drinnen war(Weswegen die Räder hinten beim einfedern schleifen.)

Wie schon gesagt, wir werden wohl ein Anwalt kontaktieren müssen.

Wenn der Händler die Eintragungen, sowie die Zulassung des KfZ im Rahmen des StVO zugesichert hat, dann haftet er auf die Zusicherung.
Des Weiteren könnte man, wenn man Wissen nachweisen kann, auch über arglistige Täuschung nachdenken. In jedem Fall einen Anwalt nehmen.
Deine Schwägerin stehen soweit hier ersichtlich Sachmängelgewährleistungsansprüche, ersatzweise Schadenersatzansprüche (bei Reparatur durch Dirtten, da man evtl. von Vertrauensbruch sprechen kann und sie ggf. nicht verpflichtet ist diese bei ihm durchführen zu lassen). Ausserdem kann sie bei endgültiger Verweigerung auch vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld, sowie ihre Aufwendungen (Reparaturen, Modernisierungen, etc.) ersetzt verlangen (ggf. gekürzt um Nutzungen die sie durch Benutzung die sie gezogen hat).

Auf keinen Fall mehr mündlich verhandeln, nur noch schriftlich. Nichts unterschreiben!!!!
Nehmt euch einen Anwalt (Erstberatungsgebühr ist max. 180,-Euro) und ich kann euch sagen, dass es dem ersten Anschein nach gut aussieht.

Die "Mängel" hat sie doch beim Kauf schon gekannt (eben das "Tuning"😉, das scheidet aus denke ich.
Ein Ansatzpunkt wäre, wenn im Kaufvertrag steht: HU/AU bis dann und dann, denn die Betriebserlaubnis ist erloschen.

Ich würde probieren, über den Verkäufer den Vorbesitzer zu kontaktieren und fragen, ob die alten Teile noch da sind und zurückgebaut werden können. Alternativ kann der auch mitteilen, was überhaupt "getunt" wurde und dann kann man die Teile vom Schrotti holen. Golf 3 Teile sind ja gut verfügbar.

Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Manche brauchen so eine Erfahrung und die Mordssumme ist es nun auch nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von haah


Auf keinen Fall mehr mündlich verhandeln, nur noch schriftlich. Nichts unterschreiben!!!!
Nehmt euch einen Anwalt (Erstberatungsgebühr ist max. 180,-Euro) und ich kann euch sagen, dass es dem ersten Anschein nach gut aussieht.

Hast Du schon mal so ein Verfahren vor Gericht angestrengt?

Wenn der gegnerische Anwalt fit ist, läßt er erst mal Gutachten erstellen, die das Mädel in Vorkasse zahlen darf, dann zweifelt er das Gutachten an usw. Dann kann sich das jahrelang hinziehen und am Ende ist die Bude insolvent und es gibt keinen €. In Anbetracht des Streitwertes halte ich das für keine gute Idee.

Zitat:

Original geschrieben von LC5L


Die "Mängel" hat sie doch beim Kauf schon gekannt (eben das "Tuning"😉, das scheidet aus denke ich.

Da es auch viele legale Tuning-Möglichkeiten gibt, wäre ich persönlich auch davon ausgegangen, dass ich mit der Karre auf öffentlichen Straßen fahren darf, wenn nichts gegenteiliges gesagt wurde bzw. im Kaufvertrag steht.

notting

Zitat:

Original geschrieben von LC5L


Ein Ansatzpunkt wäre, wenn im Kaufvertrag steht: HU/AU bis dann und dann, denn die Betriebserlaubnis ist erloschen.

Wenn die Betriebserlaubnis durch Umbauarbeiten erloschen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Es ist dabei völlig egal, was da als HU gültig bis steht, denn diese ist dann automatisch hinfällig.

Darum gehts überhaupt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LC5L


Hast Du schon mal so ein Verfahren vor Gericht angestrengt?
Wenn der gegnerische Anwalt fit ist, läßt er erst mal Gutachten erstellen, die das Mädel in Vorkasse zahlen darf, dann zweifelt er das Gutachten an usw. Dann kann sich das jahrelang hinziehen und am Ende ist die Bude insolvent und es gibt keinen €. In Anbetracht des Streitwertes halte ich das für keine gute Idee.

Wie du meinst. Dich hätte ich auch gerne mal als Anspruchsgegner, dann kann ich das einfach bequem aussitzen 😁

@LC5L was dein Mitleid angeht gebe ich dir Recht, den auch ich sagte Ihr sie solle sich ein unverbautes Auto kaufen.

Das Fahrzeug hatte Tüv, nur hätte sie die Polizei mal angehalten wäre die ganze misere schon ehr aufgeflogen und die Karre wäre wohl vor Ort stillgelegt wurden. Nur in mienen Augen ist es doch so, wen ich einen Toaster kaufe und der nicht ordnungsgemäss funktioniert weil dort Teile verbaut sind die dort nicht richtig laufen, bringe ich den doch auch zurück und bekomme ersatz oder evtl. mein Geld zurück. Ich gebe zu der Streitwert erscheint für manche Leute nicht viel, für manche aber eben doch, Ansichtssache. Hin wie her, evtl. kann sie ja was über ihre Private Rechtsschutzversicherung ausrichten.

Dum nur das der arme Schwager das ausbaden muss ;-(

Zitat:

Original geschrieben von haah


Wie du meinst. Dich hätte ich auch gerne mal als Anspruchsgegner, dann kann ich das einfach bequem aussitzen 😁

Entschuldige mal bitte, wenn Du nicht das Mißverhältnis siehst zwischen

- Erstberatung Anwalt max 180€ und

- vier Federbeine und ggf. einen Satz Felgen tauschen um 'ne Plakette zu bekommen würde ich Dich bitten, mich auf Deine Igno-Liste zu setzen.

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