Autonomes fahren: wer muss sterben?

Hallo zusammen,

eine Frage zu automonem fahren. Also fahren ohne Fahrzeugführer. Daran wird ja derzeit geforscht und entwickelt.

Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer sterben muss bzw. verletzt wird?

Folgendes Szenario als Beispiel
Jemand befährt eine schmale Landstraße. Völlig unvorhersehbar springt ein Kind hinter einem Fahrzeug hervor auf die Fahrbahn. Zum Anhalten reicht der Weg nicht!
- Weicht man nach rechts aus, so kollidiert man mit einem 50 Jährigen Familienvater, der hinter dem geparkten Fahrzeug steht. Dieser würde zerquetscht.
- Weicht man nach links aus, so kollidiert man mit einem entgegenkommenden LKW. Nur man selbst würde sterben oder schwer verletzt.
- Alternativ überfährt man das siebenjährige Kind.

Als Fahrer - sei es mal eine 78 Jährige alleinstehende Dame - kann man sich definitiv keine Gedanken mehr darüber machen. Dafür reicht die Zeit nicht. Der Unfallausgang ist ein Zufall und Moralich in jedem Falle in Ordnung.

Doch wie enscheidet ein autonomes System das das Fahrzeug steuert?
Theoretisch liegen bald ja alle Informationen vor. Das Umfeld wird bestmöglich überwacht, aber es kann nur im physikalisch möglichen Rahmen gehandelt werden.
- nimmt das System den Tod des "Besitzers" in Kauf? Die Dame wäre neutral betrachtet sozial am wenigsten wertvoll. Dies ist jetzt übrigens nicht meine persönliche Meinung, sondern ein Fakt. Doch verkauft sich ein so handelndes Fahrzeug überhaupt?
- wird der Mann geschütz, weil er sich für seine Kinder und Ehefrau sorgen muss?
- wird das Kind geschützt, weil es noch die höchste Lebenserwartung hat?
- wird das Kind überfahren, weil es den geringsten Schaden verursacht?

Ich selbst möchte das Steuer nie aus der Hand geben, aber der Trend wird sich nicht stoppen lassen.

Was glaubt ihr, wie der Algorithmus handeln sollte?

Beste Antwort im Thema

Zur Ausgangsfrage:
Ein gutes automatisches, vernetztes und autonomes System (wie z.B. Skynet) wird die Wertlosig-, Nutzlosig- und Gefährlichkeit der menschlichen Existenz erkennen und versuchen, alle zu überfahren.
Vor so was müsst ihr Angst haben 😁

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...Wieso sei Evolution irrelevant ? Schließlich ist sie die alles entscheidende - höchste Instanz !

Moin

Olsql

Was hat dir die Welt doch nur getan. Du wirfst Dinge durcheinander, wirfst mit Paragrphen und schlauen Worten um dich, und eigentlich verweigerst du nur die nicht "OLSQL" Welt. Alles was du als "gibt es nicht" beschreibst, gibt es schon lange. Aber von Anfang an.

Zitat:

Es ist ja das Fahrzeug versichert und nicht der Halter

Es ist eben genau andersherum!

Die KFZ Haftpflicht versichert das Fahrzeug und seine Fahrer etc. Steht im von dir verlinkten Paragraphen. Es ist nicht der Fahrer versichert sondern das Fahrzeug. Ansonsten wäre jeder,der meinen Wagen fährt, ohne KFZ-Haftpflicht unterwegs. Ist er aber nicht.

Und darum ging es zunächst bei meiner Aussage. Deine dann folgende Frage:

Zitat:

@Friesel Wer ist Fahrer? Wo steht das, daß der Computer Fahrer ist? Das kenne ich (noch) nicht.

ist also am Thema vorbei.

Aber um auf deine Frage zu kommen, wenn niemand im Auto sitzt, und der Wagen autonom fährt, dann denke ich ist der Computer der Fahrer. Denn was deckt dieHaftpflicht ab? Richtig, Fahrlässigkeiten. Wenn du mit 200 in der Ortschaft einen Unfall baust, dann übernimmt die Haftpflicht, wird aber von dir das Geld zurück fordern.

Gleiches gilt für autonome Systeme, wenn sie alles richtig gemacht haben, aber unerwartet durch Glätte einen Unfall bauen, wer soll denn dann schuld sein? Ergo: Haftpliht übernimmt.

Zitat:

Immerhin hat es anscheinend dem user Friesel geholfen, war er doch auch erst der Meinung, das Fahrzeug sei versichert. Nun präsentiert er uns voller Stolz seine neue Erkenntnis, das dem nicht so ist, sondern der Halter SICH und Andere (natürliche Personen) versichert/versichern muss.

Trink mal weniger. Solchen Müll hast du nicht nötig. Habe ich so nie gesehen, und meine ich auch weiter nicht so. Mag einem Hobbyjuristen so vorkommen beim lesen, ist aber anders. Denn es muß niemand im Auto sitzen, damit die Haftpflicht greift. Schäden die vom Auto ausgehen werden verischert. Die Person die darin sitzt ist nur Zufall.

Zitat:

Es muss ein Mensch sein, denn der braucht nen Lappen, Mindestalter, Sehtest etc...!

Man braucht einen Führerschein für Fahrzeuge über 6 kmh. EBenso einen Personenbeförderungsschein. Wer hat den denn gemacht für die autonomen Busse in Berlin, die derzeit getestet werden und nächstes Jahr auf die Straßen außerhalb der Charitee sollen? (Wobei das Gelände der Charitee schon genug Verkehr hat)

Auch braucht es einen Lokomotivführerschein (keinen Plan wie der wirklich heist), wenn man eine U-Bahn fahren will. Wer hat den für die autonome U-Bahn in Stockholm gemacht? Man braucht auch einen Flurförderfahrzeugführerschein wenn man Gabelstpler und Co fahren will. Und was machen wir nun mit den autonomen Flurförderfahrzeugen auf Werksgeländen?

Du beist dich in deinem Hobbyjurawahn derart an " wirds nicht geben weil will ich nicht" fest, das dir die einfachsten Lösungen einfach nicht den Hals runter wollen.

Die BRD hat Fahrzeuge der Stufen 3 und 4 frei gegeben. Damit darf ein Auto autonom fahren und entscheiden, überholen abbiegen und einparken. Der Fahrer muß nur mit sein und in einer noch nicht definierten Zeit eingreifen können. Irgendwie ist das schon viel weiter als du es hier seit 40 Seiten als niemals kommend verteidigst.

Moin
Björn

Zitat:

@Friesel schrieb am 10. Dezember 2017 um 20:47:15 Uhr:



Die KFZ Haftpflicht versichert das Fahrzeug und seine Fahrer etc. Steht im von dir verlinkten Paragraphen.

Nein, das steht da nicht drin! Da steht drin

Zitat:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Versichert ist also

  • Der Halter
  • Der Eigentümer
  • Der Fahrer

Wogegen sind die versichert

  • Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Halter
  • Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Eigentümer
  • Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Fahrer

Wann sind die versichert

  • Wenn die die Sache (Fahrzeug des Halters) gebrauchen
  • Wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
  • Wenn der Fahrer berechtigt ist

Wo sind die versichert
Auf öffentlichen Straßen der BRD. Gabelstapler-Werksgelände???😕🙄

_________

Zitat:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Stufe3, Stufe4???😕🙄

Zitat:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber

1.
seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
2.
das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
3.
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
4.
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
5.
die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
6.
Erste Hilfe leisten kann und
7.
keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Zitat:

@Friesel schrieb am 10. Dezember 2017 um 20:47:15 Uhr:



Die BRD hat Fahrzeuge der Stufen 3 und 4 frei gegeben. Damit darf ein Auto autonom fahren und entscheiden, überholen abbiegen und einparken.

Große Worte "autonom", "entscheiden". Bei der E-Klasse zB muss man blinken, dann macht der erst den automatisierten Spurwechsel. Hast du eine Quelle für alle Interessierten? Stufe 3 und 4 hört sich funky an...

Zitat:

Der Fahrer muß nur mit sein und in einer noch nicht definierten Zeit eingreifen können.

Tja, das ist aber nett, dass der eingreifen können muss, muss er doch haften. Und wenn der "nur" mit sein muss, frag ich mich grad wo die dollen Vorteile dann liegen sollen bei den selbtsfahrenden Dingern?

Zitat:

Irgendwie ist das schon viel weiter als du es hier seit 40 Seiten als niemals kommend verteidigst.

Das mit den Assistenzsystemen scheinst du nicht verstehen zu können/wollen.

Stand heute für "vollautonom"

  • Kein Mensch
  • kein Lappen/Fahrerlaubnis
  • kein berechtigter Fahrer
  • kein Versicherungsschutz, NIE
  • keine Herstellerhaftung
  • keine höhere Gewalt
  • (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

Also muss dann IMMER der Halter bezahlen, da er mit seinem gesamten Vermögen haftet. Nix Hochstufung.
_________

Verklag doch mal ein Fahrzeug auf Schadenersatz...

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Zitat:

@Friesel schrieb am 10. Dezember 2017 um 20:47:15 Uhr:


...
Aber um auf deine Frage zu kommen, wenn niemand im Auto sitzt, und der Wagen autonom fährt, dann denke ich ist der Computer der Fahrer...

Jo, aber das ist dann schon Stufe 5! Das gibts noch nicht zu kaufen! Sagen die Hersteller, von denen das mit den Stufen kommt. Im Sinne von es ist nicht erlaubt/gesetzlich geregelt. Nur weil ein Wanderarbeiter in China irgendeinen Chip in die Schüssel lötet, darf man nicht einen unbemannten 1.5-100 Tonner in den Verkehr fahren lassen.

http://www.dondahlmann.de/?p=24974 Grafik:VDA

Man beachte: Die Haftungsfrage (speziell bei Stufe 4/5) wird in der Grafik nichtmal erwähnt! Bis 3 muss der Mensch wohl ran.

Man beachte auch Stufe 3! Da sind wir jetzt...Rechtlich gesehen. Beim Sprung von Stufe 2 nach Stufe 3. Der neue A8 feiert sich dafür. Technisch ok, super Sache alles. Aber rechtlich? "Fahrer muss nicht mehr dauerhaft überwachen". Toll! Dafür muss er aber jetzt "potenziell in der Lage sein zu übernehmen"... Rechtlich das selbe wie Stufe 0-2.

Stufe 3 kann man auch noch nicht kaufen, trotz Garantieversprechen für den spezifischen Anwendungsfall...noch nicht geregelt. Da kann man erstmal viel versprechen...

Stand heute: Stufe 2!

Jeder erzählt seine Vermutungen, was wirklich kommt, weiß niemand. Wenn man Berichte, Prognosen und Meinungen über die Digitalisierung und was auch immer noch damit zusammenhängt hört und liest, kann einem schon Angst und Bange werden...oder ist das alles normal ??? > > >
http://www.freiewelt.net/.../

Moin

Viel Text, wenig Fakt, noch weniger Verstanden.

Zitat:

Nein, das steht da nicht drin! Da steht drin

Zitat:

Versichert ist also

Der Halter
Der Eigentümer
Der Fahrer

Ich denke du bist Hobbyjurist. Was steht auf deiner zu zahlenden Versicherung? Dein Name, oder das Kennzeichen nebst Fahrzeugtyp? Was passiert wenn du auf der Autobahn anhältst und deinen Wagen verläst. Wegen dir, dem Fahrer, Halter und Eigentümer, jetzt ein anderer dir ausweicht un einen Unfall baut. Zahlt dann deine KFZ-Haftpflicht? Oder deine Private Haftpflicht. Und wer zahlt wenn dein Wagen nun für einen Unfall verantwortlich ist? Zunächst deine KFZ-Haftpflicht? Oder deine Private?

Mir scheint das du nicht ganz verstehst das man von einem Auto nur schwer Schadensersatz fordern kann, dieses selber ja nichts falsch machen kann. Dazu gehört ein Fahrer, dennoch ist das Fahrzeug versichert, denn es ist egal WER das Fahrzeug fährt. Du drehst hier munter mit den Begriffen und deren Bedeutungen rum, das wird einem schlecht.

Zitat:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der

Zitat:

durch den Gebrauch des Fahrzeugs

verursachten Personenschäden

Durch den Gebrauch des Fahrzeuges. Darum ist auch der Fahrer versichert. Aber eben nicht der Mensch an sich sondern der, der das Fahrzeug derzeit führt. Egal ob du selber, deine Mutter, dein Bruder, deine Frau, dein Bekannter. Alle sind versichert, solange sie das Fahrzeug führen. Das rührt aus dem hohen Schadenspotenzial welches ein Auto nunmal darstellt. Damit soll gewährleistet sein das jeder Unfallgegner seinen Schaden ersetzt bekommt, egal ob ein Millionär das Auto fährt oder der Harz 4 Empfänger von Nebenan.
Darum ist das auch recht einfach auf ein autonomes Auto umzusetzen. Muß man nur mal verstehen was denn eine KFZ-Haftpflicht erreichen soll.

Zitat:

Wo sind die versichert
Auf öffentlichen Straßen der BRD. Gabelstapler-Werksgelände???😕🙄

Die Busse hast du überlesen? Und den Zusammenhang nicht verstanden? Du spieltest darauf an das ein Auto keinen Führerschein machen kann. Diesen braucht ein Mensch aber eben auch auf dem Werksgelände zum führen eines Gabelstaplers. Wie kann es dann sein das es autonome Flurförderfahrzeuge gibt?

Mit Zusammenhängen hast du es nicht so?

Zitat:

Stufe3, Stufe4???😕🙄

Hat wieviel mit den Führerscheinklassen zu tun? Stellst du dich doof oder bist du es? Zusammenhänge?

Zitat:

Stufe 3 und 4 hört sich funky an...

Ach so, und wenn man nicht weis was der Gegner meint, dann schreibt man erstmal 1000 Wörter anstatt zu Fragen? Gefällt dir Level 3 und 4 Automatisierung besser? ISt das gleiche nur in Englisch. Hab ich zuviel von dir erwartet, sorry kommt nicht wieder vor. (schon witzig das es für dich funky klingt, du es falsch verbindest, es im nächsten Text aber für genau das richtige mit dem gleichen Wort verwendest. Schon ein wenig Schezo, oder?)

Zitat:

Tja, das ist aber nett, dass der eingreifen können muss, muss er doch haften. Und wenn der "nur" mit sein muss, frag ich mich grad wo die dollen Vorteile dann liegen sollen bei den selbtsfahrenden Dingern?

Diese Frage stellt sich zunächst nicht, denn dann müßtest du dich auch Fragen was ein Taxi soll. Alleine das man sich mit etwas anderem beschäftigen kann während der Fahrt ist schon ein Gewinn. Wichtig ist aber das Bundestag und Bundesrat im März beschlossen haben das Fahrzeuge der Stufen 3 und 4 (Du nennst sie ja selber so, frage mich was dann daran so funky für dich ist) auf deutschen Straßen erlaubt sind.

Zitat:

Verklag doch mal ein Fahrzeug auf Schadenersatz...

Das Fahrzeug wird ja immernoch einen Halter haben, welcher brav eine KFZ-Haftpflicht zahlt welche dann eintritt. Dafür ist die da, auch bei deinem Anhänger oder bei einem abgestellten Fahrzeug. Ist schon ein witziges Ding sone Haftpflicht. Und wenn nachgewiesen werden kann das ein autonomes Fahrzeug (Level 3 oder 4) einen Ufall erzeugt hat, dann kann anschließend, wie beim Fahrer auch, geprüft werden ob die Haftpflicht es vom Hersteller zurückfordern kann. Ist nicht so viel anders als es eben jetzt schon ist, wurde unter anderem von der Provinzial so auch bestätigt.

Zitat:

kein Versicherungsschutz, NIE

Sag niemals nie, oder wie war das? Level 4 war für dich schon von Gesetzeswegen unmöglich dank Wien. Und was ist seit 2017, März?

Zitat:

Große Worte "autonom", "entscheiden". Bei der E-Klasse zB muss man blinken, dann macht der erst den automatisierten Spurwechsel

Henne und Ei. Bisher warst du noch ein großer Verfechter der Aussage: Geht alleine wegen Wien nicht. Darum wird auch keiner autonome AUtos bauen und versichern. Jetzt aber ist das Gesetz schon mal massiv geändert denn Level 4 darf alleine überholen und abbiegen. Ob es das schon gibt ist da egal, dein Wien ist damit raus. Jetzt braucht man nur noch solche Fahrzeuge bauen.

Zitat:

Jo, aber das ist dann schon Stufe 5!

Wenn du im Auto sitzt und Zeitung liest, dann ists auch der Computer und nur Stufe 4.

Na ja, du kannst ja gerne weiter deiner Meinung sein mit der Versicherung uns Co, auch darfst du gerne weiter meinen hier mich belehrt zu haben. Zum Glück ist das dann nur deine Meinung. Die Wahrheit liegt dann abseits deiner Vorstellungskraft wie es scheint.

Fakt ist: BRD hat beschlossen Level 3 und 4 auf deutschen Straßen zuzulassen, Versicherungen haben zugesagt das es dafür Haftpflichtversicherungen geben wird.

Alles andere was du dazudichtest, so als Hobbyjurist, ist dann weniger von belang.

Moin
Björn

Bis Stufe 4 ist die Haftungsfrage klar: es ist der Fahrer! Vollautonom ist aber nur Stufe 5, wo der Fahrer nicht mehr überwachen muss (muss er bis incl. Stufe 4 noch!). Wer haftet dann?

Diese Fragen sind noch völlig offen und ungeklärt.

Grüße

Peter

Dann wird wahrscheinlich lustig hin- und hergeklagt, bis der Geschädigte oder seine Nachkommen sich keine Instanz mehr leisten können oder verstorben sind.

Der Titel zu diesem Thema zäumt das Pferd von Hinten auf und behindert deshalb eine sinnvolle Diskussion zum autonomen Fahren.
Aktuell im Straßenverkehr sind Fahrzeuge mit Assistenzsystemen (Level 1: z.B. Abstandsregelung mit Tempomat sog. "ohne Füße", zum Teil auch schon Level 2: z. B. zusätzlich mit Spurhalte- u. Parkassistent sog. "ohne Hände", was dem Fahrer hilft, zeitweise das Lenkrad nicht selbst bewegen zu müssen).
Die Entwicklung zu Level 3, d.h. automatisiert aber mit Fahrer, der gelegentlich einzugreifen und zu entscheiden hat, befasst sich mit der Interaktion und Reaktionszeit zwischen Fahrer und Fahrzeug (von Müdigkeitswarnung bis hin zu Ablenkung des Fahrers durch andere Beschäftigungen). Der Fahrer ist dabei die dominante Redundanz.
Die Entwicklung bis zum Level 4 ("ohne Kopf"😉 bedeutet das diese Redundanz völlig durch Technik ersetzt werden muss, was noch dadurch kompliziert (und deshalb teuer!!!) wird, dass solch ein System noch viel lernen muss, um mit allen Verkehrssituationen möglichst unverzüglich fertig zu werden, die weniger automatisiert sind. Beispiel: Erkennen und entscheiden, ob z. B. eine Person am Straßenrand stehen bleibt oder mehr oder weniger schnell auf die Fahrbahn kommt.
Solch diffizile technischen Systemen müssen ohne Fahrer absolut ausfallsicher sein, d. h. mindestens mit zwei verschiedenen Technologien ausgestattet sein (teurer! teuer! teuer!).
Und das sind nur die technischen Herausforderungen, die tüchtige Ingenieure sicherlich bewältigen werden, wenn ihnen die nötigen Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Gesellschaftlich( d.h. ethisch, juristisch) wird dann immer erst mit Verzögerung regiert, wenn man öffentliche Erfahrungen in der Praxis gemacht hat.

Genau, man schickt erstmal ein paar Versuchskaninchen ins Feld und guckt dann, wielange die es machen. 🙂
Das Internet ist ja schließlich für uns alle Neuland, also wir können nix dafür.

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 11. Dezember 2017 um 11:20:16 Uhr:


Genau, man schickt erstmal ein paar Versuchskaninchen ins Feld und guckt dann, wielange die es machen. 🙂
Das Internet ist ja schließlich für uns alle Neuland, also wir können nix dafür.

Um sachlich zu bleiben, lies doch mal folgenden Artikel:
https://www.msn.com/.../ar-BBxUCRJ

@Friesel
Versuche doch mal bitte sachlich zu bleiben und gehe etwas sparsamer mit persönlichen Angriffen um. Meiner Meinung nach gereicht dein Verhalten hier nicht zur Ehre...

Ich habe ehrlich gesagt auch das Gefühl, daß die Haftungsproblematik nach objektivem Empfängerhorizont jedem klar sein dürfte.

Zitat:

Egal ob du selber, deine Mutter, dein Bruder, deine Frau, dein Bekannter. Alle sind versichert, solange sie das Fahrzeug führen.

Das wär so, wenn das Fahrzeug selbst versichert wär...ist aber anders!
Es sind natürlich nicht alle Fahrer versichert, sondern nur die Berechtigten! (und auch nur beim bestimmungsgemäßen Gebrauch). Mit Lappen und nüchtern. Das ist doch wohl logisch, oder

Zitat:

Das rührt aus dem hohen Schadenspotenzial welches ein Auto nunmal darstellt.

Genau daran liegt das. Denn Versicherungen sind ja nicht blöd!!! "Irgendeiner" könnte eher Schaden verursachen, als einer mit Fahrtüchtigkeit und gültiger Fahrerlaubnis. Wahrscheinlich...

Zitat:

Damit soll gewährleistet sein das jeder Unfallgegner seinen Schaden ersetzt bekommt, egal ob ein Millionär das Auto fährt oder der Harz 4 Empfänger von Nebenan.

Der Computer von Stufe 3 (vor der Warnung im spezifischen Anwendungsfall) Stufe 4 (im spezifischen Anwendungsfall) und Stufe 5 (immer) wäre -Stand heute- nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen. Ergo müsste der Halter den Schaden aus eigener Tasche zahlen, also geht der Geschädigte -Stand heute- beim Hartzer-Halter wohl auch bei leichter Fahrlässigkeit leer aus...Soll ja nicht! Hoffe ich wenigstens, dass das keiner will...

Zitat:

Darum ist das auch recht einfach auf ein autonomes Auto umzusetzen.

Ach so, deshalb...😁

________

Woran man Gesetzessystematisch nur sehr, sehr schwer drumrumkommen dürfte, ist die Tatsache, dass es zum Führen eines Fahrzeuges der Fahrerlaubnis bedarf. Punkt. Warum sollen die Hürden für eine Sache niedriger sein, als für einen Menschen? Die sollen sich doch erstmal gleichzeitig im selben Raum bewegen.

Beim Mensch sagt der Gesetzgeber "Mindestalter"(, damit man überhaupt erstmal rafft wat abgeht...)

Zitat:

@Friesel schrieb am 11. Dezember 2017 um 09:08:38 Uhr:



Fakt ist: BRD hat beschlossen Level 3 und 4 auf deutschen Straßen zuzulassen, Versicherungen haben zugesagt das es dafür Haftpflichtversicherungen geben wird.

Könntest du bitte die Quelle für diese Fakten nennen? Welche Verordnung oder Gesetz ist das?

Oder steht das in irgendeinem Artikel?

Zitat:

@olsql schrieb am 11. Dez. 2017 um 16:5:20 Uhr:


Das wär so, wenn das Fahrzeug selbst versichert wär...ist aber anders!
Es sind natürlich nicht alle Fahrer versichert, sondern nur die Berechtigten! (und auch nur beim bestimmungsgemäßen Gebrauch). Mit Lappen und nüchtern. Das ist doch wohl logisch, oder

Grundsätzlich ist jeder Fahrer versichert. Ich kann aber hier selber Beschränkungen wählen (z.B. nur Fahrer über 25), um Rabatte auf die Prämie zu bekommen.

Aber auch dann zahlt die Versicherung, wenn ein jüngerer Fahrer einen Unfall baut. Sie kann dann lediglich den gewährten Rabatt wieder einfordern, mehr auch nicht.

Und auch wenn ein stockbesoffener Dieb mit meinem Fahrzeug einen Crash verursacht, zahlt die Haftpflicht. Sie kann versuchen, sich das Geld vom Dieb zurückzuholen. Wird der nicht gefasst, hat die Versicherung Pech gehabt.

Und warum? Weil zwar der Versicherungsnehmer ein Mensch ist, aber das Fahrzeug versichert ist.

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