Autoneukauf - Widerruf - wie ist der Ablauf

Hi, kann mir einer sagen wie der Ablauf beim Widerruf eines Leasingkaufs abgeht.

Habe am 4.11 einen Golf bei einem VW Händler gekauft aber der Wagen ist nix und ich habe laut Vertrag ja 14 Tage Rückgaberecht.

Das Leasing läuft über die Santander

Wer bekommt also was für einen Brief?

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Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. November 2016 um 11:36:33 Uhr:



Ich denke, nicht nur ich fühle mich von einem solchen User ziemlich vergackeiert ...

Würde ich hier nicht unterstellen. Ich sehe hier tatsächlich vollkommene Ahnungs- und Planlosigkeit, die schon in die Richtung von Lebensunfähigkeit geht.

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. November 2016 um 19:02:27 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 12. November 2016 um 11:57:24 Uhr:


...

Und dafür dürfen Anwälte auch dann steuerlich beraten etc pp, wenn sie konkret mal gar keine Ahnung haben und nicht rechnen können. 😁

...

Das Highlight sind die, die Ihre Buchführung und die Steuererklärungen vom Steuerberater machen lassen, weil sie selbst keine Ahnung davon haben, aber dann Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten vor Gericht vertreten. 🙂😎

Ein Klassiker. 😁

Die katholische Kirche predigt auch was vom Vollzug der Ehe, ohne dass die Prediger davon etwas verstehen (dürfen). 🙂

Rate mal, warum ich da ausgetreten bin.

Weil die 14 Tage Widerrufsfrist rum waren?

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Für die Ehefrau? 😁

Das ist unkritisch. Der § 1300 BGB ist schon seit einer etwas längeren Zeit abgeschafft. Und forenbezogen kommt da der Gedanke an Leasing auf. Aber lassen wir das. 😁

Zitat:

@DerBasse schrieb am 12. November 2016 um 15:56:06 Uhr:


Eher weniger. Eine Koryphäe von der MHH. Der ist aber ganz handzahm.

Ganz schlimm ist ein Ehepaar: Er Jurist, sie Lehrerin. 😁

Das stimmt, meine schlimmsten Kunden die Lehrer waren, sind immer der Meinung gewesen, sie wissen alles. Dabei haben sie so gut nichts gewußt (was ich natürlich ausgenutzt habe 😁).

Es gab aber auch so 2 Lehrer (von den 20), die sehr umgänglich gewesen sind und auch bestens Bescheid wußten.
Das war aber die Ausnahme.

Ich frag mich nur, wenn die das so genau wissen, warum gehen die dann zu einem Steuerberater bzw. LHV 😕

Zitat:

@DerBasse schrieb am 14. November 2016 um 14:10:07 Uhr:


Für die Ehefrau? 😁

Treffer.

Ich war in der katholischen Kirche, sie evangelisch. Und da der Pfarrer so rumgezickt hat, habe ich mich dieser Last entledigt. 😁

Wenn er beim Händler den Vertrag unterschrieben hat, für den Kauf, ist da nix mit Wiederrufsrecht.
Bei der Bank kann er den Kreditvertrag vieleicht wiederufen, aber die wird dann von ihm ihr Geld wieder haben wollen. Aber das Auto geht m.E. nicht mehr zurück zu geben...

Dann google mal bitte den Begriff "verbundenes Geschäft" ;-) Aber ist auch egal, die Frist für einen Widerruf ist ja schon abgelaufen...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. November 2016 um 09:13:45 Uhr:


Dann google mal bitte den Begriff "verbundenes Geschäft" ;-) Aber ist auch egal, die Frist für einen Widerruf ist ja schon abgelaufen...

Auch das war ja ungeklärt, ob es überhaupt ein verbundenes Geschäft war.

Hat der TE den Autoverkäufer denn nun geheiratet? 😁

Nö, sie haben sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen und festgestellt, dass sie damit keine Steuern sparen. 😉

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 16. November 2016 um 06:54:08 Uhr:


Ich frag mich nur, wenn die das so genau wissen, warum gehen die dann zu einem Steuerberater bzw. LHV 😕

Keine Ahnung. Wahrscheinlich hat man als Pensionär zu wenig Leute um sich, die man nerven kann. 😁

Nee, der wusste schon, dass er es allein nicht gebacken bekommt. Er hat ja bei Kleinigkeiten und Formalitäten herum gemeckert. Teilweise an den gerundeten Beträgen im Formular. 🙄

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