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Autoneukauf - Widerruf - wie ist der Ablauf

Hi, kann mir einer sagen wie der Ablauf beim Widerruf eines Leasingkaufs abgeht.
Habe am 4.11 einen Golf bei einem VW Händler gekauft aber der Wagen ist nix und ich habe laut Vertrag ja 14 Tage Rückgaberecht.
Das Leasing läuft über die Santander
Wer bekommt also was für einen Brief?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. November 2016 um 11:36:33 Uhr:



Ich denke, nicht nur ich fühle mich von einem solchen User ziemlich vergackeiert ...

Würde ich hier nicht unterstellen. Ich sehe hier tatsächlich vollkommene Ahnungs- und Planlosigkeit, die schon in die Richtung von Lebensunfähigkeit geht.

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Nochmal.... hier wurde ein Leasingfahrzeug bestellt, dass nun nicht mehr gewünscht wird. Darauf hin wird der Leasing Vertrag gekündigt, d.h. VW fordert nun die Kaufsumme vom TE. Der TE möchte nun einen Kredit in Höhe der Kaufsumme für einen Gebrauchtwagen den er anschließend mit hohem! Wertverlust verkaufen möchte...
Ernsthaft...?

Zitat:

@SGSII schrieb am 27. November 2016 um 12:22:59 Uhr:


Nochmal.... hier wurde ein Leasingfahrzeug bestellt, dass nun nicht mehr gewünscht wird. Darauf hin wird der Leasing Vertrag gekündigt, d.h. VW fordert nun die Kaufsumme vom TE. Der TE möchte nun einen Kredit in Höhe der Kaufsumme für einen Gebrauchtwagen den er anschließend mit hohem! Wertverlust verkaufen möchte...
Ernsthaft...?

Der TE war offenbar völlig überrascht, dass sein Widerruf akzeptiert wurde und denkt nun in seiner grenzenlosen Naivität, der Händler müsse das Problem für ihn lösen ...

Grüße

Der Chaosmanager

Einstein war einfach ein sehr cleverer Typ..unabhängig von seinen Physik/Mathematik Kenntnissen :)

Zitat:

@SGSII schrieb am 27. November 2016 um 12:22:59 Uhr:


Nochmal.... hier wurde ein Leasingfahrzeug bestellt, dass nun nicht mehr gewünscht wird. Darauf hin wird der Leasing Vertrag gekündigt, d.h. VW fordert nun die Kaufsumme vom TE. Der TE möchte nun einen Kredit in Höhe der Kaufsumme für einen Gebrauchtwagen den er anschließend mit hohem! Wertverlust verkaufen möchte...
Ernsthaft...?

Nicht ganz korrekt:

Es wurde ein Neuwagen (welcher vor Ort stand) geleast - der Wagen ist nicht auf Kundenwunsch bestellt worden.

Die vom Händler versprochene Nachrüstung (ging wohl im PDC) ist nicht nach Kundenwunsch ausgeführt worden (anderer Thread)

Fehler des Händlers: Kfz angemeldet und herausgegeben vor Ende der Widerrufsfrist der von ihm vermittelten Leasingbank (ich unterstelle das mal - ggf. hat auch der Kunde das Leasing angeleiert)

Nun widerruft der Kunde das Leasing, was zur Folge hat das die Santander nicht zahlt oder das Geld vom Händler zurück fordert.

Der Händler wiederum muss sich nun schon darum kümmern sein Geld zu bekommen und wird beim Kunden anklopfen.

Kunde will nun alternativ ein Darlehn um den Wagen verkaufen zu können und um in Anschluss einen neuen Wagen zu kaufen (leasen/finanzieren). Das Vorhaben wird einiges an Geld kosten und nur weil das PDC etwas im Display nicht anzeigt...

Mein Tipp, lieber TE, guck, dass Du irgendwie die 12000 € zusammen bekommst (von Familie leihen o.ä.) und kauf den Wagen. Wenn es derart nagt, dass das PDC nicht im Display angezeigt wird, dann verkauf den Hobel umgehend und schließe dann einen neuen Finanzierungsvertrag.

Zitat:

@Coestar schrieb am 28. November 2016 um 10:59:50 Uhr:


Fehler des Händlers: Kfz angemeldet und herausgegeben vor Ende der Widerrufsfrist der von ihm vermittelten Leasingbank

Weshalb Du hier den Fehler beim Händler siehst, kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn der Leasingnehmer den Leasingvertrag widerruft, dann hat der Leasingnehmer die Verantwortung für die Zahlung des Kaufpreises an den Händler. Der TE kann sich hier keinesfalls auf einen Fehler des Händlers berufen! Der Händler ist rechtlich in einer sehr sicheren Position.

Selbst bei einem verbundenen Geschäft hätte der Händler im Falle eines Widerrufs einen Anspruch auf Nutzungsersatz gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Klar ist, dass mancher Händler die juristischen Folgen umgehen möchte, indem er die Widerrufsfrist abwartet, bevor er das Fahrzeug zulässt und ausliefert. Aber man kann dem Händler keinen Fehler vorwerfen, wenn er dies anders handhabt, denn der Käufer ist in der Pflicht, ggf. Schadenersatz zu leisten.

Gruß

Der Chaosmanager

Also mein Händler ist immer auch der Vermittler des Leasinggeschäfts (oder Kreditvertrages).
Bei Neuwagenbestellung kenne ich es so, dass der Händler die Bestellung an den Hersteller erst abgibt, wenn der Vertrag in trockenen Tüchern ist - bei guten und hausbekannten Kunden gibt es Ausnahmen.
Was bei dem Konstrukt also noch im unklaren aber nicht unwesentlich ist, ist die Frage ob der Händler diese Santander vermittelt hat oder ob der Kunde hier auf eigene Faust seine Leasingbank umgesetzt hat. In jedem Fall hätte der Händler mit der Herausgabe des PKW warten müssen/sollen, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Zitat:

@Coestar schrieb am 28. November 2016 um 15:50:39 Uhr:


In jedem Fall hätte der Händler mit der Herausgabe des PKW warten müssen/sollen, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Könntest Du bitte für diesen Standpunkt eine belastbare Quelle nennen? M. E. hält Deine o. g. Aussage einer juristischen Prüfung nicht stand.

Grüße

Der Chaosmanager

Kenne ich so aus der Praxis auch nicht...sobald genehmigt geht die Kiste an den Kunden raus...egal ob Finanzierung oder Leasing. Bei allem anderen sobald die komplette Kohle da ist...

Da die Verträge (Kaufvertrag und Leasingvertrag) mit gut 2 Wochen dazwischen unterschrieben worden sind, gehe ich nicht von einem verbundenen Geschäft aus.
Aber der TE äussert sich ja auch nicht zu Fragen dazu, um ihm konkret zu antworten.
Aber wie Chaosmanager schon schreibt, bleibt er auf jeden Fall schadenersatzpflichtig für die Nutzung des Wagens.
Und eben wegen solcher Kunden schieben viele Händler eine ausgelastete Werkstatt vor, um die Übergabeinspektion beim Neuwagen zu machen, oder die Aufbereitung, Tüv usw. beim Gebrauchten, um diesen Ärger mit dem Widerruf aus dem Weg zu gehen.
Wahrscheinlich landet eh alles vor Gericht, weil der Händler so pöse war...

Zitat:

@Coestar schrieb am 28. November 2016 um 10:59:50 Uhr:



Nicht ganz korrekt:
Es wurde ein Neuwagen (welcher vor Ort stand) geleast - der Wagen ist nicht auf Kundenwunsch bestellt worden.
Die vom Händler versprochene Nachrüstung (ging wohl im PDC) ist nicht nach Kundenwunsch ausgeführt worden (anderer Thread)
(...)

Wobei man da auch sehen muss, was laut Rechnung bestellt wurde. Mitunter hat sich der TE etwas anderes darunter vorgestellt, aber trotzdem seine geforderte Leistung erhalten.

Es ist aber auch unerheblich, ob es ein bestelltes Fahrzeug oder ein vorrätiges vom Hof ist. Der Wertverlust ist da.
Und was besprochen wurde für die PDC Nachrüstung, weiß nur der TE. Wenn ich aber sein gesamtes Verhalten hier bei MT sehe, schenke ich eher dem Händler glauben.
Man muss halt alles besprechen und im Zweifel fragen und das Ergebnis im Kaufvertrag festhalten.

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