Autoneukauf - Widerruf - wie ist der Ablauf

Hi, kann mir einer sagen wie der Ablauf beim Widerruf eines Leasingkaufs abgeht.

Habe am 4.11 einen Golf bei einem VW Händler gekauft aber der Wagen ist nix und ich habe laut Vertrag ja 14 Tage Rückgaberecht.

Das Leasing läuft über die Santander

Wer bekommt also was für einen Brief?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. November 2016 um 11:36:33 Uhr:



Ich denke, nicht nur ich fühle mich von einem solchen User ziemlich vergackeiert ...

Würde ich hier nicht unterstellen. Ich sehe hier tatsächlich vollkommene Ahnungs- und Planlosigkeit, die schon in die Richtung von Lebensunfähigkeit geht.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 11:57:52 Uhr:



Ach komm, der gute Autoverkäufer zieht solche Leute so gnadenlos über den Tisch, dass diese die dabei auftretende Reibungswärme die nächsten zwei Wochen als wohlige Nestwärme empfinden.

... wie ich solche pauschalen Vorurteile liebe ...

Sorry, aber nachdem sich das Thema sowieso erledigt hat und jetzt damit angefangen wird, einen Berufsstand pauschal zu diskreditieren, bin ich an dieser Stelle raus ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ggf. ergibt sich aus dem Posts des TE auch noch ein anderes Muster:

Der Händler hat es ja nicht geschafft das Parksensorikproblem zu lösen. Nun ist die Frage ob die Nachrüstung der Sensorik Bestandteil des Leasingpakets war oder ob er "die nackte Mutti" geleast hat und gegen gesonderte Rechnung hat nachrüsten lassen.

Wenn dann das abgeholte Auto also nicht dem Auto im Leasingvertrag entspricht, dann ist es ggf. eine andere Kiste...

Wir reden hier im Übrigen über einen 15tsd € Golf, wo sowohl das Radio, als auch die Parksensorik (wohl vom VW Haus) nachgerüstet wurde....gefrustet über die fehlende Anzeige im Display (beim Parkvorgang), so lese ich mal zwischen den Zeilen, möchte er nun "Druck aufbauen" oder dem Händler "einen mitgeben" und die Kiste ihm wieder auf den Hof stellen.

Die Grundlage um hier von uns Laien eine Antwort zu bekommen ist sehr dürftig....deswegen lese ich nun nur noch hier mit...Dem TE rate ich nun auch zu einer anwaltlichen Beratung, da das Thema emotional gesteuert wird und ein guter Anwalt wird ihm hier schon gegen ein ordentliches Salär erklären, was er mache kann und was es kostet....oder man nutzt die Hotline seiner Rechtsschutzversicherung aka Seelsorge.

Es gibt aber leider häufig Anwälte, die sich jeder Angelegenheit des Mandanten annehmen und Briefe schreiben oder gar klagen, auch wenn die Erfolgsaussicht miserabel ist. Probieren kann man es ja, nur wie es der Richter(in) sieht...
Der Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Honorar.
Meine Meinung ist halt, das zuviel zum Anwalt gerannt wird für Dinge, die man in einem ganz normalen Gespräch mit dem Gegenüber klären kann.
Meist schlägt das Gericht eh einen Vergleich vor. Das Zugeständnis was man dann z.B. in Form von Geld vom Gegenüber bekommt, reicht aber häufig nicht mal für das Anwaltshonorar. Aber Hauptsache man hat RECHT bekommen...
Mir wäre die Zeit, die Nerven für sowas zu schade.

Was man aus all den dürftigen nun vorliegenden Indizien zu diesem Fall hier sagen kann, ist die Widerrufsfrist wohl doch schon abgelaufen. Und ICH gehe davon aus, dass im Kaufvertrag die Ausstattung richtig benannt ist. Auch das kann man selber OHNE Anwalt im Vertrag lesen. Und da es ein Leasing über die Santander statt VW-Bank ist, dürfte da das Fahrzeug wahrscheinlich gar nicht bis ins letzte Detail aufgeführt sein. Sondern eher FIN, EZ, Motor, Laufleistung...

NUR für den Fall, dass der Verkäufer tatsächlich falsche Angaben zur Ausstattung gemacht hat und die auch im Vertrag aufgeführt sind, NUR dann würde ich einen Anwalt aufsuchen, NACHDEM eine Einigung fehlgeschlagen ist. Sollte die Bennennung aber nur mündlich gewesen sein, ohne jeglichen schriftlichen Beweis, dann nicht. Ausserdem besichtigt man ein Auto, was man zu kaufen gedenkt und prüft die einem persönlich wichtigen Ausstattungsmerkmale sowie auch die angebenen.

Und wenn man operiert werden muss, dann schneidet man sich schon mal selber auf und lässt die Profis dann die kniffligen Dinge tun. Zunähen kann man dann auch selbst. Und wenn es Komplikationen gibt, dann geht man zum Anwalt und verklagt die Kurpfuscher. ... 😁

Kann ja jeder machen wie er denkt. Muss ja nicht unbedingt sinnvoll sein.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. November 2016 um 13:50:44 Uhr:


Und wenn man operiert werden muss, dann schneidet man sich schon mal selber auf und lässt die Profis dann die kniffligen Dinge tun. Zunähen kann man dann auch selbst. Und wenn es Komplikationen gibt, dann geht man zum Anwalt und verklagt die Kurpfuscher. ... 😁

Kann ja jeder machen wie er denkt. Muss ja nicht unbedingt sinnvoll sein.

Und wenn man sich am der Tischbein den Fuß gestoßen hat, sollte man unbedingt die 112 rufen den Notarzt verlangen, in der Notaufnahme ein CT machen lassen.

MRT nicht vergessen und zur Thrombose-Prophylaxe unbedingt Fraxiparin spritzen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 11. November 2016 um 14:10:34 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. November 2016 um 13:50:44 Uhr:


Und wenn man operiert werden muss, dann schneidet man sich schon mal selber auf und lässt die Profis dann die kniffligen Dinge tun. Zunähen kann man dann auch selbst. Und wenn es Komplikationen gibt, dann geht man zum Anwalt und verklagt die Kurpfuscher. ... 😁

Kann ja jeder machen wie er denkt. Muss ja nicht unbedingt sinnvoll sein.

Und wenn man sich am der Tischbein den Fuß gestoßen hat, sollte man unbedingt die 112 rufen den Notarzt verlangen, in der Notaufnahme ein CT machen lassen.

Mußte eben ganz herzlich lachen, danke für die Zeilen.

Aber es soll ja Leute geben, die wegen jede kleine Schürfwunde zum Arzt rennen, na ja, die Krankenkasse wird es schon richten.

Ich bin froh, wenn ich die medezinischen Gesundheitsverkäufer nicht sehe, was die mir schon alles verkaufen wollten. Bei einem (Chirurg) hätte ich sogar das obere Glied des rechten Zeigfingers verloren, wenn ich seinen Vorschlag angenommen hätte.
Die Ärzte heute kämpfen mit allen Mitteln, um ihren Verdienst auf zu bessern, ob es dem Kranken nützt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Das o.a. war nur ein Beispiel, da waren noch mindestens 10 andere Vorschläge, wie man mehr Geld rausschlagen kann.

Zitat:

@benprettig schrieb am 11. November 2016 um 10:30:03 Uhr:


Man muss nur den Vertrag lesen. Da steht alles drin.

Nochmal: Dafür braucht man keinen Anwalt.

Ich hatte schon oft Leute vor mir sitzen, die genau das gedacht haben. Die waren der Meinung, mit ein bisschen googlen könnten die sowas alleine regeln. Das Amtsgericht vertrat dann aber unverschämterweise eine andere Ansicht, und wenn ich hnen dann mitteile, dass ihre Fehler in der Berufung nicht mehr zu reparieren sind (wer es googlen mag: Präklusion) , ist die Ernüchterung groß.

Natürlich rennen viele wegen völliger Kinkerlitzchen zum Anwalt, aber bei einem Fahrzeugkauf von wie hier 15.000,- € hängt zu viel hinten dran, als dass man da selbst rumdilettiert. Noch dazu, wo es hier ja offensichtlich mehr als einen Beteiligten auf der anderen Seite gibt.

Nebenbei bemerkt: es gibt drei Berufsgruppen, deren Ausbildung - bislang von der Welt völlig unbemerkt - offenkundig einen Volljuristen beinhaltet: Steuerberater, Ärzte und Lehrer. 😉

Da schau ich doch glatt mal im DRiG nach. 😉

Hey, der Steuerberater darf immerhin den Mandanten vor dem Finanzgericht vertreten. 😉

Und dafür dürfen Anwälte auch dann steuerlich beraten etc pp, wenn sie konkret mal gar keine Ahnung haben und nicht rechnen können. 😁

Lehrer und Juristen sind außerdem die einzigen Mandanten, die immer meinen, sie wüssten, wie ich meinen Job zu machen hätte, weil fünf Minuten was halbgares gegooglet haben und das dann in ihrer Steuererklärung verlangen.

Du hast also keine Ärzte als Mandanten. 😁

Eher weniger. Eine Koryphäe von der MHH. Der ist aber ganz handzahm.

Ganz schlimm ist ein Ehepaar: Er Jurist, sie Lehrerin. 😁

Zitat:

@hoinzi schrieb am 12. November 2016 um 11:31:23 Uhr:



Natürlich rennen viele wegen völliger Kinkerlitzchen zum Anwalt, aber bei einem Fahrzeugkauf von wie hier 15.000,- € hängt zu viel hinten dran, als dass man da selbst rumdilettiert. Noch dazu, wo es hier ja offensichtlich mehr als einen Beteiligten auf der anderen Seite gibt.

Um zu bemerken, dass die 14 Tage der potentiellen 14-tägigen Widerrufsfrist schon rum sind ... nein, sorry, dafür braucht man keinen Anwalt! So etwas verkaufen einem nur Anwälte, dass man sie dazu braucht.

Zitat:

@DerBasse schrieb am 12. November 2016 um 11:57:24 Uhr:


...

Und dafür dürfen Anwälte auch dann steuerlich beraten etc pp, wenn sie konkret mal gar keine Ahnung haben und nicht rechnen können. 😁

...

Das Highlight sind die, die Ihre Buchführung und die Steuererklärungen vom Steuerberater machen lassen, weil sie selbst keine Ahnung davon haben, aber dann Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten vor Gericht vertreten. 🙂😎

Ich habe es mal überflogen. Der TE ist kaum dabei, antwortet fast nix, hat auch bei den Antworten bis zu seinem zweiten (und bisher letzten) Post nicht erkannt, dass das Datum der Unterschrift wichtig ist.

-> Anwalt. Entweder macht der das dann für wenig Geld richtig oder er sagt gleich "Chancenlos".

Auch wir könnten den Vertrag vorlesen und die richtige Antwort geben, aber dem Anwalt wird er den dann sicher zeigen.

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