Autoleiche auf Privatgrundstück
Hab da mal eine interessante Frage:
Hinter unserem Wohnblock existiert ein Parkplatz. Die Stellflächen werden vom Eigentümer vermietet. Seit etwa einem dreiviertel Jahr parkt am Rande der Fläche unter einem Baum ein alter Mondeo ohne Kennzeichen. Er steht quasi auf dem Rasen, blockiert also keinen vermieteten Parkplatz.
Auf Frage beim Ordnungsamt kam die Aussage: "Da ist der Eigentümer verantwortlich, auf privatem Grund können wir nichts machen. Der Eigentümer macht nichts, weil er nicht weiß, wem die Leiche gehört und weil er nicht in Vorkasse treten will, wenn er den Wagen abschleppen lässt.
Was kann man da tun?
Kann man den Wagen ohne Papiere verschrotten lassen?
Gibt es noch irgendeine legale Handhabe, damit die Behörden doch tätig werden?
Langsam nervt das (zwar dreckige, aber noch vollständige) Wrack vor dem Wohnzimmerfenster...
Beste Antwort im Thema
Weswegen sollte der TE die Miete kürzen? Weil ein Auto unter dem Baum steht? Jetzt wird’s absurd …
45 Antworten
Sag mal - bist du zufällig Vermieter?
Zitat:
Das Außengrundstück hast du nicht gemietet, es wird dir lediglich die Benutzung gestattet.
Das ist Wortklauberei. Gestattung der Benutzung einer Sache, die nicht mein Eigentum ist, gegen Geld, das ist so ziemlich die Definition von Miete.
Wenn mein Mietvertrag also auch die Nutzung des Außengrundstückes in irgendeinem Umfang gestattet, dann dürfen auch andere Leute dieses Grundstück nicht in einer ungewöhnlichen Art nutzen. Und das Abstellen eines Schrottautos ist definitiv nicht etwas, was man irgendwie als völlig normal erwarten müsste.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 2. November 2014 um 14:44:47 Uhr:
Sag mal - bist du zufällig Vermieter?
Nö. Ich bin Mieter. Das heißt, bis vor zwei Wochen war das so. Jetzt bin ich Eigentümer. Das heißt, eigentlich ja die Bank …
Zitat:
@CV626 schrieb am 2. November 2014 um 14:47:55 Uhr:
Das ist Wortklauberei. Gestattung der Benutzung einer Sache, die nicht mein Eigentum ist, gegen Geld, das ist so ziemlich die Definition von Miete. Wenn mein Mietvertrag also auch die Nutzung des Außengrundstückes in irgendeinem Umfang gestattet, dann dürfen auch andere Leute dieses Grundstück nicht in einer ungewöhnlichen Art nutzen. Und das Abstellen eines Schrottautos ist definitiv nicht etwas, was man irgendwie als völlig normal erwarten müsste.Zitat:
Das Außengrundstück hast du nicht gemietet, es wird dir lediglich die Benutzung gestattet.
Ja, das ist Wortklauberei. Also genau das, was vor Gericht betrieben wird, wenn es darum geht, ob eine Mietminderung rechtens ist oder nicht.
Normal ist das Abstellen eine Schrottautos sicher nicht, darum hab ich ja bereits auf Seite 1 einen Lösungsvorschlag gepostet, der den Vermieter ordentlich unter Druck setzt. Ich möchte aber auch davor warnen, die Miete unberechtigt zu kürzen, das kann sehr schnell teurer werden als gedacht. Bevor ich minder, würde ich mich beim Mieterverein etc. schlau machen, ob das in dem Fall berechtigt ist.
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Tach!
Die Mietminderung würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren.
Es gibt auch hässliche alte Karren, die noch zugelassen sind und monatelang auf Mehrfamilienhaus-Parkplätzen stehen. Das geht auch niemanden etwas an.
Wenn überhaupt, könnte man sich auf eine möglicherweise gültige Regelung in der Hausordnung beziehen, die besagt, dass kein abgemeldeten Autos auf gemieteten Parkplätzen abgestellt werden dürfen.
Allerdings wurde m.W. schon erfolgreich gegen solche Regelungen geklagt.
Weshalb sollte man sich auch über so etwas aufregen?
Was wäre denn, wenn der Vermieter das Stück Wiese pflastern und das Abstellen des Fahrzeuges dem Eigentümer desselben genehmigen würde?
Nur weil kein Kennzeichen draufklebt, beschwerst Du Dich?
Sorry, aber wenn Dir das nicht passt, kaufe Dir ein eigenes Grundstück, das so groß ist, dass Du nicht mehr sehen musst, was die Nachbarn machen, abstellen oder sonst tun. Du hast eine Wohnung gemietet, keinen Naturpark. Und auch keine Neuwagenausstellung.
M. D.
Hätte, hätte, Fahrradkette. Der Mieter hat keine direkte Handhabe gegen das mutmaßlich unzulässige Abstellen des Fahrzeugs (rechtswidrige Entsorgung). Er kann nur über den Vermieter gehen. Ich würde dasselbe tun, wenn ich gute Gründe dafür sehe, daß dieses Fahrzeug dort nicht hingehört.
(Ich bin den Schritt vom Mieter zum Eigentümer auch vor einiger Zeit gegangen, wobei ich meine ETW selbst bewohne und hier im Haus keinen Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern mache.)
Ich fahre ihr des öfteren an einem vorbei, der sich eine Art Autofriedhof angelegt hat. Die Autos aus den 60ern und 70ern rosten dort schon seit Jahren vor sich hin. So lange kein Öl ausläuft, kann man nix machen.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 3. November 2014 um 01:15:55 Uhr:
Ich fahre ihr des öfteren an einem vorbei, der sich eine Art Autofriedhof angelegt hat. Die Autos aus den 60ern und 70ern rosten dort schon seit Jahren vor sich hin. So lange kein Öl ausläuft, kann man nix machen.
Kommt w.g. alles auf das Bundesland an. In den meisten Bundesländern sind Schrottautos, die auch abgemeldet sind - Schrott! Müll!
Hier in Bayern verstößt man z.B. gegen das Bayerische Straßen und Wegegesetz (Egal ob da was ausläuft oder nicht). Da kann es pro Fahrzeug bis zu 15.000 € Strafe geben.
Ansprechpartner ist dein zuständiges Ordnungsamt und die nächste Polizeidienststelle.
Ohne alles gelesen zu haben.
Auf privatem Gelände, welches öffendlich zugänglich ist, hat auch kein abgemeldetes KFZ etwas zu suchen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 11:59:48 Uhr:
Ohne alles gelesen zu haben.
Auf privatem Gelände, welches öffendlich zugänglich ist, hat auch kein abgemeldetes KFZ etwas zu suchen.
Das entscheidet der Eigentümer und niemand sonst. Ist aber rechtlich nicht problematisch.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. November 2014 um 12:09:33 Uhr:
Das entscheidet der Eigentümer und niemand sonst. Ist aber rechtlich nicht problematisch.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 11:59:48 Uhr:
Ohne alles gelesen zu haben.
Auf privatem Gelände, welches öffendlich zugänglich ist, hat auch kein abgemeldetes KFZ etwas zu suchen.
Ich bezog mich
hierdrauf, dort ist es sogar noch drastischer formuliert als ich es wieder gegeben habe.
Was da steht ist falsch. Eine unerlaubte Sondernhtzung wäre es nur auf gewidmeten Strassen. Auf privatem Grund darf das Auto stehen, auch wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist Tausende Autohändler hätten sonst ein Problem.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. November 2014 um 15:02:40 Uhr:
Was da steht ist falsch. Eine unerlaubte Sondernhtzung wäre es nur auf gewidmeten Strassen. Auf privatem Grund darf das Auto stehen, auch wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist Tausende Autohändler hätten sonst ein Problem.
Bei Autohändler steht es ja nicht Tagein/ Tagaus und ist offensichtlich auch kein Schrott.
Wie gesagt, geht zum Ordnungsamt. Die wissen das. Darf es da nicht stehen, gibts ja den bekannten roten Punkt.
Es darf halt nicht der Anschein entstehen, das Grundstück werde zur Abfallentsorgung genutzt.
Sind die abgemeldeten Autos in etwas besserem Zustand, sollte es kein Problem sein, sie auf seinem Privatgrund abzustellen.