Autoleiche auf Privatgrundstück
Hab da mal eine interessante Frage:
Hinter unserem Wohnblock existiert ein Parkplatz. Die Stellflächen werden vom Eigentümer vermietet. Seit etwa einem dreiviertel Jahr parkt am Rande der Fläche unter einem Baum ein alter Mondeo ohne Kennzeichen. Er steht quasi auf dem Rasen, blockiert also keinen vermieteten Parkplatz.
Auf Frage beim Ordnungsamt kam die Aussage: "Da ist der Eigentümer verantwortlich, auf privatem Grund können wir nichts machen. Der Eigentümer macht nichts, weil er nicht weiß, wem die Leiche gehört und weil er nicht in Vorkasse treten will, wenn er den Wagen abschleppen lässt.
Was kann man da tun?
Kann man den Wagen ohne Papiere verschrotten lassen?
Gibt es noch irgendeine legale Handhabe, damit die Behörden doch tätig werden?
Langsam nervt das (zwar dreckige, aber noch vollständige) Wrack vor dem Wohnzimmerfenster...
Beste Antwort im Thema
Weswegen sollte der TE die Miete kürzen? Weil ein Auto unter dem Baum steht? Jetzt wird’s absurd …
45 Antworten
Besorg dir doch einfach den berühmten roten Aufkleber der an solche Fahrzeuge im öffentlichen Raum geklebt wird.
Vielleicht reicht der Bluff 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:22:32 Uhr:
Besorg dir doch einfach den berühmten roten Aufkleber der an solche Fahrzeuge im öffentlichen Raum geklebt wird.
Vielleicht reicht der Bluff 😉
Das hilft aber auch nur dann, wenn der Eigentümer im Umkreis wohnt. Wenn er da wirklich eine Leiche entsorgt hat, läuft es ins Leere...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:24:27 Uhr:
Das hilft aber auch nur dann, wenn der Eigentümer im Umkreis wohnt. Wenn er da wirklich eine Leiche entsorgt hat, läuft es ins Leere...
Das ist natürlich klar, aber ich gehe schon mal davon aus, daß das einer der Bewohner ist.
Alles andere wäre schon extrem dumm.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:28:31 Uhr:
Alles andere wäre schon extrem dumm.
Kommt drauf an. Ein Studienkumpel von mir hat damals seinen alten Audi 80
abgemeldetverkauft, an einen Osteuropäer. Wochen später kam ein Amtsschreiben, er möchte bitte die ausgeschlachteten Überreste seines Fahrzeugs vom Autobahnparkplatz 300 km weiter östlich entfernen. Er war der letzte Halter, der Käufer nicht auffindbar ==> Pech gehabt. Vielleicht will da jemand eine Schrottkarre irgend jemand anderem unterjubeln?
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:44:09 Uhr:
Ein Studienkumpel von mir hat damals seinen alten Audi 80 abgemeldet verkauft, an einen Osteuropäer. Wochen später kam ein Amtsschreiben, er möchte bitte die ausgeschlachteten Überreste seines Fahrzeugs vom Autobahnparkplatz 300 km weiter östlich entfernen. Er war der letzte Halter, der Käufer nicht auffindbar ==> Pech gehabt.
Ok, das wäre ne möglichkeit.
Wenn ich den Verkauf des Autos nachweisen kann und der wird irgendwo illegal entsorgt bin ich haftbar.
Na ich glaube da wäre ich anderer Meinung gewesen. Oder gab's keinen Kaufvertrag?
Gruß Metalhead
Also zunächst stimmt es, das die Behörden erst tätig werden, wenn von dem Fahrzeug irgendeine Gefahr ausgeht. Bei meiner Oma hat nebenan auch ein Messie gewohnt. Neben dutzenden Hunden und Katzen, die das Ordnungsamt wegen missachtung des Tierschutzes sehr schnell entfernt hat, stand da auch ein alter Passat auf dem Grundstück. Dieser wurde in einen "Brennholzhaufen" bestehend aus kleingeschnittenen Möbelteilen integriert. Erst als die Ölwanne durchgerostet war und das Öl in den Regenwasserkanal gelaufen war, war das Auto ganz schnell weg.
Das mit dem verkauften und entsorgten Auto geht aber nur, wenn KEIN Kaufvertrag gemacht wurde. Weil mit Kaufvertrag kann man sagen: Das habe ich an Hr. oder Fr. X verkauft. Adresse siehe Vertrag. Daher auch Bastelautos immer mit Kaufvertrag über 1€ verkaufen. Wir hatten nämlich genau so einen Fall in der Familie. Ein alter Jetta, der ewig in der Garage stand und einen Motorschaden und starken Rost hatte, wurde für damals 1DM verkauft. 4 Wochen später stand die Polizei vor der Tür. Man hatte anhand der Fahrgestellnummer meinen Verwandten als letzten Halter ausfindig gemacht. Das Fahrzeug stand als Rohkarosse 200km entfernt im Wald und wurde durch die Behörden entsorgt. Jetzt sollte er die Rechnung bezahlen und auch eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung bekommen. Er hatte seinen Vertrag hervor geholt und die Polizei hat sich die Daten den Käufers notiert und mein Verwandter hat nie wieder was gehört.
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 31. Oktober 2014 um 12:15:39 Uhr:
Hab da mal eine interessante Frage:Hinter unserem Wohnblock existiert ein Parkplatz. Die Stellflächen werden vom Eigentümer vermietet. Seit etwa einem dreiviertel Jahr parkt am Rande der Fläche unter einem Baum ein alter Mondeo ohne Kennzeichen. Er steht quasi auf dem Rasen, blockiert also keinen vermieteten Parkplatz.
Auf Frage beim Ordnungsamt kam die Aussage: "Da ist der Eigentümer verantwortlich, auf privatem Grund können wir nichts machen. Der Eigentümer macht nichts, weil er nicht weiß, wem die Leiche gehört und weil er nicht in Vorkasse treten will, wenn er den Wagen abschleppen lässt.
Was kann man da tun?
Kann man den Wagen ohne Papiere verschrotten lassen?
Gibt es noch irgendeine legale Handhabe, damit die Behörden doch tätig werden?Langsam nervt das (zwar dreckige, aber noch vollständige) Wrack vor dem Wohnzimmerfenster...
Du kannst nur eine Anzeige gegen Unbekannt machen wegen Umweltverschmutzung- egal ob da nun eine Gefahr ausgeht vom Autowrack oder nicht. Dann muss die Behörde aktiv werden und auch beim Eigentümer des Grundstücks nachfragen. Der Eigentümer des Grundstücks kann eigentlich nur das selbe tun. Dann muss die Behörde eigentlich nur noch den letzten Halter des Fahrzeugs ausfindig machen (per Motor/ Fahrgestellnummer) und der bekommt dann die Rechnung der Entsorgung.
TE: Könnte man euren Parkplatz als umfriedetes Gelände bezeichnen?
Wenn nicht, ist schon mal das Abstellen des abgemeldeten Fahrzeugs an sich nicht zulässig. Prüft das mal.
Warum wird der Grundstückseigentümer nicht aktiv ? Drohe ihm doch mit Mietkürzung, mal sehen wie er dann reagiert. Habe diesen Fall auf meinem Grundstück auch gehabt. Zettel angebracht mit Termin und dann den Wagen vom Schrotter abholen lassen. Habe noch 200,- Euro dafür bekommen. Vom Eigentümer des Wagens bis heute keine Reaktion.
MfG aus Bremen
Weswegen sollte der TE die Miete kürzen? Weil ein Auto unter dem Baum steht? Jetzt wird’s absurd …
So absurd ist das nicht. Ein offensichtlich herrenloses Fahrzeug auf dem gemeinschaftlichen Grundstück, das nach illegaler Entsorgung aussieht, wäre auch für mich ein Grund, den Vermieter zum Handeln aufzufordern. Und bei Fristablauf die Miete um einen angemessenen Betrag zu kürzen, vielleicht 2-3 %. (Das muß übrigens nicht angedroht werden, man macht es dann einfach und teilt es dem Vermieter mit.)
Doch, das ist völlig absurd. Für eine Mietminderung muss eine Gebrauchseinschränkung der gemieteten Wohnung vorliegen — wie wirkt sich denn ein abgestelltes Auto auf deine gemietete Wohnung aus?
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 31. Oktober 2014 um 12:15:39 Uhr:
Was kann man da tun?
Ich würd' die Finger davon lassen.
Möglich u. U. wäre hier nur der Aufruf des Grundeigentümers, der sich erstmal "intern" an den Eigentümer des Autos wendet und ihm doch bei ausreichender Fristsetzung bedeutet, dieses doch bitte vom Rasen zu entfernen. Darüberhinaus dürfte die Antwort des Ordnungsamtes korrekt sein; wir hatten hier Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall. In letzter Konsequenz wird die betreffende Kommune handeln.
Und zum "Finden eines Pkw"; das klappt nachhaltig nur bei denen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Zumindest kann ich mir vorstellen, daß es genauso praktiziert wird.
Zitat:
@birscherl schrieb am 1. November 2014 um 22:32:53 Uhr:
Doch, das ist völlig absurd. Für eine Mietminderung muss eine Gebrauchseinschränkung der gemieteten Wohnung vorliegen — wie wirkt sich denn ein abgestelltes Auto auf deine gemietete Wohnung aus?
Zur Wohnung gehört auch das gemeinschaftlich genutzte Hausgrundstück inkl. Parkplatz, und dieser Bereich hat ebenso gepflegt zu sein (Ordnung, Sauberkeit, baulicher Zustand) wie etwa das Treppenhaus oder der Müllbehälterplatz. Hier liegt der Ansatzpunkt.
Denn bei Einzug war ja nicht damit zu rechnen, daß euer Hausgrundstück in Wahrheit ein Autoschrottplatz ist.
Das alles ist aber keine Gebrauchseinschränkung der Mietsache (=Wohnung), und auf diese kommt es eben an. Das Außengrundstück hast du nicht gemietet, es wird dir lediglich die Benutzung gestattet.