Autokaufvertrag von privat an privat: wie komme ich aus der Nummer raus???

Ich suche einen Rat zum Autokauf, was ich nun am liebsten vermeiden würde. Ich habe über Internet eine interessante Anzeige gefunden, das Auto wurde in 200 km Entfernung für 10900€ angeboten. Am Telefon erzählte mir die Besitzerin, das Auto sei in technischen top Zustand, Ihr Vater sei ein KFZ-Fachmann und hat das Auto immer technisch gepflegt und gewartet. Es mussten nur die Bremsbelege getauscht werden sonst ist alles Top. Nach erfreulichem Telefonat haben wir uns auf den Weg gemacht. Vor Ort haben wir uns das Auto angeschaut, einige Kratzer entdeck, Reifen vorne waren abgenutzt. Ölwechselschield zeigte den letzten Ölwechsel vor 35000 km, wurde aber zugesichert, Ölwechsel wurde privat vor kurzem gemacht usw.

Da es keine Anhängerkupplung dabei war, Bremsbeläge und Reifen abgenutzt waren, haben wir auf 10000 runtergehandelt. Als ich unter das Auto reingeschaut haben, habe ich viel Rost entdeckt, mir wurde wieder über durchgeführten Unterbodenschutz berichtet und das ist so normal ist. Da ich kein Fachmann bin, habe ich einige Fotos gemacht. Die Besitzerin sehr überzeugend erzählte und viel, haben wir uns entschieden, das Auto zu kaufen, wir haben eine Anzahlung 200€ gegeben und eine Abholung in 4 Wochen im Kaufvertrag vereinbart (sie warteten auf einen Neuwagen).

Zu Hause angekommen, habe ich meinen Kumpel Bilder gezeigt und er hat sofort zwei defekten Dämpfer entdeckt (die beiden waren verölt), bei Rostmenge meinte er, es wurde nie Unterbodenschutz gemacht. Den Ölwechsel konnte Besitzerin auch mir nicht nachweisen (keine Rechnungen für den Ölkauf). Daraufhin habe ich nach drei Tagen die Besitzerin angerufen und gesagt, dass wir das Auto nicht kaufen möchten (zu viel Risiko bei schlecht gewarteten Motor) und sie kann als Entschädigung die 200€ Anzahlung behalten. Da ging es los. Ihr Ehmann hat angefangen mit Gericht zu drohen und mit Schadensersatz, wenn das Auto nun günstiger verkauft wird, müssen wir Differenz zahlen. Er und seine Frau haben nicht über Schäden am Auto gewusst und bei Privatverkauf ist immer so, wird wie gesehen gekauft.
Da ich noch Zeit bis zu dem Übergabetermin habe, habe ich ihm Erlaubnis gegeben, das Auto trotz unserem Kaufvertrag weiterzuverkaufen und in beim Erfolg, werden wir eine Aufhebung ohne gegenseitigen Anspruch unterschreiben.
Er hat nun eine neue Anzeige im Internet gestellt und wo er nun die defekten Stoßdämpfer erwähnt und den anstehenden Ölwechsel, dabei der Preis hat er nun auf 9400€ reduziert.
Für sein Auto hat immer noch kein neuen Käufer gefunden und unseren Übergabetermin rückt immer näher. Ich weiß, Vertrag ist Vertrag und ich keine Zeit und Geld für Gerichte und Anwälte habe. Aber bin ich wirklich verpflichtet, nun das Auto zu kaufen?
Wir haben auch im Kaufvertrag vereinbart, dass er das Auto angemeldet verkauft, damit ich das überführen kann. Nun hat er vor, Auto auch abzumelden. Ist das nicht der Vertragsbruch von seiner Seite? Darf ich sein Auto auf weitere Defekte untersuchen lassen und bei etwas gravierenden die Reparatur anfordern?

Beste Antwort im Thema

Also, was Crafter276 da schreibt, ist meiner Meinung nach Unsinn.

Er hat das Auto angesehen und den Kaufvertrag unterschrieben. Der Unterboden wurde inspiziert und für gut befunden (oder den Schilderungen geglaubt). Ebenso die Sache mit dem Ölwechsel.

Das auto wurde, so wie es dasteht, zum vereinbarten Preis gekauft. Punkt.

Es ist nicht Problem des Verkäufers, wenn der Käufer im Nachhinein merkt, dass die Stoßdämpfer ölen. Das hätte er vor Kaufabschluss prüfen können. Ebenso kann es dem Verkäufer egal sein, wenn der Käufer das Geld nicht zusdammenbekommt. Das muß er vor Kauf klären.

Über eine Schadenersatzforderung des Käufers und Geltendmachung von Reisekosten, kann man nur lachen. Er wollte ein Auto kaufen, er hat ein Auto gekauft. Wo ist der Schaden?

Ganz nebenher, ist es verboten, heimlich Tonaufnahmen von Gesprächen zu machen, soweit ich weiß. Mit sowas würd eich also keinesfalls drohen.

Man stelle sich den Fall doch mal umgekehrt vor: Der Käufer ist hochzufrieden mit dem Kauf, er hat ein gutes Auto zum guten Kurs gekauft und ein paar Tage später ruft der Verkäufer an und teilt mit, dass er das Auto für 1000 EUR mehr an einen anderen verkaufen konnte. Er tritt daher vom Kaufvertrag zurück. Wäre das aus Sicht des Käufers dann auch ok?

Fakt ist, du bist an den Kaufvertrag gebunden. Kannst (oder willst) du ihn nicht erfüllen, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen. Muß er ihn jetzt günstiger verlaufen, ist das sein entspandener Schaden.

Ob er das gerichtlich durchsetzen kann und will, ist eine andere Geschichte, aber so ist die Theorie.

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Moin,

So würde ich das auch sehen. Wenn man z.B. bzgl. eines Mangels nicht SICHER ist und dies z.B. durch einen dritten Prüfen lassen möchte, dann einigt man sich mit dem VK und macht das z.B. bei einem TÜV oder man nimmt dies als Vorbehaltsklausel in den möglichen Vertrag auf z.B. vorbehaltlich des bestehens einer HU, fachgerechter Beseitigung von xyz oder sonstwas. Will der VK das nicht - dann kauft man eben nicht. Stimmt der Käufer zu und der Mangel erweist sich eben doch als schwerwiegender als vom VK eingeschätzt (kann ja gut sein, dass der das als Lapalie einstuft) dann kommt man eben raus.

Aber wenn man die Mängel sieht/gezeigt bekommt und sie dann akzeptiert - dann hat man eben Pech gehabt, solange man dem VK eben keine Arglist oder Täuschung nachweisen kann (was hier wahrscheinlich sehr schwer wäre, wenn überhaupt der Fall). Also ... Entweder Auto abnehmen oder aber entsprechend seinen Teil übernehmen.

Was aber ggf. ein Weg sein kann - vom Auftreten her könnte der VK ja durchaus versteckter Händler sein - kann man das z.B. durch entsprechende Verkaufsanzeigen nachweisen - dann kann übermäßige Korrosion ein Gewährleistungsmangel sein. Und wahrscheinlich ist der versteckte Händler eher daran interessiert keine Probleme mit Innung, Gewerbeaufsicht und Finanzamt zu bekommen als sich um ein paar Euros zu scheren.

LG Kester

Irgendwo im BGB gibt es sogar eine Vorschrift, wonach Mängel, die einem bei Kauf bekannt waren (sein mussten) nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen.

Moin,

Ja - grundsätzlich schon, aber wenn die Mängel nicht im Vertrag stehen, kann man das dann auch wieder gegen den VK nutzen und v.a. wäre ein Händler an der Stelle zu mehr Sachkunde verpflichtet, sprich wenn es starke Korrosion ist wäre ein runterspielen schon bemängelbar, was du bei einem Opi eben nicht machen könntest.

LG Kester

Zitat:

Einem Privatmann und Autolaien kann man nicht zumuten, ölende Stoßdämpfer zu erkennen und entsprechend mitzuteilen. Von daher, Risiko des Käufers. Der kanns ja vorab prüfen (lassen).

vati war doch kfz meister. der hats natürlich gewußt. die wussten schon, warum das teil wegsollte...

die tochter wurde natürlich als mauerblümchen vorgeschickt, die dann so tat, als ob nix damit wäre.

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Weißt du, ob das stimmt? Für mich ist das eine Werbeaussage, die suggerieren soll, dass sich ein Fachmann besonders gut um das Fahrzeug gekümmert hat. Ist ja schließlich das Auto vom Töchterchen und nicht irgendeines Werkstattkunden.

Und selbst wenn, wer weiß, ob und wann Vaddi das letzte mal einen Blick auf die Dämpfer geworfen hat.

Davon mal abgesehen, sind zwei kaputte Stoßdämpfer hinten kein Grund, das Auto loswerdne zu wollen. Da gibt es schlimmere Mängel. Zwei Dämpfer kosten im Einkauf nix und KFZ-Vaddi hat die doch schnell und mit besonderer Sorgfalt gewechselt.

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