Autokaufvertrag von privat an privat: wie komme ich aus der Nummer raus???

Ich suche einen Rat zum Autokauf, was ich nun am liebsten vermeiden würde. Ich habe über Internet eine interessante Anzeige gefunden, das Auto wurde in 200 km Entfernung für 10900€ angeboten. Am Telefon erzählte mir die Besitzerin, das Auto sei in technischen top Zustand, Ihr Vater sei ein KFZ-Fachmann und hat das Auto immer technisch gepflegt und gewartet. Es mussten nur die Bremsbelege getauscht werden sonst ist alles Top. Nach erfreulichem Telefonat haben wir uns auf den Weg gemacht. Vor Ort haben wir uns das Auto angeschaut, einige Kratzer entdeck, Reifen vorne waren abgenutzt. Ölwechselschield zeigte den letzten Ölwechsel vor 35000 km, wurde aber zugesichert, Ölwechsel wurde privat vor kurzem gemacht usw.

Da es keine Anhängerkupplung dabei war, Bremsbeläge und Reifen abgenutzt waren, haben wir auf 10000 runtergehandelt. Als ich unter das Auto reingeschaut haben, habe ich viel Rost entdeckt, mir wurde wieder über durchgeführten Unterbodenschutz berichtet und das ist so normal ist. Da ich kein Fachmann bin, habe ich einige Fotos gemacht. Die Besitzerin sehr überzeugend erzählte und viel, haben wir uns entschieden, das Auto zu kaufen, wir haben eine Anzahlung 200€ gegeben und eine Abholung in 4 Wochen im Kaufvertrag vereinbart (sie warteten auf einen Neuwagen).

Zu Hause angekommen, habe ich meinen Kumpel Bilder gezeigt und er hat sofort zwei defekten Dämpfer entdeckt (die beiden waren verölt), bei Rostmenge meinte er, es wurde nie Unterbodenschutz gemacht. Den Ölwechsel konnte Besitzerin auch mir nicht nachweisen (keine Rechnungen für den Ölkauf). Daraufhin habe ich nach drei Tagen die Besitzerin angerufen und gesagt, dass wir das Auto nicht kaufen möchten (zu viel Risiko bei schlecht gewarteten Motor) und sie kann als Entschädigung die 200€ Anzahlung behalten. Da ging es los. Ihr Ehmann hat angefangen mit Gericht zu drohen und mit Schadensersatz, wenn das Auto nun günstiger verkauft wird, müssen wir Differenz zahlen. Er und seine Frau haben nicht über Schäden am Auto gewusst und bei Privatverkauf ist immer so, wird wie gesehen gekauft.
Da ich noch Zeit bis zu dem Übergabetermin habe, habe ich ihm Erlaubnis gegeben, das Auto trotz unserem Kaufvertrag weiterzuverkaufen und in beim Erfolg, werden wir eine Aufhebung ohne gegenseitigen Anspruch unterschreiben.
Er hat nun eine neue Anzeige im Internet gestellt und wo er nun die defekten Stoßdämpfer erwähnt und den anstehenden Ölwechsel, dabei der Preis hat er nun auf 9400€ reduziert.
Für sein Auto hat immer noch kein neuen Käufer gefunden und unseren Übergabetermin rückt immer näher. Ich weiß, Vertrag ist Vertrag und ich keine Zeit und Geld für Gerichte und Anwälte habe. Aber bin ich wirklich verpflichtet, nun das Auto zu kaufen?
Wir haben auch im Kaufvertrag vereinbart, dass er das Auto angemeldet verkauft, damit ich das überführen kann. Nun hat er vor, Auto auch abzumelden. Ist das nicht der Vertragsbruch von seiner Seite? Darf ich sein Auto auf weitere Defekte untersuchen lassen und bei etwas gravierenden die Reparatur anfordern?

Beste Antwort im Thema

Also, was Crafter276 da schreibt, ist meiner Meinung nach Unsinn.

Er hat das Auto angesehen und den Kaufvertrag unterschrieben. Der Unterboden wurde inspiziert und für gut befunden (oder den Schilderungen geglaubt). Ebenso die Sache mit dem Ölwechsel.

Das auto wurde, so wie es dasteht, zum vereinbarten Preis gekauft. Punkt.

Es ist nicht Problem des Verkäufers, wenn der Käufer im Nachhinein merkt, dass die Stoßdämpfer ölen. Das hätte er vor Kaufabschluss prüfen können. Ebenso kann es dem Verkäufer egal sein, wenn der Käufer das Geld nicht zusdammenbekommt. Das muß er vor Kauf klären.

Über eine Schadenersatzforderung des Käufers und Geltendmachung von Reisekosten, kann man nur lachen. Er wollte ein Auto kaufen, er hat ein Auto gekauft. Wo ist der Schaden?

Ganz nebenher, ist es verboten, heimlich Tonaufnahmen von Gesprächen zu machen, soweit ich weiß. Mit sowas würd eich also keinesfalls drohen.

Man stelle sich den Fall doch mal umgekehrt vor: Der Käufer ist hochzufrieden mit dem Kauf, er hat ein gutes Auto zum guten Kurs gekauft und ein paar Tage später ruft der Verkäufer an und teilt mit, dass er das Auto für 1000 EUR mehr an einen anderen verkaufen konnte. Er tritt daher vom Kaufvertrag zurück. Wäre das aus Sicht des Käufers dann auch ok?

Fakt ist, du bist an den Kaufvertrag gebunden. Kannst (oder willst) du ihn nicht erfüllen, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen. Muß er ihn jetzt günstiger verlaufen, ist das sein entspandener Schaden.

Ob er das gerichtlich durchsetzen kann und will, ist eine andere Geschichte, aber so ist die Theorie.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Niemand muss im ADAC sein oder eine RS-Versicherung haben, um sich für kleines Geld an einer Anwaltshotline beraten zu lassen. Immer dieser Käserat.

Wer das Geld für den Anruf scheut, gibt auch kostenlose Mobile-Anzeigen mit drei unscharfen Bildern auf, um sein 30 K Auto privat zu verkaufen.

Zitat:

@digidoctor schrieb am 31. August 2019 um 10:10:51 Uhr:


Niemand muss im ADAC sein oder eine RS-Versicherung haben, um sich für kleines Geld an einer Anwaltshotline beraten zu lassen. Immer dieser Käserat.

Wer das Geld für den Anruf scheut, gibt auch kostenlose Mobile-Anzeigen mit drei unscharfen Bildern auf, um sein 30 K Auto privat zu verkaufen.

Sehr hilfreich dein Kommentar. 🙄

In Kenntnis der Mängel wurde hier doch der Kaufpreis vereinbart. Wenn der Freund auf den Fotos erkennen kann, dass die Schwingungsdämpfer verölt sind, sollte das ein normaler Käufer am "lebenden" Objekt doch auch erkennen.

Das viele Plappern der Verkäuferin ist doch typisch und dient allein nur dem Zweck des Verkaufens. Im Vertrag steht dann was davon drin? Nichts. Womit soll man also den Rücktritt rechtssicher begründen?

Schadenersatz wegen Nichterfüllung heißt nichts anderes, dass der Käufer hier für 10.000,- € gekauft hat, das Auto nicht abnimmt und bezahlt, und der Verkäufer das jetzt anderweitig verkaufen muss. Bekommt er dann nur 9.000,- € hat er einen Schaden von 1.000,- € - der wäre zu ersetzen, aber vermutlich immer noch günstiger, als die Mängel zu beseitigen.

Wenn das Fahrzeug nicht fristgerecht abgenommen (oder vom Verkäufer geliefert) werden kann, kann man durchaus prüfen, ob daraus ein Rücktrittsrecht entstehen kann.

Und wenn der TE die Kiste tatsächlich abnimmt/abnehmen muss, würde ich sofort einen Fachmann zu Rate ziehen, vielleicht ist das Auto ja nicht unfallfrei und im Vertrag steht davon nichts.

Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 22:51:43 Uhr:


genau das habe ich auch gesagt, dass die Bank mir den Kredit verweigert hat und ich versuche derzeit zum Übergabetermin das Geld bei anderen Banken zusammen zu bekommen und er soll Schäden am Auto beseitigen, die er nicht angegeben hat.
Autobesitzer behauptet, er würde bis zu Ende gehen und den Schadenersatz gerichtlich fordern, wenn ich das Auto zum Übergabetermin nicht kaufe. Ich verstehe gar nicht, wieso hier um Schadenersatz geht. Ich habe ihm doch gar kein Schaden hinzugefügt. Ich bin doch nicht schuld daran, dass er jetzt nicht mehr so einen Depp wie ich findet, den Preis seiner Vorstellungen bezahlen will 🙂

Du hast doch verhandelt? Wenn dir der Preis zu hoch war, warum unterschreibst du dann?

Ich sehe jetzt keine arglistige Täuschung des Verkäufers. Wenn da jetzt kein formaler Fehler im Vertrag ist, sehe ich den Verkäufer in der besseren Position. Es ist allerdings die Frage, ob er wirklich klagt. Vorher wird er dich aber in Verzug setzen. Geld gegen Auto. Ob die kleinen Unstimmigkeiten beim Verkauf, wirklich ausreichen um den Vertrag unwirksam zu machen, bezweifele ich etwas.

Ähnliche Themen

Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 21:48:53 Uhr:


Am Telefon erzählte mir die Besitzerin, das Auto sei in technischen top Zustand, Ihr Vater sei ein KFZ-Fachmann und hat das Auto immer technisch gepflegt und gewartet. Es mussten nur die Bremsbelege getauscht werden sonst ist alles Top.

Vllt lässt sich damit belegen, dass der V. nicht die in die übliche Kategorie des technisch unbeleckten Privatiers fällt, sondern durchaus ausreichende Fachkenntnisse hinter den Aussagen zum Zustand stehen. Dann wären die Mängel eben verschwiegen resp für den V. erkennbar gewesen.

Andererseits sind ölende Dämpfer kein Totalschaden resp erheblicher Mangel. Rost bei einem 7-jährigen müsste man fachmännisch beurteilen, ob da tatsächlich tiefe Korrosion vorliegt oder nur oberflächlicher Flugrost.

Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 23:40:40 Uhr:


Nissan Qashqai, Laufleistung 117000 km. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktretten, wenn Auto vor der Übergabe abgemeldet wird? Vereinbart vertraglich, dass Auto bei der Übergabe angemeldet sein soll.

Wenn der verkäufer mit soclhen komischen Argumenten kommt dann einfach mal ebeso blöd kontern.

Ger sagt schadenersatz wegen nicht erfüllung des vertrages Du sagst: Kaufvertrag ist nicht zusatnde gekommen, da zugesicherte Eigenschaften nicht stimmen (Rost, defekte Dämpfer usw.)

Also soll er mal zum Anwalt gehen, er wird schons ehen was er davon hat.

Du hast Ihm ja schon 200,00€ geschenkt, was will er noch?

Wie wäre eass denn wenn Du Ihm schreibst, das Du endgültig vom Vertrag (der eigentlich existiert) zurück trittst und durch die 200€ alle Ansprüche seinerseits abgegolten sind. Sollte er noch weitere Ansprüch haben, soll er sie einklagen.
Dann muß er nämlich den nächsten Schritt tun, und ob er das macht...

Welche zugesicherten Eigenschaften fehlen denn? Rostfreiheit wurde zugesichert? Intakte Stoßdämpfer wurden zugesichert? Das glaube ich eher nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. August 2019 um 12:33:01 Uhr:



Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 23:40:40 Uhr:


Nissan Qashqai, Laufleistung 117000 km. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktretten, wenn Auto vor der Übergabe abgemeldet wird? Vereinbart vertraglich, dass Auto bei der Übergabe angemeldet sein soll.

Wenn der verkäufer mit soclhen komischen Argumenten kommt dann einfach mal ebeso blöd kontern.

Ger sagt schadenersatz wegen nicht erfüllung des vertrages Du sagst: Kaufvertrag ist nicht zusatnde gekommen, da zugesicherte Eigenschaften nicht stimmen (Rost, defekte Dämpfer usw.)

Also soll er mal zum Anwalt gehen, er wird schons ehen was er davon hat.

Du hast Ihm ja schon 200,00€ geschenkt, was will er noch?

Wie wäre eass denn wenn Du Ihm schreibst, das Du endgültig vom Vertrag (der eigentlich existiert) zurück trittst und durch die 200€ alle Ansprüche seinerseits abgegolten sind. Sollte er noch weitere Ansprüch haben, soll er sie einklagen.
Dann muß er nämlich den nächsten Schritt tun, und ob er das macht...

Woher weißt du was im Kaufvertrag steht?
Bis dato hat sich die TE nicht dazu geäußert.

Zitat:

@Railey schrieb am 31. August 2019 um 11:41:16 Uhr:



Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 21:48:53 Uhr:


Am Telefon erzählte mir die Besitzerin, das Auto sei in technischen top Zustand, Ihr Vater sei ein KFZ-Fachmann und hat das Auto immer technisch gepflegt und gewartet. Es mussten nur die Bremsbelege getauscht werden sonst ist alles Top.

Vllt lässt sich damit belegen, dass der V. nicht die in die übliche Kategorie des technisch unbeleckten Privatiers fällt, sondern durchaus ausreichende Fachkenntnisse hinter den Aussagen zum Zustand stehen. Dann wären die Mängel eben verschwiegen resp für den V. erkennbar gewesen.

Diese Aussage der Verkäuferin bedeudet doch nur:

Die Wartung in einer KFZ Werkstatt habe ich mir gespart. Das machen wir alles "do it yourself" in der Familie. Ist alles viel günstiger. Bei mir fuhr das Auto immer einwandfrei.

Letztendlich preist doch jeder, der etwas verkaufen will, den Verkaufsgegenstand in den höchsten Tönen an.

Beim Fragesteller hat das eben was bewirkt. Ich finde es viel besser, wenn das Auto in einer Werkstatt korrekt gewartet wurde, als wenn da irgendein Schwager des Onkels in seiner Hinterhofgarage privat dran rumgepfuscht hat.

Aber das ist eben mit allen Formulierungen so. Dem einen gefällt es, dem anderen nicht. Rentnerauto? Geschont, gewaschen, gewartet, nciht verheizt. Oder nur Kurzstrecke, schleifende Kupplung, Einparken nach Gehör.

Arztwagen? Gut siutierter Vorbesitzer, der das Auto sicher entsprechend der Vorgaben gewartet hat. Oder viele Kaltstarts und hohe Drehzahlen bei kaltem Motor auf dem eiligen Weg zuu Patienten?

"Kaufvertrag ist nicht zusatnde gekommen, da zugesicherte Eigenschaften nicht stimmen (Rost, defekte Dämpfer usw.)"

Dumm nur, dass der Verkäufer einen schriftlichen und unterschriebenen Kaufvertrag in den Händen hält. Und was hat der Käufer? Nichts. Und wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, ändert das zunächst nichts am Zustandekommen des Kaufvertrages.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen: Hier wird ständig darauf rumgeritten, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen. Welche sollen das denn sein?

Das einzige Problem, was ich erkenne, ist die Übergabe im abgemeldeten Zustand. Aber das ist ein heilbarer Mangel. Notfalls durch Wiederanmeldung des Fahrzeugs durch den Verkäufer.

Das allgemeine Geblubber (technisch einwandfrei usw.) beim Verkauf wird anscheinend von einigen als "zugesicherte Eigenschaft" aufgefasst. Pech nur, dass sich nichts davon im Vertrag wieder findet und daher im Regelfall nicht bewiesen werden kann.

Dafür ist doch die anzahlung da. Kommt es doch nicht zum Kauf, dann kann der Verkäufer die Anzahlung behalten

Zitat:

@BigBlockV10 schrieb am 4. September 2019 um 09:41:53 Uhr:


Dafür ist doch die anzahlung da. Kommt es doch nicht zum Kauf, dann kann der Verkäufer die Anzahlung behalten

Da verstehe ich die Anzahlung aber komplett anders ...

Die Anzahlung ist eine teilweise Zahlung auf den Gesamtbetrag und bestätigt verbindlich den Willen zum Abschluss bzw zur Durchführung des Kauf-Vertrages. Beide Seiten gehen mit der Anzahlung den Konsens ein, dass der Käufer die Sache erwerben wird, der Verkäufer die Sache nicht einfach an jemanden anderen verkauft sondern eben dem anzahlenden Käufer verkaufen wird.

Kommt es nicht zum Kauf, dann ist die Anzahlung sogar zurück zu erstatten - der etwaige Schadensersatz bleibt davon unberührt. Immerhin könnte eine Anzahlung ja eine Höhe haben, die etwaige Schadensersatzansprüche übersteigt ... und zwei unterschiedliche Dinge sind das eben auch.

Zum KV selbst: ich bin der Ansicht, dass es eben nicht so einfach ist aus dem Vertrag raus zu kommen, nur weil einem die gekaufte Sache im Nachhinein nicht mehr gefällt. Zum Zeitpunkt des Vertrages und der Leistung der Anzahlung war der Käufer bereit und der Verkäufer der festen Ansicht dass der Verkauf zu den vereinbarten Konditionen erfolgt. Wenn dem Käufer im Nachhinein das Geschäft als nicht mehr gut genug erscheint, kann das nicht dem Verkäufer sein Problem sein. Und wenn dieser jetzt den Wagen nur für einen geringeren Betrag weiterverkaufen kann - dann ist die Differenz eben der vom Käufer zu ersetzende Schaden. Es sei denn, der Verkäufer hat eben vertraglich Dinge zugesichert, die nicht eingehalten werden - wobei die abgemeldete Übergabe mMn bestenfalls eine Minderung/Schadensersatz auf Käuferseite iHv dem nun höheren Aufwand generiert, und nicht etwa den Vertrag nichtig werden lässt oder zur Annulierung berechtigt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen