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Autokaufvertrag von privat an privat: wie komme ich aus der Nummer raus???

Themenstarteram 30. August 2019 um 19:48

Ich suche einen Rat zum Autokauf, was ich nun am liebsten vermeiden würde. Ich habe über Internet eine interessante Anzeige gefunden, das Auto wurde in 200 km Entfernung für 10900€ angeboten. Am Telefon erzählte mir die Besitzerin, das Auto sei in technischen top Zustand, Ihr Vater sei ein KFZ-Fachmann und hat das Auto immer technisch gepflegt und gewartet. Es mussten nur die Bremsbelege getauscht werden sonst ist alles Top. Nach erfreulichem Telefonat haben wir uns auf den Weg gemacht. Vor Ort haben wir uns das Auto angeschaut, einige Kratzer entdeck, Reifen vorne waren abgenutzt. Ölwechselschield zeigte den letzten Ölwechsel vor 35000 km, wurde aber zugesichert, Ölwechsel wurde privat vor kurzem gemacht usw.

Da es keine Anhängerkupplung dabei war, Bremsbeläge und Reifen abgenutzt waren, haben wir auf 10000 runtergehandelt. Als ich unter das Auto reingeschaut haben, habe ich viel Rost entdeckt, mir wurde wieder über durchgeführten Unterbodenschutz berichtet und das ist so normal ist. Da ich kein Fachmann bin, habe ich einige Fotos gemacht. Die Besitzerin sehr überzeugend erzählte und viel, haben wir uns entschieden, das Auto zu kaufen, wir haben eine Anzahlung 200€ gegeben und eine Abholung in 4 Wochen im Kaufvertrag vereinbart (sie warteten auf einen Neuwagen).

Zu Hause angekommen, habe ich meinen Kumpel Bilder gezeigt und er hat sofort zwei defekten Dämpfer entdeckt (die beiden waren verölt), bei Rostmenge meinte er, es wurde nie Unterbodenschutz gemacht. Den Ölwechsel konnte Besitzerin auch mir nicht nachweisen (keine Rechnungen für den Ölkauf). Daraufhin habe ich nach drei Tagen die Besitzerin angerufen und gesagt, dass wir das Auto nicht kaufen möchten (zu viel Risiko bei schlecht gewarteten Motor) und sie kann als Entschädigung die 200€ Anzahlung behalten. Da ging es los. Ihr Ehmann hat angefangen mit Gericht zu drohen und mit Schadensersatz, wenn das Auto nun günstiger verkauft wird, müssen wir Differenz zahlen. Er und seine Frau haben nicht über Schäden am Auto gewusst und bei Privatverkauf ist immer so, wird wie gesehen gekauft.

Da ich noch Zeit bis zu dem Übergabetermin habe, habe ich ihm Erlaubnis gegeben, das Auto trotz unserem Kaufvertrag weiterzuverkaufen und in beim Erfolg, werden wir eine Aufhebung ohne gegenseitigen Anspruch unterschreiben.

Er hat nun eine neue Anzeige im Internet gestellt und wo er nun die defekten Stoßdämpfer erwähnt und den anstehenden Ölwechsel, dabei der Preis hat er nun auf 9400€ reduziert.

Für sein Auto hat immer noch kein neuen Käufer gefunden und unseren Übergabetermin rückt immer näher. Ich weiß, Vertrag ist Vertrag und ich keine Zeit und Geld für Gerichte und Anwälte habe. Aber bin ich wirklich verpflichtet, nun das Auto zu kaufen?

Wir haben auch im Kaufvertrag vereinbart, dass er das Auto angemeldet verkauft, damit ich das überführen kann. Nun hat er vor, Auto auch abzumelden. Ist das nicht der Vertragsbruch von seiner Seite? Darf ich sein Auto auf weitere Defekte untersuchen lassen und bei etwas gravierenden die Reparatur anfordern?

Beste Antwort im Thema

Also, was Crafter276 da schreibt, ist meiner Meinung nach Unsinn.

Er hat das Auto angesehen und den Kaufvertrag unterschrieben. Der Unterboden wurde inspiziert und für gut befunden (oder den Schilderungen geglaubt). Ebenso die Sache mit dem Ölwechsel.

Das auto wurde, so wie es dasteht, zum vereinbarten Preis gekauft. Punkt.

Es ist nicht Problem des Verkäufers, wenn der Käufer im Nachhinein merkt, dass die Stoßdämpfer ölen. Das hätte er vor Kaufabschluss prüfen können. Ebenso kann es dem Verkäufer egal sein, wenn der Käufer das Geld nicht zusdammenbekommt. Das muß er vor Kauf klären.

Über eine Schadenersatzforderung des Käufers und Geltendmachung von Reisekosten, kann man nur lachen. Er wollte ein Auto kaufen, er hat ein Auto gekauft. Wo ist der Schaden?

Ganz nebenher, ist es verboten, heimlich Tonaufnahmen von Gesprächen zu machen, soweit ich weiß. Mit sowas würd eich also keinesfalls drohen.

Man stelle sich den Fall doch mal umgekehrt vor: Der Käufer ist hochzufrieden mit dem Kauf, er hat ein gutes Auto zum guten Kurs gekauft und ein paar Tage später ruft der Verkäufer an und teilt mit, dass er das Auto für 1000 EUR mehr an einen anderen verkaufen konnte. Er tritt daher vom Kaufvertrag zurück. Wäre das aus Sicht des Käufers dann auch ok?

Fakt ist, du bist an den Kaufvertrag gebunden. Kannst (oder willst) du ihn nicht erfüllen, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen. Muß er ihn jetzt günstiger verlaufen, ist das sein entspandener Schaden.

Ob er das gerichtlich durchsetzen kann und will, ist eine andere Geschichte, aber so ist die Theorie.

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Sagen Sie Ihm sie hätten sich finanziell übernommen, könnten unmöglich den Betrag aufbringen oder ein Kleinkredit zum Autokauf wäre abgelehnt von Ihrer Bank. Denn kein Geld, auch kein Auto...

Themenstarteram 30. August 2019 um 20:51

genau das habe ich auch gesagt, dass die Bank mir den Kredit verweigert hat und ich versuche derzeit zum Übergabetermin das Geld bei anderen Banken zusammen zu bekommen und er soll Schäden am Auto beseitigen, die er nicht angegeben hat.

Autobesitzer behauptet, er würde bis zu Ende gehen und den Schadenersatz gerichtlich fordern, wenn ich das Auto zum Übergabetermin nicht kaufe. Ich verstehe gar nicht, wieso hier um Schadenersatz geht. Ich habe ihm doch gar kein Schaden hinzugefügt. Ich bin doch nicht schuld daran, dass er jetzt nicht mehr so einen Depp wie ich findet, den Preis seiner Vorstellungen bezahlen will :)

Nicht jammern,

Kante zeigen und das mit aller deutlichkeit,

der Verkäufer hat Dinge versprochen die sich anschließen als unwahr herausgestellt haben,

nachweis letzer Ölwechsel

abgenütze Reifen

defekte Stoßdämpfer usw. = erheblicher Mangel

Die Gespräche mit Ihnen wurde auf Band aufgezeichnet und von einem Zeugen mit gehört

Ich würde dem (schriftliche) so an den Karren fahren, das ihm jegliche Lust vergeht weiter mit mir zu verhandeln.

Und was die Anzahlung betrifft: Schicke ihm (schriftlich) eine Forderung in Höhe der Anzahlung plus Reisekosten und teile im in dem Schreiben gleich mit das du ggf. deine Forderung per Gericht einklagen würdest.

Und wenn es tatsächlich vor Gericht gehen sollte, hast du verdammt gute Karten.

Für deine Forderungen einfach direkt zum Amtsgerichte gehen. Einen Rechtsanwalt brauchst du nicht......

MfG kheinz

Hmm, so einfach wie meine Vorredner das sehen, seh ich es nicht.

Du hast den Kaufvertrag im Wissen um den Zustand des Unterbodens, Reifen, AHK und des Ölwechsel unterzeichnet.

Ich gehe mal davon aus, das im Kaufvertrag die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde? Wenn dem so ist, fallen o.g. Punkte als Aufhebungsgrund weg.

Stoßdämpfer könnte je nach Laufleistung als Verschleiß zählen.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich, Laufleistung?

Themenstarteram 30. August 2019 um 21:40

Nissan Qashqai, Laufleistung 117000 km. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktretten, wenn Auto vor der Übergabe abgemeldet wird? Vereinbart vertraglich, dass Auto bei der Übergabe angemeldet sein soll.

Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 23:40:40 Uhr:

Nissan Qashqai, Laufleistung 117000 km. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktretten, wenn Auto vor der Übergabe abgemeldet wird? Vereinbart vertraglich, dass Auto bei der Übergabe angemeldet sein soll.

Kann ich dir nicht sagen.

Wie alt ist der Wagen?

Themenstarteram 30. August 2019 um 21:54

EZ 11/2012, also 7 Jahr

Also, was Crafter276 da schreibt, ist meiner Meinung nach Unsinn.

Er hat das Auto angesehen und den Kaufvertrag unterschrieben. Der Unterboden wurde inspiziert und für gut befunden (oder den Schilderungen geglaubt). Ebenso die Sache mit dem Ölwechsel.

Das auto wurde, so wie es dasteht, zum vereinbarten Preis gekauft. Punkt.

Es ist nicht Problem des Verkäufers, wenn der Käufer im Nachhinein merkt, dass die Stoßdämpfer ölen. Das hätte er vor Kaufabschluss prüfen können. Ebenso kann es dem Verkäufer egal sein, wenn der Käufer das Geld nicht zusdammenbekommt. Das muß er vor Kauf klären.

Über eine Schadenersatzforderung des Käufers und Geltendmachung von Reisekosten, kann man nur lachen. Er wollte ein Auto kaufen, er hat ein Auto gekauft. Wo ist der Schaden?

Ganz nebenher, ist es verboten, heimlich Tonaufnahmen von Gesprächen zu machen, soweit ich weiß. Mit sowas würd eich also keinesfalls drohen.

Man stelle sich den Fall doch mal umgekehrt vor: Der Käufer ist hochzufrieden mit dem Kauf, er hat ein gutes Auto zum guten Kurs gekauft und ein paar Tage später ruft der Verkäufer an und teilt mit, dass er das Auto für 1000 EUR mehr an einen anderen verkaufen konnte. Er tritt daher vom Kaufvertrag zurück. Wäre das aus Sicht des Käufers dann auch ok?

Fakt ist, du bist an den Kaufvertrag gebunden. Kannst (oder willst) du ihn nicht erfüllen, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen. Muß er ihn jetzt günstiger verlaufen, ist das sein entspandener Schaden.

Ob er das gerichtlich durchsetzen kann und will, ist eine andere Geschichte, aber so ist die Theorie.

Zitat:

@vtreg schrieb am 30. August 2019 um 23:40:40 Uhr:

Nissan Qashqai, Laufleistung 117000 km. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktretten, wenn Auto vor der Übergabe abgemeldet wird? Vereinbart vertraglich, dass Auto bei der Übergabe angemeldet sein soll.

Meiner Meinung nach rechtfertigt das keinen Rücktritt. Wohl aber die Erstattung der Mehrkosten, die dir dadurch entstehen (Kurzzeitkennzeichen oder Autotrailer).

Da können Stoßdämpfer schon an ihr Lebensende angekommen sein.

Bist du im ADAC? Wenn ja, nutz die kostenlose Erstberatung der Juristen dort.

Meine Einschätzung: je nach Formulierung im KV könnten die Stoßdämpfer evtl reichen um aus dem Vertrag zu kommen.

Ebenso wenn er ihn dir abgemeldet übergeben will.

Kommt drauf an was bzgl. der Mängel und Übergabe im Vertrag steht.

Dort wird drinstehen "Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Und Stoßdämpfer sind nunmal ein Verschleissteil.

Einem Privatmann und Autolaien kann man nicht zumuten, ölende Stoßdämpfer zu erkennen und entsprechend mitzuteilen. Von daher, Risiko des Käufers. Der kanns ja vorab prüfen (lassen).

Gelöscht

Im umgedrehten Fall würde jeder den Verkäufer unterstützen ... defacto sitzt der Verkäufer an einem ziemlich langen Hebel. Arglist kann man dem wohl kaum nachweisen ...

Wieso unterschreibt man einen Kaufvertrag und lässt zusätzlich eine Anzahlung da obwohl der Verkäufer noch auf seinen Neuwagen wartet?

Wäre für mich sogar noch ein Verhandlungsargument gewesen den Preis eher um 200€ zu drücken.

Sich den Wagen für den Zeitraum gegen eine Gebühr zu reservieren und dies schriftlich festzuhalten wäre wohl logischer gewesen.

Aus der Nummer kommst du nicht so einfach raus.

Bekannter von mir hat seinen Pick-up verkauft.

Nachdem der Käufer den Vertrag unterschrieben hatte und sich mit dem Fahrzeug davon machte, rief er nach 30min von der Tankstelle an.

"Das ist ja ein Benziner? ich bin davon ausgegangen es wäre ein Diesel!" Bekannter deutete auf das korrekte Inserat hin und schlug vor das Fahrzeug für 1000€ weniger zurück zu kaufen.

War leicht verdientes Geld :-)

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