Autokauf / Zulassung Käufer und Nutzer in unterschiedlichen Landkreisen - Bitte um Rat.

Hallo,

mein alter Vectra macht nun doch erheblich Schwierigkeiten und die Werkstatt rät mir eindringlich einen anderen PKW zu kaufen da die nächsten Reparaturen + Wartung ca. € 1.500 betragen werden (Zahnriemen/Auspuffanlage/Fahrwerksteile).

Nun bin ich immer noch in der PI und nicht in der Wohlverhaltensphase und darf noch kein Auto besitzen.

Meine Frage zu Versicherung / Halter:

Käufer des PKW wäre jetzt meine Mutter welche in Erfurt wohnt, ich wohne im Wartburgkreis und ziehe nächstes Jahr nach Hessen (Fulda).

Nutzer/Halter wäre nun ich.
Die Versicherung soll über mich laufen genau wie Steuern sowie alle weiteren Kosten.

Was ist hier bei der Zulassung zu beachten?

Muss ich das Auto in Erfurt zulassen und fahren dann mit EF Nummernschild in WAK-Kreis?

Oder kann meine Mutter das Auto kaufen und ich lasse es auf mich zu (wäre wohl dumm in der noch laufenden PI)?

Grüße
Toralf

16 Antworten

Hallo,

danke erst einmal für Eure Antworten und ein Sorry für meine späte Antwort.

Also das Problem ist jetzt akut. Der Vectra ist fertig und eine Reparatur laut einer freien Werkstatt nicht sinnvoll.
Ich ziehe nun in 4 Wochen um und werde mir einen 125er Roller anschaffen.

Mein Arbeitsplatz ist keine 500m entfernt, alles andere im Umkreis von 10km zu erreichen, der Roller ist die günstigste Alternative, PKW lässt sich falls wirklich einmal nötig über Mietwagen oder Carsharing lösen.

Das Problem der Ummeldung besteht immer noch.

Den Roller -mit ca. € 1.500 - 2.000 "Vermögenswert" darf ich nicht besitzen.
Kaufvertrag würde meine Mutter machen.

Wieder die Frage: wenn Sie in Erfurt wohnt und ich in Fulda, kann ich den Roller auch in Fulda zulassen oder ist zwingend Erfurt notwendig?

EDIT: und kann ich den Roller im "Auftrag" kaufen? Meine Mutter ist über 70 und möchte wegen dem Roller keine Weltreise mit Bus und Bahn machen.

Versicherung würde über mich laufen, Steuer fällt nicht an ;-)

Grüße
Toralf

Eigentümer darfst Du nicht sein bei PI? Dann frag doch Deinen Verwalter ob Du Halter sein darfst. Liegt zwar nahe,dass der Halter auch Eigentümer ist,aber ist ja nicht zwingend so.
Und wenn Deine Mutter den Roller Kauft und ihn Dir hinstellt und Du ihn auf Dich anmeldest,sollte es auch kein Problem mit der Pi geben.

Gruß M

Deine Antwort
Ähnliche Themen