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Autokauf vor TÜV bezahlen?

Themenstarteram 26. Juni 2020 um 16:33

Hallo,

ich wollte morgen meinen ersten Gebrauchtwagen kaufen.

?Bei dem Auto soll TÜV neu gemacht werden etc.

Nun will der Käufer aber jetzt schon das Geld haben, dann den TÜV machen lassen und dann bekomme ich erst das Auto.

Er meint, er will halt nicht TÜV machen, wenn ich doch nicht bezahle! ist das normal? Ich will eigentlich erst bezahlen, wenn ich den Wagen und die Papiere direkt erhalte.

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2020 um 16:51

...ne HU kostet um die 100,-€... gibt ihm 200,- € als Anzahlung, den Rest gibts Zug um Zug, wenn er dir die Schlüssel und das Auto über den Tresen reicht.

Gibst du ihm den kompletten Kaufpreis bevor du das Auto ausgehändigt bekommst und der Händler meldet zwischenzeitlich Insolvenz an, dann passiert es sehr leicht, dass du am Ende ohne Geld und auch ohne Auto da stehst... das Geld landet in der Insolvenzmasse, du kannst dich in der langen Schlange der Gläubiger einreihen und bekommst am Ende gemäß der Verteilungsquote vielleicht, wenn überhaupt einen ganz ganz kleinen Bruchteil davon vom Insolvenzverwalter zurück.

Das Auto gehört dem Händler, der es dir verkaufen will womöglich noch nicht einmal und er braucht dein Geld um den Lieferanten / die Bank zu bezahlen, damit er überhaupt an die Papiere kommt... also Eigentum daran erwirbt um es anschließend dir zu übereignen.

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Moin,

Dein Denkfehler ist - das Auto wurde dem Käufer an dem Punkt ... Kaufvertrag gegenseitig bestätigt, Rechung erstellt, Rechnung beglichen, Papiere übergeben, Schlüssel übergeben - bereits übergeben und aus dem Bestand des AH gestrichen. Der Eigentumsübergang ist erfolgt. Der Käufer kann das Auto zulassen und wegfahren. Um das Eigentum zu erhalten muss ich das Auto nicht wegbewegen oder anmelden. Richtig ist selbstredend - man MUSS den Kauf vollständig abschließen, nicht nur halb - weshalb du den Brief eben NICHT beim Verkäufer lässt, denn dies könnte dann den Anschein erwecken, dass der Kauf noch nicht abgeschlossen war. Deshalb dann die "Unannehmlichkeit", dass man selbst zur HU nochmals hinfahren muss. Denn niemand würde in der Praxis davon ausgehen, dass unter dieser Konstellation das Auto eben noch im Eigentum des AH wäre. Und wenn man meint, dann kann man sich auch einmal ins Auto setzen, es auf den Kundenparkplatz umparken, reinpupsen, aufs Lenkrad niesen und den Lieblingsduftbaum an den Spiegel hängen.

Den entscheidenden Punkt zitierst du selbst - der Insolvenzverwalter hat nur Zugriff auf Dinge, deren Vertrag noch nicht erfüllt wurde. In der Konstellation wurden beide Seiten des Vertrages vollständig erfüllt. Niemand kann berechtigt den Eigentumsübergang bestreiten.

Die Erledigung der HU ist dann eine Dienstleistung, zu welcher dem ehemaligen Verkäufer das Fahrzeug dann wieder übergeben wird. Der dann ehemalige Verkäufer ist dann nicht mehr Eigentümer sondern zeitweilig durch einen gekoppelten Vertrag verfügungsberechtigt. Und dann müsste erstmal.wer die Chuzpe haben, dagegen anzugehen.

LG Kester

Zitat:

Um das Eigentum zu erhalten muss ich das Auto nicht wegbewegen oder anmelden.

Stimmt, aber es muss trotzdem eine Übereignung, also Einigung über den Eigentumsübergang, stattgefunden haben. Wenn das so (unbedingt schriftlich, um es beweisen zu können) festgehalten wird, gibt es auch kein Problem. Das wäre dann eine Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929, 930 BGB. In diesem Sonderfall wäre dann gar keine Übergabe notwendig. Siehe https://www.juracademy.de/.../uebereignung-besitzkonstitut.html

am 30. Juni 2020 um 7:07

Moin, hat denn alles geklappt? @Themenstarter

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