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Autokauf von privat: Sicherheiten / Risiken / Versicherung

Audi
Themenstarteram 25. Juni 2020 um 7:14

Guten Morgen liebe Community,

ich habe morgen eine KFZ-Besichtigung eines Audi-Cabrios vereinbart und werde

dort mit einem Freund vom Fach vorstellig werden.

Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und kann mangels roter Kennzeichen nur

geringfügig bewegt werden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage vor dem möglichen Kauf meines zweiten KFZs.

Welche Optionen - sollte das Fahrzeug etwas taugen - bieten sich mir zum Kauf

und welche ist am sichersten? Aus meiner Sicht bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Kaufvertrag. Schlüssel und Papiere gegen volle Zahlung. Auto bei Verkäufer stehen

lassen bis das Auto zugelassen werden kann - aktuell in 3 Wochen!!.

(sollte er die ungestempelten KZ nicht mitgeben wollen - evb hat man ja schnell

vorliegen um die Zulassungsfahrt zu machen)

2. Kaufvertrag mit Anzahlungsvermerk. Anzahlung in Höhe von ?? gegen Kopiedokumente

und am nächsten Tag mit dem Kurzzeitkennzeichen erneut vorbeikommen und das Auto

gegen Restzahlung mitnehmen.

3. Kaufvertrag. Schlüssel und Papiere gegen volle Zahlung. Auto kann mit ungestempelten

KZ des Verkäufers mitgenommen werden sofern meine EVB vorliegt. Auto kann direkt zur

Zulassung bewegt werden.

Vielen Dank vorab für Eure Kommentare ob das so richtig ist - ich bin dort leider

kein Fachmann.

LG

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 13:24:43 Uhr:

 

Sorry, ein Verkäufer, der eine Probefahrt sabotiert ist für mich gleich gestorben.

Wie kann man, ohne Einzelheiten zu kennen, solch einen Stuss von sich geben??

32 weitere Antworten
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32 Antworten
am 25. Juni 2020 um 11:53

Zitat:

Der Verkäufer besteht zudem auf Vollkasko-Schutz, was meines Wissens nach für Kurz-KZ unmöglich ist.

Heißt mit anderen Worten, für mich als Privatperson nicht "probefahrbar" und somit schwer zu testen.

Lass es einfach, wenn er sich so dämlich hat.

Nicht mal ein KZK würde ich dir nahelegen, das kostet

auch einige € und wenn du den Wagen nicht nimmst

ist die Kohle weg (ansonsten läst es sich gegenrechnen).

Dazu noch das Theater mit der VK, vergiss die Karre,

gibt genug Autos.

Es ist Sache des VK, das der Wagen zur Probefahrt fähig ist,

nicht die des Käufers.:rolleyes:

Zitat:

@Printa1234 schrieb am 25. Juni 2020 um 13:44:56 Uhr:

Der Verkäufer hat gute Beweggründe vorgebracht, warum das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.

Sicherlich ist die Probefahrt unabdingbar. Heißt für mich als Privatperson aber Kurz-KZ holen, versichern

und dann wiederkommen.

Der Verkäufer besteht zudem auf Vollkasko-Schutz, was meines Wissens nach für Kurz-KZ unmöglich ist.

Heißt mit anderen Worten, für mich als Privatperson nicht "probefahrbar" und somit schwer zu testen.

Natürlich ist auch bei Kurzzeitkennzeichen eine Teil-oder Vollkaskoversicherung möglich.

Einfach mit der Versicherung reden und vorab beantragen.

Somit steht deinem Vorhaben nichts mehr im Weg.

Muss ja nichts böses sein, vorsichtig wär ich schon und die fehlende Probefahrt muss sich im Preis bemerkbar machen.

Da würde ich ansetzen, weil außer Preis drückenden Profis, werden nicht viele Käufer an so einem Kauf mit wenig überprüfungsmöglichkeiten Interesse haben...

Ich bevorzuge bei solchen Käufern immer Geld, gegen Auto, Schlüssel, Papiere und mit einem unbekannten Auto ohne Probefahrt, wär wohl der Autotransporter/Trailer meine Wahl, dann ersteinmal zuHause abstellen noch mal genau alles überprüfen und dann in Ruhe anmelden...

Weil es für mich keine guten Gründe gibt. Ausser es ist ein eingelagerter seit Jahren nicht bewegter Wagen.

Will ich privat verkaufen musss ich die Möglichkeit der Probefahrt bieten. Für die max. 4 Wochen macht eine gute Versicherung einen guten Preis, wenn man 2 Fahrzeuge hat, oder will garnichts.

Sonst muss man selbst ein KZK bieten und die Intressenten auf einen kurzen Zeitraum legen.

Auto ohne Probefahrt geht garnicht. Es kann bis 80 km/h alles top sein und darüber dann.... oder wenn der Wagen warm wird, oder oder oder....

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 13:39:04 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 13:24:43 Uhr:

 

Sorry, ein Verkäufer, der eine Probefahrt sabotiert ist für mich gleich gestorben.

Wie kann man, ohne Einzelheiten zu kennen, solch einen Stuss von sich geben??

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 15:32:23 Uhr:

Weil es für mich keine guten Gründe gibt. Ausser es ist ein eingelagerter seit Jahren nicht bewegter Wagen.

Will ich privat verkaufen musss ich die Möglichkeit der Probefahrt bieten. Für die max. 4 Wochen macht eine gute Versicherung einen guten Preis, wenn man 2 Fahrzeuge hat, oder will garnichts.

Sonst muss man selbst ein KZK bieten und die Intressenten auf einen kurzen Zeitraum legen.

Auto ohne Probefahrt geht garnicht. Es kann bis 80 km/h alles top sein und darüber dann.... oder wenn der Wagen warm wird, oder oder oder....

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 15:32:23 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 13:39:04 Uhr:

 

Wie kann man, ohne Einzelheiten zu kennen, solch einen Stuss von sich geben??

Müssen tut ein VK schonmal gar nichts.

Und ein bisschen Eigeninitiative ist auch dem Käufer zuzumuten.

Zumal das mit dem Kurzzeitkennzeichen und der Vollkasko ja kein Problem ist.

Was wird denn jetzt immer noch auf der Probefahrt rumgeritten, ist doch laut VK möglich, wenn Vollkasko nachgewiesen wird.

Wenn s dumm läuft, hat man halt die paar Euro in Sand gesetzt. Das Risiko ist also überschaubar.

Andererseits hat man sich, wenn man sich bei allem den Arsch nachtragen lässt, evtl. um ein Schnäppchen gebracht.

 

Es kommt auf die Umstände an, nicht alle wollen betrügen... Parkhaus + Cabrio klingt nach Saisonwagen, wo der Halter halt manuell je nach Zeit/Lust anmeldet ...

Aus uns allen bekannten Gründen könnte der Halter gerade sehr klamm bei Kasse sein, weil sein Geschäft seit Monaten nur noch Minus bring ... Corona ..hust... und braucht schnell cash ...

Der Wagen kann grundsätzlich auch super im Schuss sein ...

1 von 1000 Gründen warum da jetzt nicht gleich der Betrug lauert...;)

Wenn im Parkhaus gefahren werden darf kann man bereits ein paar Dinge checken... der Rest ist dann halt Risiko, das hat man aber beim Gebrauchtkauf immer....;)

Bei allem Verständnis, ja es kann Gründe geben, aber der Wagen muss dann schon sehr günstig sein, um die Katze im Sack zu kaufen.

Ich hatte mal ein Auto, das ausging, wenn es a) warm war und b) über 140km/h gefahren wurde.

Auch hatte ich schon Bremsrubbeln, welches im Stadtverkehr nicht auffiel, aber ab 70km/h und mehr schon.

Ebenfalls hatte ich mal Reifen, die ab 120km/h zu Vibrationen führten.

Ausgeschlagene Fahrwerksteile machen sich auch erst beim Fahren und nicht durchs Parkhauscruisen bemerkbar.

Jedem das seine, aber da geht es wirklich um die Katze im Sack. Da muss der Preis gewaltig günstiger sein. Und der Verkäufer will mein Geld, dann hat er dafür zu sorgen, dass ich die Ware testen kann. KZK auf Kosten des Käufers - nein.

So ist meine Ansicht. Aber wenn es tatsächlich in der Realität Interessenten gibt, die das alles auf sich nehmen. Bitte. Glück für den VK.

am 26. Juni 2020 um 8:06

Das wichtigste man kann auch in der Tiefgarage prüfen. Wenn der Preis günstig ist und man muss evtl. Mängel, die man nicht prüfen kann nicht unbedingt bei Audi reparieren - warum nicht?

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 15:59:15 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 15:32:23 Uhr:

Weil es für mich keine guten Gründe gibt. Ausser es ist ein eingelagerter seit Jahren nicht bewegter Wagen.

Will ich privat verkaufen musss ich die Möglichkeit der Probefahrt bieten. Für die max. 4 Wochen macht eine gute Versicherung einen guten Preis, wenn man 2 Fahrzeuge hat, oder will garnichts.

Sonst muss man selbst ein KZK bieten und die Intressenten auf einen kurzen Zeitraum legen.

Auto ohne Probefahrt geht garnicht. Es kann bis 80 km/h alles top sein und darüber dann.... oder wenn der Wagen warm wird, oder oder oder....

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 15:59:15 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 15:32:23 Uhr:

 

Müssen tut ein VK schonmal gar nichts.

Und ein bisschen Eigeninitiative ist auch dem Käufer zuzumuten.

Zumal das mit dem Kurzzeitkennzeichen und der Vollkasko ja kein Problem ist.

Was wird denn jetzt immer noch auf der Probefahrt rumgeritten, ist doch laut VK möglich, wenn Vollkasko nachgewiesen wird.

Wenn s dumm läuft, hat man halt die paar Euro in Sand gesetzt. Das Risiko ist also überschaubar.

Andererseits hat man sich, wenn man sich bei allem den Arsch nachtragen lässt, evtl. um ein Schnäppchen gebracht.

Das sehe ich nicht so. Der andere will/muss was verkaufen und will mein Geld. Er muss mich überzeugen, im mein Geld zu geben für die Karre. Ich dagegen habe mehr als nur diese eine Möglichkeit einen Wagen zu erwerben. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich da der Verkäufer drum kümmern muss. Wenn ich nur für mein Interesse mit Geld und Arbeit in Vorleistung gehen muss - dann suche ich weiter.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juni 2020 um 10:12:39 Uhr:

Das sehe ich nicht so. Der andere will/muss was verkaufen und will mein Geld. Er muss mich überzeugen, im mein Geld zu geben für die Karre. Ich dagegen habe mehr als nur diese eine Möglichkeit einen Wagen zu erwerben. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich da der Verkäufer drum kümmern muss. Wenn ich nur für mein Interesse mit Geld und Arbeit in Vorleistung gehen muss - dann suche ich weiter.

das heißt, statt den Wagen jetzt für beispielsweise 2.500 Euro zu kaufen - und ggfs. 500 oder 1.000 Euro reinzurichten ...

... wartest Du lieber ab, bis der Vorbesitzer für 2.200 Euro an irgendeinen Händler verkauft ... dieser den Schlitten billigstmöglich blendend aufpoliert ... und Du kaufst dann bei dem Händler für 5.000 Euro!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 26. Juni 2020 um 10:17:57 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juni 2020 um 10:12:39 Uhr:

Das sehe ich nicht so. Der andere will/muss was verkaufen und will mein Geld. Er muss mich überzeugen, im mein Geld zu geben für die Karre. Ich dagegen habe mehr als nur diese eine Möglichkeit einen Wagen zu erwerben. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich da der Verkäufer drum kümmern muss. Wenn ich nur für mein Interesse mit Geld und Arbeit in Vorleistung gehen muss - dann suche ich weiter.

das heißt, statt den Wagen jetzt für beispielsweise 2.500 Euro zu kaufen - und ggfs. 500 oder 1.000 Euro reinzurichten ...

... wartest Du lieber ab, bis der Vorbesitzer für 2.200 Euro an irgendeinen Händler verkauft ... dieser den Schlitten billigstmöglich blendend aufpoliert ... und Du kaufst dann bei dem Händler für 5.000 Euro!

Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Du kannst doch ggfs gar nicht erkennen, ob Du den Wagen mit 500 oder 1000 Euro wieder herrichten kannst. Wieviele Autos schaut man sich denn an bis man was halbwegs gangbares findet, vor allem in dieser Preisregion? 5? 8? Und wenn ich da bei jedem mir die KZK besorgen soll um eine ordentliche Probefahrt zu machen ... nein danke. Der verkaufen will sorgt dafür. ich muss ja auch nicht mein Zelt mitnehmen um zur Anprobe des neuen Anzuges eine Umkleide zu haben. Allerdings würde ich auch eher nicht bei einem Händler landen für einen Wagen bis 5000 - eben weil das nach Abzug von Gewinn und Risiko nur eine Karre für 2500 sein kann.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juni 2020 um 10:12:39 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 15:59:15 Uhr:

 

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juni 2020 um 10:12:39 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 25. Juni 2020 um 15:59:15 Uhr:

 

Müssen tut ein VK schonmal gar nichts.

Und ein bisschen Eigeninitiative ist auch dem Käufer zuzumuten.

Zumal das mit dem Kurzzeitkennzeichen und der Vollkasko ja kein Problem ist.

Was wird denn jetzt immer noch auf der Probefahrt rumgeritten, ist doch laut VK möglich, wenn Vollkasko nachgewiesen wird.

Wenn s dumm läuft, hat man halt die paar Euro in Sand gesetzt. Das Risiko ist also überschaubar.

Andererseits hat man sich, wenn man sich bei allem den Arsch nachtragen lässt, evtl. um ein Schnäppchen gebracht.

Das sehe ich nicht so. Der andere will/muss was verkaufen und will mein Geld. Er muss mich überzeugen, im mein Geld zu geben für die Karre. Ich dagegen habe mehr als nur diese eine Möglichkeit einen Wagen zu erwerben. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich da der Verkäufer drum kümmern muss. Wenn ich nur für mein Interesse mit Geld und Arbeit in Vorleistung gehen muss - dann suche ich weiter.

Darf doch jeder so machen wie er will.

Wer nicht aus dem Quark kommt, darf sich halt auch nicht ärgern, wenn er für s gleiche Fahrzeug evtl. ein paar tausend Euro mehr ausgegeben hat als der, der sich, wie in diesem Fall, die Kurzzeitkennzeichen selbst besorgt.

Zudem kennen wir hier das genaue Modell gar nicht.

Vielleicht gibt es da nicht viel Auswahl......

Käufer die nur fordern, sortiere ich vorab aus. Die Spielregeln bestimmt immer noch der Verkäufer, schließlich will der Käufer ja was von mir.

Das hat bislang bei jedem Privatverkauf, auch mit abgemeldeten Fahrzeugen, super geklappt.

 

Sorry, aber der Käufer ist in der besseren Position. Er hat das Geld und der Markt bietet Fahrzeuge zuhauf. Da muss man sich nicht auf Verkäufer mit seltsamen Vorstellungen einlassen.

Ich respektiere deine Meinung @Peterchen1975 , aber frage doch mal in ner Fußgängerzone, ob der Intressent das KZK mitbrinngen muss/soll oder vielleicht doch der Verkäufer eine Probefahrt bieten soll. Ich weiß jetzt schon das Ergebnis.

Und wie kann hier von einen Schnapper und soliden Fahrzeug ausgegangen werden? Der TE hat sich dazu nicht geäussert.

Wer meint das Fahrzeug so prüfen zu können in der Tiefgarage, der lügt sich mächtig selbst an.

Ein solides Fzg wird nicht verschenkt sondern normal verkauft. Schnapper sind selten und unwahrscheinlich in der vorliegenden Situation. Kann, muss aber nicht.

Und ein gesundes Misstrauen ist bei Geschäften jeglicher Art gesund. Insbesondere beim Fahrzeugkauf. Auch beim Markenhändler.

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. Juni 2020 um 12:05:40 Uhr:

 

Ich respektiere deine Meinung @Peterchen1975 , aber frage doch mal in ner Fußgängerzone, ob der Intressent das KZK mitbrinngen muss/soll oder vielleicht doch der Verkäufer eine Probefahrt bieten soll. Ich weiß jetzt schon das Ergebnis.

Und wie kann hier von einen Schnapper und soliden Fahrzeug ausgegangen werden? Der TE hat sich dazu nicht geäussert.

Natürlich wird die Mehrheit in der FuZo PRO Sicherheit beim Fahrzeugkauf, bzw. zur Faulheit/möglichst einfach /so wenig wie möglich Aufwand tendieren. Keine Frage. Das liegt in der Natur des Menschen.

Solch eine Umfrage ist für den Fahrzeugverkauf aber völlig unrelevant.

Denn da brauche ich nur einen Einzigen.

Und von diesen Einzigen stehen jeden Tag Dutzende auf.

Und nochmal, warum wird immer noch auf der Prüfbarkeit in der Tiefgarage rumgeritten?

Der VK stellt lediglich die Forderung der Vollkasko.

Also Kurzzeitkennzeichen inkl. Vollkasko geholt und das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Wo ist das Problem außer dem "Aufwand" und den paar Euro für die KZK-Besorgung?

Ob es ein Schnapper ist, weiss wohl nur der TE.

Aber diese gibt es immer wieder.

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. Juni 2020 um 09:01:50 Uhr:

Bei allem Verständnis, ja es kann Gründe geben, aber der Wagen muss dann schon sehr günstig sein, um die Katze im Sack zu kaufen.

...

Meiner Meinung nach ist das nicht die "Katze im Sack" ... Man kann ein paar Runden im Parkhaus drehen und sich ausgiebig den Audi anschauen ... abgemeldet ist zwar ein Nachteil, verschenken bedeutet das aber nicht ...

Die Katze im Sack, wär für mich Fernkauf, Versteigerung, wo man sich im günstigsten Fall noch mal ein paar Tage vorher die Nase an der Scheibe platt drücken darf.

Da fährt man hohes Risiko, nach Erhalt der Schlüssel und Zahlung zu merken das da was gewaltig nicht stimmt... aber beim Sachverhalt vom Te ..

Und meine Güte wenn da Bremsen ruppeln, oder was bei 120km/h brummt, muss das repariert werden.... wenn man davor Angst hat muss man zum Händler und dort ein Auto kaufen oder am Besten gleich einen Neuwagen...kostet dann halt mehr..;)

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