Autokauf von Privat- Bremsen müssen erneuert werden !
Hallo,
Ich habe hier mal eine Frage : Ich habe von Privat einen siebzehn Jahre alten Fiat gekauft, der Wagen hat noch mehr als ein Jahr TÜV . Dieser war als fahrbereit in der Anzeige angegeben . Vor dem Kauf fand ein kurzer Schriftverkehr statt , in dem man mir zusicherte dass der Wagen auf jeden Fall noch ein Jahr fahren würde. Beim Kauf bin ich Probe gefahren und es wurde auf Mängel wie verschlissene Reifen hingewiesen. Ich kenne mich nicht mit Autos aus und kaufte den Wagen . Nach drei Wochen ließ ich das Fahrzeug in einer Werkstatt ansehen . Bremsen hinten kaputt, Luftfilter, Reifen dürfen nicht mehr gefahren werden.. Wagen wurde unter Ausschluss verkauft , mit Vertrag der diese Klausel beinhaltet . Kann ich vol Kaufvertrag zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
Erlich gesagt würde ich mich auch stur stellen als VK.🙄
Du hast eine alte Schrottkarre erworben und diese
fährt auch noch 1 Jahr, nur eben mit mehr oder
minder viel Zuwendung.
Ich kann nur den Kopf Imaginär schütteln
was für eine Vollkaskomentalität heutzutage
vorherscht.😕
Ein Privatverkauf ist mitlerweile eines der
größten Abenteuer des modernen Menschen.🙄
Ich schmeiß mein Auto lieber in die Presse
oder gebs den Pawel für den Export,
wenn ich solche Geschichten die fast
täglich bei MT auftauchen Standart sind.😠
125 Antworten
Naja also für mich ist das schon von Bedeutung, das waren auch 750 Euro .
Hst der Verkäufer denn nicht die Pflicht , wenn er schreibt fahrbereit , dass die Bremsen nicht defekt sein dürfen ? Das ist doch Täuschung
Du hast den doch gefahren - hat er gebremst? Sicherlich, sonst wärst Du nich nach Hause gekommen. Gefahren ist er auch - für „fahrbereit“ ist alles erfüllt. Ob die Bremse dabei an der Verschleissgrenze ist ist völlig unerheblich. Und mal ganz ehrlich - was erwartest Du von einem billigsten Auto, das 17 Jahre alt und wahrscheinlich am Ende seines Lebens ist? Für kleinstes Geld? Für fast nix gibt’s eben - genau, fast nix.
Zitat:
@A346 schrieb am 8. Januar 2018 um 16:45:16 Uhr:
Der Wagen fährt ja, er bremst nur nicht...
Naja, vielleicht mache ich mich doch mal schlau was Garantiezusagen betrifft. Ich habe den Verkäufer gefragt ob der Wagen noch ein Jahr Fährt , wortwörtlich schrieb er " das auf jeden Fall: daraufhin bin ich ja erst vorbei gefahren um den Wagen zu kaufen
Er hat mir gesagt was alles privat repairiert wurde, ohne Belege. Davon haben die in der Werkstatt auch nix gesehen . Zb Spureibsrellung oder Ölwechsel. Hat er alles mündlich mitgeteilt bel der Besichtigung, nur nicht in den Vertrag geschrieben
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Und warum wird der Wagen gekauft, wenn das alles nicht in den Vertrag geschrieben wird?
Für den Preis kann man nicht mehr erwarten. Ich würde einen FIAT nicht mal neu kaufen.
Zitat:
@A346 schrieb am 8. Januar 2018 um 16:59:28 Uhr:
Was steht denn im Vertrag? "Gekauft wie gesehen" oder so ähnlich?
Ja die komplette ausschluss klausel
Einzig die Aussage "fährt noch ein Jahr" war ggf. recht fahrlässigvom Verkäufer. Damit kann er unter Umständen auf die Nase fallen
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. Januar 2018 um 17:17:41 Uhr:
Einzig die Aussage "fährt noch ein Jahr" war ggf. recht fahrlässigvom Verkäufer. Damit kann er unter Umständen auf die Nase fallen
[/quote
Das meine ich ja
Zitat:
@A346 schrieb am 8. Januar 2018 um 17:24:34 Uhr:
Die mündliche Aussage wäre dumm, ist aber nicht beweisbar. Der schriftliche Vertrag zählt.
[/quotEs war schriftlich vor der Besichtigung und dem Verkauf per Whatsapp. Ich hab geschrieben dass ich den Wagen kaufen will und der noch für ein Jahr fahren soll und da schrieb er " das auf jeden Fall"
Okay, ist trotzdem nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Das Schwarze im Vertrag sind die Buchstaben...
Zitat:
@A346 schrieb am 08. Jan. 2018 um 17:31:33 Uhr:
Okay, ist trotzdem nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Das Schwarze im Vertrag sind die Buchstaben...
So pauschal kann man das nicht sagen, wenn ein etwaiger Anspruch auch sehr schwer durchzusetzen ist.
Zitat:
@Monalura schrieb am 08. Jan. 2018 um 17:20:42 Uhr:
Das meine ich ja
Und? Der Wagen fährt doch, oder?
Ohne Anwalt kommt man da eh nicht weiter und bei dem Streitwert sollte man schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.
Der erste Fehler den du gemacht hast, hast Dui selber geschrieben....ich kenn mich nicht besonders aus, aber...
Reifen und Rost usw. prüft man VOR dem kauf. Auf der Flanke steht genau das Alter der Reifen und das Profil kann man mit ner Herkömmlichen Münze prüfen oder besser mit ner entsprechenden Messlehre.
Bremsen gehören zu den verschleißteilen. Da gilt generell KEINERLEI Gewährleistung. Von Privat gibt es sowieso keine garantie (Nur bei arglist oder sowas). das Auto wurde ja auch als Fahrbereit verkauft. das bedeutet nix anderes wie: Springt an und man kann damit fahren. mehr nicht.
Was willst Du bei einer so alten, Sorry, Karre auch erwarten? Wenn Du die Dinge in Ordnung bringen läßt, kannst Du den mit etwas Pflege noch ein paar jahre fahren.