Autokauf von Privat- Bremsen müssen erneuert werden !
Hallo,
Ich habe hier mal eine Frage : Ich habe von Privat einen siebzehn Jahre alten Fiat gekauft, der Wagen hat noch mehr als ein Jahr TÜV . Dieser war als fahrbereit in der Anzeige angegeben . Vor dem Kauf fand ein kurzer Schriftverkehr statt , in dem man mir zusicherte dass der Wagen auf jeden Fall noch ein Jahr fahren würde. Beim Kauf bin ich Probe gefahren und es wurde auf Mängel wie verschlissene Reifen hingewiesen. Ich kenne mich nicht mit Autos aus und kaufte den Wagen . Nach drei Wochen ließ ich das Fahrzeug in einer Werkstatt ansehen . Bremsen hinten kaputt, Luftfilter, Reifen dürfen nicht mehr gefahren werden.. Wagen wurde unter Ausschluss verkauft , mit Vertrag der diese Klausel beinhaltet . Kann ich vol Kaufvertrag zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
Erlich gesagt würde ich mich auch stur stellen als VK.🙄
Du hast eine alte Schrottkarre erworben und diese
fährt auch noch 1 Jahr, nur eben mit mehr oder
minder viel Zuwendung.
Ich kann nur den Kopf Imaginär schütteln
was für eine Vollkaskomentalität heutzutage
vorherscht.😕
Ein Privatverkauf ist mitlerweile eines der
größten Abenteuer des modernen Menschen.🙄
Ich schmeiß mein Auto lieber in die Presse
oder gebs den Pawel für den Export,
wenn ich solche Geschichten die fast
täglich bei MT auftauchen Standart sind.😠
125 Antworten
Dann verklag den Verkäufer doch endlich 😉 Was willst du jetzt von uns hören? Das du Recht hast und vor Gericht dem Verkäufer den 10 fachen Verkaufspreis als Entschädigung aus den Rippen leihern kannst?
Ich finde es immer herrlich wenn Leute im Internet um Rat fragen und dann diesen in den Wind schlagen weil es nicht das ist was man hören wollte 😁
Versuch dein Glück, verklag den Verkäufer. Entweder es findet sich jemand der tatsächlich einen Prozess daraus strickt oder du es passiert das was dir alle prophezeien und die Klage wird abgewiesen (in dem Falle bleibst du nicht nur auf dem Auto, sondern auch noch auf den bisherigen Prozess- und Anwaltskosten sitzen).
Wenn du wirklich der Meinung bist der Verkäufer hat dich über den Tisch gezogen, dann muss das ein Gericht klären und kein Internetforum 😉
Du hast den Wagen erst 3 Wochen nach Kauf von der Werkstatt ansehen lassen, aber schon vorher abgemeldet und abschleppen lassen?
Wie konntest Du denn wissen, was deine Werkstatt alles so an Mängeln findet? Die haben die Kiste doch vorher gar nicht gesehen, weder die Bremsen, noch die Reifen! Oder sind das Hellseher?
Bremsen sind ja extra auf Verschleiß ausgelegt. Genau wie eine Kupplung oder Reifen. Beim Bremsen wird ja eine ganze Menge (Bewegungsenergie) in Reibung(Wärem) umgewandelt. Den Belägen ist das egal, die sind dafür ausgelegt aber den Felgen oder Bremsscheiben würde das ne Menge ausmachen. Deswegen hat man eben die Beläge dazwischen. Wann die Verschlissen sind bestimmt fast immer die Fahrweise. Das Autogewischt oder die Leistung (Geschwindigkeit) ist dabei untergeordnet, da die Bremsen entsprechend ausgelegt sind. Also wo ist Dein Problem? für 750 Ocken ne halbwegs brauchbare Karre gefunden und nur die Bremsen müssen neu? Glückwunsch, son Auto hätte ich auch gern mal. Ich hatte mal einen Gebrauchtwagen der war knapp 2 Jahre alt, und nur 1.200km gefahren (von einem Nachbarn der den gekauft hatte aber nie gefahren) der hatte aber falsches Benzin getankt (Normal statt Super) Den hab ich gekauft und mußte nach ein paar 100km eine Reparatur von 1.000 DM(!) durchführen lassen. Der Marktwert des Autos war zu dem Zeitpunkt ca. 5.000 DM und ich hab 2.500 DM bezahlt. Hab ich unterm Strich ein gutes Geschäft gemacht. Ich wäre nie auf die Idee gekommen den Vorbesitzer in irgendeiner Form zu belangen.
Alte Story. Gekauft, bereut und dann sein Versehen auf jemand anderen abwälzen!!
So ist es anscheinend gang und gebe mittlerweile.
Nimm 300€ in die Hand lass die Gurke zusammen Schrauben und fahr damit am besten bis in die usa, die mögen weltfremde Ansichten.
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Nicht einmal die USA sind so Weltfremd!
Naja wenn ich recht Überlege dann ja - stimmt - Ne Katze sollte man nicht in der Microwelle trocknen und ein Kaffee darf nicht zu heiß Serviert sein. Falls man sich die Zunge verbrennt gibt es ne Millionenklage!😁
Lasst die TE doch endlich klagen. Der Anwalt hat doch m.E. versprochen, dass er einen Neuwagen für sie herausklagt ! :-)