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Autokauf vom Händler aber Zulassung 6 Monate auf Großabnehmer ?

Themenstarteram 9. November 2020 um 17:33

Hallo, meine Frau und ich wollen ein neues Fahrzeug kaufen.

Nun haben wir ein Vertragsautohaus gefunden wo die Neuwagen gute Preise haben.

Eben am Telefon hieß es, dass wir das Auto erst 6 Monate auf den Großabnehmer zulassen müssen, damit wir den günstigen Preis wahrnehmen können.

Papiere und alles würden wir bekommen. Nun ist unsere Frage was bedeutet das genau, da wir sowas noch nie gehört haben.

Es wäre ein Barkauf kein Kredit.

Hoffe es kennt sich jemand damit aus :D

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Das bedeutet: diesen hohen (?) Rabatt bekommt ein Großabnehmer. Ihr nicht. Die Bedingung ist eben uA, dass der Großabnehmer den Rabatt nur erhält wenn der Wagen auf ihn zugelassen wird, in diesem Fall 6 Monate. Damit soll verhindert werden, dass der Wagen vom Großabnehmer mit hohem Rabatt eingekauft und mit Gewinn weiterverkauft wird - was nicht der Sinn des Rabattes wäre.

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Ist auch nicht so rübergekommen, alles gut ;).

 

Hauptsache der TE bekommt ein rundes Bild zur preislichen Einschätzung des ihm vorliegenden Angebots, denn dafür ist die Kaufberatung in MT schließlich da.

Zitat:

@jorge27 schrieb am 9. November 2020 um 23:36:51 Uhr:

Tageszulassung gilt rechtlich als Neuwagen. Der grösste Nachteil ist die verkürzte Herstellergarantie. Bei 6 Monaten sollte der Preis aber mindestens 30% unter LP sein.

Dass dem TE das Fahrzeug aber sofort als Neuwagen zur Verfügung steht und nicht erst nach 6 Monaten ist dir bewusst, oder?

Somit hat er auch die volle Herstellergarantie.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 09. Nov. 2020 um 18:59:15 Uhr:

........Weiß daher auch nicht, wer in dieser Zeit die Versicherung bezahlt.

Bei manchen Versicherungen kann das Fahrzeug mit abweichendem Haltereintrag (Autohaus) aufpreisfrei über den Versicherungsnehmer (TE) versichert werden. Wenn nach 6 Monaten die Umschreibung auf den TE durchgeführt wird, wird bei der Versicherung nur der neue Halter gemeldet, sonst ändert sich nichts mehr.

Themenstarteram 10. November 2020 um 9:09

Also ich habe mal nachgefragt wie das im Kaufvertrag stehen würde:

 

Das Fahrzeug wird - ab dem Tag der Erstzulassung - 6 Monate mit dem Haltereintrag „Firmenname“ geführt. 1. Halter ist „Firmenname“. Die Ummeldung nach 6 Monaten wird vom Kunden durchgeführt.

Bei solchen Angeboten frage ich mich, was passiert mit "meinem" Auto, wenn die Firma, auf die das Fahrzeug 6 Monate zugelassen ist, in diesem Zeitraum in die Insolvenz geht? Fällt das Auto dann in die Konkursmasse oder ist das vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt?

Die Händlerfirma ist doch "nur" der Halter des KFZ; der Käufer ist und bleibt doch der Eigentümer des KFZ denke ich...

@ DarkDarky

Folgendes Szenario:

die Firma wird insolvent. Der Konkursverwalter wird zu Beginn feststellen, was an Verbindlichkeiten und Vermögen vorhanden ist. In der Buchhaltung liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief). Für den Konkursverwalter sieht das erst einmal nach Vermögen aus und er wird vermutlich das Auto von mir als Nutzer zurück fordern. Auf den ersten Blick bin ich ja nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer des Fahrzeugs. Eine schnelle Übertragung (Ummeldung) scheidet m. E. aus, das es bei Insolvenzen ein s. g. Veräußerungsverbot gibt. Wenn die Eigentumssituation nicht sicher vertraglich geregelt ist, wird's vermutlich problematisch.

Themenstarteram 10. November 2020 um 12:31

@take3 Aber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 dürfen wir behalten.

das spricht schon dafür, dass nicht die Firma Eigentümer ist. Ein weiteres Indiz ist, wenn du ab dem 1. Tag der Zulassung die Kfz-Steuer und Versicherung bezahlen musst. Trotzdem wäre mir wohler, wenn im Kaufvertrag als Nebenabrede steht, Eigentümer ab Zulassung des Fahrzeugs ist der Käufer.

Hallo@slayyyyeR ,

diese vorgehen wurde ja schon erklärt. Das kannst Du aber ohne Not machen.

Du bezahlst und bekommst das Auto.

Zulassen muß der Verkäufer auf seinen Namen!!!!

Nach 6 Monaten hast Du dann ein gebrauchtes Auto von einem Händler.

(gebraucht, benutzt hast Du es aber selber)

Bei einem späteren Verkauf, bist Du aber der zweite Halter.

Sowas hatte ich auch schon mal, der günstige Kaufpreis muß aber den späteren

Mindererlös als zweiter Halter decken. Sonst laß die Finger davon.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 10. November 2020 um 15:08:50 Uhr:

 

Bei einem späteren Verkauf, bist Du aber der zweite Halter.

der günstige Kaufpreis muß aber den späteren

Mindererlös als zweiter Halter decken.

Ich gehe mal davon aus, dass der TE das Fahrzeug einige Zeit fahren wird.

Nach 3, 4 oder 5 Jahren gibt es genug Käufer, die es nicht die Bohne juckt, ob 1 oder 2 Halter im Brief stehen, schon gar nicht, wenn man erklären kann, dass man die Karre von Beginn an gefahren hat.

Somit ist hier kein Mindererlös zu erwarten.

@take3 Eigentümer eines Autos ist derjenige, dem es gehört...! Das Auto gehört nicht dem Händler/Halter, da der Käufer einen Kaufvertrag über diesen Gegenstand hat. Er ist der Eigentümer; unabhängig von Brief/Schein etc.

Ich kann zu diesem Thema konkret berichten, da ich selber auf diese Weise ein Fahrzeug für meine Mutter erworben habe.

Zunächst ist der Großabnehmer-Rabatt von einer klassischen Tageszulassung abzugrenzen, denn die Tageszulassungen werden auf das Autohaus zugelassen.

In der Praxis vereinbart ein Unternehmen mit dem Hersteller/Autohaus eine jährliche Abnahmemenge für die es einen vorteilhaften "Großkundenrabatt" gibt, sprich: z.B. Firma XY verpflichtet sich zu einer (Mindest-)Abnahme von 50 Renault Megane und Renault gewährt dafür beispielsweise 30% Rabatt pro Fahrzeug.

Nun ist bereits November und Firma XY hat bisher aufgrund diverser Gründe (schlechte Auftragslage, keinen Bedarf, etc.) erst 38 Fahrzeuge abgenommen und benötigt dieses Jahr keine weiteren Autos.

Somit wäre Firma XY nun vertragsbrüchig und das Autohaus sucht natürlich nach einer Lösung, seinem Großkunden nicht die Pistole auf die Brust zu setzen, um diesen im nächsten Jahr aufgrund von Unzufriedenheit zu verlieren.

Also nimmt man die restlichen 12 Fahrzeuge und lässt diese auf das Unternehmen zu, somit sind die 50 Einheiten für den Hersteller erfüllt. Das Unternehmen ist nur als Halter eingetragen und der "echte" Käufer wird Versicherungsnehmer. Nach Ablauf von 6 Monate (welche vorab Vereinbart wurde, damit der Großkunde die Fahrzeuge nicht gewinnbringend weiterveräußert), wird der PKW auf den Kunden umgeschrieben.

Alle Parteien gewinnen dabei (außer der Hersteller, der wurde beschi**en):

- + Großkunde musste das Fahrzeug nicht abnehmen

- + Privatkunde bekommt üppigen Rabatt

- + Autohaus hat (sogar doppelte) Stückzahlen generiert

Im Vertrag steht einfach, dass Firma XY als Halter für 6 Monate eingetragen bleibt und das Fahrzeug danach umgemeldet wird.

danke für die erklärung. ich frage mich ob sowas nicht seitens des unternehmens nicht steuerlich fragwürdig ist:

->das fahrzeug landet vermutlich als neukauf in den büchern. gleichzeitig wird es aber nicht in der firma genutzt. evtl sogar mit verlust ODER auch gewinn wieder ausgebucht. vielleicht schont man sich kurzfristig damit sogar geplantermaßen das co2 flottenzeil oder wer weiß was.

->das fahrzeug kostet kfz steuer die der halter bezahlt also die firma? also landet auch das in den büchern der firma. es kann natürlich sein, dass man das sepa direkt cancelt und auf ein sepa des fahrzeugkäufers abändern läßt ?

es soll auch schon firmen gegeben haben die sich mit solchen oder ähnlichen geschäften quasi bewußt "aufgebläht" haben um an aufträge oder kredite zu gelangen (siehe wirecard skandal usw)

nächster punkt ist die kfz versicherung. du hast dann 6 monate einen gewerblichen fahrzeughalter aber einen privaten versicherungsnehmer. ist das für dich dann gleichteuer als wenn du halter und versicherungsnehmer zu gleich wärst. ok das wird nicht viele € ausmachen zumal wir ja nur über 6 monate reden.

wilslt das fahrzeug mal wieder verkaufern wird dem nächstem besitzer natürlich auch auffallen, das da 6 monate eine firma als halter eingetragen war. das ist für den wiederverkaufswert theoretisch auch schlechter als wenn du direkt erster halter warst oder erster halter nach einer tageszulassung, solche dinge kann man aber ggf am tisch oder telefon schnell ausräumen indem man sagt wie es gewesen ist und das ganze ggf auch per versicherungspolice oder wie auch immer nachweisen kann - der potentielle interessent kann es dann glauben oder auch nicht - es wird also real nicht viel ausmachen

-------------

das thema mit den büchern der firma muss dich als käufer im grunde auch nicht groß interessieren. ist ja irgendwo nicht dein problem. aber für fragwürdig halt ich das für trotzdem da du davon ausgehen kannst dass es nicht überall komplett korrekt ablaufen wird.

problem ist halt wie zizou ja durchblicken läßt:

die firma hat direkt einen rahmenvertrag mit dem fahrzeughersteller oder generalimporteur. wenn da vertraglich vereinbart ist die fahrzeuge 6 monate zu halten - im gegenzug zu dem gewärtem rabatt bei abnahme einer fahrzeugmenge xy dann kannst sie als firma halt nicht vorher auf andere halter umschreiben lassen, begehst vertragsbruch, zahlst vertragsstrafe oder man kürz dir einen teil es rabatts.

->dem hersteller gegenüber kann es schon nicht korrekt sein, wenn dass fahrzeug in der firma gar nicht genutzt also die flotte die du da als hersteller untergebracht hast ggf nur aus 10 autos besteht und nicht aus 50 und gleichzeitig 40 privathanseln irgendwo damit rumfahren. diese 40 anderen käue der privaten konkurrieren nämlich mit dem was du als hersteller anderweitig (im privatsegment) noch absetzen wolltest!

mal ein anderes Beispiel:

es ist ähnlich, wie wenn das deutsche skiteam 2000 paare fischer ski zum sonderpreis abnimmt und direkt mal 1600 davon weiterveräußert obwohl vereinbart ist dass diese eine saison im team bleiben müssen bevor sie weiterveräußert werden dürfen.

da sind dann also 1600 paar ski ggf deutlich rabattiert am markt landen, verkäufe anderswo schmälern (was ggf dann so manchen kleinen sportladen verhungern läßt, der seine nämlich teurer eingekauft hat und gar nicht lloswird. dir als hersteller ggf bald den rücken kehrt, sich wundert woher das hoch rabattierte zeugs kommt aber deine besellte charge ja nicht einfach aufkündigen kann usw)

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