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Autokauf, Vertrag unterschrieben, nachträglich Preis erhöht

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 18:43

Hallo Leute,

erst einmal will ich nur wissen ob das jemanden auch schon widerfahren ist und wie die ganze Sache ausging.

Ich hab auf mobile.de am Wochenende ein Auto gefunden für einen sehr guten Preis.

Habe gleich am Montag angerufen und gefragt ob der Preis stimmen kann, das wurde mir versichert, mit der Begründung, dass der Hersteller zur Zeit eine Prämie raushaut und diese würde man an den Kunden weitergeben.

Also hab ich gleich am Montag ein verbindliches Angebot per Email bekommen. Der Kaufvertrag wurde gleich unterschrieben, eine Anzahlung wie im Vertrag vereinbart wurde ebenfalls per Überweisung getätigt. Da der Wagen weiter weg ist, hätte man die Papiere an mein zuständiges Zulassungsamt geschickt. Ich hätte da meine Nummernschilder geholt, und den Wagen am Samstag abgeholt.

Der Email verlauft deutet auch auf einen gültigen Kaufvertrag. Habe mehrmals am Montag mit dem Verkäufer telefoniert.

Und heute bekam ich einen Anruf, die Dispo hat den Preis nochmal überprüft und er sei nicht korrekt, er sei zu niedrig, der Wagen würde 3500€ mehr kosten. Mir ließ man die Wahl vom Kaufvertrag zurück zutreten oder die 3500€ mehr zu bezahlen.

Aber im Kaufvertrag steht folgendes:

http://i.gyazo.com/d79c7a57de407ea27448be8b69a2974e.png

Deswegen denke ich das ich im Recht bin und mir der Wagen für den ausgemachten Preis zusteht.

Cliffs für die Lesefaulen:

Montag: Verbindliches Angebot bekommen, Kaufvertrag unterschrieben und per Email versendet. Anzahlung wie im Kaufvertrag vereinbart, überwiesen.

Dienstag: Nachgefragt ob das Geld da ist und ob ich den restlichen Betrag bar bezahlen kann. Antwort war das ich bei der Abholung den Rest bar bezahlen kann.

Mittwoch: Anruf erhalten, Preis ist nicht korrekt.

...

Samstag: Eigentlich Abholtermin, laut Kaufvertrag :/

Meinungen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juni 2015 um 8:05

So, nach dem zweiten Brief vom Anwalt, in dem auch genau begründet war warum der Kaufvertrag gültig ist und mit einer klage gedroht wurde, ist das Autohaus eingegnickt und wird das Auto für den ursprünglichen Preis herausgeben.

Schade finde ich eigentlich ein paar Kommentare in diesem Thread, wenn man sieht das einige User schon vorher aufgegeben hätten wären Sie in meiner Situation gewesen. Und die schadenfrohe Kommentare ala "Du kannst die 1000€" vergessen.

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74 Antworten
Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:37

Zitat:

@DerBasse schrieb am 10. Juni 2015 um 22:34:25 Uhr:

Klar schieß los.

Wie du schon geschrieben hast, wenn man den Email Verkehr sich durchließt kann man klar erkennen das der Verkäufer davon ausgegangen ist das alles so läuft wie es soll.

am 10. Juni 2015 um 22:16

Hi,

Ich würde zurück treten und wo anders suchen. Die erste Sache stimmt nicht dann weist du nicht ob was anderes auch nicht stimmt. Such lieber wo anders denke das wäre klüger MFG :)

am 10. Juni 2015 um 23:00

Wieso wäre das klüger?

Wenn ein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt und nirgends Bedingungen a là "Dispo kann sich ändern" aufgeführt sind - so solltest du doch Recht haben.

Und wie gehabt, würde ich an der Sache dranbleiben, denn ich glaube nicht, dass sich ein renomierter Händler auf einen Rechtsstreit einlässt, wenn dein Anwalt dich im Recht sehen würde - sprich für knapp 4 Mille weniger ein Auto für dich.

 

Wäre echt toll, wenn du uns fortlaufend darüber informierst - mein Interesse hat die Sache geweckt.

Auch würde ich gerne wissen, welches KFZ es ist und ob ich den Preisunterschied dann nachvollziehen kann?

Ja. Interessiert mich auch ungemein...

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 8:05

Wieso ist das klüger nachzugeben wenn ich denke, dass ich im Recht bin.

Mein Anwalt denkt ebenso, das hier alles korrekt verlaufen ist und mir das Auto zum abgemachten Preis verkauft werden muss. Ich wäre doch dumm, wenn ich das nicht probieren würde. Wenn es nicht klappt dann halt nicht, aber vorher nachzugeben?

Es ist auch ärgerlich weil ich vorher mir bei einem anderen Verkäufer ein ähnliches Auto reserviert haben lasse und dann doch abgesagt haben wegen dem besseren Angebot.

Der Händler ist auf der Hersteller Homepage registriert und auch die Verkäuferin samt Bild ist dort zu finden. Dort stimmt auch die Email und Telefonummer über ein.

Mehr Details zum Händler, Auto... will ich noch nicht preisgeben solange noch nichts geklärt worden ist.

am 11. Juni 2015 um 8:15

Es sieht ja so aus, als wäre ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen und der Händler muss diesen wegen Erklärungsirrtum anfechten, wenn er da raus will.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Wenn es vor Gericht geht, wird es dann wohl darauf ankommen, ob und wie er diesen Erklärungsirrtum begründen und darlegen kann. Näheres kann dir nur dein Anwalt sagen. Da der Preis zwar deutlich aber nicht so deutlich günstiger ist, dass es augenscheinlich ist, könnte ich mir denken, dass der Händler da nicht so gute Karten hat. Hätte er es für 1.000 EUR verkauft wäre die Sache und das Vorliegen eines Erklärungsirrtums hingegen klar.

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 8:29

Ja das denke ich auch außerdem hab ich explizit auf den günstigen Preis hingewiesen. Auch wurde mir am Telefon gesagt, ich hätte Glück gehabt der erste gewesen zu sein, es hatten viele wegen dem günstigen Preis angerufen. Wieso fällt denn dann sowas erst so spät auf?

Weil jeder zweite "professional" ein Pfuscher in dieser Welt ist ;-)

am 11. Juni 2015 um 11:51

Zitat:

@Motorpsycho123 schrieb am 11. Juni 2015 um 10:15:03 Uhr:

Es sieht ja so aus, als wäre ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen und der Händler muss diesen wegen Erklärungsirrtum anfechten, wenn er da raus will.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Wenn es vor Gericht geht-----> und wenn der TE warum auch immer verliert darf er schön den anwalt bezahlen die gerichtskosten u.s.w....damit muss man doch IMMER rechnen.

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 12:35

Greift bei einem Gerichtsverfahren die Versicherung nicht mehr? Oder warum muss ich dann alles bezahlen?

Zitat:

@wittenberg schrieb am 10. Juni 2015 um 22:09:43 Uhr:

...Nein Email Adresse ist eindeutig (@firmen anschrift) ...

Nur mal rein Informativ für die Zukunft, jeder Mensch kann jede beliebige Absender E-Mail Adresse benutzen um Mails zu versenden.. Das ist kein Kriterium für die Echtheit einer E-Mail (auch wenn es in diesem Fall tatsächlich so ist).

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 12:55

Zitat:

@Lloyyd schrieb am 11. Juni 2015 um 14:53:40 Uhr:

Zitat:

@wittenberg schrieb am 10. Juni 2015 um 22:09:43 Uhr:

...Nein Email Adresse ist eindeutig (@firmen anschrift) ...

Nur mal rein Informativ für die Zukunft, jeder Mensch kann jede beliebige Absender E-Mail Adresse benutzen um Mails zu versenden.. Das ist kein Kriterium für die Echtheit einer E-Mail (auch wenn es in diesem Fall tatsächlich so ist).

Ja das stimmt, aber der Empfang einer Email würde trotzdem nicht gehen oder? Aber das ist ja jetzt offtopic.

Zitat:

@wittenberg schrieb am 11. Juni 2015 um 14:35:48 Uhr:

Greift bei einem Gerichtsverfahren die Versicherung nicht mehr? Oder warum muss ich dann alles bezahlen?

..eine Rechtschutz (hier Vertragsrechtschutz) übernimmt, nach Abzgu der SB, die

Kosten in völler Höhe (Gericht, Anwalt, etc.). Vorher sollte mann aber den "Schaden"

der Vers. melden und um "Kostenübernahme" bitten.

Ob in der "KFZ-Rechtschutz" auch Vertragsrechtschutz dabei ist, steht in den AGB

oder bei der Versicherung nachfragen.

Grüße

Ja ich schreib einfach mal was damit ich das weiter verfolgen kann also bitte die Geschichte zu Ende erzählen.

Wenns das Autohaus gibt und das Auto, dann wäre ich auch dafür dass der Händler die Karre abdrücken muss für den vereinbarten Preis.

am 11. Juni 2015 um 15:53

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 11. Juni 2015 um 17:44:13 Uhr:

Ja ich schreib einfach mal was damit ich das weiter verfolgen kann also bitte die Geschichte zu Ende erzählen.

Haha

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