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Autokauf übergabe nach den vereinbarten termin!!

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 15:34

Hallo

 

Ich hab ein auto mit hagelschaden von privat gekauft am 26.11.2016 und eine anzahlung von 1000 euro gemacht. Da der kredit noch nicht abbezahlt ist und der brief noch bei der bank ist. Ich hab mit den beiden damen vereinbart das die übergabe bis 3.12.2016 stattfindet und ich dann den restbetrag bezahlen. Bis 3.12.2016 sollten die damen das mit der bank klären und den brif bekomen. Heute bekam ich die antwort:

 

Habe den Brief noch nicht erhalten da die versicherung sich sehr viel zeit für die überweisung gelassen hat. Ss tut uns leid aber wir müssen sie auf den anfang nächste woche vertrösten.

 

Ist schon ne dumme situation weil die damen ja das auto auch nutzen. Ich möchte nicht rumstreiten mit den damen und das auto auch haben.

 

Was würdet ihr tun oder vorschlagen?

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36 Antworten

Na, jetzt ist es ja schon zu spät. Sonst hätte ich vorgeschlagen: lass die erst mal den Brief auslösen - dann kann man über einen Kauf verhandeln. Ich jedenfalls kaufe und bezahle nichts, ohne dass ich den Brief gesehen habe ...

Aber jetzt ist es so. Ich würde dann folgendes versuchen: die finanzierende Bank soll den Brief an Deine Bank senden mit der Zusicherung von Deiner Bank, den Brief erst nach Zahlung des offenen Betrages herauszugeben. Deine Bank wird über Dein Guthaben Bescheid wissen und es bis zu dem vereinbarten Betrag sperren. Dann gehst Du zu Deiner Bank und holst dort den Brief. Keine Bank hat ein Risiko, Du das Auto, Deine Bank zahlt an die Finanzierungsbank der Vorbesitzer aus. Gebühren dafür sofern anfallen sollen die Verkäufer tragen.

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 15:53

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2016 um 16:46:01 Uhr:

Na, jetzt ist es ja schon zu spät. Sonst hätte ich vorgeschlagen: lass die erst mal den Brief auslösen - dann kann man über einen Kauf verhandeln. Ich jedenfalls kaufe und bezahle nichts, ohne dass ich den Brief gesehen habe ...

Aber jetzt ist es so. Ich würde dann folgendes versuchen: die finanzierende Bank soll den Brief an Deine Bank senden mit der Zusicherung von Deiner Bank, den Brief erst nach Zahlung des offenen Betrages herauszugeben. Deine Bank wird über Dein Guthaben Bescheid wissen und es bis zu dem vereinbarten Betrag sperren. Dann gehst Du zu Deiner Bank und holst dort den Brief. Keine Bank hat ein Risiko, Du das Auto, Deine Bank zahlt an die Finanzierungsbank der Vorbesitzer aus. Gebühren dafür sofern anfallen sollen die Verkäufer tragen.

Das sit edwas zu kompliziert. Ich mus noch 5900 euro zahlen und die frauen 8000 euro. Aber angeblich soll das die versicherung machen.

 

Es wäre für mich kein problem zu warten:) aber das auto wird ja benutzt von den damen es kann sein dass das noch nicht bis anfang der woche dauert sonder bis ende der woche.

 

Am besten wär für mich wenn die mir noch ein rabbat geben aber das wir glaube ich nicht klappane. Das auto war bei mobile fur 6000 euro VB eigestelt. Ich war der erster der das auto angeschaut hat und die dame wollten 7000 euro weil sie schon solche angebote hatten von andren. Mir ist es mit muche gelungen 100 euro runterhandeln. Jetzt weiß ich nicht wie ich auf die sams antworten soll. Habt ihr ein tipp?

Dann löst den Kaufvertrag auf, die sollen den 1000er zurück überweisen. Wenn die so klamm sind sehe ich sonst kommen, dass das noch etwas dauert oder ganz platzt ... hoffentlich haben die Deine 1000€ noch zur Verfügung und nicht schon verbraten ...

Ein Rat für die Zukunft: niemand verschenkt etwas, auch die Verkäufer dieses Autos legen nicht mit Freude 2100€ hin für nix. Zumal sie die auch ganz offensichtlich nicht haben. Was die Versicherung bezahlen kann/will/muss weiß keiner. Die sind notleidend und müssen sich von Kosten trennen. Und das ist dann kein gutes Geschäft für Dich, wenn Du auf die Zahlung eines Partners angewiesen bist der offensichtlich null Kohle hat. Der noch nicht mal ohne (hoffentlich eingehende und bestehende) Zahlungsverpflichtungen einer Kaskoversicherung sein Auto bei der Bank auslösen kann zum Verkauf. Meine (unfachmännische und nicht gerichtsfeste) Meinung ist, dass die erst gar nicht das Fahrzeug verkaufen dürften: sie hatten nicht die Verfügungsgewalt über den Kaufgegenstand, die Verfügungsgewalt ist von einem dritten unsicheren Verhältnis abhängig. (Man weiß ja, wie gern Versicherungen bezahlen und was sie bei Abrechnung nach Gutachten alles abziehen ...).

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 16:16

Ich will das auto haben:)

Dann warte halt. Könnte aber dauern, fürchte ich.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:05:47 Uhr:

Dann löst den Kaufvertrag auf, die sollen den 1000er zurück überweisen. ...

ANGENOMMEN:

1. es handelt sich um ein Auto, das regulär > > 10.000 Euro wert wäre

(sprich: die 6.900 sind der übliche HändlerEINKAUFSpreis für die nicht-reparierte Kiste im Golfballlook)

2. dem TE ist die Optik egal

--> er will einfach zum halben Kaufpreis den vollen Nutz-/Gebrauchswert haben

Wo findet er dann - bei Auflösung des Kaufvertrags - ein vergleichbares Ersatzangebot???

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 16:26

Zitat:

@A346 schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:18:54 Uhr:

Dann warte halt. Könnte aber dauern, fürchte ich.

Ja ich warte aber weil sie das auto nutzen wollte ich ohne zu streiten höflich schreiben das uber eine Vergütung erwarte. Nur habe ich keine ide das in worte zu fassen:)

Auflösen kannst du hier gar nix, wo so Ratschläge immer her kommen? Rein rechtlich könntest du die Damen nun in "Verzug" setzen und sonstigen Verzugsschaden geltend machen, aber ob das nun den Aufwand wert ist?

Frag halt nach, wie lange das noch dauern soll. Würde allerdings auch verlangen, dass die Damen das Fahrzeug nicht mehr verwenden, auch wenn du de jure noch nicht Eigentümer bist.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:25:25 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:05:47 Uhr:

Dann löst den Kaufvertrag auf, die sollen den 1000er zurück überweisen. ...

ANGENOMMEN:

1. es handelt sich um ein Auto, das regulär > > 10.000 Euro wert wäre

(sprich: die 6.900 sind der übliche HändlerEINKAUFSpreis für die nicht-reparierte Kiste im Golfballlook)

Dieser Annahme kann ich nicht folgen, denn wenn dem so wäre würde ich als Fahrzeugeigentümer wie folgt vorgehen:

- Auto auf Kosten der Versicherung reparieren lassen = kein Abzug von Seiten der Versicherung

- dann hab ich ein Auto das 10000 wert ist und für das ich nur noch 8000 bezahlen muss = ich könnte wohl dennVerkauf für 10000 versuchen und habe dann 2000 im Sack (muss es dazu aber immer noch auslösen können)

Für mich sieht das so aus, als ob die lieben Herrschaften mit dem Kaufpreis und der fiktiven Zahlung von der Versicherung die 8000 für die Bank nicht zusammen bekommen. Wahrscheinlich ist jetzt der gedachte Reibach mit der Einnahme der Versicherungssumme und dem Verkauf dahin, weil die Versicherung bei Abrechnung nach Gutachten diverse Abzüge tätigt und die Milchmädchenrechnung nicht mehr aufgeht.

Zitat:

@snegel schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:30:00 Uhr:

Auflösen kannst du hier gar nix, wo so Ratschläge immer her kommen?

Auflösen in beiderseitigem Einverständnis kann man immer.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:38:09 Uhr:

 

Auflösen in beiderseitigem Einverständnis kann man immer.

Ja, ok, aber warum sollten die Verkäufer sich darauf einlassen?

Zitat:

@snegel schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:44:31 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:38:09 Uhr:

 

Auflösen in beiderseitigem Einverständnis kann man immer.

Ja, ok, aber warum sollten die Verkäufer sich darauf einlassen?

z.B. weil der Käufer glaubhaft macht, nach dem vereinbarten Liefertermin (3.12.) = ab dem 4.12. Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen ;)

ob dies sinnvoll ist, hängt davon ab:

- was der 'reguläre' Wert des Autos wäre;

(sprich: gibt es einen fetten 'Hagelrabatt'????)

- ob man gezielt was günstiges mit optischem Mangel sucht und (unrepariert) fahren will.

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 17:00

Zitat:

@camper0711 schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:52:02 Uhr:

Zitat:

@snegel schrieb am 2. Dezember 2016 um 17:44:31 Uhr:

 

Ja, ok, aber warum sollten die Verkäufer sich darauf einlassen?

z.B. weil der Käufer glaubhaft macht, nach dem vereinbarten Liefertermin (3.12.) = ab dem 4.12. Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen ;)

ob dies sinnvoll ist, hängt davon ab:

- was der 'reguläre' Wert des Autos wäre;

(sprich: gibt es einen fetten 'Hagelrabatt'????)

- ob man gezielt was günstiges mit optischem Mangel sucht und (unrepariert) fahren will.

Das auto ist ein Renault Megane Grandtour ENERGY TCe 130 Bose Edition 35 000 km 1 jahr garantie.

Beim mobile preise nur bitte achten dass es ein facelift modell ist 2014. Kostet das auto 14.000 euro. Hagelschaden ist überall aber nicht gross.

 

Da scheint mir etwas sehr faul zu sein

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