Autokauf: NL Import vom "Kieshändler", auf was achten?
Hallo Zusammen,
ich liebäugele mit dem Kauf eines gebrauchten E-Golfs welcher mir von einem 'Kieshändler' angeboten wird. Er hat das Fahrzeug auf ner NL Auktion erwoben, über die VIN habe ich zufällig exakt das Fahrzeug/Auktion auch gefunden:
https://carsbat.com/de/detail/wvwzzzauzlw911663-atgnwu/
Der Händler scheint mir jetzt nicht das ultra know how zu haben (er meinte die montierten Blizzak LM005 wären Allwetterreifen weil Allwetterreifen ja M+S draufstehen hätten...).
Laut Händler hat das Fahrzeug alle deutschen Papiere sodass es ganz normal zugelassen werden kann.
Die 'Papiere' sind Brief & Schein welche auf GVA Transit GmbH ausgestellt sind, also einen Anbieter für Kurzzeit/Überführungskennzeichen. Fahrzeug laut Schein am gleichen Tag 18.3.25 auch außer Betrieb gesetzt (siehe Anhänge).
Kann ich mit diesen 'Papieren' und dem Kaufvertrag das Fahrzeug problemlos zulassen oder brauche ich noch etwas da Fahrzeug aus NL ist?
Danke & schönes Wochenende!
36 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. April 2025 um 19:25:29 Uhr:
Dein Drucker kann Wasserzeichen?
Wennd er von 1873 ist bestimmt 😉
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Zitat:
@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 19:30:35 Uhr:
Siehste... dann ist es wohl keins. Und trotzdem ist es ein Original. 🙄
Also das von Deinem Porsche ist definitiv kein einfaches weißes Blatt, wenn es denn ein original ist. Die geben sich noch mehr Mühe!
Allein am Papier erkennst schon ob das COC von Porsche ist oder eine Kopie
Die Verordnung(EU) 2018/858 legt in Artikel 36 fest:
"Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform muss so gestaltet sein, dass sie fälschungssicher ist."
Die 2007/46 war in Artikel 18 sogar noch konkreter:
" Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss das verwendete Papier entweder durch farbige grafische Darstellungen oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen geschützt sein."
Also nix mit "einfaches Blatt aus dem Drucker"....
Das CoC von meinem nach der 2007/46 genehmigten BMW hat übrigens "BMW AG" als fortlaufendes Wasserzeichen (nicht den bayrischen Propeller). Da war das KBA wohl mit einverstanden 😉
Zitat:
@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 16:02:35 Uhr:
Das kann ich dir garantieren, da mir die Zettel immer beim jeweiligen Neukauf vom Händler übergeben wurden. Dass der mir nur eine Kopie untergejubelt hat, würde ich mal ausschließen.
Waren die Fahrzeuge denn finanziert oder geleast? Was macht dich denn so sicher, dass es Originale waren?
Ich habe auch immer ein CoC bei geleasten Fahrzeugen bekommen, aber das waren dann wohl immer nur Kopien.