Autokauf - Kurzzeitkennzeichen - Auto abholen und Ablauf?

Moin, morgen wollte ich ein Auto besichtigen, welches zunächst hoch erwartungserweckend aussieht.

Die Sache ist nur, dass ich noch KEINEN (Auto-)Führerschein habe, was alles ein wenig komplizierter macht. Den habe ich frühstens nächste Woche und bei dem Wetter (und dem guten Angebot) möchte ich gerne sofort nach bestandener Prüfung ein Fahrzeug haben, möchte bei dem Wetter keinen Tag mehr Motorrad fahren.
Probefahrt macht dann jemand anderes. Es geht um ein günstiges Auto, das muss einfach nur funktionieren, da ist die Probefahrt sowieso unwichtig.

Das Fahrzeug wird nur abgemeldet verkauft, da fängt das Problem dann an. Behält der Käufer dann nach Kauf den Fahrzeugbrief, denn den würde er ja zwecks Anmeldung benötigen? Oder reicht da eine Kopie?

Der Plan sieht so aus, dass ich dann im Idealfall schon am Dienstag ein Kurzzeitkennzeichen besorge, um das Fahrzeug abzuholen. Eine Versicherung abzuschließen, ohne anzugeben seit wann man den Führerschein hat geht ja kaum, oder? Also rechtlich ja, aber in der Praxis wollen die Versicherer das wissen, zumindest war es online immer so.

Kann ich mir überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen holen, wenn ich z.B. nur eine Kopie von Fahrzeugschein und Brief habe, für den Fall, dass der Käufer diese zum Abmelden braucht?

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde ungerne 3 mal zum Auto fahren, dass ist rund eine Stunde mit dem ... Auto. ??

Ich hoffe jemand ließt sich den ganzen Mist durch und kann mir vielleicht helfen.

36 Antworten

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 5. November 2023 um 21:15:28 Uhr:


Der Verkäufer braucht zur Abmeldung den Brief nicht aber die kleine Zulassung sowie Kennzeichen zur Entstempelung. Du brauchst widerrum zur KKZ Erteilung durchs Amt die kleine Zulassung im orginal sowie den gültigen Tüv Bericht.

Wieso TÜV Bericht?

Den braucht man nur, wenn im Schein das Datum nicht zu lesen ist.

(Ggf HU-Bescheinigung,sofern aus dem alten Fahrzeugdokument die gültige HU nicht hervorgeht)

So steht's geschrieben bei Zulassungsstelle.

@Peternita

Unsere Zulassungsstelle verlangt den HU-Prüfbericht.

Zitat:

Er möchte die Kennzeichen selber abmelden, da er diese behalten will.
Also nehme ich nach Bezahlung Schlüssel und Fahrzeugbrief mir, denn er benötigt zur Abmeldung ja nur Fahrzeugschein und die Kennzeichen, richtig?

Umständliche Methode, ich würde nochmals mit dem Verkäufer reden.

Wie schon mehrfach erwähnt nimmst Du Brief, Schein und Kennzeichen mit, und meldest das Auto auf Dich um (nicht "ab"😉. Das erspart dann auch dem Verkäufer den Weg zur Zulassungsstelle und Kosten.

Die alten Kennzeichen bringst Du ihm einfach wieder mit, wenn Du das Auto abholst.

Wenn der Verkäufer unbedingt selbst abmelden will, würde ich fragen, ob man das Auto vorher zu Dir fahren kann oder es bleibt beim VK stehen, der VK schickt Dir die Papiere nach der Abmeldung oder Du holst sie ab und meldest das Auto an.

Ähnlich wie @freespace49 aber etwas billiger: hinfahren, Geld dalassen, Papiere und Schlüssel mitnehmen und umschreiben. Kennzeichen kannst du behalten, nur wenn abgemeldet müssen neue ran. Das Auto kannst du, da zugelassen, auf der Straße abstellen.

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Zitat:

@jof schrieb am 6. November 2023 um 09:36:44 Uhr:



Zitat:

Er möchte die Kennzeichen selber abmelden, da er diese behalten will.
Also nehme ich nach Bezahlung Schlüssel und Fahrzeugbrief mir, denn er benötigt zur Abmeldung ja nur Fahrzeugschein und die Kennzeichen, richtig?

Umständliche Methode, ich würde nochmals mit dem Verkäufer reden.

Wie schon mehrfach erwähnt nimmst Du Brief, Schein und Kennzeichen mit, und meldest das Auto auf Dich um (nicht "ab"😉. Das erspart dann auch dem Verkäufer den Weg zur Zulassungsstelle und Kosten.

Die alten Kennzeichen bringst Du ihm einfach wieder mit, wenn Du das Auto abholst.

Wenn der Verkäufer unbedingt selbst abmelden will, würde ich fragen, ob man das Auto vorher zu Dir fahren kann oder es bleibt beim VK stehen, der VK schickt Dir die Papiere nach der Abmeldung oder Du holst sie ab und meldest das Auto an.

Ja er will unbedingt selber anmelden, kann mir vorstellen, dass er die Kennzeichen direkt ummelden will und keine neuen drucken möchte.

Er wird mir dann ja nur den Fahrzeugschein nachsenden müssen, dann kann ich das Auto auf mich anmelden und abholen. Kann so lange auch bei ihm stehen bleiben, da Privatgrund.

Ich würde mir ein anderes Auto suchen bei dem der Verkäufer nicht diesen komplizierten Zirkus veranstalten will.
Meine Güte, Du sollst vertrauen daß er Dir die Papiere zurückschickt…was ist wenn die auf dem Postweg verloren gehen? Dann ist die Kacke am Dampfen.
Wenn gegenseitig Vertrauen notwendig ist, könnt Ihr den KV auch so gestalten daß Du zuverlässig ummeldest und schickst Ihm die Kennzeichen zurück.
Oder wie weit seid Ihr entfernt? Evtl.geht Ihr halt gemeinsam zur Zul.stelle.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. November 2023 um 17:31:04 Uhr:


Ich würde mir ein anderes Auto suchen bei dem der Verkäufer nicht diesen komplizierten Zirkus veranstalten will.
Meine Güte, Du sollst vertrauen daß er Dir die Papiere zurückschickt…was ist wenn die auf dem Postweg verloren gehen? Dann ist die Kacke am Dampfen.
Wenn gegenseitig Vertrauen notwendig ist, könnt Ihr den KV auch so gestalten daß Du zuverlässig ummeldest und schickst Ihm die Kennzeichen zurück.
Oder wie weit seid Ihr entfernt? Evtl.geht Ihr halt gemeinsam zur Zul.stelle.

..ich auch..

habe in meinen 40 Jahren zig Auto's/Mopped's, mit Zulassung & AKZ verkauft und
nie Ärger gehabt.
Alle Verkäufer haben, wie besprochen, die Kisten innerhalb weniger Tage
abgemeldet und mir oft die AKZ zugeschickt..von daher,
Ich würde mir einen anderen VK suchen..

So ist das in diesem Forum:

Dem Verkäufer wird empfohlen, auf keinen Fall angemeldet zu verkaufen und sich lieber einen anderen Käufer zu suchen.

Dem Käufer wird das genaue Gegenteil empfohlen.

Wenn auch nicht unbedingt von den selben Leuten 😉

Ich hab ne Idee für den TE : er soll dem Verkäufer seinen Thread hier im Forum zeigen.
Das wäre ja auch ein gewisses Indiz dafür, daß der Verk. unserem TE vertrauen könnte.
Also Ihm das Auto angemeldet zum Zwecke der Überführung mitgibt.
Denn jemand der Schindluder mit dem angemeldeten Auto machen will, wird sich wohl kaum in einem Forum anmelden und sich die Mühe machen, viele Fragen um dieses Thema zu stellen und diverse Meinungen sich anhören.

Noch ein kleiner Fallstrick, so lange das Fahrzeug noch angemeldet ist kann man keine Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug machen.

Danke für all Eure hilfreichen Antworten! Hab richtig was dazu gelernt, aber jetzt wird es dann doch was ganz anderes.

Hab unter anderem auch gelernt, dass beim Verkauf die Versicherung an den Käufer übergeht und verstehe da das Problem gar nicht, wieso gefühlt 80% der Verkäufer ein Kfz nur abgemeldet verkaufen wollen. Ich denke das ist Unwissenheit?

Da ich gerade intensiv Gebrauchtwagen suche, finde ich es noch schlimmer, das gefühlt die Hälfte aller Autos schon abgemeldet sind. Wie stellen sich die privaten Verkäufer das vor? Kaufen ohne Probefahrt?

Zitat:

@Profimechaniker schrieb am 9. November 2023 um 23:50:29 Uhr:



und verstehe da das Problem gar nicht, wieso gefühlt 80% der Verkäufer ein Kfz nur abgemeldet verkaufen wollen. Ich denke das ist Unwissenheit?

Ist es nicht. Weil sie wissen, was passiert,wenn ein Erwerber nicht ab oder ummelden, wird das Fahrzeug nur abgemeldet verkauft.
Wird Dir auch jede Zulassungsstelle so empfehlen, da die das nämlich auf den Tisch bekommen, wenn der Erwerber seinen Pflichten nicht nachkommt und der Verkäufer heult, weil er immer noch Steuern und versicherung bezahlen muss.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. November 2023 um 00:00:15 Uhr:



Zitat:

@Profimechaniker schrieb am 9. November 2023 um 23:50:29 Uhr:



und verstehe da das Problem gar nicht, wieso gefühlt 80% der Verkäufer ein Kfz nur abgemeldet verkaufen wollen. Ich denke das ist Unwissenheit?

Ist es nicht. Weil sie wissen, was passiert,wenn ein Erwerber nicht ab oder ummelden, wird das Fahrzeug nur abgemeldet verkauft.
Wird Dir auch jede Zulassungsstelle so empfehlen, da die das nämlich auf den Tisch bekommen, wenn der Erwerber seinen Pflichten nicht nachkommt und der Verkäufer heult, weil er immer noch Steuern und versicherung bezahlen muss.

Gut, aber sowas halte ich ja in meinem Kaufvertrag fest und für sowas habe ich den schriftlichen Bescheid and Versicherung und Zulassungsstelle, über den Halterwechsel.

Stimmt soweit im Grunde alles. Ich kann natürlich nicht genau sagen ob es früher mehr oder weniger von solchen Problemfällen gab, von Typen die einfach nicht zeitnah umgemeldet haben.
Bin seit 1984 dabei mit Auto und Motorrad, geschätzt ca.30 x diese Situationen gehabt, des An oder Verkaufs, Fahrzeuge waren meist noch angemeldet, manchesmal aber auch schon abgemeldet gewesen.

Als Käufer fielen abgemeldete Fahrzeuge bei mir schonmal hinten runter oder rutschten auf der Liste der anzuschauenden Exemplare weit nach hinten.
Das war aber die Anfangszeit, als billige Karren mit möglichst langer Rest TÜV Zeit gesucht wurden.

Als Verkäufer solcher Schinken, sofern noch angemeldet , habe ich mich immer
an die empfohlenen Tips gehalten. Ordentlicher KV, Ausweis zeigen lassen, Nummer notieren ,
Verkauf melden an Versicherung und Zul.stelle.
Damals hat meine Versicherung auch meinen Vertrag immer taggenau zum Verkaufstag abgerechnet, egal wann und ob der Käufer danach wirklich umgemeldet hat. Aber ich hab hier auch gelesen dass das heutzutage icht mehr die Regel sein soll und nicht alle Versicherer Ihren Kunden da entgegen kommen.

Ging immer gut, bis auf einmal… das muss wohl ein Händler gewesen sein. Der hatte 6 Wochen bis zur (vermutlichen Zwangsabmeldung wegen fehlender Versicherung ) lang nichts gemacht und ich musste für den Zeitraum noch die Steuer bezahlen…War ein Nullsummengeschäft. Verkaufserlös von 150.- Dm war flöten.
Das man für die KFZ Steuer bis zu 2 Jahre haften kann also als Halter verantwortlich bleibt, trotz Verkaufs, solange der die Kiste nicht ab oder ummeldet hab ich dadurch erst erfahren.

Ich denke es kommt einfach viel auf den persönlichen Eindruck und Menschenkenntnis an.
Ob einer seriös wirkt, sympathisch usw…
Also in Deinem Fall, so wie Du hier auftrittst, hätte ich Dir das Auto auch angemeldet mitgegeben.
Komisch dass Du den Verkäufer hier nicht überzeugen konntest.
Ich glaube auch der oft zu lesende Text „Fahrzeug wird nur abgemeldet übergeben“ „ mehr zur Abschreckung gewisser Klienten dient und man im Laufe einer Verkaufsverhandlung die Leute auch umstimmen oder veranlassen kann, es dann doch nicht so streng zu sehen.wenn man es seriös macht und ernstmeint mit den Pflichten.

Wenn ich es recht verstehe, hast Du das Interesse an seinem Auto nun beendet und schaust nach was anderem?

Zitat:

@Profimechaniker schrieb am 10. November 2023 um 00:07:49 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. November 2023 um 00:00:15 Uhr:


Ist es nicht. Weil sie wissen, was passiert,wenn ein Erwerber nicht ab oder ummelden, wird das Fahrzeug nur abgemeldet verkauft.
Wird Dir auch jede Zulassungsstelle so empfehlen, da die das nämlich auf den Tisch bekommen, wenn der Erwerber seinen Pflichten nicht nachkommt und der Verkäufer heult, weil er immer noch Steuern und versicherung bezahlen muss.

Gut, aber sowas halte ich ja in meinem Kaufvertrag fest und für sowas habe ich den schriftlichen Bescheid and Versicherung und Zulassungsstelle, über den Halterwechsel.

Nutzt aber nichts, wenn man die Daten des Erwerber nicht verifiziert und einfach auf Zuruf irgendwelche Namen, Adressen einträgt.
Für die Richtigkeit der Angaben ist der Verkäufer verantwortlich. Unvollständige, nicht korrekte Veräußerungsmitteilungen erhält der Verkäufer zurück und kann sich um die fehlenden Daten bemühen. Geht schon damit los, dass die allerwenigsten das Geburtsdatum zum Namen erfassen, mit dem man in Verbindung mit dem richtigen Namen eine Person identifizieren könnte..
Das HZA beeindruckt eine Veräußerungsmitteilung gar nicht mehr, Steuern werden bis zur Ab oder Ummeldung vom eingetragenen Halter eingezogen. Sollten die Versicherungen auch so handhaben.

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