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Autokauf in England

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 6:56

Ich habe vor mir einen Jaguar XJ 6 (X350) von der Insel zu holen, da dort die Auswahl einfach größer ist als bei uns. Meine Zulassungsstelle hat mir einen Katalog von Vorschriften, Voraussetzungen und Formularen mitgeteilt die ich beachten bzw. mitbringen muss. Wer hat bereits einen Jaguar oder anderes Fahrzeug nach Deutschland überführt und teilt mir seine Erfahrungen mit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 12. Juni 2019 um 10:05:49 Uhr:

Der ADAC bietet die Grenzversicherung meines Wissens nicht mehr an. War für den Zweck eh nie gedacht.

Überführung auf eigener Achse ist schwierig bis unmöglich geworden zumindest legal. Daher besser auf einem Trailer holen.

Steuern müssen für das Fahrzeug gezahlt sein sonst kann es an der Grenze einkassiert werden.

Pflegezustand der Fahrzeuge in England oft sehr dürftig.

Rechtslenker sind nicht zu schön zu fahren in Deutschland und werden daher immer einen geringeren wert haben, aber bei Jaguar ist es wenigsten "original"

Nach dem Brexit könnte der Import nach Europa erheblich schwieriger werden.

Leute, erzählt doch nicht immer solche Horror-Märchen.

Überführung auf eigener Achse scheint ja wohl zumindest dann zu gehen, wenn die Versicherung des Käufers mitmacht, wie oben geschrieben. Ich würde aber aus verschiedenen anderen Gründen die Abholung per Trailer bevorzugen - allein schon weil man nicht weiß, wie der Wartungszustand ist und ob das Auto also die Strecke wirklich schafft. In der französischen Pampa am Wochenende liegen zu bleiben ist sicher nicht so witzig.

Es werden auch keine Autos an der Grenze einkassiert, wie kommt man auf so einen Stuss? Welche Steuer soll da zu zahlen sein??

Rechtslenker sind in Deutschland genauso einfach zu fahren wie in deren Heimatland; das einzige echte Problemchen sind Parkhaus-Schalter. Sonst nix.

Der Import nach Brexit ändert sich lediglich insofern, als dann u.U. Zoll und/oder Einfuhr-Umsatzsteuer zu entrichten sind. Das macht man dann in Ruhe daheim. Wie das dann im Einzelnen wird, wird man genau dann wissen, wenn die Sache in trockenen Tüchern ist, alles andere ist Spekulation oder Panikmache.

Grüße

SpyderRyder

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ist eigentlich sehr unproblematisch. Die Scheinwerfer musst Du tauschen und der Tacho muss eine km-Anzeige für die Geschwindigkeit haben, was aber üblich ist. Ansonsten gibt es z.B. beim ADAC Exportversicherungen, damit kann man das Auto mit den englischen Kennzeichen holen und sogar hier noch fahren.

In D machst Du eine §21-Abnahme und kannst das Auto ganz normal zulassen. Du musst natürlich den englischen FZ-Brief V5 und den Kaufvertrag vorlegen.

Der ADAC bietet die Grenzversicherung meines Wissens nicht mehr an. War für den Zweck eh nie gedacht.

 

Überführung auf eigener Achse ist schwierig bis unmöglich geworden zumindest legal. Daher besser auf einem Trailer holen.

 

Steuern müssen für das Fahrzeug gezahlt sein sonst kann es an der Grenze einkassiert werden.

Pflegezustand der Fahrzeuge in England oft sehr dürftig.

 

Rechtslenker sind nicht zu schön zu fahren in Deutschland und werden daher immer einen geringeren wert haben, aber bei Jaguar ist es wenigsten "original"

 

Nach dem Brexit könnte der Import nach Europa erheblich schwieriger werden.

Im letzten Jahr habe ich meinen Volvo in GB erstanden . Einzig die Frontscheinwerfer sowie die NSL habe ich umgebaut , danach eine ganz normale HU machen lassen mit einem Datenblatt des TÜV und alles war fein .

Den Wagen hatte ich mit den GB - Kennzeichen nach Hause gefahren , nachdem der Verkäufer ( privat ) seine Versicherung informierte . Alles ganz easy ! Würde es jederzeit wieder so machen .

Ich habe vor 25 Jahren mal ein Auto in England gekauft, ohne es zu wissen. Aus der Zeitung bei uns in der Stadt damals auf eine Anzeige geantwortet und hingefahren, Auto begutachtet und gekauft, Papiere mitgenommen. Zuhause habe ich mir dann die Papiere angeguckt (damals noch jung und unerfahren) und die sahen irgendwie komisch aus - kein Wunder, ich hatte den Wagen einem englischen Soldaten abgekauft, und die haben in der Kaserne alles über UK gemacht, hatten da sogar ein Straßenverkehrsamt in der Station. Dann zum Zoll und mein Problem geschildert, die haben nur gelacht und mir alles erklärt, letzendlich war alles kein problem, selbst damals. Ich musste nur wegen Einfuhrsteuern eine Wertangabe machen, habe ich 50DM angegeben, der Verkäufer hat das bestätigt. Beim Zoll haben die das nicht geglaubt, aber gesagt für den Wagen lohnt sich kein Wertgutachten in Auftrag zu geben und haben den Stempel draufgemacht.. gute alte Zeit :)

Es gibt derzeit leider keine legale Möglichkeit mehr, ein in UK gekauftes Fahrzeug auf eigener Achse nach Deutschland zu überführen. Vor wenigen Jahren ging das noch mit der "Grenzversicherung".

Wenn Du auf der rechtlich sicheren Seite stehen möchtest, bleibt leider nur der Transport auf dem Hänger.

Lass Dir nichts einreden mit Kurzzeitkennzeichen etc. - Leider alles nicht erlaubt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 12. Juni 2019 um 10:05:49 Uhr:

Der ADAC bietet die Grenzversicherung meines Wissens nicht mehr an. War für den Zweck eh nie gedacht.

Überführung auf eigener Achse ist schwierig bis unmöglich geworden zumindest legal. Daher besser auf einem Trailer holen.

Steuern müssen für das Fahrzeug gezahlt sein sonst kann es an der Grenze einkassiert werden.

Pflegezustand der Fahrzeuge in England oft sehr dürftig.

Rechtslenker sind nicht zu schön zu fahren in Deutschland und werden daher immer einen geringeren wert haben, aber bei Jaguar ist es wenigsten "original"

Nach dem Brexit könnte der Import nach Europa erheblich schwieriger werden.

Leute, erzählt doch nicht immer solche Horror-Märchen.

Überführung auf eigener Achse scheint ja wohl zumindest dann zu gehen, wenn die Versicherung des Käufers mitmacht, wie oben geschrieben. Ich würde aber aus verschiedenen anderen Gründen die Abholung per Trailer bevorzugen - allein schon weil man nicht weiß, wie der Wartungszustand ist und ob das Auto also die Strecke wirklich schafft. In der französischen Pampa am Wochenende liegen zu bleiben ist sicher nicht so witzig.

Es werden auch keine Autos an der Grenze einkassiert, wie kommt man auf so einen Stuss? Welche Steuer soll da zu zahlen sein??

Rechtslenker sind in Deutschland genauso einfach zu fahren wie in deren Heimatland; das einzige echte Problemchen sind Parkhaus-Schalter. Sonst nix.

Der Import nach Brexit ändert sich lediglich insofern, als dann u.U. Zoll und/oder Einfuhr-Umsatzsteuer zu entrichten sind. Das macht man dann in Ruhe daheim. Wie das dann im Einzelnen wird, wird man genau dann wissen, wenn die Sache in trockenen Tüchern ist, alles andere ist Spekulation oder Panikmache.

Grüße

SpyderRyder

Wenn der Vorbesitzer die Steuern für das Fahrzeug in England nicht bezahlt hat kann das Fahrzeug jederzeit,vor allem natürlich an der Grenze vor der Ausreise beschlagnahmt werden bis die Steuern bezahlt sind.

Wenn Du von privat kaufst, kann der Vorbesitzer Dich gegen Zahlung eines überschaubaren Betrags für eine gewisse Zeit in seine Versicherung mit aufnehmen/als zusätzlichen Fahrer eintragen lassen. Damit darfst Du dann legal "sein" Auto nach Deutschland fahren. Die ca. 30 GBP sollte einem die Sache wert sein. Fragt sich nur, ob der Vorbesitzer sich auf den Aufwand einlässt. Beim Händler entfällt die Möglichkeit natürlich.

Einfacher/sicherer ist der Transport auf dem Hänger...

Warum sollte er sich nicht " auf den Aufwand " einlassen ? Er will doch schließlich verkaufen .

Mein Verkäufer hat das völlig unproblematisch und ohne Extrakosten gemacht . Und selbst wenn , ich war froh es so regeln zu können .

Moin,

Wenn man den Tenor von MT mal als Maßstab nimmt - dann müsste jedes britischen l Forum jedem Verkäufer die eherne Regel mitgeben - schütze deine Versicherung vor jeglichem Missbrauch und lass bloß niemanden ohne deine Kontrolle mit einem auf dich zugelassenen und versicherten Fahrzeug fahren.

Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass dies auch im UK häufiger verneint wird. (Ob dieses Verhalten generell sinnvoll ist lassen wir mal offen)

LG Kester

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. Juni 2019 um 16:55:04 Uhr:

Wenn der Vorbesitzer die Steuern für das Fahrzeug in England nicht bezahlt hat kann das Fahrzeug jederzeit,vor allem natürlich an der Grenze vor der Ausreise beschlagnahmt werden bis die Steuern bezahlt sind.

Märchenstunde :-) hast du schon mal britischen Boden betreten? Oder dort vielleicht sogar ein Auto gekauft? Nein? Dachte ich mir.

Ohne gültige Tax Disk darfst Du in UK ohnehin nicht fahren. Und wenn Du es wider Erwarten mit englischen Kennzeichen, aber unversteuert doch bis an die deutsche Grenze schaffst, kannst Du beim deutschen Zoll den Wagen KFZ-versteuern. Da ohne deutsche Papiere eine tarifliche Einordnung nicht möglich ist, zahlst Du den gesamten Jahresbeitrag zum Höchstsatz im Voraus, kannst Dir aber nach der Zulassung den zuviel gezahlten Betrag rückerstatten lassen. Empfehlenswert ist das Ganze nicht.

Zuhause zum Zollamt,kaufvertrag dabei ,fertig

@Porky6339

Gut das du ihm das schreibst.

Aber muss er nach 5 Jahren keinen neuen Tüv machen?

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