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Autokauf - Gewhährleistung?

Themenstarteram 6. August 2019 um 8:57

Auto Gewhährleistung?

Hallo, meine Frage ich hab vor 6 Monaten ein Golf 5 Baujahr 2004 mit 145000 KM gekauft also am 04.01.2019 , jetz ist aber die Steuerkette am 28.06.2019 gerissen. Ich habe den Verkäufer angerufen und wollte die Gewährleistung in anspruch nehmen da jetz der Motor hin ist, er meinte ich hab Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe und nicht für die Steuerkette, und nach 6 Monate mach ich da nichts mehr meinte er aber die 6 Monate sind ja nicht rum gewessen ,nur wenn ich mich um die hälfte der kosten beteilige kommt er mir entgegen, wie bescheuert ist das den. Meine Frage an euch hätte ich gesetzlich eine Chance.

Danke in voraus für antworten.

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Was hast Du vom 28.06 - heute (06.08) gemacht?

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Was zum Thema Gewährleistung im Vertrag steht ist irrelevant. Der Händler hat nach 6 Monaten sehr entspannte Karten. Ob da jetzt ein unwirksamer (Komplett-)Ausschluss drinsteht oder nicht, hilft dem TE auch nicht weiter. Nach 6 Monaten hat er quasi Pech.

Themenstarteram 6. August 2019 um 10:07

auch wenn alles vor den 6 monaten passiert ist?

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. August 2019 um 12:02:30 Uhr:

Was zum Thema Gewährleistung im Vertrag steht ist irrelevant. Der Händler hat nach 6 Monaten sehr entspannte Karten. Ob da jetzt ein unwirksamer (Komplett-)Ausschluss drinsteht oder nicht, hilft dem TE auch nicht weiter. Nach 6 Monaten hat er quasi Pech.

Och menno.

Was ist an Fristen so schwer zu verstehen. Wann und wie wurde der Händler zur Rep aufgefordert??????????????????????????????????????????

Zitat:

@Volkan5 schrieb am 6. August 2019 um 12:07:36 Uhr:

auch wenn alles vor den 6 monaten passiert ist?

Zitat:

@Volkan5 schrieb am 6. August 2019 um 12:07:36 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. August 2019 um 12:02:30 Uhr:

Was zum Thema Gewährleistung im Vertrag steht ist irrelevant. Der Händler hat nach 6 Monaten sehr entspannte Karten. Ob da jetzt ein unwirksamer (Komplett-)Ausschluss drinsteht oder nicht, hilft dem TE auch nicht weiter. Nach 6 Monaten hat er quasi Pech.

Dir stehen 24 Monate Haftung für Sachmängel zu. Diese kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Eine falsche/unrechtmäßige Formulierung führt dazu, dass du die vollen 24 Monate "erhälst". So oder so endet nach 6 Monaten jedoch die Beweislastumkehr. Sprich: Du müsstest beweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf vorlag.

Der ADAC Wisch kann(!) durchaus ausreichend sein seine Ansprüche durchzusetzen.

So lange du nicht auf die (bereits mehrfach gestellten) Rückfragen antwortest, ist es für uns nicht konstruktiv weiterzumachen.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 6. August 2019 um 11:50:15 Uhr:

Garantieansprüche bestehen grundsätzlich trotzdem.

Es hat schon Gründe dass ein VW-Händler so ein Fahrzeug nur an einen anderen Händler ohne jeglichen Garantieanspruch verkaufen würde.

Der Nachweis des Datums des Schadens ist auch schon mal nicht schlecht vor allem wenn es so knapp vor Ende der 6 Monate liegt.

Fraglich ist nur ob du die Ansprüche durchsetzen kannst.

Der Händler muss zunächst Gelegenheit zur Instandsetzung bekommen.

Z.B. durch Einbau eines gebrauchten Motors.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren und zwar einen der sich mit so was auskennt.

Eine Rechtsberatung hast du als ADAC-Mitglied gratis.

Der Händler wartet jetzt nur darauf dass du einen Fehler machst dann ist er raus aus der Gewährleistung.

nö. Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen.

Stimmt auffallend, denn das sind 2 total verschiedenen Paar Schuhe.

Auch ist das Internet voll von Definitionen zum Gewährleistungsrecht. Auch hier sollte sich der TE mal einlesen.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 6. August 2019 um 12:14:09 Uhr:

nö. Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen.

Amen.

Zitat:

@Volkan5 schrieb am 6. August 2019 um 11:49:43 Uhr:

bis zum 28.06. war ales ok,bin morgens wie immer losgefahen zu Arbeit und nach Feierabend auf Parkplatz beim Motor anlassen lautes rasseln und dann ging nix mehr.Von der zeit an hab ich gleich den verkäufer angerufen und es ihn gesagt.Und was sagt er ,er meinte nach 6 monate geht nix mehr.

Wenn das Fahrzeug am 4.01. gekauft wurde und der Händler gleich nach Eintreten des Schadens informiert wurde, wieso sagt der Händler, nach sechs Monaten geht nichts mehr.

Könnt Ihr nicht rechnen oder erfolgte die Meldung doch später?.

O.

Die 6Monate sind nur wichtig für die Beweislast, Gewährleistung besteht auch jetzt noch.

MMn ist der Bericht vom ADAC hier der Nachweis, dass der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

Sofern eine gerissene Steuerkette in diesem VW-Pfuschmotor überhaupt ein Fall für Gewährleistung ist, kannst du den Verkäufer nach wie vor zur Beseitigung des Mangels auffordern.

Davon aber ganz unabhängig ist nach eine ganz wichtige Frage bisher unbeantwortet:

Was ist seit dem Steuerkettenriss mit dem Fahrzeug passiert?

Bereits Repariert oder verkauft? Damit hättest du (falls es ein Gewährleisztungsfall wäre) dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung genommen.

Themenstarteram 6. August 2019 um 10:41

das Auto wurde von ADAC zu dem Verkäufer abgeschleppt und dort abgestellt,seit dem steht es dort.Ich habe nunmal kein Rechtschutzverischerung wenn ich wüsste das ich im recht bin würde ich auch so einen in anspruch nehmen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. August 2019 um 12:35:51 Uhr:

Die 6Monate sind nur wichtig für die Beweislast, Gewährleistung besteht auch jetzt noch.

MMn ist der Bericht vom ADAC hier der Nachweis, dass der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

Sofern eine gerissene Steuerkette in diesem VW-Pfuschmotor überhaupt ein Fall für Gewährleistung ist, kannst du den Verkäufer nach wie vor zur Beseitigung des Mangels auffordern.

Davon aber ganz unabhängig ist nach eine ganz wichtige Frage bisher unbeantwortet:

Was ist seit dem Steuerkettenriss mit dem Fahrzeug passiert?

Bereits Repariert oder verkauft? Damit hättest du (falls es ein Gewährleisztungsfall wäre) dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung genommen.

Der ADAC hat mal eine Liste erstellt, was Verschleiß und was Sachmangel ist.

Konnte dazu aber nichts auf die Schnelle zur steuerkette finden.

Evtl. mal direkt dort nachfragen.

 

Ohne rsv würde ich persönlich den Verkäufer zuerst noch mal nachweisbar und schriftlich zur Nachbesserung auffordern und mir die Antwort ( bzw. erwartete Ablehnung) auch schriftlich geben lassen.

Auch eine anschließende (kostenpflichtige) Erstsberatung bei einem Anwalt würde ich bei dieser Summe ins Auge fassen.

Ohne RSV kann man machen, dir muss nur bewusst sein, das kostet ordentlich, dauert lange, ein Jahr ist da schnell mal rum und mit Pech verliertste die Sache und hast auch noch alle Kosten an der Backe ...

Das ist halt die Kruz bei dieser Gewährleistung, insbesondere bei alten Autos man muss es sich leisten können/wollen sein Recht durchzusetzen...

Der Mangel muss auch fristgerecht angezeigt werden und man kann nicht einfach warten bis zum Sankt Nimmerleins Tag.

Auch wenn der ADAC das Auto dahin schleppt sind damit noch immer nicht dein Rechte und Pflichten der Gewährleistung gewahrt.

Ich frage jetzt das letzte mal. Wann und wie??????????????????????

Wir wissen hier nicht viel und man kann hier ganz schlecht guten Rat geben.

Wurde korrekt und rechtzeitig der Verkäufer schriftlich mit Möglichkeit des späteren Nachweises informiert über den Anspruch welchen man erhebt und auch in Verzug gesetzt?

Wurden Services gemacht seit Kauf?

Ist eine Frist geplatzt zur Überprüfung der Kette/Riemen?

Was steht genau im Kaufvertrag?

Wie viele Tkm wurden gefahren?

Die Rummel hat in jedem Fall einen geringen Zeitwert. Rechnerisch ist das sowieso ein oder nahezu Totalschaden oder es wird billig repariert. Ich habe komplette Motorinstandsetzung bei Ebay für den Golf V für 2.000€ gefunden. Muss auch für weniger gehen, wenn der Motor im Leerlauf ausging und es nicht voll den Motor verhauen hat.

Nur mal so damit man hier ein Preisgefühl bekommt...

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Ein Grossteil deiner Fragen zielt eher Richtung Garantie und ist daher mMn irrelevant.

Hier geht's um (gesetzlich geregelte) Gewährleistung

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