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Autokauf - Brief bei der Bank - Optionen für Ablauf

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 15:27

Hallo zusammen,

Ich brauche Eure Hilfe :)

Und zwar möchte ich einen gebrauchten Wagen kaufen. Soweit passt alles, wir sind uns handelseinig. Das Problem 1: der Wagen ist über das Gewerbe des Verkäufers bei der VW-Bank finanziert und muss ausgelöst werden. Er kann/möchte die Summe für die Auslösung (knapp 40.000 Euro also kein Pappenstiel) nicht aufbringen. Das Problem 2: Der Wagen steht etwa 650km weit entfernt am anderen Ende der Republik....alles nicht ganz einfach und ich zwar schon einige Autos ge- und verkauft (was sich halt so über die Jahre mit Anfang 40 ergeben hat....) aber so ein komplexes Geschäft noch nie.

Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.

Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie das ablaufen könnte um das Risiko für beide Parteien gering zu halten, denn ohne Sicherheit in Vorleistung treten kann und will ich natürlich nicht. 3 Varianten fallen mir ein:

Variante 1:

1. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag- zusätzlich setzen wir eine Vollmacht auf für die Volkswagen Bank. Bevollmächtigt würde, dass ich den Auslösebetrag bzw. den Gesamtbetrag an die Volkswagen Bank entrichte und entsprechend der Fahrzeugbrief an mich geschickt werden soll,

2. Nach Bestätigung der Bank über Eingang der Vollmacht weise ich den Kaufvertrag an

3. Der VK schickt mir parallel die für die Ummeldung noch relevanten Unterlagen (TÜV, ASU) und die Schilder

4. Nach Erhalt des Briefs melde ich den Wagen um, und komme mit den neuen Kennzeichen zur Abholung des Wagens

5. Dieser kann dann in der Zeit natürlich nicht mehr bewegt werden

RISIKO: Was passiert, wenn der Wagen während der Prozedur irgendeinen Schaden erfährt?

Variante 2:

2. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag, das Autohaus bekommt den Brief von der Bank (das geht laut VK)

3. Ich komme vorbei und die Bezahlung nehmen wir per Direktüberweisung im Autohaus vor, wenn das für das Autohaus OK ist

4. Ich würde dann doch die bestehenden Kennzeichen nutzen um die Überführung zu machen, im Kaufvertrag sichern wir zu, dass ich am nächsten Werktag die Ummeldung erledige und die Schilder an den VK zurückschicke

PROBLEM: Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird

Bleibt irgendwie nur Variante 3:

1. VK möchte nicht, dass ich die Überführung mit seinen Kennzeichen mache,

2. Da müsste der VK den Wagen ja mit dem Brief abmelden und entsprechend vorher auslösen. Da kann ich irgendwie ja nicht unterstützen.

3. Dann würde ich vorbeikommen, den Kaufbetrag überweisen/ in Echtzeit senden und den Wagen mit Ü-Kennzeichen mit Papieren mitnehmen

PROBLEM: Geld für Auslösung ggf. nicht vorhanden

Fällt hier jemandem noch was schlaues ein, wie man das idealerweise eintüten könnte? Wie gesagt, auch wenn das alles seriös wirkt, sein Gewerbe eine etablierte lokale Firma ist und alles plausibel ist (vorhandene Doku zum Auto sowie die Geschichte, warum er verkauft), wäre ich ja irre, wenn ich ohne Sicherheit einen solchen Betrag als Vorleistung bezahle....

Bin gespannt auf Eure Tipps! Herzlichen Dank vorab!

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68 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2021 um 20:25:46 Uhr:

Das ist evtl. ein wenig zu naiv betrachtet ...

Nicht nur evtl ... der Name in den Papieren sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 19:10

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Juni 2021 um 21:00:51 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2021 um 20:25:46 Uhr:

Das ist evtl. ein wenig zu naiv betrachtet ...

Nicht nur evtl ... der Name in den Papieren sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse

Aber ich kann das als Käufer nicht wissen. Und außerdem ist es alles extrem spekulativ- ich bekomme eine Vollmacht und kann das bei der VW Bank klären was die Modalitäten für die Ablösung sind. Wenn der VK mir versichert dass er der alleinige Besitzer ist und das entsprechend in den Dokumenten steht, dann hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen.

Ja dann ... viel Glück.

Zitat:

@sauseschritt schrieb am 10. Juni 2021 um 20:14:34 Uhr:

Well- solange in der ZB2 als Eigentümer keine Gesellschaft sondern er eingetragen ist, kann’s mir herzlich egal sein.

Dann guck doch mal in die FZV wie ein Fahrzeug, welches auf eine GbR zugelassen werden soll erfasst wird.

Nämlich auf eine natürliche Person aus der GbR.

Dafür müssen alle GbR Teilhaber ihre Zustimmung geben, bzw wie ich nun schon mehr als einmal erwähnt hab, muss der GbR Vertrag vorgelegt werden,aus dem ersichtlich ist,dass die Betreffende Person allein für die GbR entscheiden darf.

Und mach dir mal die Mühe und guck Dir eine ZB2 an, steht ziemlich gut sichtbar "der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

Du hast doch deine Entscheidung getroffen, zahle das Geld,damit die ZB2 ausgelöst werden kann und ich drück die Daumen,dass diese dann auch bei Dir ankommt.

Die VW Bank sendet die evtl gleich an Dich, bei der Santander bspw wird die ZB2 nach Zahlung der Restschuld ausschließlich an den Kreditnehmer versendet.

Zitat:

@sauseschritt schrieb am 10. Juni 2021 um 21:10:14 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Juni 2021 um 21:00:51 Uhr:

 

Nicht nur evtl ... der Name in den Papieren sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse

Aber ich kann das als Käufer nicht wissen. Und außerdem ist es alles extrem spekulativ- ich bekomme eine Vollmacht und kann das bei der VW Bank klären was die Modalitäten für die Ablösung sind. Wenn der VK mir versichert dass er der alleinige Besitzer ist und das entsprechend in den Dokumenten steht, dann hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen.

Zu Schulden kommen hast Dir nichts, nur eine ZB2 zu Deinem vermeintlichen Schnäppchen auch nicht,wenn's blöd läuft.

Du beharrst so darauf,es nach dem Gusto des Verkäufers abzuwickeln,da kann ich nicht nachvollziehen, warum Du den Thread hier überhaupt eröffnet hast.

Im Innenverhältnis kann es sein, dass ein Verkauf bei einer GbR von den anderen Gesellschaftern genehmigt werden muss. Im Außenverhältnis, und darauf kommt es für den TE an, darf jeder alles verkaufen. Es kann dem Käufer egal sein, er muss nicht den Gesellschaftsvertrag studieren.

warten wir doch einfach mal ab, bis der kauf gelaufen ist

Wir sollten das jetzt nicht überproblenatisieren. Das ist nicht das erste Mal in der Menschheitsgeschichte, dass ein Auto bei laufender Finanzierung verkauft wird.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 11. Juni 2021 um 12:33

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Juni 2021 um 22:04:51 Uhr:

Zitat:

@sauseschritt schrieb am 10. Juni 2021 um 21:10:14 Uhr:

 

Aber ich kann das als Käufer nicht wissen. Und außerdem ist es alles extrem spekulativ- ich bekomme eine Vollmacht und kann das bei der VW Bank klären was die Modalitäten für die Ablösung sind. Wenn der VK mir versichert dass er der alleinige Besitzer ist und das entsprechend in den Dokumenten steht, dann hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen.

Zu Schulden kommen hast Dir nichts, nur eine ZB2 zu Deinem vermeintlichen Schnäppchen auch nicht,wenn's blöd läuft.

Du beharrst so darauf,es nach dem Gusto des Verkäufers abzuwickeln,da kann ich nicht nachvollziehen, warum Du den Thread hier überhaupt eröffnet hast.

Ich habe den Thread eröffnet, da mir das gesamte Konstrukt mit Ablösung einer Finanzierung nicht geläufig war. Damit hatte ich mich nie beschäftigt. In sofern hat mir alleine die Diskussion schon viel geholfen.

Und zu meiner Entscheidung: ich habe mittlerweile die Vollmacht bei der VW-Bank, habe heute mit der VW-Bank telefoniert, die Restsumme bestätigt bekommen sowie die Bestätigung, dass der Brief nach Eingang der Zahlung an mich geht und außer der Ablösesumme keinerlei Verpflichtungen offen sind. Das gleiche steht im aufgesetzten KV, der als Verkäufer keine Gesellschaft sondern den Privatmann aufführt, der auch als Halter in den Papieren steht.

Am Ende verbleibt beim VK ein Risiko, dass er durch einen potentiell gewerblichen Verkauf eine Garantieverpflichtung mir gegenüber hat. Das werde ich nach sauberem Ablauf aus Anständigkeit niemals einfordern und damit ist das Thema für beide Seiten OK.

In sofern habe ich entschieden, den Wagen zu kaufen und werde berichten :)

Danke für die ausführliche Resonanz.

Gewährleistung muss er Dir nur geben,da gewerblicher Verkäufer.

Nobel wenn Du das nicht in Anspruch nehmen möchtest, noch besser,wenn man es nicht in Anspruch nehmen brauch.

Ein Kumpel von mir ist Einzelunternehmer und hat seinen X6 veräußert, mit KV von privat an privat.

Bei der Zulassung wird schon bewusst auf Firmenname verzichtet, um den gewerblichen Halter nicht offen zu legen.

Wie bei Dir hat der Erwerber die Ablösung bei der BMW Bank erledigt und die ZB2 zugeschickt bekommen.

Aus der Endabrechnung war ersichtlich,dass der Wagen über ein Gewerbe lief.

Nach 6 Wochen hat sich das VTG verabschiedet und der Käufer hat seine Gewährleistungsansprüche angemeldet.

Hätte mein Kumpel den Wagen abgelöst und seine Frau diesen verkauft, wäre die Nachbesserung nicht an ihm haften geblieben.

Mir ist Gewährleistung und Garantie nicht so wichtig, lieber hab ich ein Fzg wo ich beides nie brauche.

Themenstarteram 11. Juni 2021 um 13:12

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Juni 2021 um 14:50:32 Uhr:

Gewährleistung muss er Dir nur geben,da gewerblicher Verkäufer.

Nobel wenn Du das nicht in Anspruch nehmen möchtest, noch besser,wenn man es nicht in Anspruch nehmen brauch.

Ein Kumpel von mir ist Einzelunternehmer und hat seinen X6 veräußert, mit KV von privat an privat.

Bei der Zulassung wird schon bewusst auf Firmenname verzichtet, um den gewerblichen Halter nicht offen zu legen.

Wie bei Dir hat der Erwerber die Ablösung bei der BMW Bank erledigt und die ZB2 zugeschickt bekommen.

Aus der Endabrechnung war ersichtlich,dass der Wagen über ein Gewerbe lief.

Nach 6 Wochen hat sich das VTG verabschiedet und der Käufer hat seine Gewährleistungsansprüche angemeldet.

Hätte mein Kumpel den Wagen abgelöst und seine Frau diesen verkauft, wäre die Nachbesserung nicht an ihm haften geblieben.

Mir ist Gewährleistung und Garantie nicht so wichtig, lieber hab ich ein Fzg wo ich beides nie brauche.

Naja, was heisst nobel. Der VK ist da glaub ich ein wenig naiv. Das soll aber nicht sein Schaden sein, wenn er mir ein ordentliches Auto im besten Treu&Glauben verkauft hat.

Aber klar bevorzuge ich ein Fzg das ohne Garantiefall läuft. Deswegen möchte ich ja auch ein vergleichsweise frisches Fahrzeug erwerben- und habe mit der FIN mal beim Freundlichen die Historie checken lassen, und die ist mehr als sauber- im Sinne von jährlichem Ölwechsel trotz nur ca. 6tkm Laufleistung pro Jahr und den scheckheftkonformen Inspektionen. Es ist ja sogar 3 Monate noch restliche Werksgarantie drauf.

Dann würde ich den schnellstmöglich übernehmen und ordentlich KM fahren,um Mängel/Defekte noch innerhalb der Werksgarantie feststellen zu können.

Mein Kumpel hat sich 2019 einen Multivan mit nur 40tkm auf der Uhr aus Bremerhaven vom freundlichen geholt. Ich hab bei der Rückfahrt schon bemerkt,dass der viel verbraucht und schlecht zieht. Da es das Stadtauto einer Geschäftsmann-Ehefrau war, hat der wohl nie lange lange Strecken gesehen.

Mein Kumpel war der Meinung wird besser,wenn der erst paar mal Feuer bekommen hat.

Wurde es nicht, und da er das nach dem kauf nicht kontinuierlich verfolgt hat,war die Gewährleistung des Verkäufers dahin und auch die Kulanz von VW nicht 100 Prozent.

Einen großen Teil des neuen Triebwerks durfte er allein bezahlen.

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 11:44

So- ich hatte ja versprochen den Verlauf hier weiter zu dokumentieren - hilft dann ggf. weiteren Usern zukünftig bei der Abwicklung.

Ich bin vergangenen Samstag, nachdem mein lokaler Mann den Wagen begutachtet und für gut befunden hatte, mit dem Zug hochgefahren und hab mich mit dem Verkäufer getroffen und den Kauf klar gemacht.

Zum Zustand kann ich festhalten, dass der Wagen quasi neuwertig ist, innen wie ein Neuwagen, außen minimale Steinschläge, wie sie halt nach 3 Jahren auftauchen- nicht der Rede wert. Technisch top und ich durfte die 700km Rückfahrt am Sonntagmorgen nach einer Übernachtung als ausgedehnte Testfahrt genießen- tolles Auto und mit ACC ja nochmal ne Nummer angenehmer über die Langstrecke zu fahren.

Zum Ablauf: Die VW-Bank und auch meine Bank haben einen Ticken länger mit der Abwicklung gebraucht, als ich geplant hatte, aber die Ablöse wurde mir heute bestätigt und voraussichtlich am Montag geht der Brief in die Post an mich.

Werde dann nochmal berichten, sobald der Brief da ist und die Ummeldung abgeschlossen ist, aber das war ein einwandfreier Verkauf, ein sehr netter, aufrichtiger Verkäufer, der sich auch nach der Unterschrift diese Woche noch super gekümmert hat- ein top Auto und über die Umstände ein echtes Schnäppchen. Für mich hat sich das absolut gelohnt, ich hab mir den Kauf und die Überführung als netten Wochenend-Trip gestaltet und bin sehr happy.

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 20:14

Der Wagen ist übrigens seit 9 Tagen auf mich angemeldet, Kommunikation mit der VW Bank und Zusendung des Briefs klappten einwandfrei, der erste Wochenendtrip war auch schön :) Ich würde dieses Kaufprozedere mit Ablösung bei der Bank sofort wieder machen. Wenn man im Vorfeld alles sauber bespricht und mit der Bank klärt, sehe ich kein Risiko.

Danke also nochmal für die Tipps und Meinungen hier - wieder um eine Erfahrung reicher,

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