Autokauf - Brief bei der Bank - Optionen für Ablauf
Hallo zusammen,
Ich brauche Eure Hilfe 🙂
Und zwar möchte ich einen gebrauchten Wagen kaufen. Soweit passt alles, wir sind uns handelseinig. Das Problem 1: der Wagen ist über das Gewerbe des Verkäufers bei der VW-Bank finanziert und muss ausgelöst werden. Er kann/möchte die Summe für die Auslösung (knapp 40.000 Euro also kein Pappenstiel) nicht aufbringen. Das Problem 2: Der Wagen steht etwa 650km weit entfernt am anderen Ende der Republik....alles nicht ganz einfach und ich zwar schon einige Autos ge- und verkauft (was sich halt so über die Jahre mit Anfang 40 ergeben hat....) aber so ein komplexes Geschäft noch nie.
Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.
Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie das ablaufen könnte um das Risiko für beide Parteien gering zu halten, denn ohne Sicherheit in Vorleistung treten kann und will ich natürlich nicht. 3 Varianten fallen mir ein:
Variante 1:
1. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag- zusätzlich setzen wir eine Vollmacht auf für die Volkswagen Bank. Bevollmächtigt würde, dass ich den Auslösebetrag bzw. den Gesamtbetrag an die Volkswagen Bank entrichte und entsprechend der Fahrzeugbrief an mich geschickt werden soll,
2. Nach Bestätigung der Bank über Eingang der Vollmacht weise ich den Kaufvertrag an
3. Der VK schickt mir parallel die für die Ummeldung noch relevanten Unterlagen (TÜV, ASU) und die Schilder
4. Nach Erhalt des Briefs melde ich den Wagen um, und komme mit den neuen Kennzeichen zur Abholung des Wagens
5. Dieser kann dann in der Zeit natürlich nicht mehr bewegt werden
RISIKO: Was passiert, wenn der Wagen während der Prozedur irgendeinen Schaden erfährt?
Variante 2:
2. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag, das Autohaus bekommt den Brief von der Bank (das geht laut VK)
3. Ich komme vorbei und die Bezahlung nehmen wir per Direktüberweisung im Autohaus vor, wenn das für das Autohaus OK ist
4. Ich würde dann doch die bestehenden Kennzeichen nutzen um die Überführung zu machen, im Kaufvertrag sichern wir zu, dass ich am nächsten Werktag die Ummeldung erledige und die Schilder an den VK zurückschicke
PROBLEM: Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird
Bleibt irgendwie nur Variante 3:
1. VK möchte nicht, dass ich die Überführung mit seinen Kennzeichen mache,
2. Da müsste der VK den Wagen ja mit dem Brief abmelden und entsprechend vorher auslösen. Da kann ich irgendwie ja nicht unterstützen.
3. Dann würde ich vorbeikommen, den Kaufbetrag überweisen/ in Echtzeit senden und den Wagen mit Ü-Kennzeichen mit Papieren mitnehmen
PROBLEM: Geld für Auslösung ggf. nicht vorhanden
Fällt hier jemandem noch was schlaues ein, wie man das idealerweise eintüten könnte? Wie gesagt, auch wenn das alles seriös wirkt, sein Gewerbe eine etablierte lokale Firma ist und alles plausibel ist (vorhandene Doku zum Auto sowie die Geschichte, warum er verkauft), wäre ich ja irre, wenn ich ohne Sicherheit einen solchen Betrag als Vorleistung bezahle....
Bin gespannt auf Eure Tipps! Herzlichen Dank vorab!
68 Antworten
"Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird"
Bei solchen Leuten einfach keine Autos kaufen.
Zitat:
@towe96 schrieb am 5. Juli 2021 um 09:08:50 Uhr:
"Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird"Bei solchen Leuten einfach keine Auto kaufen.
Das Auto nicht angemeldet zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben gehört hier im Autoverkauf-Forum eigentlich zu den Standard-Tipps für Verkäufer. Wie man es macht ist es verkehrt oder auch richtig. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 5. Juli 2021 um 10:57:44 Uhr:
Das Auto nicht angemeldet zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben gehört hier im Autoverkauf-Forum eigentlich zu den Standard-Tipps für Verkäufer. Wie man es macht ist es verkehrt oder auch richtig. 😉Grüße vom Ostelch
Naja, da sollte zwischen "mit den Kennzeichen" und "angemeldet" unterschieden werden.
Für die Überführung erst Kurzzeitkennzeichen beantragen oder mehrmals fahren müssen (und mit einen Kennzeichen überführen) ist absurd und würde den Verkäufer und dessen Auto bei mir ausschließen.
Aber nach Verkauf das Auto fix online abmelden (sodass der Käufer am gleichen Tag noch mit den entwerteten Kennzeichen fahren darf) ist vollkommen legitim.
@towe96
Es wäre schön, wenn du mit dem OT aufhörst.
Ähnliche Themen
Zitat:
@towe96 schrieb am 5. Juli 2021 um 11:31:10 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 5. Juli 2021 um 10:57:44 Uhr:
Das Auto nicht angemeldet zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben gehört hier im Autoverkauf-Forum eigentlich zu den Standard-Tipps für Verkäufer. Wie man es macht ist es verkehrt oder auch richtig. 😉Grüße vom Ostelch
Naja, da sollte zwischen "mit den Kennzeichen" und "angemeldet" unterschieden werden.
Für die Überführung erst Kurzzeitkennzeichen beantragen oder mehrmals fahren müssen (und mit einen Kennzeichen überführen) ist absurd und würde den Verkäufer und dessen Auto bei mir ausschließen.
Aber nach Verkauf das Auto fix online abmelden (sodass der Käufer am gleichen Tag noch mit den entwerteten Kennzeichen fahren darf) ist vollkommen legitim.
Nur dass nicht einer auf die Idee kommt, das zu veranstalten.
Die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung mit entstempelten Kennzeichen ist nicht dafür gedacht, bei einer online-Außerbetriebsetzung den Erwerber mit den entsiegelten Kennzeichen durch die Bundesrepublik nach Hause fahren zu lassen, sondern von der Zulassungsstelle zurück. Ferner muss sie von der VErsicherung gedeckt sein, was bei den meisten abweichende Fahrer ausschließt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juli 2021 um 16:33:53 Uhr:
Die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung mit entstempelten Kennzeichen ist nicht dafür gedacht, bei einer online-Außerbetriebsetzung den Erwerber mit den entsiegelten Kennzeichen durch die Bundesrepublik nach Hause fahren zu lassen, sondern von der Zulassungsstelle zurück. Ferner muss sie von der VErsicherung gedeckt sein, was bei den meisten abweichende Fahrer ausschließt.
ich weiß nicht, wofür es gedacht ist. Fest steht, dass das so möglich und absolut legal ist. Was wir schon umzich Mal hier diskutiert haben.
Musst Du ja auch nicht wissen.
Bei dem Antrag auf online-Außerbetriebsetzung gibt es keine Rückfahrt nach Entfernen der Stempelplakette.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juli 2021 um 16:40:09 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juli 2021 um 16:33:53 Uhr:
Die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung mit entstempelten Kennzeichen ist nicht dafür gedacht, bei einer online-Außerbetriebsetzung den Erwerber mit den entsiegelten Kennzeichen durch die Bundesrepublik nach Hause fahren zu lassen, sondern von der Zulassungsstelle zurück. Ferner muss sie von der VErsicherung gedeckt sein, was bei den meisten abweichende Fahrer ausschließt.
ich weiß nicht, wofür es gedacht ist. Fest steht, dass das so möglich und absolut legal ist. Was wir schon umzich Mal hier diskutiert haben.
Ist hier trotzdem dezent OT…..
Weiß überhaupt nicht warum das hier diskutiert wird- ich habe das Fahrzeug angemeldet mit den Schildern des VK überführt. Ist hier also nicht nur thematisch an der Thread-Fragestellung vorbei sondern auch ein komplett falsches Thema.