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Autokauf arglistige Täuschung?

Guten Abend,

Ich habe mir gestern einen kleinen Traum erfüllt und mir von privat einen Mazda rx8 gekauft. Das Auto hatte 104000km runter und seit gut 40000km einen austauschmotor drin.
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.
Kaufvertrag abgeschlossen alle Rechnungen mitgenommen. Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt. Ich ein bisschen aufs Gas gedrückt kamen kleiner Splitter aus dem Auspuff heraus. Waren es die wabenkörper aus dem kat. Ich dachte mir nur ach du scheiße.....
Später hab ich in den Rechnungen die mir der Verkäufer mitgegeben hat reingeschaut und siehe da.
Bei einem kupplungstausch im März diesen Jahres steht unten auf der Rechnung !!!katalysator defekt!!!
Vorsichtshalber im Kaufvertrag nochmal nachgeschaut ob dort vielleicht nicht doch was steht an Mangel aber stand nichts. Ich den Verkäufer angerufen und angeblich wusste er von nichts weil er nicht auf die Rechnung geguckt hat. Er wolle jetzt morgen zur Werkstatt und dort nachfragen. Hab ihm gesagt er soll sich bis morgen Abend melden sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Meine Frau war sowohl beim Autokauf als auch beim Gespräch dabei.
Was meint ihr habe ich gute Chancen mein Geld wiederzubekommen?

Beste Antwort im Thema

Ich denke du bekommst nichts.

Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.

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darf ich mal fragen wo hier der Mangel bewußt verschwiegen wurde, wenn dem so wäre würde der Verkäufer wohl kaum die entsprechenden Unterlagen mit abgeben, mal so ganz nebenbei, wer einen Wankel kauft mit der Vorgeschichte sollte sich vor dem Kauf kundig machen bzw. wie schon geschrieben wurde den Wagen überprüfen und bewerten lassen.
Gruß

Weil es nicht im kaufvertrag steht. Dort steht kein mangel aufgelistet. Wie oft noch bis das einige raffen? Es is scheißegal ob der mangel auf einer klohpapierrolle oder sonst wo aufgelistet ist. Der hat im kaufvertrag zu stehen und sonst nirgends.

Bekannte Mängel müssen dort stehen das ist richtig.

Unangenehme Geschichte.

RX8 gibt es zwischen 3000 und 13000.
Hat der TE einen im unteren oder oberen Preissegment erworben?

Ist es arglistig, wenn ich als Verkäufer eine Rechnung vorlege und mitgebe, in der ein Mangel deutlich beschrieben wird oder bin ich damit meiner Offenbarungspflicht nachgekommen und kann ich somit auch die sog. sekundäre Darlegungslast bedienen.....

Schließlich wird er kaum gesagt haben......."hier sind die letzten Rechnungen, aber gib sie mir nach 4 Sekunden wieder".

Komme ich zum Schluß das Arglist vorliegt, so ist auch der Straftatbestand des Betrug nicht mehr fern.

Die Angabe des Verkäufers, die Rechnung nicht eingesehen zu haben, ist ein netter Versuch, fahrlässige Unkenntnis dürfte ihn aber nicht weiterbringen.

Ist der Kat, falls nur dieser defekt ist, ein sog. Verscheißteil, hier sind sich die Gerichte auch noch nicht einig.

Austauschmotor, ist es wirklich einer, oder ´nur´ ein Gebrauchtmotor.

Über die Fragen, wer hat wann was gesehen und wer hat wem was, wann und wie gezeigt, gesagt oder verschwiegen hat wird sich im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung noch schön streiten lassen.

Hättet ihr den Thread gelesen, wüßtet ihr, daß die Rechnungen erst nach dem Kauf übergeben wurden, nicht auf dem Kaufvertrag erwähnt worden sind und sowieso egal sind.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:


Hättet ihr den Thread gelesen, wüßtet ihr, daß die Rechnungen erst nach dem Kauf übergeben wurden, nicht auf dem Kaufvertrag erwähnt worden sind und sowieso egal sind.

wo steht das die Rechnungen erst nach dem Kauf übergeben wurden?

Gruß

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:


.......Rechnungen ....... sowieso egal sind.

Nach deiner Einschätzung sind die Rechnungen egal, also nehmen wir an es gäbe es sie nicht.

2 Laien treffen sich zum Autokauf, einer weniger Anhnung als der andere.
Üblicher Standardvertrag mit Sachmangelhaftungsausschluß, keine Zusicherung von Eigenschaften.

Der Käufer fährt nach Hause und entdeckt den Mangel, hier ggf. der Kat.
Der Mangel war bei Übergabe für beide Parteien nicht ersichtlich, sonst wäre er ja da schon aufgefallen.

Fazit -> Pech oder dem Käufer gelingt der Nachweis, das der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Nun bringen wir wieder die Rechnungen ins Spiel, deren Existenz sich nun positiv oder negativ für die ein oder andere Partei auswirken.

Immer noch egal ?

Zitat:

@Günter schrieb am 20. Juli 2015 um 10:30:29 Uhr:



Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:


Hättet ihr den Thread gelesen, wüßtet ihr, daß die Rechnungen erst nach dem Kauf übergeben wurden, nicht auf dem Kaufvertrag erwähnt worden sind und sowieso egal sind.
wo steht das die Rechnungen erst nach dem Kauf übergeben wurden?
Gruß

Zu faul alles zu lesen?

http://www.motor-talk.de/.../...rglistige-taeuschung-t5375222.html?...

Ich hätte mir die Rechnungen vor Unterschriftsleistung angeschaut. Und wenn dem Verkäufer das nicht gepasst hätte, dann hätte ich ihn in die Lage versetzt, sich einen anderen Käufer zu suchen. Ganz einfache Geschichte so was.

Zitat:

@sahin_k schrieb am 17. Juli 2015 um 21:33:04 Uhr:


Hmm... er hat dir die Rechnungen in die Hand gedrückt also hättest du lieber vorher mal auf die Papiere geschaut.

Aber: weißer Rauch kann eine defekte Zylinderkopfdichtung bedeuten. Das wäre richtig schlecht....

gibts beim RX-8 in der Form nicht 😉 Der verbrennt außerdem immer Öl mit.

Außerdem ist doch wurscht, wenn der Verkäufer die Rechnung hatte wo drauf steht Kat defekt kann man ihm ja vorwerfen anhängen voraussetzen was auch immer, dass er es gewusst hat, auch wenn er nich geguckt hat.

Ich würd mich versuchen, freundlich zu einigen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 19. Juli 2015 um 14:05:29 Uhr:


Weil es nicht im kaufvertrag steht. Dort steht kein mangel aufgelistet. Wie oft noch bis das einige raffen? Es is scheißegal ob der mangel auf einer klohpapierrolle oder sonst wo aufgelistet ist. Der hat im kaufvertrag zu stehen und sonst nirgends.

das ist natürlich Quatsch. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, in welcher Form man einen Käufer über Mängel zu informieren hat. Es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben, wie ein Kaufvertrag auszusehen hat. Die Tatsache, dass es auf einer Rechnung stand ist schon mal das Gegenteil von Verschweigen und Täuschung. Ob ein Richter anerkennt, dass es als Information gereicht hat oder ob eine separate Information als notwendig angesehen wird, ist zumindest offen.

Nur mit der Aussage, dass der Verkäufer von dem Mangel nichts wusste, kommt er nicht durch.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:


..., nicht auf dem Kaufvertrag erwähnt worden sind ...

Diese absolute Heiligkeit des Kaufvertrags gibt es nicht. Der Anfechtungsgrund lautet "arglistige Täuschung" und nicht "stand nicht im Kaufvertrag".

Nur mal so am Rande: selbst Mängel, die im Kaufvertrag aufgeführt sind, können eine arglistige Täuschung sein; ebenso wie Mängel, die dort nicht aufgeführt sind, keine arglistige Täuschung sein müssen.

So laut Anwalt wird es schwierig da gegen vorzugehen. Da wir ihm beweisen müssen dass er die Rechnung gelesen hat.

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