Autokauf arglistige Täuschung?
Guten Abend,
Ich habe mir gestern einen kleinen Traum erfüllt und mir von privat einen Mazda rx8 gekauft. Das Auto hatte 104000km runter und seit gut 40000km einen austauschmotor drin.
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.
Kaufvertrag abgeschlossen alle Rechnungen mitgenommen. Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt. Ich ein bisschen aufs Gas gedrückt kamen kleiner Splitter aus dem Auspuff heraus. Waren es die wabenkörper aus dem kat. Ich dachte mir nur ach du scheiße.....
Später hab ich in den Rechnungen die mir der Verkäufer mitgegeben hat reingeschaut und siehe da.
Bei einem kupplungstausch im März diesen Jahres steht unten auf der Rechnung !!!katalysator defekt!!!
Vorsichtshalber im Kaufvertrag nochmal nachgeschaut ob dort vielleicht nicht doch was steht an Mangel aber stand nichts. Ich den Verkäufer angerufen und angeblich wusste er von nichts weil er nicht auf die Rechnung geguckt hat. Er wolle jetzt morgen zur Werkstatt und dort nachfragen. Hab ihm gesagt er soll sich bis morgen Abend melden sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Meine Frau war sowohl beim Autokauf als auch beim Gespräch dabei.
Was meint ihr habe ich gute Chancen mein Geld wiederzubekommen?
Beste Antwort im Thema
Ich denke du bekommst nichts.
Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.
81 Antworten
Wann hat der TE denn die Unterlagen mit Rechnung erhalten? Vor Unterschrift unter dem Kaufvertrag? Normalfall ist doch, erst KV, dann werden die Unterlagen ausgehändigt.
Selbst wenn sie Teil des Kaufvertrags wären.
Genauso wie ich keine wesentlichen unerwarteten Vertragsbestandteile in die AGBs schreiben darf, hat hier so ein Schaden im Kaufvertrag zu stehen und nicht auf Seite 73 in einem Ordner mit Rechnungen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Juli 2015 um 21:52:32 Uhr:
Wann hat der TE denn die Unterlagen mit Rechnung erhalten? Vor Unterschrift unter dem Kaufvertrag? Normalfall ist doch, erst KV, dann werden die Unterlagen ausgehändigt.
Er hatte mir vorher denn Rechnungsstapel kurz gezeigt und dann gings an den kV. Die Rechnung habe ich somit erst nach Beendigung des kv bekommen
Naja, vielleicht hat es der Verkäufer wirklich nicht gesehen. Dafür dass er die Rechnung mit gibt spricht wohl für seine Ehrlichkeit. Zudem hätte der Käufer es dann auch sehen könne.
PS: Weisser Rauch beim RX8, WANKEL MOTOR sind meistens die Dichtleisten oder Laufflächen hin, also wohl kapitaler Motorschaden. Kann durch den defekten KAT passiert sein.
Allerdings ist es ungewönlich dass die Waben aus dem ESD fallen, da ist noch einiges an Rohr und ein doppel-ESD dazwischen.
Die Lampdasonde macht da auch nicht mehr viel, zumal die nur vor dem KAT bzw. IM Kat sitzt.
Geb die Kiste zurück, das wird ein Fass ohne Boden. So ein Auto kauft man sich gebraucht nur wenn man entweder viel Geld hat oder sich auskennt.
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Zitat:
@Subei schrieb am 17. Juli 2015 um 21:19:11 Uhr:
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt.
Ach, und zur Probefahrt ned? Sorry, aber da greife ich mir an den Kopf.
Ist es denn wirklich so schwer, als Laie zu einer Probefahrt einen sachkundigen Bekannten mitzunehmen, oder zum ADAC / DEKRA / TÜV zu fahren? Wegen jedem Sch**ß 500€-Fernseher wälzt der Laie Testberichte und liest Foren, aber bei einer teuren Investition wie einem Auto wird die Kohle ohne Sinn und Verstand aus dem Fenster gehauen?
Werter TE, keine Ahnung zu haben ist weder eine Schande noch ein Verbrechen, Dummheit schon. Ausser den schon oa bietet jede Werkstatt für kleines Geld einen Gebrauchtwagencheck, warum hast Du das ned genutzt? Wie auch immer, rechtlich gesehen solltest Du gute Chancen haben, also gib den Karren zurück.
Und BITTE, zieh beim nächsten Autokauf einen Fachmann zu Rate.
Alles Gute
Ghost
Welch satte Wendung du hier vollziehst. Ok, ich hatte ja bis jetzt noch nix hier dazu geschrieben womit es fuer dich keinen Grund gab hier das absolute Gegenteil zu Posten. Aber nen gewaltiger Wendehals scheinst schon zu sein. Anbei, im verlinkten Thread gehts um einen Gebrauchten BJ 98 . Deine Meinung ist das der Verkauefer haftet. Vielleicht kommt die Meinung von dir ja auch nur weil die TE eine Frau war. http://www.motor-talk.de/.../aerger-mit-privatkauf-t5269065.html?...
Zum Fall hier und dem RX 8
Der Verkaeufer hat das Fahrzeug als Maengelfrei laut Kaufvertrag verkauft, wenn es denn so wirklich im Vertrag steht. Laut Werkstattrechnung war der Fehler aber dem Verkaeufer bekannt und somit haette er ihn angeben muessen. Bedeutet das der Kaeufer nachweisen kann das der Fehler bzw Schaden beim kauf schon vorhanden war. Als Laie erkennt man nun wirklich nicht wenn sich der KAT innen aufloest. Hier wuerde ich ihm die moeglichkeit zum Nachbessern geben, noch besser das ganze Auto zurueck geben. Das Auto hat 104.000km runter und bereits einen Austauschmotor und nochmal eine neue Kupplung bekommen. Hier hatte einer wahrscheinlich 0 Ahnung von einem Wankelmotor und dessen Behandlung, sowie einen unterirdischen Fahrstil 😉
Ansonsten sehe ich gute Chancen mit einem Anwalt.
Zitat:
@sahin_k schrieb am 17. Juli 2015 um 21:33:04 Uhr:
Hmm... er hat dir die Rechnungen in die Hand gedrückt also hättest du lieber vorher mal auf die Papiere geschaut.Aber: weißer Rauch kann eine defekte Zylinderkopfdichtung bedeuten. Das wäre richtig schlecht....
Ähm... der RX8 ist ein Wankel. Der hat keine Zylinder...
k-hm
Zunächst mal würde ich folgende Fragen klären:
Hat der TE die Info, dass der Kat defekt ist (also die Überreichung der Rechnungen), nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages erhalten oder vorher?
Wurde das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft (z.B. mit mobile.de-Vertragsvorlage)?
Wurden andere Fehler/Mängel erwähnt, der jedoch nicht?
Wurde im Kaufvertrag irgendein Mangel festgehalten,der jedoch nicht?
Es kann sein, je nachdem, wie der Kaufvertrag gestaltet ist, dass es nur über den Weg der "arglistigen Täuschung" geht. Wenn dem so ist, müssen o.g. Kernfragen geklärt sein.
Und wenn unsicher ist, ob VOR der Unterzeichnung Infos vorlagen (auch wenn keiner reingeguckt hat), die eine Rolle spielen könnten, würde ich zuerst einen Anwalt fragen, ob ich überhaupt eine Chance habe.
Ein wirksamer Ausschluss der Gewähr hat Bestand. Das zu kippen ist nicht ganz einfach.
k-hm
Der Verkäufer wäre schlau gewesen, wenn er in den Kaufvertrag geschrieben hätte, dass die Rechnungen Bestandteil des Kaufvertrages sind. Dies hat er aber nicht getan.
Daher Karre zurückgeben.
Zitat:
@sahin_k schrieb am 17. Juli 2015 um 21:33:04 Uhr:
Aber: weißer Rauch kann eine defekte Zylinderkopfdichtung bedeuten. Das wäre richtig schlecht....
Sehe ich bei einem Mazda R8 als eher unwahrscheinlich an.
Zum Thema: Wenn der Motor eines RX-8 tatsächlich einen Treffer hat (weißer Rauch kommt üblicherweise nicht von einem bröseligen KAT), dann wird das bei seiner Technik sehr schnell ein Faß ohne Boden.
Ich in deiner Lage würde hier versuchen den Kauf alleine aufgrund des verschwiegenen KAT - Defekts mit dem Vorwurf der Täuschung rückgangig zu machen, notfalls mit juristischem Beistand.
Die Behauptung des VK nichts von einem Defekt gewusst zu haben wird kaum haltbar sein.
Werter mattalf,
Zitat:
@mattalf schrieb am 18. Juli 2015 um 09:39:22 Uhr:
Aber nen gewaltiger Wendehals scheinst schon zu sein.
in beiden Beiträgen beschreibe ich exakt das Gleiche. Laie kauft Schrott, Verkäufer verschweigt das, Laie hat beste Chancen, rechtssicher aus der Nummer rauszukommen.
Du hingegen, werter mattalf, vertrittst in beiden Threads die merkwürdige Argumentation der Verkäufer; welche wissentlich Müll an Ahnungslose verkaufen:
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 17:10:26 Uhr:
Bj 98 hab ich nun rausgefunden. Nach Adam Ries macht das 17 Jahre. Da lohnt kein Ahnwalt und kein Stress.
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 09:37:43 Uhr:
Bei einem 17 Jahre alten Auto so ziemlich alles. Wer so ein Fahrzeug kauft sollte von vornherein wissen das er zusaetzlich zum Kaufpreis Geld in die Hand nehmen muss.
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 17:09:02 Uhr:
Wenn ich Verkaeufer waere, wuerde ich mich entspannt zurueck lehnen.
mattalf, wenn ich ein Auto kaufe, erwarte ich; daß dieses iO ist, respektive über den zugesagten Zustand verfügt. Und wenn ich einen 3er Golf aus 95 mit 200k Km kaufe, den der Verkäufer als iO und mit Rechnungen über ET feilbietet; dann hat die Kiste zu funktionieren. Ich werde keinen Ton sagen, wenn sich die Kupplung nach 10k km verabschiedet, weil es eben noch die erste ist. Ich werde aber stangengrad beim Verkäufer auf der Matte stehen, wenn sich auf der Heimfahrt das 40k gelaufene Triebwerk in seine eigene Explosionszeichnung zerlegt.
So long
Ghost
Legen wir einfach die Diskusion bei. Wir reden bissel aneinander vorbei und haben uns nicht gerade gesucht und gefunden. 😉 Den Anschiss den du hier dem TE gibst, waere im anderen Thread angebrachter gewesen.
Egal, die Karre ist gekauft und nun muss er durch. Ob mit oder ohne Anwalt, am Ende wird das ein teurer Ausflug in die Wankelwelt ??
Das alle immer gleich den Anwalt ins Spiel bringen wollen verstehe ich nicht, kann man das nicht untereinander regeln ? Sind die Menschen nicht mehr bereit oder können sie es nicht mehr miteinander ein Problem zu lösen ?
Das der defekte Kat in der Rechnung steht bedeutet das der Verkäufer davon Kenntnis haben müsste, also muss der dir den Kat ersetzen, das ändert nichts daran das du das Fahrzeug gekauft hast, der Verkäufer hat auch bei einem Privatkauf Nachbesserungsversuche bei Sachmängeln.
Also sprecht miteinander statt gleich mit einer Anwaltskeule zu schwingen......
Es geht aber nicht um Gewährleistung wegen eines Sachmangels.
So etwas kann vorkommen, und darüber kann man vernünftig reden.
Hier hat aber der Verkäufer einen deutlichen Mangel bewusst verschwiegen.
Auf gut deutsch, er wollte den Käufer bescheißen.
Warum soll ich mit so jemandem noch groß unterhalten, wenn ich es auch einfach nem Anwalt übergeben kann.
Ich würde dem Käufer 3 Tage Zeit für eine Rückabwicklung geben macht er nicht mit übergebe ich an einen Anwalt.
Weil der Käufer ja auch anhand der Rechnungen den Mangel ( Kat defekt) beim Kauf hätte sehen können. Auch eine Rückabwicklung sollte ohne Anwalt gehen,einen Anwalt würde ich erst einschalten wenns von nun an Probleme gibt.