Autokauf arglistige Täuschung?

Guten Abend,

Ich habe mir gestern einen kleinen Traum erfüllt und mir von privat einen Mazda rx8 gekauft. Das Auto hatte 104000km runter und seit gut 40000km einen austauschmotor drin.
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.
Kaufvertrag abgeschlossen alle Rechnungen mitgenommen. Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt. Ich ein bisschen aufs Gas gedrückt kamen kleiner Splitter aus dem Auspuff heraus. Waren es die wabenkörper aus dem kat. Ich dachte mir nur ach du scheiße.....
Später hab ich in den Rechnungen die mir der Verkäufer mitgegeben hat reingeschaut und siehe da.
Bei einem kupplungstausch im März diesen Jahres steht unten auf der Rechnung !!!katalysator defekt!!!
Vorsichtshalber im Kaufvertrag nochmal nachgeschaut ob dort vielleicht nicht doch was steht an Mangel aber stand nichts. Ich den Verkäufer angerufen und angeblich wusste er von nichts weil er nicht auf die Rechnung geguckt hat. Er wolle jetzt morgen zur Werkstatt und dort nachfragen. Hab ihm gesagt er soll sich bis morgen Abend melden sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Meine Frau war sowohl beim Autokauf als auch beim Gespräch dabei.
Was meint ihr habe ich gute Chancen mein Geld wiederzubekommen?

Beste Antwort im Thema

Ich denke du bekommst nichts.

Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.

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so, nun bin ich mal gespannt was hier die möchtegern Advokaten dazu sagen, vermutlich schon mal das der keine Ahnung hat.
Gruß

Zitat:

@Subei schrieb am 20. Juli 2015 um 16:54:17 Uhr:


So laut Anwalt wird es schwierig da gegen vorzugehen. Da wir ihm beweisen müssen dass er die Rechnung gelesen hat.

Und damit hat dein Anwalt mal sowas von Recht.

Das war ein Kauf von Privat, da hat man im Prinzip immer Pech wenn im Nachhinein ein Defekt auftaucht oder ersichtlich wird. Genau DAS ist das Risiko/Ersparnis beim Privatkauf!!🙄

Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen und dabei muss der verkäufer schon kriminell gehandelt haben, dass sehe ich bei einem defekten Kat nicht.😉

Einige leben hier echt in einer Traumwelt, zuviel RTL Reportagen über Gewährleistung gesehen. Richter Hold geht sich im Zweifelsfall mal selbst den Auspuff / Katangucken oder wie stellen sich das hier die Hobbyjuristen vor?.😁😁😁😁😁

Ich denke, das unterliegt am Ende Lust und Laune des Richters (und das meine ich höchst kritisch bezüglich unseres Rechtssystems, welches komplett unzuverlässig ist).
Beide Seiten haben gute Argumente. Am Ende entscheidet wohl die Glaubwürdigkeit und diese einzuschätzen ist nur das Bauchgefühl eines Richters.

Zitat:

@Subei schrieb am 20. Juli 2015 um 16:54:17 Uhr:


So laut Anwalt wird es schwierig da gegen vorzugehen. Da wir ihm beweisen müssen dass er die Rechnung gelesen hat.

Klingt so, als hätte der Anwalt da keine Lust drauf.

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Wer bezahlt Rechnungen ohne diese zu lesen? Das wird der Richter auch nicht glauben 😉 Da ein defekter KAT ein groesserer Mangel ist, wird die Werkstatt muendlich und schriftlich darauf hingewiesen haben.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 20. Juli 2015 um 16:49:58 Uhr:



Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:


..., nicht auf dem Kaufvertrag erwähnt worden sind ...
Diese absolute Heiligkeit des Kaufvertrags gibt es nicht. Der Anfechtungsgrund lautet "arglistige Täuschung" und nicht "stand nicht im Kaufvertrag".

Nur mal so am Rande: selbst Mängel, die im Kaufvertrag aufgeführt sind, können eine arglistige Täuschung sein; ebenso wie Mängel, die dort nicht aufgeführt sind, keine arglistige Täuschung sein müssen.

Aber nur, wenn sie absichtlich falsch aufgelistet werden. Das mit nicht aufgeführten Mängeln ist ja nun hier das Thema.

Ich würde mir zumindest noch mal eine zweite Meinung einholen.

Identischer Fall, hier stand der verschwiegene Mangel auf einer TÜV-Rechnung.

Zitat:

Bei einer arglistigen Täuschung über Mängel kann sich der Verkäufer nicht auf einen Gewährleistungsausschluss im Vertrag berufen, § 444 BGB.

Die Beweislast liegt dabei bei Ihnen für das Vorliegen von Mängeln und den Umstand, dass der Verkäufer diese Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufes sicher kannte. Hier sind die Tüv-Unterlagen tatsächlich ein deutliches Indiz für die Kenntnis des Käufers. Weiter sollten Sie sich bemühen, Unterlagen zu dem Unfall zu beschaffen (z.B. Schadensgutachten und Rechnungen). Ggf. ergeben sich daraus weitere Erkenntnisse.

Wenn Sie diese Kenntnis nachweisen können, muss der Verkäufer im Gegenzug nachweisen, wann wo und wie er Ihnen die Mängel offenbart haben will. Wenn es keine Angaben im Kaufvertrag und keine weiteren Zeugen gibt, wird der Verkäufer voraussichtlich Schwierigkeiten haben, eine mündliche Mitteilung nachweisen zu können.

RA Matthes

Zitat:

@downforze84 schrieb am 21. Juli 2015 um 00:33:28 Uhr:


Das mit nicht aufgeführten Mängeln ist ja nun hier das Thema.

Das ist Dein Thema, hat aber nichts mit dem Thema des TE zu tun:

Thema des TE ist die Rückgabe wegen arglistiger Täuschung.

Zitat:

Identischer Fall, hier stand der verschwiegene Mangel auf einer TÜV-Rechnung.

Zitat:

Bei einer arglistigen Täuschung über Mängel....

..., Unterlagen zu dem Unfall zu beschaffen ...

Du zitierst es, aber erkennst es nicht: "arglistige Täuschung" steht dort und nicht die "Nichtnenung im Kaufvertrag", selbst bei einem Unfallschaden, der zu den angabepflichtigen Dingen gehört.

Etwas, was hier auch noch in Frage steht: hätte das überhaupt aufgeführt werden müssen?

Arglist sehe ich hier nicht, sonst hätte der Verkäufer nicht die Rechnungen mitgegeben.
Ich meine, wie blöd muß man sein?
Der hat das wohl wirklich nicht gesehen bzw. wieder verdrängt?
Natürlich hätte er es wissen müssen und wenn der Verkäufer eine ehrliche Haut ist, wird er hier wohl auch einlenken (man müsste ihn halt mal darauf ansprechen).
Ob daraus ein Rechstanspruch entsteht kann ich nicht sagen (der gelbe Brief gilt beispielsweise auch als zugestellt wenn der Briefträger den beim Nachbarn eingeworfen hat und der Angeschrieben hat die Arschkarte).

Gruß Metalhead

Da wir in Deutschland leben und Anwälte immer ihre Bezahlung erhalten, egal ob Sie "gewinnen oder verlieren" sollte man einsehen das man auf dem Holzweg ist. Also mach ruhig, auch wenn dein Anwalt sagt wird zu 99% Nichts, dein Geld😉

Was hat den der Bonsai Kahn überhaupt gekostet?

Und warum muss der Verkäufer die Rechnungen im Detail kennen?? Als Beispiel kann sich eine Dritte Person darum gekümmert haben, gar nicht mal so unüblich in Ehen.

War es eine ATU Rechnung?😁 Dann weiß man ja wie da angebliche Defekte zu werten sind.😁😁

Wenn das mit der Vollkasko Mentalität so weiter geht, muss wohl auch Liselotte für ihren 18 Jahre alten Twingo beim Privatverkauf Gewährleistung/Umtausrecht geben.

Ganz ehrlich, wenn ich les "104.000 km 2. Motor und 2. Kupplung", da wären bei mir schon alle Alarmglocken angegangen und ich hätte nen weiten Bogen um die Kiste gemacht. Da kann man sich doch ausmalen wie der Karren hergeprügelt wurde und dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die letzten Tauschteile waren...

Nee beim RX8 ist bei 100tkm Tauschmotor leider nichts ungewöhnliches und hat nix mit dem Fahrer zu tun. Der Motor hat so seine Probleme mit der Kompression und so.
Deswegen hab ich auch keinen.

Ah ok, das wusste ich nicht. Ist ja aber noch ein Grund nen Bogen drum zu machen ;-)

Ja das ist nur das dickste Problem an der Kiste 🙂

Je nach Baujahr saufen die auch mal ab, wenn man sie kalt startet und gleich wieder abstellt, also z.B. kurz umparken oder so. Wenn man Glück hat ist das mit Zündkerzen trocknen wieder erledigt, kann aber auch ne Reparatur zur Folge haben.

Die Zündanlage muckt wohl öfter rum.

Das war mir dann doch zu blöd, selbst 13 liter Durchscnitt und 1 liter Öl auf 1000 km hätte ich hingenommen, aber das nicht 🙂

diese Proleme gab es allerdings auch schon beim RO 80, aus dem Grunde haben etliche einen normalen Benziner eingebaut, auch kurzstreckentauglich war er da schon nicht.
Gruß

Zitat:

@Dr.Cyanide schrieb am 22. Juli 2015 um 15:27:24 Uhr:


Ah ok, das wusste ich nicht. Ist ja aber noch ein Grund nen Bogen drum zu machen ;-)

Für dieses Auto spricht objektiv eh nichts. Das ist eine Spaßkiste und der Wankelmotor ist aus technischer Sicht eine tolle Geschichte, aber rational spricht null dafür.

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