Autokauf arglistige Täuschung?
Guten Abend,
Ich habe mir gestern einen kleinen Traum erfüllt und mir von privat einen Mazda rx8 gekauft. Das Auto hatte 104000km runter und seit gut 40000km einen austauschmotor drin.
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.
Kaufvertrag abgeschlossen alle Rechnungen mitgenommen. Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt. Ich ein bisschen aufs Gas gedrückt kamen kleiner Splitter aus dem Auspuff heraus. Waren es die wabenkörper aus dem kat. Ich dachte mir nur ach du scheiße.....
Später hab ich in den Rechnungen die mir der Verkäufer mitgegeben hat reingeschaut und siehe da.
Bei einem kupplungstausch im März diesen Jahres steht unten auf der Rechnung !!!katalysator defekt!!!
Vorsichtshalber im Kaufvertrag nochmal nachgeschaut ob dort vielleicht nicht doch was steht an Mangel aber stand nichts. Ich den Verkäufer angerufen und angeblich wusste er von nichts weil er nicht auf die Rechnung geguckt hat. Er wolle jetzt morgen zur Werkstatt und dort nachfragen. Hab ihm gesagt er soll sich bis morgen Abend melden sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Meine Frau war sowohl beim Autokauf als auch beim Gespräch dabei.
Was meint ihr habe ich gute Chancen mein Geld wiederzubekommen?
Beste Antwort im Thema
Ich denke du bekommst nichts.
Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.
81 Antworten
Zitat:
@downforze84 schrieb am 23. Juli 2015 um 17:48:42 Uhr:
Sein Anwalt hat es doch selbst so gesehen, nur die Beweisbarkeit zweifelt er an.
😕
Wäre "nicht im Kaufvertrag aufgeführt" ein Beweis der arglistigen Täuschung, dann bräuchte man doch nur den Kaufvertrag auf den Tisch legen: keine Nennung gleich arglistige Täuschung gleich Rückgabe.
Der TE hat nicht das Problem einer Beweisbarkeit, dass der Mengel nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist, sondern er hat das Problem der Beweisbarkeit, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt und dafür nutzt ihm die Nichtnennung im Kaufvertrag null, nichts.
Die hier immer genannte Alleinheiligkeit des Kaufvertrags existiert nicht, sonst würde der Kaufvertrag mit der Nichtnennung die Sache eindeutig werden lassen - macht es aber nicht, genauer: die Nichtnennung hat keinerlei Beweiskraft, nicht mal einen Bezug zu einer arglistigen Täuschung.
Nichtnennung und arglistige Täuschung sind zwei so weit voneinander unterschiedliche Dinge, dass die null, nichts miteinander zu tun haben.
Zitat:
@Sznokey schrieb am 23. Juli 2015 um 14:19:46 Uhr:
Das heißt also von der Werkstatt alles auf die Rechung schreiben lassen was kaputt ist... Suche dann solange bis ich wen finde der den Vertrag ohne Mängel unterschreibt, gebe die Rechnungen mit die ich ja "zufällig" noch rumliegen hab und alles ist in Butter?
Die spannende Frage hier ist, wusste der Käufer vor Vertragsabschluss von dem Mangel?
Wir werden diese Frage hier aber nicht klären können, denn dafür fehlen uns zu viele Informationen.
Zitat:
@Matsches schrieb am 23. Juli 2015 um 06:51:15 Uhr:
Das macht genauso viel oder genauso wenig Sinn wie der Kauf jedes anderen Exoten oder Oldtimers.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 22. Juli 2015 um 19:11:33 Uhr:
Nein, Sinn macht das Ding auch dann nicht.
Wenn man unter den sportlichen Fahrzeugen sich umsieht, dann kann ein Nissan 370 Z z.B. eigentlich alles besser.Warum kauft sich jemand heute noch einen ollen VW Käfer oder eine 2CV, wenn er für das gleiche oder weniger Geld einen Gebrauchtgolf haben kann, der ALLES besser kann?
Nichts anderes habe ich doch geschrieben.
Natürlich sind das alles Spaßobjekte, Liebhaberstücke oder wie man sie auch immer nennen mag.
Sinn machen die nicht, mögen tut man sie trotzdem.
meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit:
Dem Käufer ist nicht zuzumuten sämtliche lose "Zettel" vor dem Kauf zu lesen, zumal das in diesem Fall gar nicht möglich war. Er kann erwarten dass relevante, dem Verkäufer bekannte, Angaben im Kaufvertrad stehen.
Dem Verkäufer ist zuzumuten seine Rechnungen zu lesen. Demnach hätte er von dem Schaden Kenntnis haben müssen und hätte das auch angeben müssen.
Hier sehen ich persönlich den Käufer im Recht und ein Versäumnis/Verschulden des Verkäufers.
und denoch ist es immer noch ein Unterschied ob ich von Privat oder Händler kaufe, dieses sollte man sich vorher überlegen, übrigens kennt hier keiner den Kaufvertrag und was darin genau beschrieben ist.
Gruß
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sämtliche losen Zettel?!?!
also als Käufer ist es mir schon zumutbar die letzte Rechnung oder Rechnung aus dem Jahr 2015 anzuschauen und durchzulesen bevor ich den Kaufvertrag unterschreibe. Wie kauft ihr denn heutzutage Autos ... ohje ohje.
Ich würde hier kein Fass aufmachen. Die Werkstatt kann viel auf ne Rechnung schreiben, daher den Verkäufer darauf ansprechen und dann prüfen ob der KAT defekt ist und mit dem Verkäufer eine Einigung erzielen. Wenn keine erzielt werden kann, kann man sich immer noch um weitere Schritte Gedanken machen.
Zitat:
Nichtnennung und arglistige Täuschung sind zwei so weit voneinander unterschiedliche Dinge, dass die null, nichts miteinander zu tun haben.
Das stimmt nicht. Arglist umfaßt auch die Täuschung durch das Unterlassen.