Ärger mit Privatkauf

Hallo Zusammen
Habe mir gerade einen DB gekauft. Folgendes ist passiert...Standard Vertrag von mobile de.
Am Donnerstag angeschaut und auch nach allem gefragt was wichtig war. TÜV hat der Wagen neu..somit waren schon einige Dinge geklärt.Ich frage nach der Klimaanlage..wurde angeblich nie benutzt..ok..sagte dann Hauptsache eins Schiebedach oder Klima funktionieren.danach fragte ich nach den Vorbesitzern, was mit der 3 im Vertrag steht.Sind nun nach Einsicht in den Brief aber 5.Auch stimmt der Km stand um 1000 km nicht überein.was der TÜV Bescheid belegt.
verkauft mit 8 fach Bereifung nur haben die Sommerferien keine Bolzen.Diese wollte er mir zusenden was natürlich nicht passierte.wie ich nun erfahre haben die Felgen keine Betriebsgenehmigung.
Als er das Auto brachte klemmte das Schiebedach und lässt Sich Nicht öffnen.Da der Wagen nicht abgemeldet wurde ,sagte ich zu diesen nicht bis zur Klärung zurühren. Tja nun habe ich meinen jedoch verkauft und sitze ohne da.Er untersagte mir Telefonisch noch einmal das Fahren.meine Frage kann ich unter diesen Umständen vom Kauf zurücktreten?Denn anmelden macht so keinen SINN.Denke nun damit ist noch einiges mehr im Argen.Warum sonst keine Antworten auf meine Mails etc.
ich bin auf ein Wagen beruflich angewiesen.
Habe ihm nun genug Chancen für eine Klärung geboten.der glaubt eher ich klicke ein.
1. FRAGE bringt es mir etwas einen Anwalt einzuschalten.
2.kann ich ihn wegen Gefährdung anzeigen.Denn nur der ZUFALL hat mich bewährt mit nicht zugelassenen Felgen zufahren
Vg . kaycharie

Beste Antwort im Thema

Mein Gefühl sagt, das Mädel ärgert sich über sich selber und gibt jetzt halt das trotzige Kind.

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Kaycharie , welche erschöpfende Antwort erwartest du von Laien ?
Du brauchst ganz schnell einen erfahrenen Anwalt . Der kostet was , evtl . hast du eine dafür eintretende RSV, aber auch wenn du erst mal bezahlen musst, kommst du aus der Nr. nicht ohne anwaltliche Hilfe heraus.
Solche Dinge müssen vom Anwalt geregelt werden.
Giovanni.

@Einige_Fragen
Besser kann man es nicht ausdrücken!!

@giovannibastanza
Bist du selber Anwalt und willst den "Fall" übernehmen? Man kann sein Geld auch sinnvoller verschwenden!
Die jetzt aufgetretenen Mängel hätte bei der Besichtigung/Probefahrt vom Käufer überprüft werden MÜSSEN. Auch den Inhalt des Vertrages kann ich als Käufer anhand der Fahrzeugpapiere gegenprüfen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 12. April 2015 um 16:44:41 Uhr:


Solche Dinge müssen vom Anwalt geregelt werden.

Wenn sich der Verkäufer nicht davon beeindrucken lässt, dass ihm ein Anwalt schreibt, dann sind die etwa 150 Euro, die man für die falschen Reifen heraushandeln könnte, der Betrag, der für die SB der RSV drauf geht.

Ansonsten ist doch nichts, keine arglistige Täuschung und eine merkantile Wertreduzierung wegen 3 statt 5 Vorbesitzern bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug - nicht ernsthaft. Braucht man nicht mal diskutieren, in wie weit das ein Käufer hätte aufgrund seiner Sorgfaltspflichten nun überprüfen oder nicht müssen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 12. April 2015 um 16:44:41 Uhr:


Kaycharie , welche erschöpfende Antwort erwartest du von Laien ?
Du brauchst ganz schnell einen erfahrenen Anwalt . Der kostet was , evtl . hast du eine dafür eintretende RSV, aber auch wenn du erst mal bezahlen musst, kommst du aus der Nr. nicht ohne anwaltliche Hilfe heraus.
Solche Dinge müssen vom Anwalt geregelt werden.
Giovanni.

Kann man sich sparen. Aber deine Laienantwort ist die die hier von der TE gehoert werden will. Ich hoffe sie geht beim Anwalt und macht hier hinterher ein erlichen Bericht drueber wie es aus ging. Wenn ich Verkaeufer waere, wuerde ich mich entspannt zurueck lehnen.

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Zum Ersten will und wollte ich keinen Gewinn machen..es dreht sich im Grunde nur darum ob wenn man fragt eine ehrlich Antwort beziehungsweise einen Vertag einhalten muss und das was da drin steht auch richtig ist...Nicht jeder ist Experte...sonst müsste im Grunde Wagen ohne Reifen beziehungsweise Felgen angeben sein.Wo dran soll man einen Nachbau erkennen und was dazugehört.Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Nicht jeder ist Experte...sonst müsste im Grunde Wagen ohne Reifen beziehungsweise Felgen angeben sein.Wo dran soll man einen Nachbau erkennen und was dazugehört.

Auch nicht jeder Verkäufer ist Experte. Und es soll sogar Käufer geben, die fehlerhafte Angaben im Vorfeld erkennen, aber erst nach dem Kauf den ahnungslosen Verkäufer damit konfrontieren. Solche Käufer spekulieren von Anfang an auch eine nachträgliche Preisminderung.

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...

Übergeben wird selbstverständlich erst bei Geldübergabe. Aber seriöse Verkäufer gestatten auch vorher bereits die Einsicht in diese Unterlagen.

Ich will gar nicht ausschließsen, dass viele Käufer auf die Worte des Verkäufers vertrauen und die Angaben (wie z. B. Vorbesitzer) nicht überprüfen. Das gibt es häufiger als man denkt und das muss nicht unbedingt verwerflich sein. Aber dann hinterher noch anzukommen und seine Fehler nicht einzusehen, ist eine ganz andere Sache...

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


es dreht sich im Grunde nur darum ob wenn man fragt eine ehrlich Antwort beziehungsweise einen Vertag einhalten muss und das was da drin steht auch richtig ist...

Nicht zwingend.

- Zur arglistigen Täuschung gehört, dass man nicht über erkennbare Tatsachen täuschen kann.

Fahrzeug, Farbe, Kilometerstand, ... sind alles Dinge, die vor dem Kauf offen erkennbar waren, somit ist es völlig unerheblich, was dazu im Kaufvertrag geschrieben steht. Denn Du kaufst, was Du dir vorher angesehen hast, diesen Wagen, nicht diese Buchstaben und Zahlen, die diesen Wagen im Kaufvertrag beschreiben.

Strittig wäre, ob hier die tatsächliche Anzahl der Vorbesitzer durch den Einblick in die vorhandenen Unterlagen hätte möglich sein können, bzw. hätte gemacht werden müssen.

- Zur Rückgabe gehört, dass sich ein im Nachhinein durch falsche Angaben resultierender Minderwert erheblich und für den Käufer nicht zumutbar ist.

Selbst wenn hier tatsächlich eine Verschulden des Verkäufers zu den Angaben der Anzahl der Vorbesitzer liegt, bleibt immer noch die Frage, welchen Wertunterschied und ob überhaupt einer vorhanden ist. Ist der nicht relevant im Verhältnis zum Fahrzeugwert, dann wird es auch nichts mit der Rückgabe und bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug ist da keine sonderliche Chance, das dieser Punkt relevant sein könnte.

Bleiben die falschen Radschrauben zu den falschen Felgen: Da die Felgen ohnehin nicht gefahren werden dürfen, hat sich das Problem der Radschrauben zu diesen Felgen von allein erledigt. Bleibt eine Ermittlung, welchen Wert die Bereifung ungefähr in Relation zum Fahrzeugwert hat und das wäre in etwa der Schadensersatzanspruch, der hier im Raum steht.

Dies ist aber der Wert der Bereifung, wenn die passen würde und nicht den Wert für eine Neubeschaffung, ggf. kommt zusätzlich der Vertragstext mit in die Betrachtung: Eine "neue Bereifung mit neuwertigen Alufelgen in Sondergröße" ist was anderes, als "Sommerreifen".

Zitat:

Nicht jeder ist Experte...

Absolut richtig, nur ist es ein Irrtum zu meinen, ein Käufer hätte mehr Rechte, wenn der keine Ahnung hat, oder der Verkäufer hätte mehr Pflichten, wenn der Käufer ahnungslos ist.

Dieses Argument ist keines, ebenso wenig, dass es am Tage der Besichtigung kalt war und geregnet hat.

Zitat:

sonst müsste im Grunde Wagen ohne Reifen beziehungsweise Felgen angeben sein.

Auch Unrealismus ist kein Argument.

Zitat:

Wo dran soll man einen Nachbau erkennen und was dazugehört.

Beim Thema Bereifung hast Du auch Rechte, aber bezogen auf diese Punkt der Bereifung und nicht auf eine Rückgabe des gesamten Fahrzeug.

Zitat:

Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...

Auch das Fahrzeug wird erst hinterher übergeben. Der Einblick in den Brief / Zulassungsbescheinigung 2 vor dem Kauf ist allerdings Pflicht für den Käufer, weil es hier um den (Anscheins-)Beweis geht, dass der Verkäufer tatsächlich Verfügungsberechtigter über das Fahrzeug ist und der Wagen u.U. nicht nach dem Kauf wieder herausgeben werden muss (ohne dass Du den Kaufpreis zurückverlangen kannst).

Zitat:

@Einige_Fragen schrieb am 12. April 2015 um 17:25:47 Uhr:



Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Nicht jeder ist Experte...sonst müsste im Grunde Wagen ohne Reifen beziehungsweise Felgen angeben sein.Wo dran soll man einen Nachbau erkennen und was dazugehört.
Auch nicht jeder Verkäufer ist Experte. Und es soll sogar Käufer geben, die fehlerhafte Angaben im Vorfeld erkennen, aber erst nach dem Kauf den ahnungslosen Verkäufer damit konfrontieren. Solche Käufer spekulieren von Anfang an auch eine nachträgliche Preisminderung.

Klar gibt es alles..nur mir sind diese Menschen jetzt erst begegnet..

.Aber gut ich werde diesen Wagen wieder verkaufen und zwar mit allem was ich darüber weiß.und zeigen werde ich es auch ...da habe ich mit Sicherheit Verlust...aber ich muss mich nicht übergeben...und einen Brief vom Anwalt bekommt der trotzdem..

Zitat:

@Einige_Fragen schrieb am 12. April 2015 um 17:25:47 Uhr:



Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...
Übergeben wird selbstverständlich erst bei Geldübergabe. Aber seriöse Verkäufer gestatten auch vorher bereits die Einsicht in diese Unterlagen.

Ich will gar nicht ausschließsen, dass viele Käufer auf die Worte des Verkäufers vertrauen und die Angaben (wie z. B. Vorbesitzer) nicht überprüfen. Das gibt es häufiger als man denkt und das muss nicht unbedingt verwerflich sein. Aber dann hinterher noch anzukommen und seine Fehler nicht einzusehen, ist eine ganz andere Sache...

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:43:11 Uhr:


Klar gibt es alles..nur mir sind diese Menschen jetzt erst begegnet..
.Aber gut ich werde diesen Wagen wieder verkaufen und zwar mit allem was ich darüber weiß.und zeigen werde ich es auch ...da habe ich mit Sicherheit Verlust...aber ich muss mich nicht übergeben...und einen Brief vom Anwalt bekommt der trotzdem..

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das Auto wieder verkauft werden soll. Eingangs hast Du geschrieben, dass entweder Klimaanlage oder Schiebedach gehen müssen. Ob die Klima defekt ist, ist scheinbar noch nicht klar (oder ich habe es überlesen). Das Schiebedach scheint ja zumindest dicht zu sein.

Bleiben also nur noch die Sommerreifen mit den falschen Felgen. - Deshalb verkauft man doch das Auto nicht!? Was soll das bringen?

Weshalb verkaufst Du nicht einfach die Sommerreifen ? Für irgend ein Fahrzeug sind die ja zugelassen. Vielleicht gibt es auch irgendwo junge gebrauchte Sommereifen mit Felgen für Dein Fahrzeug?

Die Sache mit dem Anwalt geht nach hinten los, wenn sich der Verkäufer davon nicht beeindrucken lässt.

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...

Was meinst du damit genau ?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 18:51:17 Uhr:



Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:18:43 Uhr:


Im übrigen wird der Brief zum Schluss übergeben...Genau wie TÜV Berichte etc...
Was meinst du damit genau ?

Was wohl?

Erst Kohle, dann Papiere und Schlüssel.

Kann man nicht einfach auch zu seinen Fehlern stehen? Jetzt wird die Karre zum trotz verkauft. Das ganze wegen Pillepalle. Eine Klima laesst man fuellen. Bei eventuellen undichtigkeiten muss man sehen was der Kostenaufwand ist. Fuer das Problem mit dem Schiebedach gibts schon hilfe im Benzforum. Reifen gibt es mehr als genug gebraucht mit Felge fuer den 210er. Und das fuer kleines Geld. Dann laesst man noch nen Service machen und hat ein Auto welches mit neuer HU noch eine weile laufen sollte. Die Kosten dazu halten sich auch in Grenzen.
Man kann ihn auch verkaufen und so viel Minus machen wie man in den Service und die Klima/Schiebedach und Reifen stecken wuerde, plus Anwalt.
Was ist nun besser? Wenn der naechste genauso gekauft wird, dann behalt lieber den den du hast.

Mein Gefühl sagt, das Mädel ärgert sich über sich selber und gibt jetzt halt das trotzige Kind.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. April 2015 um 18:56:06 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 18:51:17 Uhr:


Was meinst du damit genau ?

Was wohl?
Erst Kohle, dann Papiere und Schlüssel.

Das passiert Zug um Zug, dabei kann man sich vorab natürlich die Papiere sowie die Tüv Unterlagen zeigen lassen+ überprüfen

bevor

die Kohle die Tischseite wechselt. Besiegelt wird das dann durch die beiden Unterschriften.

Mit meiner Frage war ich davon ausgegangen das die Papiere noch der alte Eigentümer hat, das Fahrzeug ist ja auch noch angemeldet bei der Käuferin rum.

Ich finde eigentlich alles ziemlich seltsam......

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 19:59:08 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. April 2015 um 18:56:06 Uhr:


Was wohl?
Erst Kohle, dann Papiere und Schlüssel.

Das passiert Zug um Zug, dabei kann man sich vorab natürlich die Papiere sowie die Tüv Unterlagen zeigen lassen+ überprüfen bevor die Kohle die Tischseite wechselt. Besiegelt wird das dann durch die beiden Unterschriften.

Mit meiner Frage war ich davon ausgegangen das die Papiere noch der alte Eigentümer hat, das Fahrzeug ist ja auch noch angemeldet bei der Käuferin rum.

Ich finde eigentlich alles ziemlich seltsam......

Wollte ich eigentlich auch schreiben, das hier alles etwas komisch verlaufen ist.

Sie hat die Papiere, soll aber nicht fahren bevor das Auto umgemeldet ist ...

Wenn ich die Papiere habe, fahr ich damit ob der Vorbesitzer das will oder nicht und melde es bei der nächsten gelegenheit um.

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