Autokauf aber Fahrzeugbrief ist verloren gegangen

Abend,
unzwar habe ich bei einem Seriösen Autohaus (ein VW abnehmer) einen VW Tiguan gekauft. Alles schön und gut, jedoch wurde nach Vertragsabwicklung festgestellt das der Fahtzeugbrief im Haus selbst verloren gegangen ist(wieso auch immer man das nicht früher festgestellt hat und nicht auffindbar ist...). Der Vertrag wurde am 02.12.19 abgeschlossen, unverbindlicher liefertermim war am 18.12.19 und heute ist 30.12. und ich bin wirklich sehr auf das Auto angewiesen. Der verkäufer ist auch nicht wirklich erreichbar, denn zurück rufen tut er nicht und wenn ich versuche ihn zu erreichen ist er in der Pause oder in einem Kundengespräch.. Das Autohaus ist auch in meiner alten Stadt sprich 215km entfermt. Meine Frage ist jetzt, steht mir ein Ersatzwagen zu und wie lange dauert es bis der Brief da ist, denn überall liest man ganz unterschiedliche Antworten oder kann ich das Auto auch ohne brief anmelden?
Ich denke das es auch schon beim KFB gemeldet wurde, würde mich nämlich wundern wenn nicht.. Und es sind beginnt jetzt schon die 5 Woche ohne Besitz des Autos..
Danke für jede Antwort!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Stefan - es geht nicht um Kriechen. Wenn du meinen Beitrag vorher liest - steht da auch, den Händler sobald gerechtfertigt in Verzug setzen. Aber gleich mit Schadensersatz, Anwalt und Klagedrohung um die Ecke kommen ist eben NICHT konstruktiv! Als Käufer willst du bei allem Ärger eine vernünftige Lösung haben und in gewissen Fällen ist eben die Kulanz DA wo man gekauft hat größer als bei einem X-Beliebigen Händler. Dazu kommt, auch ein Leihfahrzeug bis die Sache geklärt ist - ist auf dem Kulanzwege zur GEGENSEITIGEN Zufriedenheit deutlich leichter als auf dem Konfrontationskurs zu bekommen. Wenn du formell in Verzug setzt und dich konstruktiv verhältst - kann man miteinander reden. Gehst du in die Vollen - macht das AH SOFORT zu. Dann kannst du klagen und bekommst vorher rein gar nichts, keinen Leihwagen, keinen Vorführer nix. Dafür dann nach 2 Jahren Streit irgendwo 350€ in einem Vergleich, von denen du direkt 200€ deinem Anwalt in die Hände drücken kannst. Das ist also sinnfrei und v.a. steht es dir noch immer frei, dass zu machen, wenn das AH sich noch immer nach dem freundlichen Weg unkooperativ verhält - nur, haust du derartig auf den Tisch - kannst du den Schritt zurück nicht mehr machen.

Das Problem ist doch bekannt - auch der Händler KANN das Amt nicht beschleunigen, selbst wenn er das wie auch immer gern wollte. Also - vernünftig Handeln und nicht gleich AllIn gehen.

LG Kester

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Der Tipp mit den Kurzzeitkennzeichen ist echt gut. Schließlich sind die Dinger ja die Alternative - oder vielleicht doch nicht? Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt werden. Und nun begründe mal, warum beim bereits gekauften Fahrzeug dieser Zweck für 10/15/20 Tage gegeben sind.

Unabhängig von der Frage, ob man später Kulanz in Anspruch nehmen möchte, halte ich eine sofortige Verschärfung, möglichst noch durch Anwaltsschreiben, auch für nicht dienlich.

Die AGB's hat der TE zwischenzeitlich gelesen und genau an diese Vorgaben sollte er sich halten. Freundlich, aber bestimmt. Wobei m.W. in den AGB's seine Schadenersatzansprüche ziemlich eingeschränkt sind.

Zitat:

@Sascha-1 schrieb am 30. Dezember 2019 um 15:43:01 Uhr:


also, wenn der Fahrzeugbrief verloren ging, dann muß derjenige (Privatperson oder Firma) eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der behörde abgeben, dann wird der FAHRZEUGBRIEF abgeboten, und nach 3-4 Wochen erhält man dann einen neuen ausgestellt,.

Jetzt gibt es für den Käufer zwei Möglichkeiten:

1.) Er läßt das die Firma erledigen, die ihm das Auto verkauft hat.
und das entspricht ja auch der Wahrheit

2.) Er erledigt das selbst, muß dann aber einen kaufvertrag vorweisen, dass er das Auto
bereits mit Fahrzeugbrief erworben hat, und er selbst den verschusselt hat.

Punkt 2.) wäre so ziemlich das Dümmste, was er machen könnte. Falsche eidesstattliche Versicherung = Straftat. Und wie möchte er dann ggfls. Schadenersatzansprüche geltend machen?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Dezember 2019 um 23:32:58 Uhr:


Der Tipp mit den Kurzzeitkennzeichen ist echt gut.

Wie soll dies ohne Brief umgesetzt werden? Meines Wissens sind für die KZKs Zulassungsbescheinigungen I und II erforderlich.

Moin,

Ließ noch Mal - und zwar im Zusammenhang und reiß den Satz nicht aus seinem Zusammenhang heraus. 😉

LG Kester

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Tak dotschne

Es sieht derzeit so aus, dass sie mir ein VW UP zur Verfügung stellen wollen von Eurocar aber die Kosten in höhe von 150€ pro woche soll ich übernehmen.. Alles bischen komisvh

Vielleicht geht der Verkäufer ja darauf ein, dass mit jeder verstrichenen Woche der Kaufpreis deines neuen Wagens um 150 € sinkt. Dann haben sie den Leihwagen bezahlt bekommen und du keinen größeren Nachteil.
Ein VW Up kostet im Leasing ca. 100 € pro Monat. Da halte ich die 150 € pro Woche für sehr - ähm - selbstbewusst.

Tolles Angebot 🙁
Den Brief verschlampen und der Kunde soll für den Ersatzwagen auch noch die Miete zahlen. Hast du wirklich mit dem Chef gesprochen oder hat dir der Verkäufer das "Angebot" gemacht damit der Fehler dem Chef nicht auffällt?

Du schreibst "Alles ein bisschen komisch" ich würde sagen die wollen dich über den Tisch ziehen.

So kann man es auch nennen.
Ich würde das AH einfach als Saftladen bezeichnen.
Ich habe schon wirklich viel erlebt bei.mir und anderen aber das der Brief verschlampt wird höre ich zum ersten mal. Wie soll das denn erst in der Werkstatt sein? Da werden ganze Räder vergessen...

Aber was es noch toppt: Der verarschte Kunde soll dafür auch noch einen viel zu kleinen Leihwagen bezahlen?!
Wahrscheinlich sollst du am Ende für den Golf noch eine Unterstellgebür zahlen weil er 3 Wochen auf dem Hof stand...

Entweder der bezahlt dir mindestens nen Polo oder er kann sehen wer seinen Golf kauft. Du jedenfalls nicht mehr.
Mag jetzt hart klingen aber das setzt wirklich noch einen drauf...

Stur nach Kaufvertrag handeln - und nach Fristablauf denen die rote Karte zeigen. Vom Vertrag zurücktreten und (gezahlten?) Kaufpreis mit 5% Verzinsung über dem jeweiligen Basiszins zurück fordern. Dazu eine Frist setzen.

150,- € für einen UP in der Woche? Sorry, sowas bekommt man hier als Werkstattersatzwagen für 15,- € am Tag.

In meiner Werkstatt bekomme ich kostenlos einen Leihwsgen. Ein Renault leasingfahrzeug vom kooperierenden AH. Soviel dazu. Und dann soll man für ein Verschulden des Verkäufers für nen Billig Leihwsgen der mindestens 2 Klassen unter dem eigenen liegt noch Gebühren zahlen. Das ist nicht nur etwas komisch dss ist einfach nur unverschämt.

Bisher hab ich die Dinger auch immer gratis erhalten. Beim letzten Mal fingen die aber komisch an, da hab ich halt einen der Ersatzwagengutscheine vorgelegt, hab je drei davon beim Neuwagenkauf erhalten und jetzt noch fünf übrig.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 3. Januar 2020 um 21:41:07 Uhr:


Ich habe schon wirklich viel erlebt bei.mir und anderen aber das der Brief verschlampt wird höre ich zum ersten mal.

Kommt öfter vor als Du denkst. Schuld ist natürlich immer wer anderes, die ReinigungsKraft hat die ZB eingesaugt, der Lehrling hat sie geschreddert usw.

@TE
Wurde denn die ZB schon aufgeboten . Erst danach beginnt die Frist für die Künftige Neuausstellung der Dokumente.

Es gab hier auch schon Berichte,dass ein Autohaus erst auf die Zahlung der Bank gewartet hat und bis dahin den Brief zurückgehalten hat. Könnte also auch ne Finte sein. Wirst Du aber sicher nicht mitbekommen,da Du den "neuen Brief nicht zu Gesicht bekommst und so auch nicht siehst ob der nach Verlust und Aufbietung ausgestellt wurde.

Wie Peter schrieb, streng nach den AGB durchziehen.

Aber solange es so geduldige Käufer gibt,können es die Verkäufer ja so handhaben.

Gruß M

Ich habe in den 90ern sogar erlebt das das Auto bezahlt war und die Bsnk den Brief nicht ans AH geschickt hat. Der hatte wohl lieber sein Dach damit reparieren lassen oder den Hof gepflastert. Mein Vater war übrigens der glückliche Käufer und als er die Presse eingeschaltet hatte war plötzlich alles da...
Vielleicht hat ja die Bank auch diesmal den Brief "verschlampt" .
Das AH aus den 90ern wsr übrigens ein paar Monate nach dem Kauf geschlossen.

Und wieder sieht man einmal, Barzahlung gegen Entgegennahme von Fahrzeug und Papieren hat ziemliche Vorteile.

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