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Autokauf aber Fahrzeugbrief ist verloren gegangen

Themenstarteram 29. Dezember 2019 um 23:31

Abend,

unzwar habe ich bei einem Seriösen Autohaus (ein VW abnehmer) einen VW Tiguan gekauft. Alles schön und gut, jedoch wurde nach Vertragsabwicklung festgestellt das der Fahtzeugbrief im Haus selbst verloren gegangen ist(wieso auch immer man das nicht früher festgestellt hat und nicht auffindbar ist...). Der Vertrag wurde am 02.12.19 abgeschlossen, unverbindlicher liefertermim war am 18.12.19 und heute ist 30.12. und ich bin wirklich sehr auf das Auto angewiesen. Der verkäufer ist auch nicht wirklich erreichbar, denn zurück rufen tut er nicht und wenn ich versuche ihn zu erreichen ist er in der Pause oder in einem Kundengespräch.. Das Autohaus ist auch in meiner alten Stadt sprich 215km entfermt. Meine Frage ist jetzt, steht mir ein Ersatzwagen zu und wie lange dauert es bis der Brief da ist, denn überall liest man ganz unterschiedliche Antworten oder kann ich das Auto auch ohne brief anmelden?

Ich denke das es auch schon beim KFB gemeldet wurde, würde mich nämlich wundern wenn nicht.. Und es sind beginnt jetzt schon die 5 Woche ohne Besitz des Autos..

Danke für jede Antwort!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Stefan - es geht nicht um Kriechen. Wenn du meinen Beitrag vorher liest - steht da auch, den Händler sobald gerechtfertigt in Verzug setzen. Aber gleich mit Schadensersatz, Anwalt und Klagedrohung um die Ecke kommen ist eben NICHT konstruktiv! Als Käufer willst du bei allem Ärger eine vernünftige Lösung haben und in gewissen Fällen ist eben die Kulanz DA wo man gekauft hat größer als bei einem X-Beliebigen Händler. Dazu kommt, auch ein Leihfahrzeug bis die Sache geklärt ist - ist auf dem Kulanzwege zur GEGENSEITIGEN Zufriedenheit deutlich leichter als auf dem Konfrontationskurs zu bekommen. Wenn du formell in Verzug setzt und dich konstruktiv verhältst - kann man miteinander reden. Gehst du in die Vollen - macht das AH SOFORT zu. Dann kannst du klagen und bekommst vorher rein gar nichts, keinen Leihwagen, keinen Vorführer nix. Dafür dann nach 2 Jahren Streit irgendwo 350€ in einem Vergleich, von denen du direkt 200€ deinem Anwalt in die Hände drücken kannst. Das ist also sinnfrei und v.a. steht es dir noch immer frei, dass zu machen, wenn das AH sich noch immer nach dem freundlichen Weg unkooperativ verhält - nur, haust du derartig auf den Tisch - kannst du den Schritt zurück nicht mehr machen.

Das Problem ist doch bekannt - auch der Händler KANN das Amt nicht beschleunigen, selbst wenn er das wie auch immer gern wollte. Also - vernünftig Handeln und nicht gleich AllIn gehen.

LG Kester

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Dumm gelaufen,3-4 Wochen dauert es wenn ein neuer Brief beim KBA beantragt wird,jetzt über die Feiertage sowieso eher länger.

Ersatzfahrzeug würd ich absprechen mit dem Händler ob er was anbietet aber wenn er nicht erreichbar ist natürlich schlecht.

Anmelden ohne Brief geht natürlich nicht.

hi

ich würde es mal so versuchen .Erstmal nicht den Verkäufer anrufen sondern die Geschäftsleitung das bring meistens etwas mehr weil die oft nicht wissen was so in ihrem Laden abgeht .

Wenn das nix bringt Schriftlich mit Einschreiben den schreiben ich Setze eine Frist von .. Tagen wenn dann der KFZ Brief nicht da ist werde ich Ersatzforderungen /Leihwagen usw geltend machen.Und gleich mit androhen das man auch von Vertrag zurücktreten wird und alle Kosten auf sie gehen . Und klar machen das ein Anwalt auch dazu gehört.

Und immer schön an die Geschäftsleitung wenden auch den Brief!

Aber etwas Schuld bist du auch mit weil ich hatte denen kein Geld gegeben ohne Brief .Und da klar gesagt wenn der Brief nicht in 3 Tagen da ist dann gehe ich und ihr behaltet den Wagen oder Stellt mir solange einen Wagen Kostenlos zur Verfügung.

Zitat:

@porks schrieb am 30. Dezember 2019 um 05:05:41 Uhr:

hi

ich würde es mal so versuchen .Erstmal nicht den Verkäufer anrufen sondern die Geschäftsleitung das bring meistens etwas mehr weil die oft nicht wissen was so in ihrem Laden abgeht .

Wenn das nix bringt Schriftlich mit Einschreiben den schreiben ich Setze eine Frist von .. Tagen wenn dann der KFZ Brief nicht da ist werde ich Ersatzforderungen /Leihwagen usw geltend machen.Und gleich mit androhen das man auch von Vertrag zurücktreten wird und alle Kosten auf sie gehen . Und klar machen das ein Anwalt auch dazu gehört.

Und immer schön an die Geschäftsleitung wenden auch den Brief!

Aber etwas Schuld bist du auch mit weil ich hatte denen kein Geld gegeben ohne Brief .Und da klar gesagt wenn der Brief nicht in 3 Tagen da ist dann gehe ich und ihr behaltet den Wagen oder Stellt mir solange einen Wagen Kostenlos zur Verfügung.

Geschäftsleitung ist eh im Urlaub um die Zeit. Was ein Schmarrn immer diese Drohgebärden. Schneller wird es damit auch nicht. Immerhin heisst es ausdrücklich unverbindlicher Liefertermin.

Hinfahren, Verkäufer ansprechen, dann dort ggf. Direkt Leihwagen bekommen.

Weiterhin steht hier bislang nichts davon dass er schon Geld gezahlt hat.

Zu "Unverbindlicher Liefertermin" steht was in den AGB's des Autohauses, vielleicht das mal lesen.

Moin,

Wenn der unverbindliche Termin überschritten ist - was bei einem Gebrauchtwagen eigentlich ja schon schwer ist - außer es ergibt sich so wie geschildert - eine Sondersituation, dann setzt man den Vertragspartner höflich, aber bestimmt mit angemessener Nacherfüllungsfrist in Verzug. Nicht um ihm zu Schaden, sondern um sich etwaige Ansprüche zu sichern und um sich vor zusätzlichen Kosten (wer weiß, auf was für lustige Ideen da noch wer kommt) zu schützen. V.a. weil das Verschulden ja vom AH ausgeht und nicht vom Käufer. Und wenn WIRKLICH ein Fahrzeug gebraucht wird, weil das alte z.B. schon weg ist - dann mal mit wem höflich und nachdrücklich sprechen, ggf. vorher Mal die eigenen Ansprüche mit einem sachkundigen klären (leistet teils auch die ADAC Mitgliedschaft). Im Zweifelsfall werden die ja einen Vorführer aus Kulanz ein paar Tage stellen können und sei es über einen Partnerbetrieb in der Nähe des Kunden.

Einen Grund zu klagen oder sonst nen Aufriss zu machen sehe ich jetzt nicht, aber seinen Standpunkt klar machen muss man durchaus schon. Man bezahlt ja einiges Geld und ist eben nicht HansWurst, nur weil man umgezogen ist.

LG Kester

Das Auto scheint ja schon auf dem Hof zu stehen. Also ist es geliefert. Egal ob neu oder gebraucht. Es fehlen lediglich die Papiere. Die sind nach eigener Aussage verschlunzt worden.

Da gibt es nur eine Lösung. Den Händler in vetzug setzten und gleichzeitig Schadenersatz verlangen.

Also Brief mit Einschreiben. Und fridz setzen. Ein paar Tage reicht. Und gleichzeitig einen Leihwagen verlangen.

Am besten mit einem Anwalt. Und natürlich direkt an die Geschäftsleitung.

Anwälte haben ein persönliches Interesse an der Klärung.

Moin,

Und sich auf diese Aggressive Weise sämtliche Türen zuwerfen? Ob es das Wert ist? Vielleicht ist man ja in 18 Monaten auf Kulanz angewiesen und wer direkt derartig aggressiv unterwegs ist bekommt die dann wahrscheinlich nicht. Also aufpassen, dass man keine Strategie ohne Exit-Strategie nimmt. Sonst dealt man ganz schnell mit ziemlich Säuren Zitronen.

Bestimmt und verbindlich auftreten, aber nicht wie ein Wahnsinniger.

LG Kester

Wieso Kulanz?

Der Händler ist über 200 km weg. Der wird den TE sicherlich nie mehr sehen.

Und schließlich hat der Händler eindeutig mist gebaut. Und der Kunde soll dann kuschen ?!

Das ist eine Einstellung die in den 70 ern oder 80ern noch gängig war. Heute ist der Händler Dienstleister des Kunden und bekommt schließlich Geld dafür das Auto hin zu stellen und alle Papiere zur Verfügung zu stellen.

am 30. Dezember 2019 um 9:35

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:15:12 Uhr:

Wieso Kulanz?

Der Händler ist über 200 km weg. Der wird den TE sicherlich nie mehr sehen.

Und schließlich hat der Händler eindeutig mist gebaut. Und der Kunde soll dann kuschen ?!

Das ist eine Einstellung die in den 70 ern oder 80ern noch gängig war. Heute ist der Händler Dienstleister des Kunden und bekommt schließlich Geld dafür das Auto hin zu stellen und alle Papiere zur Verfügung zu stellen.

Den Schadenersatz musst du erstmal begründen. Ob das Auto auf dem Hof steht oder nicht spielt keine Rolle. Es gab's lediglich einen unverbindlichen Liefertermin. Und was möchtest du mit deinen Ausrastern und Drohbriefen erreichen? Wenn der Brief weg ist ist er weg. Der taucht auch nicht schneller auf wenn du Theater machst. Das Autohaus kann dir keinen neuen Brief mal eben ausdrucken. Und falls du es nicht bemerkt hast, es ist Weihnachtszeit. Da laufen die Uhren ein bisschen anders. Ich habe seit zwei Wochen bereits Urlaub :D genauso wie viele andere Leute in Autohäusern, Ämtern und Behörden. Und es zwar nicht schön wenn der Verkäufer den Kontakt meidet, aber auch irgendwie verständlich. Er will sich nicht jeden Tag mit unangenehmen Gesprächen auseinander setzen. Er kann jetzt auch nichts machen. Es liegt auch im Interesse des Verkäufers das Geschäft endlich abzuschließen und sobald er die Papiere hat,wird er sich sicherlich melden.

Außerdem hat der Händler bei einem unverbindlichen Liefertermin einen Spielraum von 6 Wochen. Danach kannst du eine Frist setzen (angemessen sind hier 2 Wochen)

Also kann der TE Mitte Februar Schadenersatz verlangen. Ob er es bekommt steht auch in den Sternen. Da das Autohaus die Papiere vom KBA angefordert hat und alles dafür getan hat, könnte man das AH unverschuldet für die Säumnis ansehen.

Bei einem Gebrauchtwagen muss man sicher keine 6 Wochen Frist gewähren. Eine Woche sollte ausreichend sein. Gut dokumentieren, danach hat man wenigstens die Schadenersatzansprüche aus dem Verzug oder kann zurücktreten und woanders kaufen.

Themenstarteram 30. Dezember 2019 um 10:14

Erstmal danke für die ganzen schnellen und vielen Antworten. In den AGB steht das nach zwei Wochen nach nach Überschreitung des liefertermins ob unbefristet oder nicht, ich auf schadensersatz reagieren kann.

Und ich bin ja auch jetzt über die feiertage hier in der stadt und werde heute mal vorbei gehen und die Geschäftsleitung drauf ansprechen das da eine lösung gefunden werden muss da ich drauf angewiesen bin. Ein kredit wurde aufgenommen und ich denke sie haben das Geld auch mit sicherheit schon jedoch zahle ich an nächsten monat den Kredit erst ab. Es wurde anscheinend erst bei abschluss des Kaufvertrags festgestellt das der brief fehlt aber er versicherte mir das er bis Weihnachten da ist.

Aber er kann sich ja nicht vor der Arbeit drücken nur weil die Feiertage anbrechen.. Es ist sein job und er hat sich auch nicht drum gekümmert navh einem Ersatzwagen zu schauen sonder gemeint er schaut und meldet sich aber er hat nie zurück gerufen und bei jedem versuch ihn zu erreichen wie gesagt gabs immer eine ausrede und er rufte nicht zurück..

Ich werde heute aufjedenfall dahin gehen.

am 30. Dezember 2019 um 10:21

Er kann sich natürlich nicht vor der Arbeit drücken, aber die Beamten die einen neuen Brief ausstellen sollen, falls einer beantragt wurde. Es ist richtig dort das Gespräch zu suchen, aber mit Drohungen und Terror erreicht man viel weniger. So wie ich das sehe ist der Händler erst ab 01.01.20 in Verzug.

Einfach das Gespräch suchen und wenn die Lösung in den nächsten Tagen nicht in Sicht ist , auf deine Rechte hinweisen.

Themenstarteram 30. Dezember 2019 um 10:36

Das werde ich so aufjedenfall machen

Moin,

Stefan - es geht nicht um Kriechen. Wenn du meinen Beitrag vorher liest - steht da auch, den Händler sobald gerechtfertigt in Verzug setzen. Aber gleich mit Schadensersatz, Anwalt und Klagedrohung um die Ecke kommen ist eben NICHT konstruktiv! Als Käufer willst du bei allem Ärger eine vernünftige Lösung haben und in gewissen Fällen ist eben die Kulanz DA wo man gekauft hat größer als bei einem X-Beliebigen Händler. Dazu kommt, auch ein Leihfahrzeug bis die Sache geklärt ist - ist auf dem Kulanzwege zur GEGENSEITIGEN Zufriedenheit deutlich leichter als auf dem Konfrontationskurs zu bekommen. Wenn du formell in Verzug setzt und dich konstruktiv verhältst - kann man miteinander reden. Gehst du in die Vollen - macht das AH SOFORT zu. Dann kannst du klagen und bekommst vorher rein gar nichts, keinen Leihwagen, keinen Vorführer nix. Dafür dann nach 2 Jahren Streit irgendwo 350€ in einem Vergleich, von denen du direkt 200€ deinem Anwalt in die Hände drücken kannst. Das ist also sinnfrei und v.a. steht es dir noch immer frei, dass zu machen, wenn das AH sich noch immer nach dem freundlichen Weg unkooperativ verhält - nur, haust du derartig auf den Tisch - kannst du den Schritt zurück nicht mehr machen.

Das Problem ist doch bekannt - auch der Händler KANN das Amt nicht beschleunigen, selbst wenn er das wie auch immer gern wollte. Also - vernünftig Handeln und nicht gleich AllIn gehen.

LG Kester

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